Höfische Leitbegriffe: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''mâze und staete'''
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Diese beiden Tugendbegriffe werden dem „Begriffskanon der christlichen Kardinaltugenden [zugeordnet]“<ref>Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418, Z. 22- 23</ref>. „Mâze“ und „staete“ werden fast immer in Kombination genannt.
Diese beiden Tugendbegriffe werden dem „Begriffskanon der christlichen Kardinaltugenden [zugeordnet]“<ref>Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418, Z. 22- 23</ref>. „Mâze“ und „staete“ werden fast immer in Kombination genannt. <br />
„Staete“ ist mit Beständigkeit zu übersetzen. Die Tugend „mâze“ besitzt jemand, der das richtige Maß hält. Maßhaltung bezieht sich sowohl im religiösen Sinn auf die „christliche Mäßigung“<ref>ebd., S. 418 Z. 28 - 29</ref> als auch allgemeiner darauf den „goldenen Mittelweg zwischen zwei Extremen“<ref> Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 193 Z. 26</ref> zu finden.
„Staete“ ist mit Beständigkeit zu übersetzen. Die Tugend „mâze“ besitzt jemand, der das richtige Maß hält. Maßhaltung bezieht sich sowohl im religiösen Sinn auf die „christliche Mäßigung“<ref>ebd., S. 418 Z. 28 - 29</ref> als auch allgemeiner darauf den „goldenen Mittelweg zwischen zwei Extremen“<ref> Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 193 Z. 26</ref> zu finden.


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* '''êre'''  
* '''êre'''  
Der mittelhochdeutsche Begriff der „êre“ wird zur Beschreibung von Personen verwendet, die gesellschaftliches Ansehen besitzen. Diese Eigenschaft wird grundsätzlich „von der Gesellschaft [...] zugesprochen“<ref>ebd., S. 184 Z. 23</ref>. Zu „êre““ gelangt man durch „ Stand, Familienverhältnisse [und] Vermögen„<ref>ebd., S. 184 Z. 20 - 21</ref>. Ein „Ritter legitmiert sich nicht durch adelige Geburt, sondern durch eigene Leistung“<ref>ebd., S.173 Z. 35 - 36</ref>. So wird ihm beispielsweise durch einen erfolgreichen Kampf das Ansehen der Gesellschaft zu teil.
Der mittelhochdeutsche Begriff der „êre“ wird zur Beschreibung von Personen verwendet, die gesellschaftliches Ansehen besitzen. Diese Eigenschaft wird grundsätzlich „von der Gesellschaft [...] zugesprochen“<ref>ebd., S. 184 Z. 23</ref>. Zu „êre““ gelangt man durch „ Stand, Familienverhältnisse [und] Vermögen„<ref>ebd., S. 184 Z. 20 - 21</ref>. <br />
Ein „Ritter legitmiert sich nicht durch adelige Geburt, sondern durch eigene Leistung“<ref>ebd., S.173 Z. 35 - 36</ref>. So wird ihm beispielsweise durch einen erfolgreichen Kampf das Ansehen der Gesellschaft zu teil.






* '''zuht'''  
* '''zuht'''  
Die höfische Erziehung wird in der mittelalterlichen Dichtung mit dem Wort „zuht“ bezeichnet. Wer sich am Fürstenhof aufhält, muss die  höfische Verhaltenskultur kennen: Gutes Benehmen und vor allem der richtigen Umgang mit den Damen sind wichtig.  
Die höfische Erziehung wird in der mittelalterlichen Dichtung mit dem Wort „zuht“ bezeichnet. Wer sich am Fürstenhof aufhält, muss die  höfische Verhaltenskultur kennen: Gutes Benehmen und vor allem der richtigen Umgang mit den Damen sind wichtig.<br />
Der Begriff steht in enger Beziehung zur Gesellschaftslehre der „hövescheit“ („höfische Erziehung, höfisches Wesen, höfische Tugend“<ref>Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 425 Z. 27, 31 - 32</ref>)
Der Begriff steht in enger Beziehung zur Gesellschaftslehre der „hövescheit“ („höfische Erziehung, höfisches Wesen, höfische Tugend“<ref>Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 425 Z. 27, 31 - 32</ref>)



