1174: Ein Kondolenzschreiben Saladins an Balduin IV. von Jerusalem

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Verfasser/in: Eric Böhme

Quelle

al-Qalqašandī: Kitāb Ṣubḥ al-aʿšā fī ṣināʿat al-inšāʾ, ed. Muḥammad ʿAbd al-Rasūl Ibrāhīm, 14 Bde., Kairo: Maṭbaʿa al-amīriyya, 1913–1922, Bd. 7, S. 115–116, übers. Eric Böhme.
أما بعد- خصَّ الله الملك المعظَّم حافظ بيت المقدس بالجدِّ الصاعد، والسَّعد الساعد، والحظِّ الزائد، والتوفيق الوارد، وهنَأه من ملك قومه ما وُرِّثة، وأحسن من هداه فيما أتى به الدهرُ وأحدثه، Was nun das Folgende angeht – Möge Gott den gepriesenen König, den Beschützer Jerusalems (ḥāfiẓ bayt al-maqdis), mit stetig ansteigendem Glück, freudiger Glückseligkeit, üppigem Wohlstand und nachhaltigem Erfolg bedenken. Möge er ihn mit der vererbten Herrschaft über sein Volk (mulk qawmihi mā wurriṯa) glücklich machen. Möge Er, der ihn leitet, zum Guten führen, was die Zeit mit sich bringt und bewirkt.
فإن كتابنا صادرٌ إليه عند ورود الخبر بما ساء قلوبَ الأصادق، النَّعْىِ الذى وَدِدْنا أنَّ قائله غيرُ صادق، بالمَلِك العادل الأعزِّ الذى لقَّاه الله خيْرَ ماَ لقَّى مثله، وبَلَّغ الأرضَ سعادته كما بلَّغه محلَّه، مُعَزٍّ بما يجب فيه العَزاء، ومتأسِّفٌ لفَقده الذى عظُمت به الأْرزاء، Unser Brief wurde ihm nach Eingang jener Nachricht gesandt, die die Herzen der Aufrichtigen beschwert hat, der Todesnachricht, von der wir wünschten, ihr Verkünder spräche unaufrichtig hinsichtlich des gerechten und verehrtesten Königs (al-malik al-ʿādil al-aʿazz), dem Gott Gutes wie niemandem seinesgleichen beschert hat. Er ließ der Erde seine Glückseligkeit zuteilwerden, so wie Er ihm seinen Platz gegeben hat. Er [unser Brief] möge das nötige Maß an Trost ausdrücken sowie Bedauern über seinen Verlust, durch den die Schicksalsschläge vergrößert werden.
إلا أنَّ الله سبحانه قد هوّت الحادث، بأنْ جعل ولَدَهُ الوارث، وأنسىَ المصاب، بأن حفِظَ به النِّصاب، ووهَبَه النعمتين: المــُـلكَ والشَّبَاب، فهنيئًا له ما حاز، وسَقْيًا لقبر والده الذى حَقَّ له الفداء لو جاز، Dennoch hat Gott, gepriesen sei er, das Unglück gemildert, indem er seinen Sohn zum Erben (al-wāriṯ) gemacht hat. Er hat das Unglück vergessen gemacht, indem er durch ihn den Ursprung bewahrt hat. Er hat ihm die zwei Gunsterweise gewährt: das Königtum (mulk) und die Jugend (šabāb). Möge Er ihm das, was er erlangt hat, angenehm machen und es auf das Grab seines Vaters regnen lassen, dem – wenn möglich – Erlösung gebühren würde.
ورسولُنا الرئيسُ العميدُ مختار الدين أدام الله سلامته قائمٌ عنا بإقامة العَزَاء من لسانه، ووَصْفِ ما نالنا من الوَحْشة لفِراق ذلك الصديق وخُلُوّ مكانِه، وكيف لا يستَوْحشُ ربُّ الدار لفُرْقة جِيرانه. Unser Gesandter (rasūl), der anführende Leiter (al-raʾīs al-ʿamīd) Muḫtār al-Dīn – möge Gott sein Wohlhergehen verewigen – obliegt es, an unserer statt von seiner Zunge Trost zu spenden und zu beschreiben, welche Betrübtheit uns ergriffen hat angesichts des Hinscheidens jenes Freundes und der Leere an seinem Platz. Wie könnte der Herr eines Hauses sich nicht betrübt fühlen, angesichts des Abschieds seiner Nachbarn.
وقد ٱستفتحنا الملك بكتابنا وارتيادنا، ووُدِّنا، الذى هو ميراثُهُ عن والده من وِدَادنا، فلْيَلْقَ التحيَّةَ بمثلها، ولْيأتِ الحسنةَ ليكون من أهلها، وليَعْلَمْ أنَّا له كما كنا لأبيه: مودّةٌ صافيه، وعَقِيدةٌ وافيه، ومحبَّةٌ ثبت عَقْدُها فى الحياة والوَفَاه، وسريرةٌ حَكمتْ في الدنيا بالمــُوافه، مع ما فى الدّين من المخالَفَات. فليستَرْسِلْ إلينا ٱسترسالَ الواثِق الذى لا يَخْجَل، ولْيعتمِد علينا ٱعتمادَ الولد الذى [لا][1] يحمِل عن والده ما تحمَّل, والله يُدِيم تعميره، ويحرُسُ تأميره، ويقضى له بموافقة التوفيق، ويُلْهِمُه تصديقَ ظنِّ الصديق. Wir wenden uns an den König mit unserem Schreiben, unserem Ersuchen sowie unserer Zuneigung, die sein Erbe unserer Zuneigung für seinen Vater ist. Er möge den Gruß auf gleiche Weise erwidern. Er möge gute Werke vollbringen, um zu deren Anhängern [d. h. den Rechtschaffenen] zu gehören. Er möge wissen, dass wir für ihn das sind, was wir auch für seinen Vater waren: ungetrübte Zuneigung, wahrhaftiges Glaubensbekenntnis, Liebe, deren Band fest im Leben und im Tod ist, und ein Geist, der im Diesseits mit Offenheit urteilt, ungeachtet dessen, was in der Religion (dīn) an Gegensätzen (muḫālafāt) besteht. Er möge uns gegenüber vollkommen ungezwungen sein, zuversichtlich und ohne Scheu. Er soll sich auf uns verlassen mit dem Vertrauen des Sohnes, der von seinem Vater [nicht] die Lasten übernommen hat, die jener zu tragen hatte. Gott möge seine Langlebigkeit verewigen, über seine Herrschaft wachen, ihn mit Wohlwollen Erfolg erlangen lassen und ihn dazu inspirieren, den Absichten des Freundes (ṣadīq) zu vertrauen.

