Freiheit und Zwang bei Gregorius nach Rainer Zäck
Zusammenfassung
Rainer Zäck schreibt in seinem Text „Der guote sündaere und der peccator precipuus“ zu dem Thema Freiheit und Zwang, dass das eine ohne das jeweils andere nicht existieren könnte. Das bedeutet, dass man erst durch die Erfahrung einer bösen Macht dazu in der Lage ist, sich durch Willensstärke gegen diese durchzusetzen und somit die eigene Freiheit zu erlangen, welche als begehrenswertes Gut gilt.
Zwang als Antonomie zur Freiheit
Im mittelalterlichen Freiheitsverständnis und in der Hartmannschen Ethik, geht man davon aus, dass die Freiheit der Willensentscheidung zum tugendhaften Handeln der Grundvoraussetzung menschlich moralischer Existenz entspricht. Diese freie Willensentscheidung kann nur getroffen werden, wenn das Böse als Gegenpol zum Guten existiert. Wenn Gott alle Menschen gleich gut schaffen würde, bliebe die Freiheit vollständig aus. Als gottähnlich geschaffener Mensch, ist es besser, das Gute aus freiem Willen zu tun („libera voluntas“) als durch Notwendigkeit. Erst durch die Existenz eines Zwangs als Antonym, kann man von Freiheit sprechen, diesem nicht zu verfallen.[1]
Verlust der Freiheit im consensus
Im Gregorius-Prolog artikuliert Hartmann von Aue eine Psychologie der Sünde: auf der einen Seite steht die Macht des Bösen (hellescherge), die einen spürbaren Einfluss auf das moralische Verhalten des Menschen nimmt, und der von ihr ausgeübte Zwang, auf der anderen Seite steht der moralisch handelnde Mensch mit seiner Willensentscheidung (kiesen[2], eigene herze). Beide Formen sind gleichermaßen am Prozess beteiligt, wodurch man beim „betwungensein“ davon ausgehen muss, dass der Mensch den Verlust der Freiheit selbst mitverschuldet hat. Wenn der Mensch sich als betwungen sieht, hat er im Konsens - consensus - auf die Freiheit seines Willens verzichtet und einer wirkkräftigen Macht nachgegeben. Der Wille wird nur dann frei genannt, wenn er ohne Zwang und Notwendigkeit agiert und somit ist umgekehrt jeder Verlust von Freiheit ein Sich-Selbst-Ausliefern. Die Freiheit des Willens ist eng mit der voluntas, der Freiwilligkeit, verknüpft.[3]
Liberum arbitrium
Das Liberum arbitrium ist eine Fähigkeit des freien Willens und der Vernunft, die zwischen Gut und Böse unterscheidet. Bei Hartmann steht die libertas, die Freiheit von der zwingenden Macht des Bösen, stark im Vordergrund.[4]
Das Bild der zwei Wege
Hartmann von Aue geht von einem Bild der zwei Wege aus. Der erste Weg, welchen er beschreibt, ist der "gemächlîchere wec"[5], welcher ohne große Mühen oder Anstrengungen beschreitbar ist. Der Wanderer ist hierbei seiner eigenen Bequemlichkeit ausgeliefert und wird von der "vîl bitter süeze"[6], der Macht des Bösen, zum Verlust der eigenen Willenskraft gezwungen. Die Haltung der Passivität und des Verharrens in der Unfreiheit wird als große Verfehlung angesehen, da der Wanderer, im consensus mit dem Bösen, nicht mehr imstande ist, seine Einstellung zu ändern. Dieser Weg führt den Wanderer mit Sicherheit zum „êwigen tôt“[7]. Der andere Weg, welchen Hartmann beschreibt, ist die „sælden strâze“[8], welche mit einem sehr anstrengenden und engen Pfad verbunden ist. Auf diesem Weg wandelt nur jener Wanderer, welcher ein moralisch handelnder Mensch ist, der durch seine Willensstärke erhaben ist über jeden inneren und äußeren Zwang. Die Freiheit, welche der Wanderer durch große Mühe erlangt, ist ein anzustrebendes Gut. Dem Wanderer begegnen zwar auf dem Weg zur Glückseligkeit viele Gefahren, dem Bösen zu verfallen, die er aber mit seiner Willenskraft überwinden kann. Denn die Erfahrung der Macht des Bösen und somit des Zwanges ist Bedingung für Freiheit, die wiederum durch die Durchsetzung gegen jene Macht erlangt werden kann.[9]
