Gandin (Gottfried von Straßburg, Tristan)

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Gandin


Rotte und Harfe

Gandin ist Isoldes Verehrer und kommt eines Tages ihretwegen nach Cornwall aus Irland. Isolde erkennt ihn sofort und stellt ihn ihrem Mann vor. Gandin wird sehr gastfreundlich aufgenommen. Er isst zusammen mit dem König und der Königin, weigert sich aber beim Essen seine Rotte abzulegen, was allen anderen Gäste "unhöfisch und unschicklich" (V 13168) sein scheint.

Nach dem Essen bietet Marke Gandin seine Spielkunst zu demonstrieren. Der Baron möchte dafür einen Lohn, sagt aber nicht genau was es sein soll. Nachdem er sehr meisterhaft zwei Stücke vortspielt, fordert er seinen Lohn: Marke soll Gandin seine geliebte Frau geben. An diese Stelle wird der Baron Gandin zum ersten mal als Betrüger bezeichnet (V 12202). Marke weigert sich dies zu tun und wird von Gandin beschuldigt, wortbruchig zu sein. Deswegen wird der König zum Zweikampf aufgefordert. Doch weder er noch jemand anderer will gegen Gandin kämpfen, denn er so "gewaltig, mannhaft und tapfer" (V 13251-13252) ist, dass keiner von Markes Rittern sich gegen Gandin stellen will. Isolde wird Gandin ausgeliefert.

Als Tristan nach der Jagt heimkehrt, erfährt er vom Isoldes Unglück. Er nimmt seine Harfe mit und eilt zum Ufer, wo der Baron mit der Königin auf die Flut wartet, damit sein Schiff, das am Ufersand feat liegt, weiterfahren kann. Tristan hat sich schon eine List überlegt und will den Betrüger um den Finger wickeln und seine Geliebte zurückdewinnen.

Als Tristan zum Ufer kommt, denkt Gandin, er sei nur ein Harfner. Er bietet Tristan irgendetwas vorzuspielen, damit Isolde nicht mehr weinen muss. Als Lohn dafür verspricht er Tristan sein allerbestes Gewand und ihn nach Irland mitzunehmen. Nachdem der Spielmann zwei Stücke vorträgt, lacht Isolde wieder. In dieser Zeit kommt die Flut und Gandins Schiff kann weiter fahren.



Literatur

Gottfried von Straßburg: Tristan. Nach dem Text von Friedrich Ranke neu herausgegeben, ins Neuhochdeutsche übersetzt, mit einem Stellenkommentar und einem Nachwort von Rüdiger Krohn. Bd. 1–3. Stuttgart 2009 (RUB 4471-4473).