Autor/in & Werk

[§1] Das hier behandelte Kondolenzschreiben ist als fragmentarische Abschrift im „Buch der Morgenröte des Nachtblinden hinsichtlich der Herstellung offizieller Dokumente“ (Kitāb Ṣubḥ al-aʿšā fī ṣināʿat al-inšāʾ) des al-Qalqašandī (756–821/1355–1418) enthalten. Einer ägyptischen Gelehrtenfamilie entstammend ließ er sich in Alexandria in Recht und Literatur ausbilden, erlangte 778/1376–1377 die Zulassung, nach šāfiʿītischem Recht juristische Gutachten zu erstellen und zu lehren und trat 791/1389 eine Arbeitsstelle in der Kanzlei (dīwān al-inšāʾ) des Mamlūken-Sultanats in Kairo an. Er gilt als Autor zahlreicher Werke, vorrangig aus den Bereichen Recht, literarische Bildung und Kultur (adab), Genealogie und Geschichte sowie dem Kanzleiwesen (kitāba). Mit letzterem Themenfeld befasst sich auch der 814/1412 fertiggestellte Ṣubḥ al-aʿšā, der als al-Qalqašandīs wichtigstes Werk gilt. Konzipiert als siebenbändige Enzyklopädie zur Produktion administrativen und diplomatischen Schriftguts sollte es als Anleitung für einen in diesem Bereich tätigen Leserkreis dienen. Seine Ausführungen veranschaulichte der Autor mit praktischen Beispielen aus tatsächlich produzierten Schriftstücken früherer Jahrzehnte und Jahrhunderte, deren thematisch relevante Abschnitte er abschriftlich in sein Werk integrierte. Da die große Mehrzahl dieser Dokumente – ebenso wie das hier behandelte – heute nicht mehr im Original erhalten sind, gehört al-Qalqašandīs Werk zu den bedeutendsten Informationsreservoirs für die islamische Diplomatie- und Verwaltungsgeschichte.[2]

[§2] Al-Qalqašandī benennt als Autor des Kondolenzschreibens den in ʿAsqalān (heute Aschkelon, Israel) geborenen al-Qāḍī al-Fāḍil (529–596/1135–1200), der es im Auftrag Saladins, des Sultans von Ägypten (r. 567–589/1171–1193), verfasst habe. Auch al-Qāḍī al-Fāḍil durchlief eine Ausbildung im Kairener dīwān al-inšāʾ, die ihn 556–557/1161–1162 in den Dienst der Wesire der Fāṭimiden-Kalifen Ägyptens brachte. 566/1171 ernannte ihn Saladin in seiner Funktion als letzter Wesir der Fāṭimiden-Dynastie zum Leiter des dīwān al-inšāʾ und machte ihn nach seiner eigenständigen Herrschaftsübernahme noch im selben Jahr zum Hauptberater in Fragen der militärischen und finanziellen Administration. Als enger Vertrauter begleitete er den Sultan in den folgenden Jahren auf fast allen Feldzügen und erlebte so die Ausweitung der ayyūbidischen Herrschaft nach Syrien und Mesopotamien sowie den Kampf gegen die Kreuzfahrerherrschaften und die lateinchristlichen Heere des Dritten Kreuzzuges (1189–1192) mit. Nach dem Tod seines Förderers diente er noch für einige Zeit dessen Söhnen als Berater, zog sich aber 1195 aus dem Dienst der Ayyūbiden-Herrscher zurück. Sein literarisches Werk besteht vor allem in der Vielzahl offizieller Schriftstücke, die er in seiner Funktion als Kanzler des Sultans formulierte.[3]

[§3] Als Empfänger des Kondolenzbriefes nennt al-Qalqašandī „Bardawīl, einen der Könige der Franken, der damals Jerusalem und sein Umland besetzt“ habe.[4] Obwohl seine Abschrift des Schreibens weder einen konkreten Adressaten nennt noch Datumsangaben enthält, hat die Forschung Bardawīl einstimmig mit Balduin IV. (r. 1174–1185) identifiziert. Gleicht man die Lebensdaten Saladins und seines Kanzlers mit den im Brief genannten Informationen ab, bleibt er als einziger Kandidat, hatte er doch kurz nach dem Tod seines Vaters Amalrich (r. 1163–1174) mit etwa 13 Jahren den Thron bestiegen. Eine genaue Datierung ist nicht möglich, doch bildet den Terminus post quem wahrscheinlich nicht der Tod Amalrichs (11. Juli 1174), sondern die Krönung Balduins IV. (15. Juli 1174), da er im Schreiben bereits als König angesprochen wird.[5]

[§4] Trotz dieser überlieferungsbedingten Probleme hat die Forschung die Authentizität des Schreibens bisher kaum in Frage gestellt. Das kann nur wenig verwundern, denn einerseits lässt sich der für al-Qāḍī al-Fāḍil typische Schreibstil gut mit anderen Dokumenten aus seiner Feder vergleichen, andererseits können die im Brief genannten Informationen, wie noch zu zeigen sein wird, gut in den politischen Entwicklungen des Jahres 1174 verortet werden.[6]

Inhalt & Quellenkontext

[§5] Wie al-Qalqašandī treffend formuliert, ist es das Anliegen des Schreibens, dem Adressaten „hinsichtlich [des Todes] seines Vaters zu kondolieren und ihn zur Besteigung des Herrscherthrons nach ihm zu beglückwünschen“.[7] Zu diesem Zweck bedient sich al-Qāḍī al-Fāḍil eines für ihn typischen Schreibstils, der geradezu kunstvoll mit Alliterationen, ambivalenten Formulierungen, Reimen sowie ungewöhnlichen Satzkonstruktionen spielt. Dieser in der Tradition der arabischen Reimprosa saǧʿ[8] stehende Stil kann nur sinngemäß in andere Sprachen übertragen werden, wie sich an den bisweilen sehr unterschiedlichen (Teil-)übersetzungen in der Forschungsliteratur zeigt.[9]

[§6] Die inhaltlichen Hauptpunkte lassen sich dennoch klar identifizieren: Zunächst bedenkt der Sultan „den gepriesenen König, den Beschützer Jerusalems“ mit guten Wünschen für seine zukünftige Herrschaft. Als Anlass des Schreibens wird im zweiten Sinnabschnitt die Nachricht vom Tod des vorherigen Königs genannt. Dieser sei ein hervorragender und von Gott begünstigter Herrscher gewesen und man wolle seinem Sohn nun Trost angesichts des schmerzlichen Verlustes angedeihen lassen. Immerhin habe Gott selbst das Unglück abgemildert, indem er den Sohn zum Erben des Vaters gemacht und ihn mit zwei Gunsterweisen – Königtum und Jugendlichkeit – gesegnet habe. Auf das Grab seines Vaters möge Regen als Symbol gottgefälliger Fruchtbarkeit fallen.[10] In einem weiteren Sinnabschnitt akkreditiert das Schreiben einen gewissen Muḫtār al-Dīn als Gesandten, der im Auftrag des Sultans auch mündlich Kondolenzwünsche übermitteln solle. Den Abschluss des bekannten Textteils bildet schließlich ein Aufruf an den neuen König, die schon zwischen seinem Vater und dem Sultan bestehende, freundschaftliche und vertrauensvolle Verbundenheit ungeachtet der Gegensätze zwischen beiden Religionen weiterhin aufrecht zu erhalten.

