Sachsen- und Schwabenspiegel

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1. Rechtsquellen im Mittelalter

2. Sachsenspiegel

Der Sachsenspiegel ist eine verschriftliche Sammlung an Gesetzen des 13. Jahrhunderts für den norddeutschen Raum. Von ca. 1220-1235 verschriftlichte Eike von Repgow die in seinem Umfeld geltenden Gesetze und fasste sie in einem "Spiegel" zusammen. Das Ziel lag dabei das bereits geltende Recht und die damit verbunden Vorgehensweise bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu erfassen und niederzuschreiben. Da Eike von Repgow im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts lebte und das Werk von ihm selbst als "spigel der Saxen" benannt wurde, hat der Sachsenspiegel seinen heutigen Namen. Dadurch, dass die bisher mündliche Tradition des geltenden Rechts durch die Verschriftlichung im Sachsenspiegel abgelöst wurde, erfuhr er eine große Resonanz und wurde vielfach kopiert und rezipiert. So verbreitete sich dieser Gesetzestext in einem beachtlichen Tempo. Heute liegt der Sachsenspiegel in einer Vielzahl von Handschriften und Fragmenten vor. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Spiegel auch mit Abbildungen, sogenannten Illuminierungen, ausgestattet ist. Diese zeigen in einer Bildergeschichte das, was im Text beschrieben wird. Daher kann man davon ausgehen, dass der Sachsenspiegel sowohl von alphabetisierten Personen, als auch von Analphabeten konsultiert und auf korrekte Art und Weise verstanden werden konnte.

3. Schwabenspiegel

4. sprachliche Besonderheiten