Sachsen- und Schwabenspiegel
1. Rechtsquellen im Mittelalter
2. Sachsenspiegel
Der Sachsenspiegel ist eine verschriftliche Sammlung an Gesetzen des 13. Jahrhunderts für den norddeutschen Raum. Von ca. 1220-1235 verschriftlichte Eike von Repgow die in seinem Umfeld geltenden Gesetze und fasste sie in einem "Spiegel" zusammen. Das Ziel lag dabei das bereits geltende Recht und die damit verbunden Vorgehensweise bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu erfassen und niederzuschreiben. Da Eike von Repgow im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts lebte und das Werk von ihm selbst als "spigel der Saxen" benannt wurde, hat der Sachsenspiegel seinen heutigen Namen.
Dadurch, dass die bisher mündliche Tradition des geltenden Rechts durch die Verschriftlichung im Sachsenspiegel abgelöst wurde, erfuhr er eine große Resonanz und wurde vielfach kopiert und rezipiert. So verbreitete sich dieser Gesetzestext in einem beachtlichen Tempo. Heute liegt der Sachsenspiegel in einer Vielzahl von Handschriften und Fragmenten vor.
Die Besonderheit hierbei ist, dass der Spiegel auch mit Abbildungen, sogenannten Illuminierungen, ausgestattet ist. Diese zeigen in einer Bildergeschichte das, was im Text beschrieben wird. Daher kann man davon ausgehen, dass der Sachsenspiegel sowohl von alphabetisierten Personen, als auch von Analphabeten konsultiert und auf korrekte Art und Weise verstanden werden konnte.
Da Eike von Repgow selbst die Lebensbereiche des Adels, des Klerus und der Bauern kannte, erfüllte er die perfekten Voraussetzungen, um den Sachsenspiegel zu verfassen. Bereits an der groben Aufteilung in Landrecht und Lehensrecht, ist zu erkennen, dass es eine Trennung zwischen den drei genannten Bevölkerungsgruppen gibt.
Im Lehensrecht sind alle wichtigen Fragen zur territorialen Organisation vom Lehensherren über die Vasallen bis zu den Leibeigenen beschrieben. Zusätzlich ist das Zusammenleben der Stände und die Wahl des Königs in diesem Abschnitt beschrieben. Hier handelt es sich also um eine Art Verfassungstext, welcher den Staatsaufbau festlegt.
Im Landrecht hingegen lassen sich alle Rechtsfragen des alltäglichen Lebens klären. Diesen Teil könnte man mit dem heutigen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland vergleichen. Es handelt sich hier um einen Gesetzestext, welcher beschreibt wie das Leben zwischen Bewohnern eines Territoriums oder Siedlung abzulaufen hat und welche Rechte und Pflichten es hierbei gibt.