Das heiße Eisen (Der Stricker): Unterschied zwischen den Versionen
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Beim sogenannten „Tragen des heißen Eisens“ handelt es sich um einen im Spätmittelalter bereits veralteten Rechtsbrauch, bzw. eine Foltermethode, zur Bestrafung und Wahrheitsfindung.[Schwob 1999: S.324] Früh- und Hochmittelalterliche Quellen berichten vom „Tragen des heißen Eisens“ als sog. „Ordal“ (lat. ordalium), also als Gottesurteil.[Schwob 1999: S.324] Im Rahmen dieses Gottesurteil sollte, sofern alle anderen juristischen Mittel versagten, die Unschuld oder Schuld des Angeklagten dadurch bewiesen werden, dass Gott durch sein Eingreifen, also durch ein „Wunder“, die Wahrheit ans Licht gebracht werden sollte, unter der Prämisse, dass Gottes Richtspruch bereist im Diesseits zum Tragen komme und sich nicht erst am Tag des Jüngsten Gerichts realisiere.[Neumann 2010: S.12] Typischerweise fand das Tragen des heißen Eisens bei Verbrechen materieller Art, wie Diebstahl oder Betrug, Verwendung, und dann auch nur bei Wiederholungstätern.[Schwob 1999: S.326] Typischerweise wurde bei der Anwendung dieser Praktiken nicht erwartet, dass der Proband keine Verletzungen erleiden würde, weswegen ein schnelles und sauberes Verheilen der zugefügten Wunden als Unschuldsbeweis ausreichte.[Schild 1984: S.230] Wenngleich die gemeine Bevölkerung und die Gerichtsbarkeiten des Spätmittelalters die Zweifelhaftigkeit des Ordals als Rechtsbrauch erkannten und dieses deswegen vermieden, so erfreuten sich Ordale im 15. Und 16. Jahrhundert wieder zunehmender Beliebtheit, da sie sich als effiziente Mittel erwiesen, mit denen sich die adeligen und städtischen Gerichtsbarkeiten „unbequemer“ Untertanen entledigen konnten.[Schwob 1999: S.328] Dabei spielte vor allem die Erfahrung der Inquisition mit dem Ordal als Folterinstrument und nicht als Entscheidungs- oder Wahrheitsfindungsmittel eine entscheidende Rolle.[Schwob 1999: S.326] | Beim sogenannten „Tragen des heißen Eisens“ handelt es sich um einen im Spätmittelalter bereits veralteten Rechtsbrauch, bzw. eine Foltermethode, zur Bestrafung und Wahrheitsfindung.[Schwob 1999: S.324] Früh- und Hochmittelalterliche Quellen berichten vom „Tragen des heißen Eisens“ als sog. „Ordal“ (lat. ordalium), also als Gottesurteil.[Schwob 1999: S.324] Im Rahmen dieses Gottesurteil sollte, sofern alle anderen juristischen Mittel versagten, die Unschuld oder Schuld des Angeklagten dadurch bewiesen werden, dass Gott durch sein Eingreifen, also durch ein „Wunder“, die Wahrheit ans Licht gebracht werden sollte, unter der Prämisse, dass Gottes Richtspruch bereist im Diesseits zum Tragen komme und sich nicht erst am Tag des Jüngsten Gerichts realisiere.[Neumann 2010: S.12] Typischerweise fand das Tragen des heißen Eisens bei Verbrechen materieller Art, wie Diebstahl oder Betrug, Verwendung, und dann auch nur bei Wiederholungstätern.[Schwob 1999: S.326] Typischerweise wurde bei der Anwendung dieser Praktiken nicht erwartet, dass der Proband keine Verletzungen erleiden würde, weswegen ein schnelles und sauberes Verheilen der zugefügten Wunden als Unschuldsbeweis ausreichte.[Schild 1984: S.230] Wenngleich die gemeine Bevölkerung und die Gerichtsbarkeiten des Spätmittelalters die Zweifelhaftigkeit des Ordals als Rechtsbrauch erkannten und dieses deswegen vermieden, so erfreuten sich Ordale im 15. Und 16. Jahrhundert wieder zunehmender Beliebtheit, da sie sich als effiziente Mittel erwiesen, mit denen sich die adeligen und städtischen Gerichtsbarkeiten „unbequemer“ Untertanen entledigen konnten.[Schwob 1999: S.328] Dabei spielte vor allem die Erfahrung der Inquisition mit dem Ordal als Folterinstrument und nicht als Entscheidungs- oder Wahrheitsfindungsmittel eine entscheidende Rolle.[Schwob 1999: S.326] | ||
=Analyse= | |||
==Zum Typus des „Stricker-Märe“== | |||
Diese haben ein besonderes und genau beschreibbares Profil: Sie sind Erzählungen von modellhaft konstruierten Fällen, in denen mit Hilfe von Handlungpointen nach dem Schwankprinzip (Ordnungsverstoß und Revanche) vorgeführt wird, wie eine wohl geordnete Welt funktioniert. [Grubmüller 2006: S.173] | |||
Sie beginnen in der Regel mit einer in bestimmter Weise typisierten Einführung der Akteure:“ Ein wîp sprach wider ir man“ (V. 1). Die Akteure sind hier eine Frau und ihr (Ehe-)Mann. Diese werden nicht näher beschrieben, wodurch die Figuren von ihren Umständen (‚indices‘) entlastet werden und als Handlungsträger (‚actants‘) dienen, die den Sinn der Geschichte durch ihr Handeln hervorbringen. Sie handeln immer als Einzelne, nicht als Typen, d.h. hier wird eine bestimmte Ehefrau/ ein bestimmter Ehemann vorgeführt. Ihr/ Sein Handeln erscheint aber Mangels weiterer Informationen als gruppenspezifisch angelegte Verhaltensweise. Personenkonstellationen legen die Grenzen dessen fest, was als Aktion möglich ist, und bestimmt den Rahmen (‚frame‘) innerhalb dessen sie verstanden werden soll. [Grubmüller 2006: S.173] | |||
