ILIAS-Kursinhalte per Opt-In freischalten
Einwilligungen in Datenschutzerklärungen nachvollziehbar machen und davon abhängig Inhalte freigeben mithilfe eines Opt-In Verfahrens:
Ziel:
- Die Einwilligung der Nutzenden zu einer Datenschutzerklärung soll den Zugang zu bestimmten Kursinhalten, wie z.B. die Teilnahme an Webkonferenzen, ermöglichen. Die Einwilligung der Nutzenden wird hierdurch dokumentiert.
Umsetzung:
- Einen Test (mit dem Test-Objekt) anlegen, der in einer einzigen Frage die Datenschutzerklärung und Einwilligung präsentiert. Der Test gilt als „bestanden“, wenn die Nutzer in einer Single-Choice-Antwort die Option „Einverstanden“ auswählen.
- Die Verfügbarkeit von beliebigen ILIAS-Objekten (z.B. das BBB-Objekt oder ein Weblink-Objekt mit Link zu WebEx oder Zoom) lässt sich über die Option „Verfügbarkeit“ steuern.
- Dort kann eingestellt werden, dass ein solches Objekt erst verfügbar ist, wenn der o.g. Test „bestanden“ ist.
- Der Test mit der Einwilligungserklärung kann beliebig oft durchlaufen werden, so können Einwilligungen auch wieder zurück gezogen werden – dann sind auch die damit geschützten Objekte nicht mehr im Zugriff.
- Jeder individuelle Testdurchlauf ist dokumentiert.
1. Einem Kurs ein Test-Objekt hinzufügen und einen Test anlegen
2. Eine Frage für den „Einverständnis-Test“ erstellen
3. Den Text der Einverständniserklärung der Frage hinzufügen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Seiten des Justitiariats.
4. Die Antwortoptionen festlegen
5. Die Kurs-URL für die Test-Einstellungen ermitteln
6. In den Test-Einstellungen die Weiterleitung einrichten
7. Einen Zugang zur Webkonferenz einrichten (Beispiel: BBB)
8. Das BBB-Objekt konfigurieren
9. Konfigurieren Sie die Verfügbarkeit des BBB-Objekts
10. Wählen Sie das Test-Objekt mit der Einverständniserklärung als Vorbedingung aus
11. Definieren Sie das „Bestehen“ des Einverständnis-Tests als Vorbedingung
12. Kontrollieren Sie die Vorbedingung
13. Optional: Nutzen Sie ein Weblink-Objekt für die Einbindung von WebEx oder Zoom
14. Ergebnisse der Einverständnis-Entscheidungen der Kursmitglieder
15. Nachvollziehbarkeit der Einverständniserklärungen