[§7] Ob das Originaldokument einst weitere Textteile enthielt, kann nicht festgestellt werden. Zumindest der Anfang scheint vollständig wiedergegeben worden zu sein, will al-Qalqašandī doch gerade an diesem Beispiel verdeutlichen, wie die Floskel ammā baʿd („Was nun das Folgende angeht“) noch vor den üblichen Segens- und Grußformeln als Einleitung genutzt werden kann. Ob er an anderen Stellen Informationen – etwa zur Datierung oder zum Adressaten – ausgelassen hat, ist hingegen nicht sicher einzuschätzen. Gleiches gilt für die äußeren Merkmale des Dokuments, die den Kanzlei-Experten nicht interessiert zu haben scheinen.[11]

[§8] Um den Inhalt des Kondolenzschreibens besser einordnen zu können, muss das Dokument im Kontext der fränkisch-ägyptischen Beziehungen in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts verortet werden. Die Regierungszeit König Amalrichs von Jerusalem wurde maßgeblich von dem Anspruch geprägt, den fränkischen Einfluss- und Herrschaftsbereich auf Ägypten auszudehnen. Die dort seit 358/969 herrschende Dynastie der schiitischen Fāṭimiden-Kalifen, die für die fränkischen Herrschaftskomplexe in der Levante schon seit ihrer Gründung ein potenziell bedrohlicher Gegner gewesen war, war seit den 1150er Jahren immer häufiger mit inneren Machtkämpfen beschäftigt und kaum noch dazu in der Lage, sich ohne Verbündete von außen militärisch zu verteidigen. Dadurch wurde das reiche Land am Nil zum Ziel der Expansionsinteressen zweier anderer Großmächte in der Region: dem Königreich Jerusalem und dem um Aleppo und Damaskus bestehenden, türkischen Zankīden-Emirat unter Führung Nūr al-Dins (r. 541–569/1146–1174), das den sunnitischen ʿAbbāsiden-Kalifen in Bagdad als oberste religiöse Autorität anerkannte.[12] Sowohl Amalrich als auch Nūr al-Dīn konnten auf ältere Pläne zur Unterwerfung Ägyptens zurückgreifen, intensivierten sie nun aber erheblich. Maßgeblich geleitet wurden sie dabei von der Vorstellung, dass der künftige Eroberer Ägyptens zur vorherrschenden Macht in der Region werden und früher oder später alle kleineren Herrschaftskomplexe verdrängen würde.[13] Die Konkurrenten lieferten sich dabei ein regelrechtes Wettrennen um die Vorherrschaft am Nil, das Ausdruck in fünf größeren militärischen Kampagnen in den Jahren 1163, 1164, 1167, 1168–1169 und 1169 fand. Je nach politischer Lage gerierten sich beide Seiten dabei wechselseitig als vermeintliche Verbündete der Fāṭimiden-Kalifen gegen die Invasionspläne des jeweils anderen. Der fränkische Einfluss erreichte seinen kurzlebigen Höhepunkt nach der dritten Kampagne 1167, in deren Folge Ägypten de facto unter das Protektorat des Königreiches Jerusalem gezwungen wurde.[14]

[§9] In diesem Kontext ist auch der politische Aufstieg Saladins zu verorten. Der 532/1137–1138 geborene Sohn eines Gouverneurs begann in den 1150er Jahren nach dem Vorbild älterer Familienmitglieder eine militärische Karriere im Dienst Nūr al-Dīns. 1164 begleitete er den Feldzug seines Onkels, des zankīdischen Militärführers Asad al-Dīn Šīrkūh (gest. 564/1169), nach Ägypten, wo er die erfolgreiche Verteidigung von Bilbays gegen die fränkischen Belagerer leitete. Auch am Feldzug von 1167 nahm er teil und befehligte die Verteidigung Alexandrias, das nun zum Hauptangriffsziel Amalrichs geworden war. Letzteren lernte er persönlich kennen, als sich beide Seiten im August des Jahres auf einen kampflosen Abzug aus Ägypten einigten und der fränkische König die zuvor belagerten Syrer wohlwollend und ehrenvoll behandeln ließ. Zum Jahresbeginn 1169 zog Saladin erneut mit Šīrkūh nach Süden und gehörte zu den Drahtziehern eines Umsturzes, in dessen Folge der alte Sultan-Wesir Šāwar (r. 557–558, 559–564 / 1162–1163, 1164–1169) hingerichtet und Šīrkūh mit Einverständnis des Kalifen zu seinem Nachfolger ernannt wurde. Als Letzterer bereits im März 1169 verstarb, wurde das Amt Saladin übertragen. Durch die geschickte Nutzung der administrativen Strukturen und seiner eigenen personellen Netzwerke gelang es ihm in den folgenden Jahren nicht nur, mehrere, gegen sein Wesirat gerichtete Umsturzversuche zu verhindern, sondern zum Jahresende 1169 auch eine weitere Invasion König Amalrichs abzuwehren, der nun mit byzantinischer Hilfe versuchte, das bereits verlorene Wettrennen um die Herrschaft am Nil doch noch zu seinen Gunsten zu entscheiden. Durch diese Erfolge konnte Saladin seine politische Stellung soweit ausbauen, dass er sich ab 1170 daran wagen konnte, die Vertreter des schiitischen Islam in Ägypten schrittweise aus ihren politischen und religiösen Führungspositionen zu verdrängen. Als 567/1171 schließlich der schon seit langem immer machtlosere Fāṭimiden-Kalif al-ʿĀḍid (r. 555–567/1160–1171) starb, ließ Saladin keinen Nachfolger ausrufen, sodass die höchste Entscheidungsgewalt allein in der Hand des Sultan-Wesirs verblieb. Die Herrschaft der Fāṭimiden am Nil war damit nach 262 Jahren faktisch am Ende.[15]

[§10] Der eigentliche Sieger des Wettrennens am Nil war damit weder der König von Jerusalem noch der Emir von Aleppo und Damaskus geworden. Stattdessen hatte sich mit Saladin ein ebenso selbstbewusster wie politisch und militärisch fähiger Akteur in Ägypten etabliert. Schon seit 1169 sahen sich die fränkischen Herrschaften durch einen geschlossenen Block sunnitischer Herrschaftskomplexe eingekreist, doch verfolgte der neue Machthaber ganz eigene Pläne. Als eigenverantwortlich agierender Herrscher war er nämlich nicht bereit, als einfacher Statthalter der Zankīden zu dienen. Das Verhältnis zwischen beiden Seiten gestaltete sich in der Folge kompliziert: Zwar unternahm Saladin, zum Teil auf Befehl Nūr al-Dīns, mehrfach kleinere Feldzüge gegen das fränkische Südpalästina, überfiel 1170 etwa Dārūm und Gaza und eroberte Aila (al-ʿAqaba), den einzigen fränkischen Zugang zum Roten Meer. Die gemeinsam mit den Zankīden geplante Belagerung der transjordanischen Festungen Kerak und Montréal brach er jedoch 1171 nach wenigen Tagen ab und im Frühjahr 1173 endete ein weiterer Einmarsch in dieses Gebiet ebenso schnell. Das Königreich Jerusalem regierte auf diese Angriffe hauptsächlich defensiv und unternahm keine offenen Gegenschläge. Ein mit fränkischer Beteiligung geplanter Umsturzversuch mit dem Ziel der Wiedererrichtung des Fāṭimiden-Kalifats wurde im Frühjahr 1174 von den ayyūbidischen Autoritäten vereitelt, ohne dass Saladin eine militärische Strafaktion ins Werk setzte. In der Forschung wird die Zurückhaltung des Sultans zumeist damit erklärt, dass die fränkische Herrschaft über Südpalästina und Transjordanien gewissermaßen einen schützenden Keil zwischen den ayyūbidischen und zankīdischen Zuständigkeitsbereichen konstituierte, den Saladin und seine Berater aus strategischen Gründen für erhaltenswert hielten. Obwohl der Sultan die Oberherrschaft der Zankīden nie offen in Frage stellte und sich immer wieder bemühte, seine militärische Zurückhaltung mit glaubwürdigen Ausreden zu rechtfertigen, verschlechterte sich das Verhältnis immer mehr: Im Frühjahr 1174 bereitete Nūr al-Dīn gar eine Intervention am Nil vor, um seinen unbequemen Statthalter abzusetzen, bevor dieser sich offen gegen ihn stellen würde.[16]