- "Frei ist demnach nicht so sehr der, der ohne Zwang lebt, als der, der gegen den Zwang lebt, der es versteht, sich mühsam gegen ihn durchzusetzen."[10]
In der Samariterlegende des Prologs werden zum Schluss, als der Mann von den Banditen halb tot auf dem Weg liegengelassen wird, die Aspekte menschlicher Freiheit zugunsten einer Darstellung der Wirkung göttlicher Gnade aufgegeben:
- "alsus huop in bi sîner hant
- diu gotes gnâde als si in vant (…)"[11]
Kritik
Die Problematik an der Auslegung ist, dass im Fall der Samariterlegende die Wirkung göttlicher Gnade die Leistung und somit die Freiheit des Verwundeten aufhebt. Dem Menschen kann seine Entscheidung für das Gute bzw. für Buße und Rechtfertigung nicht als Verdienst angerechnet werden. Die Frage, ob Freiwilligkeit und göttliche Gnade vereinbar sind, muss wohl so beantwortet werden, dass im Zweifelsfall die göttliche Gnade mehr gewichtet ist. Im Fall der Samariterlegende handelt es sich um einen hilflosen Sünder und die durch Gottes Gnade geprägte Hilfsbereitschaft des Samariters. Zum Prinzip der Regel wird die Hintanstellung des eigenen Leistungsanspruches.[12]
Freiheit und Zwang in Gregorius' Leben
Wenn man in diesem Gedankenschema auf die gesamte Gregorius-Geschichte zurückgreift, kann man davon ausgehen, dass die Geschwister in Aquitanien damals aus „betwungenheit“ heraus gehandelt haben, indem sie der bösen Macht nachgegeben haben, die sie dazu verführt hat, eine schwere Sünde zu begehen. Sie hatten nicht die Willenskraft, sich gegen das verbotene Verlangen durchzusetzen und müssen somit mit den Konsequenzen leben, die ihr Vergehen nach sich zieht. Die Konsequenzen beinhalten vor allem Gregorius' Geburt, durch welche die Mutter eine zweite schwere Sünde begehen kann. Hätten die Geschwister sich gegen den Zwang durchgesetzt, wären beide frei von Sünde gewesen. Gregorius selber wird in diesen Zwang hineingeboren, er kann weder etwas für das Vergehen seiner Eltern, noch für den daraus resultierenden, erst später folgenden Sündenfall. Doch Gregorius geht mit der Sünde, deren Verursacher er eigentlich nicht ist, sehr pflichtbewusst um. Er weiß, was er zu tun hat und begibt sich durch seine Willenskraft angetrieben auf die Felseninsel, um 17 Jahre lang für seine Sünden zu büßen, die er nicht begangen hat, deren er sich dennoch schuldig fühlt. Deswegen kann man ihn auch als einen „guoten sündaere“ bezeichnen, denn bewusst hat er sich keiner Verfehlung schuldig gemacht, aber fühlt sich dennoch dafür verantwortlich, seine und die Schuld seiner Eltern zu bereinigen. Man kann Gregorius durchaus als einen freien Menschen bezeichnen, denn er hat die Fähigkeit, durch moralische Motive geleitet, seinen Willen gegen das Böse durchzusetzen und somit seine eigene Freiheit zu erlangen. Durch seine Kasteiung, die Gregorius seit seinem schweren Vergehen an den Tag legt, meidet Gregorius den einfachen Weg, was als eindeutiger Beweis dafür zu verstehen ist, dass Gregorius Herr über seine Freiheit ist. Wenn es nach ihm ginge, hätte er den Willen, für den Rest seines Lebens auf der Felseninsel sitzen zu bleiben, aber dann greift die göttliche Gnade ein und wendet Gregorius' tristes Leben zu einer lebenswerten Daseinsform als Papst.
Fußnoten
- ↑ Vgl. Zäck, Rainer: der guote sündaere und der peccator precipuus, Göppingen 1989, S.284 f
- ↑ Hartmann von Aue: Gregorius, Stuttgart 2011, V. 25
- ↑ Vgl. ebd., S. 286 ff
- ↑ Vgl. ebd., S. 288
- ↑ Vgl. Hartmann von Aue, Stuttgart 2011, V. 81
- ↑ Ebd., V. 79
- ↑ Ebd., V. 86
- ↑ Ebd., V. 86
- ↑ Vgl., Zäck, Göppingen 1989, S. 289 ff
- ↑ Ebd., S. 291
- ↑ Hartmann von Aue, Stuttgart 2011, V. 135 f
- ↑ Vgl. Zäck, Göppingen 1989, S. 292 f