MediaeWiki:Urheberrechte

Aus MediaeWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Werkes dessen Urheber, welcher alle Rechte an besagtem Werk hält: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." (Deutsches |Urheberrechtsgesetz §13)

Linzenztypen

Für viele Urheber ist dieser Schutz allerdings zu restriktiv; sie wollen Dritten generell mehr (Nutzungs)rechte an ihrem Werk einräumen. Hier kommen freie Lizenzen ins Spiel.

[...]

Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der gemachten Angaben.