[§11] Verhindert wurde diese Eskalation allerdings durch den Tod Nūr al-Dīns Mitte Mai 1174. Bereits im Juli des Jahres starb überraschend auch König Amalrich nach einer kurzen, schweren Krankheit. Beide Herrscher hinterließen minderjährige Nachfolger: unter dem elfjährigen Zankīden al-Ṣāliḥ (r. 569–577/1174–1181) begann das Reich Nūr al-Dīns zu zerfallen; die Thronfolge des dreizehnjährigen und chronisch kranken Balduin IV. von Jerusalem versuchten verschiedene fränkische Interessengruppen zum Ausbau ihres Einflusses am Hof auszunutzen. Diese Entwicklungen versetzten Saladin, der beiden Nachfolgern seine Kondolenzwünsche überbringen ließ, ab dem Sommer 1174 in eine außerordentlich günstige Lage. Diese nutzte er dazu aus, mit der Expansion seines Herrschaftsbereiches nach Syrien zu beginnen, wo er bereits im Oktober des Jahres ohne größere Widerstände in Damaskus einziehen konnte.[17]

Kontextualisierung, Analyse & Interpretation

[§12] Vor dem Hintergrund dieser politischen Entwicklungen soll nun das Kondolenzschreiben Saladins an Balduin IV. nochmals näher in den Blick genommen werden. Dabei soll das Schreiben zunächst in den diplomatischen Umgangsformen des 12. Jahrhunderts verortet werden. Darüber hinaus ist in einem zweiten Schritt zu erörtern, inwieweit das Dokument als Indiz für ein fränkisch-ayyūbidisches Bündnis gelten kann, dessen Existenz die Forschung bisweilen für den Zeitraum um 1171–1174 vermutet hat.

[§13] Obwohl das hier behandelte Kondolenzschreiben zumindest für die Geschichte des Königreiches Jerusalem im 12. Jahrhundert das einzige bekannte ist, kann vermutet werden, dass der Austausch von Beileidsbekundungen auch zwischen christlichen und muslimischen Herrschern durchaus zu den gängigen diplomatischen Umgangsformen zählte. So bemerkt der Jerusalemer Hofchronist und spätere Kanzler des Reiches, Erzbischof Wilhelm von Tyrus (sed. 1175 – ca. 1186), dass auch Nūr al-Dīn angesichts des Todes Balduins III. 1163 getrauert habe.[18] Anlässlich des Todes des Zankīden-Führers 1174 bezeichnete Wilhelm ihn wiederum als „größten Verfolger des christlichen Namens und Glaubens und doch gerechten, schlauen und umsichtigen sowie nach den Gebräuchen seines Volkes frommen Fürsten“.[19] Auch Saladin selbst gab in einem Brief an einen unbekannten syrischen Emir an, durch „eine Nachricht von der Seite des verfluchten Feindes“ – also durch die Franken Outremers – vom Tod Nūr al-Dīns erfahren zu haben.[20] Über den Austausch von Kondolenzschreiben haben wir in allen drei Fällen zwar keine Hinweise, doch fand mehr als ein Jahrhundert nach dem endgültigen Ende der Kreuzfahrerherrschaften auch al-Qalqašandī offenbar nichts Außergewöhnliches an der Existenz solcher Dokumente.

[§14] Von einer routinierten Praxis zeugen auch die im Brief verwendeten Titulaturen. So wird Balduin IV. als „Beschützer Jerusalems“ (ḥāfiẓ bayt al-maqdis) angesprochen – eine Bezeichnung, die sich in dieser Form zwar für keinen anderen Jerusalemer König nachweisen lässt, aber durchaus Parallelen in Titeln wie „Beschützer der Meere und Golfe“ (ḥāfiẓ al-biḥār wa-l-ḫulǧān) für den Papst[21] oder „Beschützer der südlichen Länder“ (ḥāfiẓ al-bilād al-ǧanūbiyya) für den Kaiser von Äthiopien[22] findet. Gleichwohl die Wortwahl des Qāḍī al-Fāḍil angesichts der im Gegensatz zu Rom und Äthiopien immensen Bedeutung Jerusalems im Islam dennoch bemerkenswert ist, gestanden auch andere muslimische Autoren des 12. Jahrhunderts den fränkischen Herrschern ähnliche, wenn auch neutralere Titel wie „Herr Jerusalems“ (ṣāḥib bayt al-maqdis) zu.[23] Im 15. Jahrhundert empfahl al-Qalqašandī, die Bezeichnung „Glorifizierer Jerusalems“ (muʿaẓẓim al-bayt al-muqaddas) zu verwenden, da sie den fränkischen Vorstellungen hinsichtlich der Herrlichkeit, Heiligkeit und spirituellen Reinheit Jerusalems Rechnung trage.[24] Die Anerkennung der faktischen Machtverhältnisse und des Selbstverständnisses nichtmuslimischer Herrscher stellte also durchaus eine gängige Praxis in der islamischen Diplomatie dar. Dies kam aber mitnichten einer zeitlich unbegrenzten Anerkennung gleich, weshalb es kaum verwundern kann, dass das hier behandelte Kondolenzschreiben zwar an mehreren Stellen auf die Erblichkeit der Königswürde Balduins IV. und der „Herrschaft über sein Volk“ rekurrierte, dies aber nicht explizit mit der Königsherrschaft über Jerusalem verband.[25] Dass sich Balduin selbst als Beschützer Jerusalems bezeichnen ließ, ist denkbar, aber nicht zu belegen.[26]

[§15] Balduins Vater Amalrich wird vom Qāḍī al-Fāḍil als „gerechter und verehrtester König“ (al-malik al-ʿādil al-aʿazz) bezeichnet. Auch dieser Titel war sicher nicht willkürlich gewählt, war er doch gleichsam von Nūr al-Dīn getragen worden.[27] Ob man hierin mit Elon Harvey einen Hinweis auf Saladins schwindende Loyalität zur Zankīden-Dynastie sehen kann,[28] oder sich Amalrich – wie Michael A. Köhler vermutet hat – gleich den normannischen Königen Siziliens selbst mit diesem Titel schmückte, ist ebenfalls unklar.[29]

[§16] Offen bleibt auch der Anlass des Rückbezuges auf die „Gegensätze“ (muḫālafāt) in der „Religion“ (dīn). Trotz seiner Expansionsbestrebungen gegen die muslimische Nachbarschaft war gerade Amalrich in den Augen christlicher wie muslimischer Beobachter dafür bekannt gewesen, die diplomatische Verständigung oder gar Bündnisse mit muslimischen Akteuren zu suchen, wenn es seinen Interessen dienlich war. Typischer Kreuzzugsrhetorik scheint er sich nur in der Korrespondenz mit potenziellen Verbündeten in Lateineuropa bedient zu haben. Möglicherweise spielte der Qāḍī al-Fāḍil genau darauf an und forderte Balduin IV. auf, es seinem Vater gleich zu tun und nicht dem Druck religiöser Hardliner nachzugeben, die mit Unterstützung neuer Kreuzfahrer aus Lateineuropa immer wieder ein aggressives Vorgehen gegen die Muslime forderten.[30]

