ILIAS/Anleitungen/Datenschutzerklärung mit Opt-In: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Einwilligung der Nutzenden zu einer Datenschutzerklärung soll den Zugang zu bestimmten Kursinhalten, wie z.B. die Teilnahme an Webkonferenzen, ermöglichen. Die Einwilligung der Nutzenden wird hierdurch dokumentiert. | |||
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* Einen Test (mit dem Test-Objekt) anlegen, der in einer einzigen Frage die Datenschutzerklärung und Einwilligung präsentiert. Der Test gilt als „bestanden“, wenn die Nutzer in einer Single-Choice-Antwort die Option „Einverstanden“ auswählen. | |||
* Die Verfügbarkeit von beliebigen ILIAS-Objekten (z.B. das BBB-Objekt oder ein Weblink- Objekt mit Link zu WebEx oder Zoom) lässt sich über die Option „Verfügbarkeit“ steuern. | |||
* Dort kann eingestellt werden, dass ein solches Objekt erst verfügbar ist, wenn der o.g. Test „bestanden“ ist. | |||
* Der Test mit der Einwilligungserklärung kann beliebig oft durchlaufen werden, so können Einwilligungen auch wieder zurück gezogen werden – dann sind auch die damit geschützten Objekte nicht mehr im Zugriff. | |||
* Jeder individuelle Testdurchlauf ist dokumentiert. |
Version vom 18. Juni 2024, 11:23 Uhr
Einwilligungen in Datenschutzerklärungen nachvollziehbar machen und davon abhängig Inhalte freigeben
So lässt sich ein Opt-In-Verfahren in ILIAS umsetzen:
Ziel:
- Die Einwilligung der Nutzenden zu einer Datenschutzerklärung soll den Zugang zu bestimmten Kursinhalten, wie z.B. die Teilnahme an Webkonferenzen, ermöglichen. Die Einwilligung der Nutzenden wird hierdurch dokumentiert.
Umsetzung:
- Einen Test (mit dem Test-Objekt) anlegen, der in einer einzigen Frage die Datenschutzerklärung und Einwilligung präsentiert. Der Test gilt als „bestanden“, wenn die Nutzer in einer Single-Choice-Antwort die Option „Einverstanden“ auswählen.
- Die Verfügbarkeit von beliebigen ILIAS-Objekten (z.B. das BBB-Objekt oder ein Weblink- Objekt mit Link zu WebEx oder Zoom) lässt sich über die Option „Verfügbarkeit“ steuern.
- Dort kann eingestellt werden, dass ein solches Objekt erst verfügbar ist, wenn der o.g. Test „bestanden“ ist.
- Der Test mit der Einwilligungserklärung kann beliebig oft durchlaufen werden, so können Einwilligungen auch wieder zurück gezogen werden – dann sind auch die damit geschützten Objekte nicht mehr im Zugriff.
- Jeder individuelle Testdurchlauf ist dokumentiert.