Höfische Leitbegriffe: Unterschied zwischen den Versionen
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„Rehtiu scham und werdiu triwe gebent pris alt unde niwe“<ref> Hartmann von Aue, Erec 321, 29 - 30 </ref> - | „Rehtiu scham und werdiu triwe gebent pris alt unde niwe“<ref> Hartmann von Aue, Erec 321, 29 - 30 </ref> - | ||
„Rechte schame und edle triuwe verleihen immerwährenden Ruhm“<ref> Joachim Bumke, Höfische Kultur S. 418 | „Rechte schame und edle triuwe verleihen immerwährenden Ruhm“<ref> Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418 Z. 19-20 </ref>. | ||
Das mittelhochdeutsche Wort „triuwe“ bezeichnet zunächst „ein rechtlich geregeltes Verhalten [...], zu dem man verpflichtet ist“<ref> Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaf S. 194 | Das mittelhochdeutsche Wort „triuwe“ bezeichnet zunächst „ein rechtlich geregeltes Verhalten [...], zu dem man verpflichtet ist“<ref> Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaf, S. 194 Z. 5 - 6 </ref>. Als ritterliche Tugend beinhaltet der Begriff das Prinzip der Treue und Loyalität. Ein Ritter musste seine „sittlichen Verpflichtungen"<ref> Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418 Z. 19 </ref> erfüllen. | ||
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Diese beiden Tugendbegriffe werden dem „Begriffskanon der christlichen Kardinaltugenden [zugeordnet]“<ref>ebd, S. 418, Z. 22- 23</ref>. „Mâze“ und „staete“ werden fast immer in Kombination genannt. | Diese beiden Tugendbegriffe werden dem „Begriffskanon der christlichen Kardinaltugenden [zugeordnet]“<ref>ebd, S. 418, Z. 22- 23</ref>. „Mâze“ und „staete“ werden fast immer in Kombination genannt. | ||
„Staete“ ist abgeleitet vom „christlich-lateinischen Begriff constantia“<ref>ebd., S. 418 Z. 27</ref> und mit Beständigkeit zu übersetzen. Die Tugend „mâze“ besitzt jemand, der das richtige Maß hält. Maßhaltung bezieht sich sowohl im religiösen Sinn auf die „christliche Mäßigung“<ref>ebd., S. 418 Z. 28 - 29</ref> als auch allgemeiner darauf den „goldenen Mittelweg zwischen zwei Extremen“<ref> Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 193 Z. 26</ref> zu finden. | |||
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Der mittelhochdeutsche Begriff der „êre“ wird zur Beschreibung von Personen verwendet, die gesellschaftliches Ansehen besitzen. Diese Eigenschaft wird grundsätzlich „von der Gesellschaft [...] zugesprochen“<ref>Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 184 Z. 23</ref>. Zu „êre““ gelangt man durch „ Stand, Familienverhältnisse [und] Vermögen„<ref>ebd., S. 184 Z. 20 - 21</ref>. Ein „Ritter legitmiert sich nicht durch adelige Geburt, sondern durch eigene Leistung“<ref>ebd., S.173b Z. 35 - 36</ref>. So wird ihm beispielsweise durch einen erfolgreichen Kampf das Ansehen der Gesellschaft zu teil. | |||
Version vom 6. Januar 2012, 15:29 Uhr
Noch im Enstehungsprozess
In der mittelalterlichen Gesellschaft existierten eine Reihe von Leitbildern, die der ideale Ritter oder Herrscher möglichst verfolgen sollte. Verschiedene Auflistungen dieser Leitbilder lassen sich in der mittelaterlichen Dichtung finden, allerdings meist ohne System[1]. Dieser Artikel beschränkt sich auf sechs wesentliche Ritter- und Herrscher-Tugenden.
- triuwe
„Rehtiu scham und werdiu triwe gebent pris alt unde niwe“[2] - „Rechte schame und edle triuwe verleihen immerwährenden Ruhm“[3].
Das mittelhochdeutsche Wort „triuwe“ bezeichnet zunächst „ein rechtlich geregeltes Verhalten [...], zu dem man verpflichtet ist“[4]. Als ritterliche Tugend beinhaltet der Begriff das Prinzip der Treue und Loyalität. Ein Ritter musste seine „sittlichen Verpflichtungen"[5] erfüllen.
- mâze und staete
Diese beiden Tugendbegriffe werden dem „Begriffskanon der christlichen Kardinaltugenden [zugeordnet]“[6]. „Mâze“ und „staete“ werden fast immer in Kombination genannt. „Staete“ ist abgeleitet vom „christlich-lateinischen Begriff constantia“[7] und mit Beständigkeit zu übersetzen. Die Tugend „mâze“ besitzt jemand, der das richtige Maß hält. Maßhaltung bezieht sich sowohl im religiösen Sinn auf die „christliche Mäßigung“[8] als auch allgemeiner darauf den „goldenen Mittelweg zwischen zwei Extremen“[9] zu finden.
- milte
- êre
Der mittelhochdeutsche Begriff der „êre“ wird zur Beschreibung von Personen verwendet, die gesellschaftliches Ansehen besitzen. Diese Eigenschaft wird grundsätzlich „von der Gesellschaft [...] zugesprochen“[10]. Zu „êre““ gelangt man durch „ Stand, Familienverhältnisse [und] Vermögen„[11]. Ein „Ritter legitmiert sich nicht durch adelige Geburt, sondern durch eigene Leistung“[12]. So wird ihm beispielsweise durch einen erfolgreichen Kampf das Ansehen der Gesellschaft zu teil.
- zuht
- ↑ Joachim Bumke, Höfische Kultur S.416
- ↑ Hartmann von Aue, Erec 321, 29 - 30
- ↑ Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418 Z. 19-20
- ↑ Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaf, S. 194 Z. 5 - 6
- ↑ Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418 Z. 19
- ↑ ebd, S. 418, Z. 22- 23
- ↑ ebd., S. 418 Z. 27
- ↑ ebd., S. 418 Z. 28 - 29
- ↑ Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 193 Z. 26
- ↑ Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 184 Z. 23
- ↑ ebd., S. 184 Z. 20 - 21
- ↑ ebd., S.173b Z. 35 - 36
-NOCH IM ENTSTEHUNGSPROZESS-