Aktionen in Stricker-Mären gehen in der Regel von einem Ordnungsverstoß aus: Die Frau will ohne konkreten Anlass, dass der Mann sich einem Gottesurteil, der Feuerprobe, unterzieht. Das Erzwingen von Einsicht dient als Verfahren zur Restitution des ordnungsgemäßen Zustandes. Dies kann (selten) in Anwendung körperlicher Gewalt bestehen, gelegentlich in verbaler Gewalt und wie es am Beispiel von „Das heiße Eisen“ zu erkennen ist, in der schrittweisen Hinführung zur ‚Vernunft‘ durch listige Arrangements: Holzspan im Ärmel des Mannes. [Grubmüller 2006: S.174] | |||
In all diesen Fällen gilt als erzähltechnisches Medium die Kurzerzählmechanik von Ordnungsverstoß und Replik: Die im ersten Abschnitt entfaltete Provokation wendet sich mit einem Mal gegen ihren Urheber, wie musterhaft in „Das heiße Eisen“, wenn die Ehefrau gerade mit der gleichen Forderung konfrontiert wird, die sie an ihren Mann gerichtet hatte. Somit verschieben sich die Gewichte in der Erzählung und der Unterlegene wird zum Überlegenen. Durch diesen Umschwung wird Erkenntnis erlangt und Einsicht vermittelt. | |||
==Ordnungsverstoß und Wiederherstellung== | |||
Die Stricker-Mären dienen als Vehikel eines ideologischen Konzepts mit dem Ziel der Stabilisierung der gesamten Ordnung. [Haug 2006: S.11] Dessen Erzählprogramm basiert auf den Begriff der „kündigkeit“ (Hinterlist, Verschlagenheit). Dabei unterscheidet der Stricker zwischen „gevüeger“ (angemessenes, kluges Verhalten/ tückische Aktion mit guter Absicht) und „ungevüeger“ (Reaktion, die das Maß überschreitet) kündigkeit. | |||
Hier ist es gevüegiu kündigkeit, wenn ein Mann, dessen Frau verlangt, dass er zum Beweis seiner Treue sich dem Gottesurteil des glühenden Eisens unterzieht, sich listig mit einem im Ärmel versteckten Stück Holz vor dem Verbrennen schützt, während sie, als er sie zum Gegenbeweis zwingt, sich fürchterlich ihre Hand verbrennt. | |||
Es geht immer darum, den Normbrecher oder der, der vom Bruch einer Norm betroffen ist, dies erkennt und dem Recht Geltung verschafft. Es sei denn, es handelt sich darum, zu demonstrieren, dass es jemandem nicht gelingt: Die negative Seite des Prinzips (verfehlte kündigkeit). [Haug 2006: S.23] | |||
=Deutungsansätze= | =Deutungsansätze= | ||
==Die Macht der Form oder die Last des Formalismus== | ==Die Macht der Form oder die Last des Formalismus== | ||
Die vermeintlich göttliche Beweiskraft der Eisenprobe kann durch triviale menschliche Tricks außer Kraft gesetzt werden. [Witthöft 2004: S.287] Durch die Aufforderung der Frau an ihren Ehemann ''trac mir daz heize îsen'' (V.40) beginnt das Aufzeigen dieses Umstandes. Er gesteht ihr diesen extremen Treuebeweis zu [Witthöft 2004: S.288] , doch platziert er Holzspäne zwischen Hand und Eisen und umgeht so eine Verbrennung. Daraufhin ist die Frau sich seiner Treue gewiss; er aber verlangt im Gegenzug: ''daz ouch du mir daz îsen treist.'' (V.91) [Witthöft 2004: S.288] Der Test einer moralischen Vollkommenheit wird in Form eines Rituals durchgeführt, welches nur als Mittel zum Zweck dient. Seine Tauglichkeit wird ebenso angezweifelt wie die menschliche Fähigkeit zur Treue. [Witthöft 2004: S.289] Die dargestellten Verhaltensweisen lassen kein ordobezogenes Interpretationsvermögen [Ragotzky 1981: S.171 | Die vermeintlich göttliche Beweiskraft der Eisenprobe kann durch triviale menschliche Tricks außer Kraft gesetzt werden. [Witthöft 2004: S.287] Durch die Aufforderung der Frau an ihren Ehemann ''trac mir daz heize îsen'' (V.40) beginnt das Aufzeigen dieses Umstandes. Er gesteht ihr diesen extremen Treuebeweis zu [Witthöft 2004: S.288] , doch platziert er Holzspäne zwischen Hand und Eisen und umgeht so eine Verbrennung. Daraufhin ist die Frau sich seiner Treue gewiss; er aber verlangt im Gegenzug: ''daz ouch du mir daz îsen treist.'' (V.91) [Witthöft 2004: S.288] Der Test einer moralischen Vollkommenheit wird in Form eines Rituals durchgeführt, welches nur als Mittel zum Zweck dient. Seine Tauglichkeit wird ebenso angezweifelt wie die menschliche Fähigkeit zur Treue. [Witthöft 2004: S.289] Die dargestellten Verhaltensweisen lassen kein ordobezogenes Interpretationsvermögen [Ragotzky 1981: S.171] erkennen. [Egerding 1998: S.140] Der Stricker offenbart auch in diesem Märe eine tiefen Zweifel an einem vorgegebenen rituellen Verhältnismuster – in diesem Fall des Ordals. [Witthöft 