Erbfolgen im Parzival (Wolfram von Eschenbach, Parzival): Unterschied zwischen den Versionen

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=Historischer Hintergrund=
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==Arten der Erbfolge==
==Arten der Erbfolge==
 
Das Hochmittelalter kennt mehrere Erbfolgeregelungen, diese waren nicht einheitlich und ein Konsens musste sich im Lauf der Jahrhunderte erst herausbilden.[] Zur Zeit Wolframs wurde üblicherweise eine der drei folgenden Erbfolgeregelungen benutzt, entweder die Primogenitur, die Realteilung oder die Ganerbschaft.  
Das Hochmittelalter kennt mehrere Erbfolgeregelungen, diese waren nicht einheitlich und ein Konsens musste sich im Lauf der Jahrhunderte erst herausbilden. Zur Zeit Wolframs wurde üblicherweise eine der drei folgenden Erbfolgeregelungen benutzt, entweder die Primogenitur, die Realteilung oder die Ganerbschaft.  
===Primogenitur===
===Primogenitur===
 
Bei der [http://de.wikipedia.org/wiki/Primogenitur Primogenitur] handelt es sich um eine Erbfolgeregelung, bei welcher der erstgeborene Sohn der Haupterbe ist und die Nachgeborenen leer ausgehen oder mit weit weniger Ausgezahlt werden. Der Sinn dieser Regelung besteht darin den Besitz nicht durch Aufteilung zu schmälern und dadurch das Ansehen und den Wohlstand des Hauses zu bewahren.[Althoff 1990: S. 60] Als sich die Erblichkeit von [http://de.wikipedia.org/wiki/Lehen Lehen] immer weiter etablierte, bestand auch die Nötigkeit diese vereinigt zu halten, ein Lehen sollte Unteilbar sein.[Noltzge : S. 221] Die Nachgeborenen standen in diesem Fall vor der Wahl sich dem Erstgeborenen unterzuordnen, also seine Vasallen zu werden, von ihm dafür Land zu Empfangen und möglicherweise eine Nebenlinie zu gründen, oder auf Reisen und Abenteuer zu gehen und ihr Glück (in Form einer erbenden Tochter oder Belohnungen durch Herrscher) in der Ferne zu finden.[Althoff 1990: S. 60] Gerade im Frankreich des 12. Jahrhunderts verbreitete sich die Primogenitur wegen der Bedeutung des Lehenwesens zusehens, im deutschen Reich war es hingegen nicht so durchgreifend, vor allem da hier die Lehensstruktur noch eine andere war und die Herrscher stärker auf die eigene Hausmacht aufbauten und deswegen nicht so sehr auf die Kraft ihrer Lehensnehmer angewiesen waren.[Noltzge : S. 221]
 
===Teilung===
===Realteilung===


===Ganerbschaft===
===Ganerbschaft===
[Noltzge : S. 221]
==Frauen==
==Frauen==
Frauen waren im Hochmittelalter üblicherweise nicht herrschend und erbten auch nur in Ausnahmefällen den Besitz. Einer dieser Ausnahmefälle war wenn die Familie über keine Söhne verfügte, dann war die Tochter eine sogenannte [http://de.wikipedia.org/wiki/Erbtochter Erbtochter] die den ganzen Besitz der Eltern nach deren Erbfall in die Ehe brachte. Ein bekanntes Beispiel dafür ist [http://de.wikipedia.org/wiki/Gertrud_von_Sachsen Gertrud von Sachsen] die Erbtochter [http://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_III._(HRR) Kaiser Lothars III.]. Sie wurde die Frau des Herzogs von Bayern, [http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_der_Stolze Heinrich dem Stolzen], nach dem Tod ihres Vaters Lothar III. ging dessen Herzogtum Sachsen an Heinrich über, welcher dadurch eine Zeit lang im Besitz zweier Herzogtümer war. Der zweite Fall entsteht wenn der Ehemann in einer noch kinderlosen Ehe stirbt, oder das Erbe an nach dem Tod des Sohnes an die Mutter zurückfällt. Der dritte Fall ist ein so genanntes [http://de.wikipedia.org/wiki/Kunkellehen Kunkellehen], das in [http://de.wikipedia.org/wiki/Matrilinearit%C3%A4t matrilinearer Linie] vererbt wird.
Frauen waren im Hochmittelalter üblicherweise selten herrschend und erbten auch nur in Ausnahmefällen den Besitz.[Goetz : S. 24] Einer dieser Ausnahmefälle war wenn die Familie über keine Söhne verfügte, dann war die Tochter eine sogenannte [http://de.wikipedia.org/wiki/Erbtochter Erbtochter] die den ganzen Besitz der Eltern nach deren Erbfall in die Ehe brachte. Ein bekanntes Beispiel dafür ist [http://de.wikipedia.org/wiki/Gertrud_von_Sachsen Gertrud von Sachsen] die Erbtochter [http://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_III._(HRR) Kaiser Lothars III.]. Sie wurde die Frau des Herzogs von Bayern, [http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_der_Stolze Heinrich dem Stolzen], nach dem Tod ihres Vaters Lothar III. ging dessen Herzogtum Sachsen an Heinrich über, welcher dadurch eine Zeit lang im Besitz zweier Herzogtümer war.  
Ansonsten herrschten sie zumeist wenn der Ehemann in einer noch kinderlosen Ehe verstarb, regierungsunfähig wurde, die Erben noch zu jung waren um das Erbe anzutreten, oder das Erbe nach dem Tod eines unverheirateten aber regierenden Sohnes an die Mutter zurückfiel. Ein Fall von Frauenherrschaft ist die Regentschaft der [http://de.wikipedia.org/wiki/Johanna_I._(Flandern) Gräfin Johanna I. von Flandern] die ihre Grafschaft lange Zeit selbst verwaltete, während ihr Mann in Gefangenschaft war. Eine Ausnahmeerscheinung aber doch vorhanden waren so genannte [http://de.wikipedia.org/wiki/Kunkellehen Kunkellehen], Lehen welche in [http://de.wikipedia.org/wiki/Matrilinearit%C3%A4t matrilinearer Linie] oder gemischt vererbt werden.


