MediaeWiki:Urheberrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Werkes dessen Urheber, welcher alle Rechte an besagtem Werk hält: " | Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Werkes dessen Urheber, welcher alle Rechte an besagtem Werk hält: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." (Deutsches [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ |Urheberrechtsgesetz] §13) | ||
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Für viele Urheber ist dieser Schutz allerdings zu restriktiv; sie wollen Dritten generell mehr (Nutzungs)rechte an ihrem Werk einräumen. Hier kommen freie Lizenzen ins Spiel. | Für viele Urheber ist dieser Schutz allerdings zu restriktiv; sie wollen Dritten generell mehr (Nutzungs)rechte an ihrem Werk einräumen. Hier kommen freie Lizenzen ins Spiel. | ||
Version vom 16. November 2010, 14:57 Uhr
Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Werkes dessen Urheber, welcher alle Rechte an besagtem Werk hält: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." (Deutsches |Urheberrechtsgesetz §13)
Linzenztypen
Für viele Urheber ist dieser Schutz allerdings zu restriktiv; sie wollen Dritten generell mehr (Nutzungs)rechte an ihrem Werk einräumen. Hier kommen freie Lizenzen ins Spiel.
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