2004: S.289] Auch Gottfried von Straßburg bediente sich bereits im Tristan eines erlisteten Gottesurteils. Er kritisiert die Gottesurteile, welche glauben machen, dass man durch List und Betrug über das Urteil Gottes verfügen kann. [Witthöft 2004: S.289] Zugleich aber führt er vor, dass eine Einhaltung der korrekten formalen Struktur des Rituals ausreicht, um das Ritual als Beweismittel gelten zu lassen. [Schnell 1992: S.114] [Dörrich 2002: S.27] Der Stricker Schließlich geht noch einen Schritt weiter und parodiert und verspottet den Brauch des Ordals in dem Ehemäre [Witthöft 2004: S.289]: eheliche Auseinandersetzung ohne zeremonielle Einbettung, Benutzung des Holzspans um Verbrennung zu vermeiden, Frau lässt sich ihre verletzten Hände nicht verbinden und schließt so eine Heilung, die als Zeichen ihrer Unschuld gedient hätte, direkt aus. [Witthöft 2004: S.290] Der Stricker reflektiert also zugleich eine Strömung der Zeit, die den Rechtsformalismus hinterfragt, da für das Rechtsverständnis des Früh- und Hochmittelalters der Formalismus grundlegend war. [Witthöft 2004: S.290] Die Form selbst war das Recht. [Sellert 1997: S.32] Um Mitte des 13.Jahrhunderts nun zeichnete sich verstärkt eine Entwicklung ab, die vom formalen Recht zum Beweisrecht überging. Der Versuch die formalen Mittel der Rechtsfindung wie Eid oder Gottesurteil durch Verfahren der gerichtlichen Wahrheisfindung unter anderem unter Zuhilfenahme von Zeugen, zu ersetzen. [Witthöft 2004: S.290] | ||
==Geschlechterbilder in spätmittelalterlichen Verserzählungen== | ==Geschlechterbilder in spätmittelalterlichen Verserzählungen== | ||
Schellenberg stellt in ihren Ausführungen das Geschlechterverhältnis in den mittelhochdeutschen Verserzählungen dar und betrachtet anschließend vertiefend den Themenkomplex der Gewalt innerhalb der Geschlechter. ''Das heiße Eisen'' zählt zu den Ehestandsmären des Strickers, welche die Beziehung zwischen den Geschlechtern im Rahmen der christlich geprägten Ehe thematisch in den Mittelpunkt stellen. Diese Ehe stellt den Mikrokosmos einer göttlichen Ordnung dar. [Schallenberg 2014: S.136] Als grundlegend für das Verhältnis von Sprache, Geschlecht und Gewalt zitiert sie Mireille Schnyder: ''Immer wieder ist es die mehr oder weniger geistreiche Sprachgewalt der Frau, der der Mann nicht beikommen kann, bevor er sie nicht auf die deftigste Körperlichkeit herabzieht, um dann die Frau zu überwältigen.[...] So geht es auch immer darum, die Frau mundtot zu machen, ihr diese Waffe zu nehmen, gegen die der Mann nicht ankommt. Dabei wird die Sprache der Frau [...] als Ausdruck und Mittel ihrer Sexualität gesehen, als sublimentierte Form ihres übermäßigen Begehrens.'' [Schnyder: S.274] Die Frau bedient sich also ihrer Sprachgewalt und kehrt so scheinbar oder zumindest vorläufig die Geschlechterhierarchie um. Mithilfe von Sprache nimmt sie eine dominante Rolle ein. ''Dieser Usurpation im Sinne einer Anwendung einer Art | Schellenberg stellt in ihren Ausführungen das Geschlechterverhältnis in den mittelhochdeutschen Verserzählungen dar und betrachtet anschließend vertiefend den Themenkomplex der Gewalt innerhalb der Geschlechter. ''Das heiße Eisen'' zählt zu den Ehestandsmären des Strickers, welche die Beziehung zwischen den Geschlechtern im Rahmen der christlich geprägten Ehe thematisch in den Mittelpunkt stellen. Diese Ehe stellt den Mikrokosmos einer göttlichen Ordnung dar. [Schallenberg 2014: S.136] Als grundlegend für das Verhältnis von Sprache, Geschlecht und Gewalt zitiert sie Mireille Schnyder: ''Immer wieder ist es die mehr oder weniger geistreiche Sprachgewalt der Frau, der der Mann nicht beikommen kann, bevor er sie nicht auf die deftigste Körperlichkeit herabzieht, um dann die Frau zu überwältigen.[...] So geht es auch immer darum, die Frau mundtot zu machen, ihr diese Waffe zu nehmen, gegen die der Mann nicht ankommt. Dabei wird die Sprache der Frau [...] als Ausdruck und Mittel ihrer Sexualität gesehen, als sublimentierte Form ihres übermäßigen Begehrens.'' [Schnyder 2000: S.274] Die Frau bedient sich also ihrer Sprachgewalt und kehrt so scheinbar oder zumindest vorläufig die Geschlechterhierarchie um. Mithilfe von Sprache nimmt sie eine dominante Rolle ein. ''Dieser Usurpation im Sinne einer Anwendung einer Art von sprachlicher Gewalt folgt jedoch nach dem Ansatz von Schnyder eine männliche Gegenreaktion, nämlich das Abtöten der weiblichen Stimme, die durch einen männlichen Gegenspieler auf der Handlungsebene förmlich zum Schweigen gebracht wird, sodass der ursprüngliche Zustand der Geschlechterhierarchie – mit einer Dominanz des Mannes – wiederhergestellt ist.'' [Schallenberg 2014: S.135] | ||