[§17] In jedem Fall erscheint es angebracht, die Formulierungen des Schreibens nicht wörtlich zu nehmen, sondern vorrangig als Ausdruck diplomatischer Umgangsformen zu begreifen. Im deutlichen Gegensatz zu deren kordialem Ton steht nämlich ein Brief, den der Sultan seinen Kanzler bereits kurz nach dem Tod Amalrichs an seinen Neffen Farrūḫ Šāh hatte aufsetzen lassen. In diesem teilte er ihm mit, über einen Informanten in der Grenzfestung Dārūm erfahren zu haben, dass der König gestorben sei und die Franken sich noch nicht auf einen Nachfolger geeinigt hätten. Amalrich (arab. Murrī) wurde dabei mit einem geradezu zynischen Wortspiel bedacht: „(…) möge Gott ihn verfluchen und verlassen und ihn zu Qualen führen, die so bitter [murr] sind wie sein Name (...).“ Gott sei für seinen erhofften Tod zu danken.[31]

[§18] Das Kondolenzschreiben weist wiederum auffällige, strukturelle und stilistische Parallelen zu einem Brief Saladins an einen anderen, unbekannten syrischen Emir auf, der kurz nach dem Tod Nūr al-Dīns – also einige Wochen vor dem hier behandelten Schreiben an Balduin IV. – durch den Qāḍī al-Fāḍil aufgesetzt wurde. Auch hier bildeten Trauerbekundungen den Einstieg, gefolgt von dem antithetischen Bezug auf die das Unheil mildernde Thronfolge al-Ṣāliḥs. Wie dessen Vater verspreche der Sultan auch ihm uneingeschränkte Loyalität und hoffe, weiterhin mit dem Segen des Zankīden-Führers ausgestattet zu werden. Obgleich Saladin hier eher als ein der Dynastie untergebener Gouverneur denn als ebenbürtiger Herrscher wie gegenüber dem Frankenkönig auftrat, wird deutlich, dass beide Schreiben offensichtlich einem ähnlichen Aufbau folgten.[32]

[§19] Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass wir über den im Kondolenzschreiben an Balduin IV. akkreditierten Gesandten Muḫtār al-Dīn nichts wissen. In der Entourage des Sultans lässt er sich nicht anderweitig nachweisen und gehörte trotz seiner Bezeichnung als „anführender Leiter“ (al- raʾīs al-ʿamīd) sicher nicht zu den ranghöchsten Vertretern in seinem Umkreis – ein Indiz dafür, dass den diplomatischen Kontakten nach Jerusalem damals kein übermäßig hoher Stellenwert in Saladins Politik zukam. Im Auftrag des Sultans sollte er die Trauerbekundung mit „seiner Zunge“ (min lisānihi) übermitteln, also als Sprachrohr seines Herrn agieren. Ob er darüber hinaus weitere Themen ansprechen sollte, ist unbekannt; auch über den Verlauf seiner Reise wissen wir nichts.[33]

[§20] Einige Fachwissenschaftler haben in dem Kondolenzschreiben an Balduin IV. nicht nur einen Ausdruck üblicher diplomatischer Umgangsformen gesehen, sondern es darüber hinaus als Indiz für ein möglicherweise zwischen 1171–1174 bestehendes, fränkisch-ayyūbidisches Bündnis gegen die Zankīden in Syrien gewertet. Die Grundbestandteile dieser umstrittenen These sollen nachfolgend kurz vorgestellt werden.

[§21] Bereits Lyons und Jackson beziehen sich kurz auf das Dokument, bewerten es im Kontext der hochdynamischen politischen Situation 1174 aber als Ausdruck der üblichen diplomatischen Vorgänge.[34] Hannes Möhring hat dies als unzureichend kritisiert und das Schreiben zum ersten Mal in den Kontext eines möglichen Bündnisses gestellt. Nach seiner Einschätzung hätten sich Amalrich und Saladin bereits bei ihrem Aufeinandertreffen 1167 in Alexandria gut verstanden. Im Zuge von dessen schrittweiser Machtübernahme in Ägypten ab 1169 habe der Frankenherrscher Saladin als souveränen und zu einem Bündnis gegen die Zankīden fähigen Herrscher anerkannt. Die eher unentschlossenen Angriffe des Sultans auf Transjordanien 1171 und 1173 hätten dann bereits einem zu einem unbekannten Zeitpunkt eingegangenem Defensivbündnis Rechnung getragen, von dem Nūr al-Dīn nichts habe erfahren dürfen. Im Rahmen dieses Zusammengehens könnte Saladin sich verpflichtet haben, keine entschiedenen Angriffe gegen fränkische Festungen zu unternehmen, während Amalrich ihm im Gegenzug Unterstützung für den Fall einer zunehmend zu befürchtenden, zankīdischen Intervention am Nil in Aussicht gestellt haben könnte. Zwar hätten die Lateiner dieses mögliche Bündnis gebrochen, als sie 1173–1174 die pro-fāṭimidische Verschwörung unterstützen, doch habe Saladin nach deren Scheitern und dem Tod des Königs weitgehend darüber hinweggesehen und Amalrichs Nachfolger dazu aufgerufen, gleichsam am Bündnis festzuhalten. Das Zusammengehen sei dann auch fortgesetzt worden und habe unter anderem verhindert, dass Jerusalem sich einem Angriff der normannischen Flotte auf Alexandria im Juli 1174 angeschlossen habe. Im Frühjahr 1175 habe dann Graf Raimund III. von Tripolis (r. 1152–1187), der erste offizielle Regent für Balduin IV., eine außenpolitische Kursänderung zur Unterstützung der von Saladin bedrängten Zankīden in Aleppo eingeleitet und das Bündnis damit für beendet erklärt.[35]

[§22] Michael A. Köhler hat Möhrings These aufgegriffen und um weitere Indizien ergänzt: So sei das Bündnis möglicherweise mit einer Jerusalemer Gesandtschaft besprochen worden, die im September 1171 mit nicht explizit genanntem Auftrag in Kairo weilte.[36] Auch die eigentlich an der Verschwörung von 1173–1174 beteiligte fränkische Delegation könne „offiziell“ darüber verhandelt haben. Ein weiteres Indiz sei die bereits erwähnte Behauptung Saladins, von fränkischer Seite über den Tod Nūr al-Dīns informiert worden zu sein. Das zentrale Beweismittel bildet für Köhler, wie auch schon für Möhring, schließlich das Kondolenzschreiben des Sultans an Balduin IV.[37]

[§23] Kritisch gegenüber dieser These hat sich zuerst Hans E. Mayer geäußert. Er bemängelt, dass Möhring die Intentionen des zweiten Angriffes Saladins auf Transjordanien 1173 falsch interpretiere, habe dieser doch den Karawanenhandel zwischen Ägypten und Syrien schützen wollen und dafür durchaus entschlossen die Eroberung Keraks ins Auge gefasst. Zudem führe die fränkische Beteiligung an der pro-fāṭimidischen Verschwörung 1173–1174 die gesamte Bündnisidee ad absurdum. Ganz grundlegend zweifelt er außerdem an der Echtheit des überlieferten Kondolenzschreibens, begründet dies allerdings nicht ausführlicher.[38] Auch Anne-Marie Eddé hat Möhrings These skeptisch betrachtet, da das Kondolenzschreiben keine eindeutigen Hinweise auf ein bilaterales Bündnis enthalte.[39] In jüngerer Zeit ist ihr Elon Harvey gefolgt, der in der diplomatischen Geste des Sultans vor allem einen Versuch sieht, sich bei seinem geplanten Angriff auf die syrischen Zankīden die Zurückhaltung des Königreiches Jerusalem zu sichern.[40]