Version vom 6. Januar 2012, 18:40 Uhr

Noch im Enstehungsprozess


In der mittelalterlichen Gesellschaft existierten eine Reihe von soziokulutrellen Leitbildern, die der ideale Ritter oder Herrscher möglichst verfolgen sollte. Verschiedene Auflistungen dieser Leitbilder lassen sich in der mittelaterlichen Dichtung finden, allerdings meist ohne System[1]. Dieser Artikel beschränkt sich auf sechs wesentliche Ritter- und Herrscher-Tugenden.


  • triuwe

„Rehtiu scham und werdiu triwe gebent pris alt unde niwe“[2] - „Rechte schame und edle triuwe verleihen immerwährenden Ruhm“[3].

Das mittelhochdeutsche Wort „triuwe“ bezeichnet zunächst „ein rechtlich geregeltes Verhalten [...], zu dem man verpflichtet ist“[4]. Als ritterliche Tugend beinhaltet der Begriff das Prinzip der Treue und Loyalität.


  • mâze und staete

Diese beiden Tugendbegriffe werden dem „Begriffskanon der christlichen Kardinaltugenden [zugeordnet]“[5]. „Mâze“ und „staete“ werden fast immer in Kombination genannt.
„Staete“ ist mit Beständigkeit zu übersetzen. Die Tugend „mâze“ besitzt jemand, der das richtige Maß hält. Maßhaltung bezieht sich sowohl im religiösen Sinn auf die „christliche Mäßigung“[6] als auch allgemeiner darauf den „goldenen Mittelweg zwischen zwei Extremen“[7] zu finden.


  • milte

Hinter dem Leitbild der „milte“ verbirgt sich das Prinzip der Freigiebigkeit. Heute würden wir eine Person, der in mitteralterlicher Zeit die Tugend „milte“ zugeschrieben wurde, als spendabel bezeichnen.


  • êre

Der mittelhochdeutsche Begriff der „êre“ wird zur Beschreibung von Personen verwendet, die gesellschaftliches Ansehen besitzen. Diese Eigenschaft wird grundsätzlich „von der Gesellschaft [...] zugesprochen“[8]. Zu „êre““ gelangt man durch „ Stand, Familienverhältnisse [und] Vermögen„[9].
Ein „Ritter legitmiert sich nicht durch adelige Geburt, sondern durch eigene Leistung“[10]. So wird ihm beispielsweise durch einen erfolgreichen Kampf das Ansehen der Gesellschaft zu teil.


  • zuht

Die höfische Erziehung wird in der mittelalterlichen Dichtung mit dem Wort „zuht“ bezeichnet. Wer sich am Fürstenhof aufhält, muss die höfische Verhaltenskultur kennen: Gutes Benehmen und vor allem der richtigen Umgang mit den Damen sind wichtig.
Der Begriff steht in enger Beziehung zur Gesellschaftslehre der „hövescheit“ („höfische Erziehung, höfisches Wesen, höfische Tugend“[11])


Literatur

  • Joachim Bumke, Höfische Kultur 7. Auflage 1994, Deutscher Taschenbuchverlag München
  • Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, 1999 Wilhelm Fink Verlag, München


Einzelnachweise

  1. Joachim Bumke, Höfische Kultur S.416
  2. Hartmann von Aue, Erec 321, 29 - 30
  3. Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418 Z. 19-20
  4. Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaf, S. 194 Z. 5 - 6
  5. Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418, Z. 22- 23
  6. ebd., S. 418 Z. 28 - 29
  7. Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 193 Z. 26
  8. ebd., S. 184 Z. 23
  9. ebd., S. 184 Z. 20 - 21
  10. ebd., S.173 Z. 35 - 36
  11. Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 425 Z. 27, 31 - 32