von sprachlicher Gewalt folgt jedoch nach dem Ansatz von Schnyder eine männliche Gegenreaktion, nämlich das Abtöten der weiblichen Stimme, die durch einen männlichen Gegenspieler auf der Handlungsebene förmlich zum Schweigen gebracht wird, sodass der ursprüngliche Zustand der Geschlechterhierarchie – mit einer Dominanz des Mannes – wiederhergestellt ist.'' [Schallenberg 2014: S.135] Im heißen Eisen stellt sich das wie folgt dar: | Im heißen Eisen stellt sich das wie folgt dar: | ||
Der vorhandene Konflikt wird zwischen den Eheleuten anfänglich durch einen aktiven Ehebruch der Frau sowie eine verbale Aggression der Ehefrau gegenüber dem Ehemann ausgelöst, auf die der Ehemann mit einer anderen verbalen Aggression, dem performativen Akt der Drohung, sie zu töten, pariert; mit dem Zwang zur Feuerprobe übt er indirekt körperliche Gewalt gegen sie aus; indem sie sich mittels ihrer Wortgewalt einem Verbinden der Wunde | Der vorhandene Konflikt wird zwischen den Eheleuten anfänglich durch einen aktiven Ehebruch der Frau sowie eine verbale Aggression der Ehefrau gegenüber dem Ehemann ausgelöst, auf die der Ehemann mit einer anderen verbalen Aggression, dem performativen Akt der Drohung, sie zu töten, pariert; mit dem Zwang zur Feuerprobe übt er indirekt körperliche Gewalt gegen sie aus; indem sie sich mittels ihrer Wortgewalt einem Verbinden der Wunde | ||
widersetzt, erfolgt eine erneute Gegenreaktion ihrerseits, welche die Gewaltspirale vollendet und zu einer vollständigen Destruktion der ehelichen Ordnung führt. Implizit resultiert aus diesem verbalen Handeln eine Art von Autonomieanspruch der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann, dessen dominante Stellung sie damit negiert. Die Erzählung zeigt ein getrübtes Geschlechterverhältnis und entwickelt keinen versöhnlichen Gegenentwurf. [Schallenberg 2014: S.145] | widersetzt, erfolgt eine erneute Gegenreaktion ihrerseits, welche die Gewaltspirale vollendet und zu einer vollständigen Destruktion der ehelichen Ordnung führt. Implizit resultiert aus diesem verbalen Handeln eine Art von Autonomieanspruch der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann, dessen dominante Stellung sie damit negiert. Die Erzählung zeigt ein getrübtes Geschlechterverhältnis und entwickelt keinen versöhnlichen Gegenentwurf. [Schallenberg 2014: S.145] | ||
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==Sekundärliteratur== | ==Sekundärliteratur== | ||
* [*Dörrich 2002] Dörrich, Corinna: Poetik des Rituals, 2002, S.27 mit Anm. S.79 u. S.75 | * [*Dörrich 2002] Dörrich, Corinna: Poetik des Rituals, 2002, S.27 mit Anm. S.79 u. S.75. | ||
* [*Egerding 1998] Egerding, Michael, Probleme mit dem Normativen, 1998, S.140 | * [*Egerding 1998] Egerding, Michael, Probleme mit dem Normativen, 1998, S.140. | ||
* [*Neumann 2010] Neumann, Sarah: Der Zweikampf. Gottesurteil, Wettstreit, Ehrensache, Ostfildern 2010 (Mittelalter-Forschungen 31). | * [*Neumann 2010] Neumann, Sarah: Der Zweikampf. Gottesurteil, Wettstreit, Ehrensache, Ostfildern 2010 (Mittelalter-Forschungen 31). | ||
* [*Schallenberg 2014] Schallenberg, Andrea: »Ist ez ein si oder ein er?« Geschlechterbilder in spätmittelalterlichen Verserzählungen, in: 'Geschlecht' in Literatur und Geschichte, hg. von Heinz Sieburg, 2014, S.129–154 | * [*Schallenberg 2014] Schallenberg, Andrea: »Ist ez ein si oder ein er?« Geschlechterbilder in spätmittelalterlichen Verserzählungen, in: 'Geschlecht' in Literatur und Geschichte, hg. von Heinz Sieburg, 2014, S.129–154. | ||
* [*Schild 1984] Schild, Wolfgang: Die Gottesurteile, in: Justiz in alter Zeit, hg. von Christoph Hinckeldey, Rothenburg ob der Tauber 1984 (Mittelalterliches Kriminalmuseum: Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber 6), S. 225-239. | * [*Schild 1984] Schild, Wolfgang: Die Gottesurteile, in: Justiz in alter Zeit, hg. von Christoph Hinckeldey, Rothenburg ob der Tauber 1984 (Mittelalterliches Kriminalmuseum: Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber 6), S. 225-239. | ||
* [*Schnell 1992] Schnell, Rüdiger: Suche nach Wahrheit, 1992, S.114 | * [*Schnell 1992] Schnell, Rüdiger: Suche nach Wahrheit, 1992, S.114. | ||
* [*Schnyder] Schnyder, Mireille: Die Entdeckung des Begehrens. Das Märe von der halben Birne, in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 122, S. 263–278 | * [*Schnyder 2000] Schnyder, Mireille: Die Entdeckung des Begehrens. Das Märe von der halben Birne, in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 122, S. 263–278. | ||
