Höfische Leitbegriffe

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Noch im Enstehungsprozess


In der mittelalterlichen Gesellschaft existierten eine Reihe von Leitbildern, die der ideale Ritter oder Herrscher möglichst verfolgen sollte. Verschiedene Auflistungen dieser Leitbilder lassen sich in der mittelaterlichen Dichtung finden, allerdings meist ohne System[1]. Dieser Artikel beschränkt sich auf sechs wesentliche Ritter- und Herrscher-Tugenden.


  • triuwe

„Rehtiu scham und werdiu triwe gebent pris alt unde niwe“[2] - „Rechte schame und edle triuwe verleihen immerwährenden Ruhm“[3].

Das mittelhochdeutsche Wort „triuwe“ bezeichnet zunächst „ein rechtlich geregeltes Verhalten [...], zu dem man verpflichtet ist“[4]. Als ritterliche Tugend beinhaltet der Begriff das Prinzip der Treue und Loyalität. Ein Ritter musste seine „sittlichen Verpflichtungen"[5] erfüllen.



  • mâze und staete

Diese beiden Tugendbegriffe werden dem „Begriffskanon der christlichen Kardinaltugenden [zugeordnet]“[6]. „Mâze“ und „staete“ werden fast immer in Kombination genannt. „Staete“ ist mit Beständigkeit zu übersetzen. Die Tugend „mâze“ besitzt jemand, der das richtige Maß hält. Maßhaltung bezieht sich sowohl im religiösen Sinn auf die „christliche Mäßigung“[7] als auch allgemeiner darauf den „goldenen Mittelweg zwischen zwei Extremen“[8] zu finden.



  • milte


  • êre

Der mittelhochdeutsche Begriff der „êre“ wird zur Beschreibung von Personen verwendet, die gesellschaftliches Ansehen besitzen. Diese Eigenschaft wird grundsätzlich „von der Gesellschaft [...] zugesprochen“[9]. Zu „êre““ gelangt man durch „ Stand, Familienverhältnisse [und] Vermögen„[10]. Ein „Ritter legitmiert sich nicht durch adelige Geburt, sondern durch eigene Leistung“[11]. So wird ihm beispielsweise durch einen erfolgreichen Kampf das Ansehen der Gesellschaft zu teil.


  • zuht

Die höfische Erziehung wird in der mittelalterlichen Dichtung mit dem Wort „zuht“ bezeichnet. Junge Adlige müssen die höfische Verhaltenskultur kennen und vor allem den richtigen Umgang mit den Damen lernen. Der Begriff steht in enger Beziehung zur Gesellschaftslehre, der „hövescheit“ („höfische Erziehung, höfisches Wesen, höfische Tugend“[12])




  1. Joachim Bumke, Höfische Kultur S.416
  2. Hartmann von Aue, Erec 321, 29 - 30
  3. Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418 Z. 19-20
  4. Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaf, S. 194 Z. 5 - 6
  5. Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 418 Z. 19
  6. ebd, S. 418, Z. 22- 23
  7. ebd., S. 418 Z. 28 - 29
  8. Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 193 Z. 26
  9. Rüdiger Brandt, Grundkurs germanistische Mediävistik/ Literaturwissenschaft, S. 184 Z. 23
  10. ebd., S. 184 Z. 20 - 21
  11. ebd., S.173 Z. 35 - 36
  12. Joachim Bumke, Höfische Kultur, S. 425 Z. 27, 31 - 32





-NOCH IM ENTSTEHUNGSPROZESS-