MediaeWiki:Urheberrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Werkes dessen Urheber, welcher alle Rechte an besagtem Werk hält: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." (Deutsches [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ |Urheberrechtsgesetz] §13)
Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Werkes dessen Urheber, welcher alle Rechte an besagtem Werk hält: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." (Deutsches [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ Urheberrechtsgesetz] §13)
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Version vom 16. November 2010, 14:57 Uhr

Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Werkes dessen Urheber, welcher alle Rechte an besagtem Werk hält: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." (Deutsches Urheberrechtsgesetz §13)

Linzenztypen

Für viele Urheber ist dieser Schutz allerdings zu restriktiv; sie wollen Dritten generell mehr (Nutzungs)rechte an ihrem Werk einräumen. Hier kommen freie Lizenzen ins Spiel.

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