* [*Schwob 1999] Schwob, Anton/Schwob, Ute Monika: Das heiße Eisen tragen, in: Leitmotive. Kulturgeschichtliche Studien zur Traditionsbildung; Festschrift für Dietz-Rüdiger Moser zum 60. Geburtstag am 22. März 1999, hg. von Marianne Hammer, Graz 1999, S. 321-328. | * [*Schwob 1999] Schwob, Anton/Schwob, Ute Monika: Das heiße Eisen tragen, in: Leitmotive. Kulturgeschichtliche Studien zur Traditionsbildung; Festschrift für Dietz-Rüdiger Moser zum 60. Geburtstag am 22. März 1999, hg. von Marianne Hammer, Graz 1999, S. 321-328. | ||
* [*Sellert] Sellert,: Gewohnheit, Formalismus und Rechtsritual im Verhältnis zur Steuerung sozialen Verhaltens durch gesatztes Recht, S.32. | * [*Sellert 1997] Sellert,: Gewohnheit, Formalismus und Rechtsritual im Verhältnis zur Steuerung sozialen Verhaltens durch gesatztes Recht, in: Im Spannungsfeld von Recht und Ritual, S.32. | ||
* [*Ragotzky 1981] Ragotzky, Hedda: Gattungserneuerung, 1981, S. 171. | * [*Ragotzky 1981] Ragotzky, Hedda: Gattungserneuerung, 1981, S. 171. | ||
* [*Witthöft 2004] Witthoeft, Christiane: Ritual und Text: Formen symbolischer Kommunikation in der Historiographie und Literatur des Spätmittelalters, 2004, S. 287-296. | * [*Witthöft 2004] Witthoeft, Christiane: Ritual und Text: Formen symbolischer Kommunikation in der Historiographie und Literatur des Spätmittelalters, 2004, S. 287-296. | ||
* [*Grubmüller 2006] Grubmüller, Klaus: Zum Verhältnis von 'Stricker-Märe' und Fabliau. in: Die Kleinepik des Strickers: Texte, Gattungstraditionen und Interpretationsprobleme, 2006, Philologische Studien und Quellen Ausg.: S. 173 - 187. | |||
* [*Haug 2006] Haug, Walter:Schlechte Geschichten - böse Geschichten - gute Geschichten oder: Wie steht es um die Erzählkunst in den sog. Mären des Strickers?“ in: Die Kleinepik des Strickers: Texte, Gattungstraditionen und Interpretationsprobleme, 2006, Philologische Studien und Quellen Ausg.: S. 9 - 27. |
Aktuelle Version vom 23. April 2024, 09:31 Uhr
Handlung
Nachdem eine Frau ihren Mann ihrer Liebe versichert, fordert sie von ihm den Beweis seiner Treue unter dem Vorwand, dass sie Angst habe, er könnte andere Frauen als sie gehabt haben. Im Gegenzug würde sie ihm ihre tiefste Liebe schenken, wie sie noch nie einem Mann geschenkt worden sei. Der Mann bestätigt ihr ebenfalls seine Liebe und willigt ein, sich ihrem Test zu unterziehen. So fordert sie, dass er zum Beweis seiner Treue das heiße Eisen tragen solle und stellt zeitgleich ein Ultimatum, sodass ihm keine Wahl bleibe, wenn er sie wirklich liebe und nicht verlieren wolle, da sie ihn andernfalls verlassen würde. Er willigt ein und das Eisen wird zu Glühen gebracht. Mit Hilfe eines Holzspans gelingt es dem Mann, das heiße Eisen über sechs Schritte hinweg zu tragen, ohne sich dabei zu verbrennen. Zum Beweis seiner Unschuld zeigt er daraufhin seiner Frau die durch die List unverletzt gebliebenen Hände. Die Frau erkennt dies als Treuebeweis an und bestätigt ihm ihre endlose Liebe. Nun verlangt der Mann von seiner Frau unter der gleichen Bedingung des Ultimatums, dass sie sich der gleichen Probe unterzöge. Sie bittet vergeblich darum, dass er von dieser Prüfung absehe; er bleibt jedoch bei seiner Forderung, da sie das gleiche von ihm verlangt habe. Also bringt der Mann das Eisen zum Glühen und fordert sie auf, das glühende Eisen so zu tragen, wie er es tat. Auf seine Aufforderung hin bittet sie ihn um folgendes: sie verweist auf die Stärke und Willenskraft der Männer, die den Frauen nicht eigen sei, weswegen sie gesteht, neben ihm einen anderen Mann gehabt zu haben, was bei der Prüfung bestätigt werden würde. Daher bittet sie den Mann, ihr dieses eine Vergehen nachzusehen. Der Mann nimmt dies hin und fordert sie erneut auf, das Eisen zu tragen. Sie bittet ihn erneut, dass er seine Nachsicht etwas erweitere und gesteht, zwei weitere Männer neben ihm gehabt zu haben. Auch dies nimmt er hin und fordert sie wieder auf, das Eisen zu nehmen. Wieder zögert sie und gesteht, noch drei weitere Männer neben ihm gehabt zu haben, die er ihr unter Anrufung seines Gewissens und seiner Liebe nachsehen solle, da sie ihm drei Pfund Münzen zum Ausgleich anbietet, von denen er noch nichts gewusst habe. Auch dies nimmt er hin, besteht nun aber unter Androhung ihres Todes darauf, dass sie endlich das Eisen nehme. Schließlich nimmt sie das Eisen, woraufhin sie sich schwer verbrennt. Als der Mann sie verbinden möchte, verweigert sie dies, da ihre Hand so schwer verbrannt sei, dass sie sie nie wieder so benutzen könne wie zuvor. Auf diese Äußerung reagiert der Mann sehr zornig und erklärt ihr, dass er nun keine Frau mehr hasse als sie und alles tun werde, um ihr Leid zuzufügen und ihre Schande zu vermehren, indem er ihr die Art und Weise, wie sie sich um ihre Ehre gekümmert habe, vergelten werde.