[§24] Insgesamt kann festgestellt werden, dass die von Möhring und Köhler vertretene These, das Kondolenzschreiben sei Ausdruck eines gegen die Zankīden gerichteten, fränkisch-ayyūbidischen Bündnisses im Zeitraum 1171–1174 gewesen, nicht sicher zu belegen ist. Dabei kann vor allem die von Mayer hervorgehobene Beteiligung Jerusalems an der Verschwörung 1173–1174 als gewichtiges Gegenargument gewertet werden. Der Vorschlag Köhlers, dass gerade die daran beteiligte, fränkische Gesandtschaft „offiziell“ über das Bündnis verhandelt haben könnte, erscheint angesichts der Ereignisse eher abwegig. Auch sein zweites, auf die angebliche fränkische Nachricht vom Tod Nūr al-Dīns gestütztes Argument ist zweifelhaft, ist doch die Art der Nachrichtenübermittlung völlig unbekannt. Diese muss nicht notwendigerweise über eine Meldung des Jerusalemer Königshofes erfolgt sein; ebenso könnte die Nachricht durch ayyūbidische Informanten innerhalb der fränkischen Herrschaften übermittelt worden sein. Schlussendlich erscheinen die Formulierungen, mit denen der Qāḍī al-Fāḍil die Kondolenzwünsche des Sultans an Balduin IV. ausdrückte, zu vage und zu ambivalent, um als belastbarer Beleg für ein einstmals oder immer noch bestehendes Bündnis gelten zu können.

[§25] Dennoch ist es kaum zu bestreiten, dass Saladin sich in den Jahren nach seiner eigenständigen Herrschaftsübernahme 1171 vergleichsweise zurückhaltend gegenüber dem benachbarten Königreich Jerusalem verhielt und in seiner Verweigerung einer effektiven Zusammenarbeit mit Nūr al-Dīn ein entschlossenes Vorgehen beider islamischer Herrschaftskomplexe gegen die Lateinerherrschaft verhinderte. Es ist sehr gut möglich, dass der Sultan und seine Berater diese Politik tatsächlich deswegen bevorzugten, weil sie angesichts des sich immer weiter verschärfenden Konfliktes mit dem Zankīden-Führer von der Funktion des fränkisch beherrschten Südpalästina als eine Art „Pufferzone“ zwischen Ägypten und Syrien profitierten. Vor diesem Hintergrund ist es keineswegs ausgeschlossen, dass es zwischen der ayyūbidischen und fränkischen Seite in irgendeiner Form Absprachen gegeben haben könnte. Wie sich gerade am Beispiel der fränkisch-ägyptischen Beziehungen in den Jahren 1163–1174 zeigen lässt, war man am Hof König Amalrichs zumeist gut informiert über die inneren Konflikte der benachbarten Herrschaftskomplexe und mit einem hohen Maß an politischer Opportunität stets bereit, diese zum eigenen Vorteil zu nutzen. Dass die wenigen zeitgenössischen Quellen von fränkischer Seite – neben Wilhelm von Tyrus[41] auch eine Anzahl erhaltener Briefe lateinischer Würdenträger[42] – keine verwertbaren Hinweise auf ein Bündnis mit Saladin liefern, mag dabei nur wenig verwundern, richteten sie sich doch nahezu ausnahmslos an die lateinisch-christlichen Ansprechpartner an der päpstlichen Kurie oder den Herrscherhöfen Frankreichs und Englands. Um diese zur finanziellen und militärischen Unterstützung für die vermeintlich bedrängte terra sancta zu bewegen, musste man den neuen Machthaber am Nil als ebenso bedrohliche Kraft wie Nūr al-Dīn – und nicht als zeitweiligen Bündnispartner – präsentieren.[43] Auch Saladin und seine Berater waren durchaus bereit, diplomatische Beziehungen mit lateinchristlichen Ansprechpartnern aufzunehmen, wie die parallel anzusetzende Kontaktaufnahme mit dem Stauferkaiser Friedrich I. Barbarossa (r. 1152–1190) in den Jahren 1171–1173 zeigt. Im Mittelpunkt stand hier wahrscheinlich ein gegen Byzanz gerichtetes Bündnis. Über den weiteren Verlauf dieser Verhandlungen wissen wir jedoch nichts, obwohl noch 1175–1176 der kaiserliche Gesandte Burchard von Straßburg an den Hof des Sultans nach Damaskus reiste. Den Rückweg nahm er über das damals gleichsam mit dem Stauferkaiser in Kontakt stehende Königreich Jerusalem, doch ist nicht bekannt, ob er weitere Verhandlungen am Hof Balduins IV. führte.[44] Insofern können die Argumente Möhrings und Köhlers zwar keine unbestreitbaren Belege für ein Bündnis zwischen Jerusalem und Kairo liefern, bieten aber immerhin Indizien, die etwaige Absprachen zwischen beiden Seiten durchaus denkbar erscheinen lassen.[45]

[§26] Ob der im Kondolenzschreiben beschworenen Freundschaft zwischen Sultan und König ein Bündnis zugrunde lag oder nicht – spätestens im Frühjahr 1175 war es damit vorbei. Entgegen den Aufforderungen Saladins leitete Balduins erster Regent Raimund III. von Tripolis einen politischen Richtungswechsel ein, in dem er die vom Sultan bedrängten Zankīden militärisch unterstützte und seinem Vormarsch in Syrien vorerst ein Ende setzte.[46] Die folgende Regierungszeit Balduins IV. war von wechselhaften Beziehungen zu Saladin geprägt, die immer wieder zwischen strategischen Waffenstillständen und offenen Kriegshandlungen changierten. Die Pläne Amalrichs zur Unterwerfung Ägyptens als maßgeblicher Machtbasis des Sultans sollten sein Sohn und dessen Berater in den Jahren 1176–1177 zwar nochmal aufleben lassen, doch scheiterte das Unternehmen schon in der Planungsphase. Der weiteren ayyūbidischen Expansion nach Syrien und Mesopotamien konnten die fränkischen Herrschaften und insbesondere die mit inneren Konflikten beschäftigte Jerusalemer Führung in den 1170er und 1180er Jahren nur unzureichend entgegentreten, zumal ihre Hilfsgesuche in Lateineuropa weitgehend ohne den gewünschten Erfolg verhallten. Ihren Höhepunkt erreichten diese Entwicklungen schließlich 1187: Der Sultan und seine Berater sahen sich nun in der religiös-politischen Pflicht und auch in der militärstrategischen Lage, die Versprechungen ihrer ǧihād-Propaganda in den letzten Jahren endlich wahr zu machen und die Zerschlagung der Lateinerherrschaft im Nahen Osten ernsthaft anzugehen. Nach der vernichtenden Niederlage des fränkischen Heeres im Juli des Jahres in der Schlacht von Ḥaṭṭīn gelang es den Ayyūbiden innerhalb weniger Monate, nicht nur Jerusalem selbst, sondern auch einen Großteil der fränkisch beherrschten Territorien zurückzuerobern. Die Nachricht vom Fall der Heiligen Stadt löste an den Herrscherhöfen Lateineuropas Entsetzen aus und wurde zum Hauptgrund für den 1189 beginnenden Dritten Kreuzzug.[47]

[§27] Ungeachtet der beschriebenen Forschungskontroversen ist das Kondolenzschreiben Saladins an Balduin IV. aus dem Jahr 1174 also an einem Wendepunkt der politischen Lage im Nahen Osten zu verorten. Mit den kurz nacheinander zu verzeichnenden Toden König Amalrichs und Nūr al-Dīns sowie den darauffolgenden Herrscherwechseln im Königreich Jerusalem und im Reich der syrischen Zankīden war die Zeit des „Wettrennens“ um die Herrschaft über Ägypten vorerst vorüber. Der anstelle der schwachen und auf Bündnisse angewiesenen Fāṭimiden-Kalifen herrschende Sultan Saladin hatte nicht nur Ägypten zu neuer politischer Stärke geführt, sondern löste ab 1174 die beiden anderen Großmächte als dominierende Kräfte im Nahen Osten ab. Die von ihm politisch etablierte Ayyūbiden-Dynastie sollte diesen Status bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts halten können.