=Erbfälle im ‘‘Parzival‘‘=
=Erbfälle im ‘‘Parzival‘‘=

Version vom 19. Juli 2012, 21:45 Uhr

Wolframs Parzival beginnt im ersten Buch direkt mit dem Erbfall von Anschouwe. Im weiteren Verlauf des Romans kommen einige Erbstreitigkeiten, Erbfälle und allgemeine Probleme mit der Erbfolge vor und bilden ein prägendes Motiv der Handlung. Das Erben ganzer Königreiche war in der hochmittelalterlichen Adelsgesellschaft ein wichtiger Bestandteil der Herrschaftslegitimation und ist unverzichtbar für unsere Vorstellung dieser vom Adel dominierten Welt. In diesem Artikel sollen die historischen Hintergründe zum Erben und zu Erbfällen zur Zeit Wolframs von Eschenbach erläutert und die im ‘‘Parzival‘‘ vorhandenen Erbfälle und Erbfolgen genauer analysiert werden.

Historischer Hintergrund

Arten der Erbfolge

Das Hochmittelalter kennt mehrere Erbfolgeregelungen, diese waren nicht einheitlich und ein Konsens musste sich im Lauf der Jahrhunderte erst herausbilden.[] Zur Zeit Wolframs wurde üblicherweise eine der drei folgenden Erbfolgeregelungen benutzt, entweder die Primogenitur, die Realteilung oder die Ganerbschaft.

Primogenitur

Bei der Primogenitur handelt es sich um eine Erbfolgeregelung, bei welcher der erstgeborene Sohn der Haupterbe ist und die Nachgeborenen leer ausgehen oder mit weit weniger Ausgezahlt werden. Der Sinn dieser Regelung besteht darin den Besitz nicht durch Aufteilung zu schmälern und dadurch das Ansehen und den Wohlstand des Hauses zu bewahren.[Althoff 1990: S. 60] Als sich die Erblichkeit von Lehen immer weiter etablierte, bestand auch die Nötigkeit diese vereinigt zu halten, ein Lehen sollte Unteilbar sein.[Noltzge : S. 221] Die Nachgeborenen standen in diesem Fall vor der Wahl sich dem Erstgeborenen unterzuordnen, also seine Vasallen zu werden, von ihm dafür Land zu Empfangen und möglicherweise eine Nebenlinie zu gründen, oder auf Reisen und Abenteuer zu gehen und ihr Glück (in Form einer erbenden Tochter oder Belohnungen durch Herrscher) in der Ferne zu finden.[Althoff 1990: S. 60] Gerade im Frankreich des 12. Jahrhunderts verbreitete sich die Primogenitur wegen der Bedeutung des Lehenwesens zusehens, im deutschen Reich war es hingegen nicht so durchgreifend, vor allem da hier die Lehensstruktur noch eine andere war und die Herrscher stärker auf die eigene Hausmacht aufbauten und deswegen nicht so sehr auf die Kraft ihrer Lehensnehmer angewiesen waren.[Noltzge : S. 221]

Teilung

Ganerbschaft

[Noltzge : S. 221]

Frauen

Frauen waren im Hochmittelalter üblicherweise selten herrschend und erbten auch nur in Ausnahmefällen den Besitz.[Goetz : S. 24] Einer dieser Ausnahmefälle war wenn die Familie über keine Söhne verfügte, dann war die Tochter eine sogenannte Erbtochter die den ganzen Besitz der Eltern nach deren Erbfall in die Ehe brachte. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Gertrud von Sachsen die Erbtochter Kaiser Lothars III.. Sie wurde die Frau des Herzogs von Bayern, Heinrich dem Stolzen, nach dem Tod ihres Vaters Lothar III. ging dessen Herzogtum Sachsen an Heinrich über, welcher dadurch eine Zeit lang im Besitz zweier Herzogtümer war. Ansonsten herrschten sie zumeist wenn der Ehemann in einer noch kinderlosen Ehe verstarb, regierungsunfähig wurde, die Erben noch zu jung waren um das Erbe anzutreten, oder das Erbe nach dem Tod eines unverheirateten aber regierenden Sohnes an die Mutter zurückfiel. Ein Fall von Frauenherrschaft ist die Regentschaft der Gräfin Johanna I. von Flandern die ihre Grafschaft lange Zeit selbst verwaltete, während ihr Mann in Gefangenschaft war. Eine Ausnahmeerscheinung aber doch vorhanden waren so genannte Kunkellehen, Lehen welche in matrilinearer Linie oder gemischt vererbt werden.

Erbfälle im ‘‘Parzival‘‘

Anschouwe

Gandin

Der Gralskönig

Parzival

Bretane

Utependragun

Ithers Ansprüche

Artus