Historischer Hintergrund
Beim sogenannten „Tragen des heißen Eisens“ handelt es sich um einen im Spätmittelalter bereits veralteten Rechtsbrauch, bzw. eine Foltermethode, zur Bestrafung und Wahrheitsfindung.[Schwob 1999: S.324] Früh- und Hochmittelalterliche Quellen berichten vom „Tragen des heißen Eisens“ als sog. „Ordal“ (lat. ordalium), also als Gottesurteil.[Schwob 1999: S.324] Im Rahmen dieses Gottesurteil sollte, sofern alle anderen juristischen Mittel versagten, die Unschuld oder Schuld des Angeklagten dadurch bewiesen werden, dass Gott durch sein Eingreifen, also durch ein „Wunder“, die Wahrheit ans Licht gebracht werden sollte, unter der Prämisse, dass Gottes Richtspruch bereist im Diesseits zum Tragen komme und sich nicht erst am Tag des Jüngsten Gerichts realisiere.[Neumann 2010: S.12] Typischerweise fand das Tragen des heißen Eisens bei Verbrechen materieller Art, wie Diebstahl oder Betrug, Verwendung, und dann auch nur bei Wiederholungstätern.[Schwob 1999: S.326] Typischerweise wurde bei der Anwendung dieser Praktiken nicht erwartet, dass der Proband keine Verletzungen erleiden würde, weswegen ein schnelles und sauberes Verheilen der zugefügten Wunden als Unschuldsbeweis ausreichte.[Schild 1984: S.230] Wenngleich die gemeine Bevölkerung und die Gerichtsbarkeiten des Spätmittelalters die Zweifelhaftigkeit des Ordals als Rechtsbrauch erkannten und dieses deswegen vermieden, so erfreuten sich Ordale im 15. Und 16. Jahrhundert wieder zunehmender Beliebtheit, da sie sich als effiziente Mittel erwiesen, mit denen sich die adeligen und städtischen Gerichtsbarkeiten „unbequemer“ Untertanen entledigen konnten.[Schwob 1999: S.328] Dabei spielte vor allem die Erfahrung der Inquisition mit dem Ordal als Folterinstrument und nicht als Entscheidungs- oder Wahrheitsfindungsmittel eine entscheidende Rolle.[Schwob 1999: S.326]
Analyse
Zum Typus des „Stricker-Märe“
Diese haben ein besonderes und genau beschreibbares Profil: Sie sind Erzählungen von modellhaft konstruierten Fällen, in denen mit Hilfe von Handlungpointen nach dem Schwankprinzip (Ordnungsverstoß und Revanche) vorgeführt wird, wie eine wohl geordnete Welt funktioniert. [Grubmüller 2006: S.173] Sie beginnen in der Regel mit einer in bestimmter Weise typisierten Einführung der Akteure:“ Ein wîp sprach wider ir man“ (V. 1). Die Akteure sind hier eine Frau und ihr (Ehe-)Mann. Diese werden nicht näher beschrieben, wodurch die Figuren von ihren Umständen (‚indices‘) entlastet werden und als Handlungsträger (‚actants‘) dienen, die den Sinn der Geschichte durch ihr Handeln hervorbringen. Sie handeln immer als Einzelne, nicht als Typen, d.h. hier wird eine bestimmte Ehefrau/ ein bestimmter Ehemann vorgeführt. Ihr/ Sein Handeln erscheint aber Mangels weiterer Informationen als gruppenspezifisch angelegte Verhaltensweise. Personenkonstellationen legen die Grenzen dessen fest, was als Aktion möglich ist, und bestimmt den Rahmen (‚frame‘) innerhalb dessen sie verstanden werden soll. [Grubmüller 2006: S.173] Aktionen in Stricker-Mären gehen in der Regel von einem Ordnungsverstoß aus: Die Frau will ohne konkreten Anlass, dass der Mann sich einem Gottesurteil, der Feuerprobe, unterzieht. Das Erzwingen von Einsicht dient als Verfahren zur Restitution des ordnungsgemäßen Zustandes. Dies kann (selten) in Anwendung körperlicher Gewalt bestehen, gelegentlich in verbaler Gewalt und wie es am Beispiel von „Das heiße Eisen“ zu erkennen ist, in der schrittweisen Hinführung zur ‚Vernunft‘ durch listige Arrangements: Holzspan im Ärmel des Mannes. [Grubmüller 2006: S.174] In all diesen Fällen gilt als erzähltechnisches Medium die Kurzerzählmechanik von Ordnungsverstoß und Replik: Die im ersten Abschnitt entfaltete Provokation wendet sich mit einem Mal gegen ihren Urheber, wie musterhaft in „Das heiße Eisen“, wenn die Ehefrau gerade mit der gleichen Forderung konfrontiert wird, die sie an ihren Mann gerichtet hatte. Somit verschieben sich die Gewichte in der Erzählung und der Unterlegene wird zum Überlegenen. Durch diesen Umschwung wird Erkenntnis erlangt und Einsicht vermittelt.