Editionen & Übersetzungen

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Zitierte & weiterführende Literatur

Zitierte Quellen

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Zitierempfehlung

Eric Böhme, "1174: Ein Kondolenzschreiben Saladins an Balduin IV. von Jerusalem", in: Transmediterrane Geschichte. Kommentierte Quellenanthologie, ed. Daniel G. König, Theresa Jäckh, Eric Böhme, URL: https://wiki.uni-konstanz.de/transmed-de/index.php/1174:_Ein_Kondolenzschreiben_Saladins_an_Balduin_IV._von_Jerusalem. Letzte Änderung: 22.04.2022, Zugriff: 28.03.2024.

Schlagworte

Personen und Gruppen: ʿAbbāsiden, al-ʿĀḍid, Amalrich (Jerusalem), Asad al-Dīn Šīrkūh, Ayyūbiden, Balduin I. (Jerusalem), Balduin II. (Jerusalem) Balduin III. (Jerusalem), Balduin IV. (Jerusalem), Burchard von Straßburg, Fāṭimiden, Farrūḫ Šāh, Franken, Friedrich I. Barbarossa, Gottfried von Bouillon, Mamlūken, Muḫtār al-Dīn, normannische Könige Siziliens, Nūr al-Dīn, al-Qāḍī al-Fāḍil, al-Qalqašandī, Raimund III. von Tripolis, Saladin, al-Ṣāliḥ, Šāwar, Schiiten, Sunniten, Wilhelm von Tyrus, Zankīden.

Orte: Aila (al-ʿAqaba), Alexandria, Aleppo, Aschkelon (ʿAsqalān, Askalon), Ägypten, Äthiopien, Bagdad, Bilbays, Byzanz, Damaskus, Dārūm, England, Frankreich, Gaza, Ḥaṭṭīn, Heiliges Land, Jerusalem, Kairo, Kerak, Königreich Jerusalem, Kreuzfahrerherrschaften, Kreuzfahrerstaaten, Levante, Mesopotamien, Montréal, Nil, Outremer, Palästina, Reims, Rom, Rotes Meer, Sizilien, Syrien, terra sancta, Transjordanien.

Ereignisse, Prozesse, Phänomene, Objekte: Abkommen, Allianz, Anrede, Außenbeziehungen, Beileid, Brief, Bündnis, Christliche Herrschaft, Defensivbündnis, Diplomatie, dīwān al-inšāʾ, Dritter Kreuzzug, Dynastie, Erbe, Erlösung, Eroberung, Expansion, Gesandte, Gesandtschaft, ǧihād, Herrschaft, Herrscherwechsel, Invasion, Kalifat, Kanzlei, Kanzleiwesen, Kanzler, „Kein Platz (lā maqām)“-Doktrin, kitāba, Kondolenzschreiben, Konkurrenz, Korrespondenz, Kreuzzüge, Minderjährigkeit, Nachfolge, Nachrichtenübermittlung, Papsttum, Protektorat, Regent, Regentschaft, Rhetorik, saǧʿ, Statthalter, Thronfolge, Titulatur, Tod, Trauer, Usurpation, Übereinkunft, Verhandlungen, Verschwörung, Verständigung, Waffenstillstand, Wesirat.