Ordnungsverstoß und Wiederherstellung
Die Stricker-Mären dienen als Vehikel eines ideologischen Konzepts mit dem Ziel der Stabilisierung der gesamten Ordnung. [Haug 2006: S.11] Dessen Erzählprogramm basiert auf den Begriff der „kündigkeit“ (Hinterlist, Verschlagenheit). Dabei unterscheidet der Stricker zwischen „gevüeger“ (angemessenes, kluges Verhalten/ tückische Aktion mit guter Absicht) und „ungevüeger“ (Reaktion, die das Maß überschreitet) kündigkeit. Hier ist es gevüegiu kündigkeit, wenn ein Mann, dessen Frau verlangt, dass er zum Beweis seiner Treue sich dem Gottesurteil des glühenden Eisens unterzieht, sich listig mit einem im Ärmel versteckten Stück Holz vor dem Verbrennen schützt, während sie, als er sie zum Gegenbeweis zwingt, sich fürchterlich ihre Hand verbrennt. Es geht immer darum, den Normbrecher oder der, der vom Bruch einer Norm betroffen ist, dies erkennt und dem Recht Geltung verschafft. Es sei denn, es handelt sich darum, zu demonstrieren, dass es jemandem nicht gelingt: Die negative Seite des Prinzips (verfehlte kündigkeit). [Haug 2006: S.23]
Deutungsansätze
Die Macht der Form oder die Last des Formalismus
Die vermeintlich göttliche Beweiskraft der Eisenprobe kann durch triviale menschliche Tricks außer Kraft gesetzt werden. [Witthöft 2004: S.287] Durch die Aufforderung der Frau an ihren Ehemann trac mir daz heize îsen (V.40) beginnt das Aufzeigen dieses Umstandes. Er gesteht ihr diesen extremen Treuebeweis zu [Witthöft 2004: S.288] , doch platziert er Holzspäne zwischen Hand und Eisen und umgeht so eine Verbrennung. Daraufhin ist die Frau sich seiner Treue gewiss; er aber verlangt im Gegenzug: daz ouch du mir daz îsen treist. (V.91) [Witthöft 2004: S.288] Der Test einer moralischen Vollkommenheit wird in Form eines Rituals durchgeführt, welches nur als Mittel zum Zweck dient. Seine Tauglichkeit wird ebenso angezweifelt wie die menschliche Fähigkeit zur Treue. [Witthöft 2004: S.289] Die dargestellten Verhaltensweisen lassen kein ordobezogenes Interpretationsvermögen [Ragotzky 1981: S.171] erkennen. [Egerding 1998: S.140] Der Stricker offenbart auch in diesem Märe eine tiefen Zweifel an einem vorgegebenen rituellen Verhältnismuster – in diesem Fall des Ordals. [Witthöft 2004: S.289] Auch Gottfried von Straßburg bediente sich bereits im Tristan eines erlisteten Gottesurteils. Er kritisiert die Gottesurteile, welche glauben machen, dass man durch List und Betrug über das Urteil Gottes verfügen kann. [Witthöft 2004: S.289] Zugleich aber führt er vor, dass eine Einhaltung der korrekten formalen Struktur des Rituals ausreicht, um das Ritual als Beweismittel gelten zu lassen. [Schnell 1992: S.114] [Dörrich 2002: S.27] Der Stricker Schließlich geht noch einen Schritt weiter und parodiert und verspottet den Brauch des Ordals in dem Ehemäre [Witthöft 2004: S.289]: eheliche Auseinandersetzung ohne zeremonielle Einbettung, Benutzung des Holzspans um Verbrennung zu vermeiden, Frau lässt sich ihre verletzten Hände nicht verbinden und schließt so eine Heilung, die als Zeichen ihrer Unschuld gedient hätte, direkt aus. [Witthöft 2004: S.290] Der Stricker reflektiert also zugleich eine Strömung der Zeit, die den Rechtsformalismus hinterfragt, da für das Rechtsverständnis des Früh- und Hochmittelalters der Formalismus grundlegend war. [Witthöft 2004: S.290] Die Form selbst war das Recht. [Sellert 1997: S.32] Um Mitte des 13.Jahrhunderts nun zeichnete sich verstärkt eine Entwicklung ab, die vom formalen Recht zum Beweisrecht überging. Der Versuch die formalen Mittel der Rechtsfindung wie Eid oder Gottesurteil durch Verfahren der gerichtlichen Wahrheisfindung unter anderem unter Zuhilfenahme von Zeugen, zu ersetzen. [Witthöft 2004: S.290]
Geschlechterbilder in spätmittelalterlichen Verserzählungen
Schellenberg stellt in ihren Ausführungen das Geschlechterverhältnis in den mittelhochdeutschen Verserzählungen dar und betrachtet anschließend vertiefend den Themenkomplex der Gewalt innerhalb der Geschlechter. Das heiße Eisen zählt zu den Ehestandsmären des Strickers, welche die Beziehung zwischen den Geschlechtern im Rahmen der christlich geprägten Ehe thematisch in den Mittelpunkt stellen. Diese Ehe stellt den Mikrokosmos einer göttlichen Ordnung dar. [Schallenberg 2014: S.136] Als grundlegend für das Verhältnis von Sprache, Geschlecht und Gewalt zitiert sie Mireille Schnyder: Immer wieder ist es die mehr oder weniger geistreiche Sprachgewalt der Frau, der der Mann nicht beikommen kann, bevor er sie nicht auf die deftigste Körperlichkeit herabzieht, um dann die Frau zu überwältigen.