  1. Entgegen der zitierten Edition interpretieren al-Bayyūmī, Ṣalāḥ al-Dīn, S. 217 und Harvey, Saladin, S. 33, FN 3 die eingeklammerte Partikel als fehlerhafte Wortwiederholung (Dittographie) des Schreibers.
  2. Bosworth, al-Ḳalḳas̲h̲andī; Björkmann, Beiträge.
  3. Brockelmann, Cahen, al-Ḳāḍī al-Fāḍil; al-Ḥafsī, Correspondance; Daǧānī Šakīl, al-Qāḍī al-Fāḍil.
  4. al-Qalqašandī, Ṣubḥ al-aʿšā, ed. Ibrāhīm, Bd. 7, S. 115: „(…) Bardawīl, aḥad mulūk al-Faranǧ, wa-huwa yawmaʾiḏ mustawlin ʿalā bayt al-maqdis wa-mā maʿahu (…)“.
  5. Siehe auch Lyons, Jackson, Saladin, S. 75; Möhring, Heiliger Krieg, S. 433; Möhring, Saladin, S. 59; Köhler, Allianzen, S. 272; Eddé, Saladin, S. 325; Harvey, Saladin, S. 27–28 und Böhme, Außenbeziehungen, S. 135–136.
  6. Zur Frage der Authentizität insb. Möhring, Heiliger Krieg, S. 433; skeptisch ohne genauere Begründung Mayer, Geschichte, S. 153, FN 75.
  7. al-Qalqašandī, Ṣubḥ al-aʿšā, ed. Ibrāhīm, Bd. 7, S. 115: „(…), muʿazziyan lahu fī abīhi wa-muhanniʾan lahu bi-ǧulūsihi fī l-mulk baʿdahu, (…).“
  8. Fahd, Heinrichs, Ben Abdesselem, Sad̲j̲ʿ.
  9. Vgl. Lindsay, Mourad, Muslim Sources, S. 191–193; Harvey, Saladin, S. 32–33; zudem Lyons, Jackson, Saladin, S. 75; Möhring, Heiliger Krieg, S. 433–434; Möhring, Saladin, S. 59; Köhler, Allianzen, S. 272–273; Eddé, Saladin, S. 325; Böhme, Außenbeziehungen, S. 135–136.
  10. Zu diesem Motiv Diem, Schöller, Living, Bd. 2, S. 50–53, 87–88; Talmon-Heller, Islamic Piety, S. 151–178, 182.
  11. al-Qalqašandī, Ṣubḥ al-aʿšā, ed. Ibrāhīm, Bd. 7, S. 115; siehe auch Harvey, Saladin, S. 32, FN 1.
  12. Elisséeff, Nūr ad-Dīn.
  13. Köhler, Allianzen hat dieses von ihm beschriebene, freilich nicht nur auf Ägypten beschränkte politische Konzept als „Kein Platz (lā maqām)“-Doktrin bezeichnet; siehe seine Wiederaufnahme in Böhme, Außenbeziehungen, S. 52, 65, 77, 85, 98, 103–105, 133–134, 136–137, 144–145, 592–593.
  14. Böhme, Außenbeziehungen, S. 72–141; Böhme, Ägyptenzug; Böhme, Legitimising.
  15. Ausführlich zum Karriereweg Saladins: Ehrenkreutz, Saladin; Gibb, Saladin; Lyons, Jackson, Saladin; Eddé, Saladin; Lev, Saladin; Möhring, Saladin und jüngst Phillips, Life.
  16. Böhme, Außenbeziehungen, S. 105–106, 117–119, 123–124, 126–132, 138–139; Khan, Caliphates, S. 207–215; Eddé, Saladin, S. 56–64; Köhler, Allianzen, S. 269–281; Lyons, Jackson, Saladin, S. 47–69.
  17. Böhme, Außenbeziehungen, S. 41–45, 132–134, 141–143; Hamilton, Leper King, S. 31–42, 82–98; Khan, Caliphates, S. 215–217; Eddé, Saladin, S. 67–71; Köhler, Allianzen, S. 283–292; Lyons, Jackson, Saladin, S. 71–85.
  18. Wilhelm von Tyrus, Chronicon, ed. Huygens, Bd. 2, lib. 18, cap. 34, S. 860–861: „Dicuntur nichilominus et hostes de eius morte doluisse, ita ut quibusdam suggerentibus Noradino quod fines nostros ingrediens interim, dum exequiis operam daremus, terram depopularetur, dicatur respondisse: „Compatiendum est et humane indulgendum iusto eorum dolori, eo quod principem amiserint qualem reliquus hodie non habet orbis.“
  19. Wilhelm von Tyrus, Chronicon, ed. Huygens, Bd. 2, lib. 20, cap. 31, S. 956: „(…) maximus nominis et fidei christiane persequutor, princeps tamen iustus, vafer et providus et secundum gentis sue traditiones religiosus (…)“. Zur Sicht des Chronisten auf Nūr al-Dīn siehe Möhring, Heiliger Krieg, S. 450–455; Brandt, Gute Ritter, S. 232, 234, 240, 274–275.
  20. Das ebenfalls durch al-Qāḍī al-Fāḍil aufgesetzte Schreiben ist auszugsweise erhalten bei Abū Šāma, Kitāb al-Rawḍatayn, ed. Šams al-Dīn, Bd. 2, S. 209: „(…) warada ḫabar min ğānib al-ʿaduww al-laʿīn, (…)“; siehe auch Böhme, Außenbeziehungen, S. 132, FN 227; Lyons, Jackson, Saladin, S. 73–74.
  21. al-Qalqašandī, Ṣubḥ al-aʿšā, ed. Ibrāhīm, Bd. 6, S. 173.
  22. al-Qalqašandī, Ṣubḥ al-aʿšā, ed. Ibrāhīm, Bd. 6, S. 86.
  23. So etwa Ibn al-Qalānisī, Taʾrīḫ Dimašq, ed. Zakkar, S. 224, 232 für Gottfried von Bouillon (r. 1099–1100) und Balduin I. (r. 1100–1118) sowie Usāma b. Munqiḏ, Kitāb al-Iʿtibār, ed. Hitti, S. 118–119 für Balduin II. (r. 1118–1131).
  24. al-Qalqašandī, Ṣubḥ al-aʿšā, ed. Ibrāhīm, Bd. 6, S. 93.
  25. Siehe den Quellentext oben: „(…), wa-hannaʾahu min mulk qawmihi mā wurriṯa, (…)“.
  26. Keine Hinweise darauf finden sich etwa in den erhaltenen Königsurkunden: Urkunden, ed. Mayer (MGH Diplomata Regum Latinorum Hierosolymitanorum), Bd. 2, S. 653–757, Nr. 381–446. Zu den genannten Vergleichsbeispielen schon Harvey, Saladin, S. 30–31 und Bosworth, Christian and Jewish Religious Dignitaries.
  27. Elisséeff, Titulature, S. 157–166, 170–171, 195.
  28. Harvey, Saladin, S. 31.
  29. Köhler, Allianzen, S. 274; zu den normannischen Herrschertiteln Johns, Titoli. Auch im Falle Amalrichs gibt es gibt es keine urkundlichen Belege: Urkunden, ed. Mayer (MGH Diplomata Regum Latinorum Hierosolymitanorum), Bd. 2, S. 501–644, Nr. 272–374.
  30. Böhme, Außenbeziehungen; Böhme, Ägyptenzug; Böhme, Legitimising.
  31. Das unedierte Schreiben zitiert nach Lyons, Jackson, Saladin, S. 75. Vgl. ganz ähnlich Abū Šāma, Kitāb al-Rawḍatayn, ed. Šams al-Dīn, Bd. 2, S. 217: „(…) warada kitāb min al-Dārūm yaḏkur annahu (…) halaka Murrī malik al-Faranǧ – laʿanahu Allāh – wa-naqalahu ilā ʿiḏāb ka-ismihi muštaqan, wa-aqdamahu ʿalā nār talaṭṭā (…)“; übersetzt in: Abū Šāma, Livre des deux jardins, Bd. 4, S. 163.
  32. al-Qalqašandī, Ṣubḥ al-aʿšā, ed. Ibrāhīm, Bd. 7, S. 29; siehe auch Harvey, Saladin, S. 28.
  33. Harvey, Saladin, S. 31. Zu den möglichen Aufgaben muslimischer Gesandter an christlichen Herrscherhöfen siehe auch Böhme, 1250: Regionalherrscher al-Azraq.
  34. Lyons, Jackson, Saladin, S. 75–76, 370.
  35. Möhring, Heiliger Krieg, S. 434–439, 448; Möhring, Saladins Politik, S. 324; Möhring, Saladin, S. 59–60.
  36. al-Maqrīzī, al-Mawāʿiẓ, ed. Sayyid, Bd. 1, S. 232; Übersetzung: al-Maqrīzī, Description, ed. Bouriant, Bd. 1, S. 247.
  37. Köhler, Allianzen, S. 271–275.
  38. Mayer, Kreuzfahrerherrschaft, S. 221, FN 38; Mayer, Geschichte, S. 153, FN 75.
  39. Eddé, Saladin, S. 63, 522–523, FN 27, 325, 572, FN 51.
  40. Harvey, Saladin, S. 30.
  41. Das Übergreifen Saladins auf Syrien 1174 stellte er etwa als verwerfliche Usurpation der Herrschaftsrechte des Zankīden al-Ṣāliḥ, den Sultan selbst als ebenso fähigen Herrscher wie gefährlichen Gegner dar: Wilhelm von Tyrus, Chronicon, ed. Huygens, Bd. 2, lib. 21, cap. 6–7, S. 968–971. Siehe auch Möhring, Heiliger Krieg, S. 428, 434, 455–466; Brandt, Gute Ritter, S. 232, 244–245, 273–275, 298–299.
  42. So schrieb etwa der lateinische Patriarch von Jerusalem 1173 an den Erzbischof von Reims: „Prævaluerunt enim adversus nos exterminatores veritatis, et potissimum radix illa peccati et perditionis filius Salahad, qui singulis annis in manu potenti et valida nostros fines semel aut bis per mare atque terram invadit.“, Epistolae Henrici Remensis Archiepiscopi Monitum, ed. Brial (RHGF 16), Nr. 198, S. 198–199 = Regesta regni Hierosolymitani, ed. Röhricht, Bd. 1, Nr. 498, S. 131.
  43. Ausführlich zu den Kontakten nach Lateineuropa: Böhme, Außenbeziehungen, S. 400–580.
  44. Thomsen, Burchards Bericht, insb. S. 346–383; Böhme, Außenbeziehungen, S. 152, 449–453.
  45. Dazu auch Böhme, Außenbeziehungen, S. 139–141.
  46. Böhme, Außenbeziehungen, S. 144–149.
  47. Böhme, Außenbeziehungen, S. 141–237; France, Ḥaṭṭīn.