[...] So geht es auch immer darum, die Frau mundtot zu machen, ihr diese Waffe zu nehmen, gegen die der Mann nicht ankommt. Dabei wird die Sprache der Frau [...] als Ausdruck und Mittel ihrer Sexualität gesehen, als sublimentierte Form ihres übermäßigen Begehrens. [Schnyder 2000: S.274] Die Frau bedient sich also ihrer Sprachgewalt und kehrt so scheinbar oder zumindest vorläufig die Geschlechterhierarchie um. Mithilfe von Sprache nimmt sie eine dominante Rolle ein. Dieser Usurpation im Sinne einer Anwendung einer Art von sprachlicher Gewalt folgt jedoch nach dem Ansatz von Schnyder eine männliche Gegenreaktion, nämlich das Abtöten der weiblichen Stimme, die durch einen männlichen Gegenspieler auf der Handlungsebene förmlich zum Schweigen gebracht wird, sodass der ursprüngliche Zustand der Geschlechterhierarchie – mit einer Dominanz des Mannes – wiederhergestellt ist. [Schallenberg 2014: S.135] Im heißen Eisen stellt sich das wie folgt dar: Der vorhandene Konflikt wird zwischen den Eheleuten anfänglich durch einen aktiven Ehebruch der Frau sowie eine verbale Aggression der Ehefrau gegenüber dem Ehemann ausgelöst, auf die der Ehemann mit einer anderen verbalen Aggression, dem performativen Akt der Drohung, sie zu töten, pariert; mit dem Zwang zur Feuerprobe übt er indirekt körperliche Gewalt gegen sie aus; indem sie sich mittels ihrer Wortgewalt einem Verbinden der Wunde widersetzt, erfolgt eine erneute Gegenreaktion ihrerseits, welche die Gewaltspirale vollendet und zu einer vollständigen Destruktion der ehelichen Ordnung führt. Implizit resultiert aus diesem verbalen Handeln eine Art von Autonomieanspruch der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann, dessen dominante Stellung sie damit negiert. Die Erzählung zeigt ein getrübtes Geschlechterverhältnis und entwickelt keinen versöhnlichen Gegenentwurf. [Schallenberg 2014: S.145]
Literaturverzeichnis
Primärliteratur
- Der Stricker: Das heiße Eisen, in: Klaus Grubmüller (Hg.): Novellistik des Mittelalters, hrsg., übers. und kommentiert von Klaus Grubmüller, Berlin: Dt. Klassiker-Verl. 2011, S. 44-55.
Sekundärliteratur
- [*Dörrich 2002] Dörrich, Corinna: Poetik des Rituals, 2002, S.27 mit Anm. S.79 u. S.75.
- [*Egerding 1998] Egerding, Michael, Probleme mit dem Normativen, 1998, S.140.
- [*Neumann 2010] Neumann, Sarah: Der Zweikampf. Gottesurteil, Wettstreit, Ehrensache, Ostfildern 2010 (Mittelalter-Forschungen 31).
- [*Schallenberg 2014] Schallenberg, Andrea: »Ist ez ein si oder ein er?« Geschlechterbilder in spätmittelalterlichen Verserzählungen, in: 'Geschlecht' in Literatur und Geschichte, hg. von Heinz Sieburg, 2014, S.129–154.
- [*Schild 1984] Schild, Wolfgang: Die Gottesurteile, in: Justiz in alter Zeit, hg. von Christoph Hinckeldey, Rothenburg ob der Tauber 1984 (Mittelalterliches Kriminalmuseum: Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber 6), S. 225-239.
- [*Schnell 1992] Schnell, Rüdiger: Suche nach Wahrheit, 1992, S.114.
- [*Schnyder 2000] Schnyder, Mireille: Die Entdeckung des Begehrens. Das Märe von der halben Birne, in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 122, S. 263–278.
- [*Schwob 1999] Schwob, Anton/Schwob, Ute Monika: Das heiße Eisen tragen, in: Leitmotive. Kulturgeschichtliche Studien zur Traditionsbildung; Festschrift für Dietz-Rüdiger Moser zum 60. Geburtstag am 22. März 1999, hg. von Marianne Hammer, Graz 1999, S. 321-328.
- [*Sellert 1997] Sellert,: Gewohnheit, Formalismus und Rechtsritual im Verhältnis zur Steuerung sozialen Verhaltens durch gesatztes Recht, in: Im Spannungsfeld von Recht und Ritual, S.32.
- [*Ragotzky 1981] Ragotzky, Hedda: Gattungserneuerung, 1981, S. 171.
- [*Witthöft 2004] Witthoeft, Christiane: Ritual und Text: Formen symbolischer Kommunikation in der Historiographie und Literatur des Spätmittelalters, 2004, S. 287-296.
- [*Grubmüller 2006] Grubmüller, Klaus: Zum Verhältnis von 'Stricker-Märe' und Fabliau. in: Die Kleinepik des Strickers: Texte, Gattungstraditionen und Interpretationsprobleme, 2006, Philologische Studien und Quellen Ausg.: S. 173 - 187.
- [*Haug 2006] Haug, Walter:Schlechte Geschichten - böse Geschichten - gute Geschichten oder: Wie steht es um die Erzählkunst in den sog. Mären des Strickers?“ in: Die Kleinepik des Strickers: Texte, Gattungstraditionen und Interpretationsprobleme, 2006, Philologische Studien und Quellen Ausg.: S. 9 - 27.