Justiz (Reinhart Fuchs)

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Der Artikel untersucht die Struktur, die beteiligten Charaktere und Eigenarten des Justizsystems im Reinhart Fuchs von Heinrich dem Glîchezâren. Besonders die Gerichtsepisode sowie der Hoftag, an dem über Reinhart geurteilt wird, soll hierbei im Zentrum der Betrachtung stehen. Der Analyse des Gerichtstags wird eine Erklärung zur mittelalterlichen Fehde, sowie das Beispiel des Gesellenbundes als Zivilrechtlichen Fall. Dem Hoftag wird entsprechend eine Erläuterung zum Landfrieden vorangestellt. Inwiefern nimmt die Justiz im Reinhart Fuchs eine starre Form an und wo gibt es Parallelen zur mittelalterlichen Rechtssprechung?

Nachdem am Gerichtstag eine Schlichtung des Konflikts zwischen Reinhart und Isengrin misslungen ist und sich die Lage stattdessen mit der Vergewaltigung Frau Hersants weiter zugespitzt hat, ruft der Löwenkönig Vrevel zum Hoftag, um unter anderem über Reinhart zu richten.

Mittelhochdeutsch Übersetzung
der kvunic gienc an daz gerichte sa Der König setzte sich vor das Gericht.
Reinhart was niht ze hove da; Reinhart war nicht am Hof
sine vinde brachte er doch ze not. und sollte dennoch seine Feinde in Bedrängnis bringen.
der kvnic selbe gebot, Der König befahl,
daz si ir brechten liezen sin. dass die Tiere ihr Geschrei lassen sollen.
do svchte rechte er Ysengrin Da suchte Isengrin sein Recht:
eines vorsprechen er gerte er verlangte einen Anwalt,
der kvnic in eines gwerte den der König ihm zugestand.
daz mvste Bvn der bere sin. Brun der Bär, sollte es sein.

Hier deutet sich schon die bestimmende Rolle des Herrschers in der Justiz an und die wie die Tiere bei ihm ihr Recht suchen.

Fehde

Nachdem Reinhart Isengrins Schwanzverlust erwirkt hat geht dieser nach Hause und klagt sein Leid woraufhin seine Frau besonders den verlorenen Schwanz bedauert: Wie werde ich ärmste das überstehen? Damit war die Fehde ausgebrochen. (V. 1060-1061) Doch was ist eine Fehde? „F. ist die förmlich angesagte Feindschaft und in deren Rahmen eigenmächtig-gewaltsame Rechtsverfolgung.“ [Kohl 2012] Diese Form der Selbstjustiz ist im Mittelalter keinesfalls als prinzipiell illegitim anzusehen denn „Entgegen der älteren Rechtsgeschichte, die F. als Ausdruck des Faustrechts deutete und F.-Führer vielfach als Raubritter sah, zeigte Otto Brunner sie als regelgebundenes Instrument legitimer Selbsthilfe, als »Kampf ums Recht«“ [Kohl 2012] Die Grundlage einer solchen Auseinandersetzung waren dabei nur teilweise festgelegt. „Voraussetzungen einer »rechten F.« waren persönliche F.-Berechtigung, Rechtsgrund, »Absage« (Ankündigung V. B. durch einen F.-Brief) und der Einsatz erlaubter Mittel, wobei sich manche dieser Kriterien einer allgemein gültigen Definition entzogen.“ [Kohl 2012]. Isengrin beginnt seine Fehde ohne Vorbereitung (V. 1065). Wie genau sich die Fehde am Anfang ausgestaltet und wie der Luchs von Isengrins Fehde gegen Reinhart mitbekommt wird nicht erzählt. Allerdings kippt der Luchs die Fehde und transformiert diese in einen Schlichtungsprozess. Nachfolgend werde ich den Gesellenbund als Fall des Zivilrechts analysieren und wie die Fehde in dieses Bild passt um anschließend auf den genauen Ablauf des Schlichtungsprozess einzugehen.

Die Fehde als Form des Zivilrechts

Das Schließen des Gesellenbunds als Form des Vertrages, könnte man im Falle eines Vertragsbruchs als zivilrechtlichen Fall einstufen. Ein solcher Fall setzt wie die Fehde zwei verstrittene Parteien voraus. Reinhart schließt einen Bund mit den Wölfen, um ihre Kräfte zu vereinen. Er bietet seine Listigkeit an und die Wölfe sollen ihre Körperkraft einsetzen, um gemeinsame Sache zu machen. Nachdem die Wölfe sich beraten haben, nehmen sie Reinhart als ihren Vetter auf. Diesen Sachverhalt könnte man als mündlichen Vertrag interpretieren, der heutzutage unter Umständen justiziabel wäre. Nach dem der Vertrag geschlossen wurde bringt Reinhart den Bauern mit einer List dazu den Schinken fallen zu lassen. Anschließend schnappen sich die Wölfe den Schinken und verschlingen ihn ohne Reinhart einen Anteil abzugeben. Dies stellt einen Vertragsbruch seitens der Wölfe dar, da diese nicht dafür sorgen, dass, wie es abgemacht war, alle Vertragsparteien einen Vorteil aus der Aktion ziehen. Reinharts Reaktion auf diesen Vertragsbruch ist eine List, mit der er die Wölfe bestrafen möchte: Er lockt sie in den Mönchshof wo sie erst Wein trinken und dann von den Mönchen verdroschen werden. Anschließend trennen sich Isengrin und Reinhart. Statt an einer übergeordneten Instanz sein Recht einzuklagen entscheidet Reinhart sich dafür Selbstjustiz zu üben. Das Verhältnis endet daraufhin denn damit trennten sich Reinhart und Isengrin (V. 551) Aus dieser Episode kann man folgern, dass es in der erzählten Welt des Reinhart Fuchs kein Zivilrecht gibt, dass man bei einer übergeordneten Instanz einklagen könnte. Stattdessen gibt Reinhart Rache, die er hier gegen die Wölfe in Form einer List führt. Da die List nach einem Unrecht, dass ihn schädigt, geschehen ist, könnte man diese als Kampf um sein Recht und somit eine nicht deklarierte Fehde ist.

Der Gerichtstag: Schlichtung statt Fehde

Den ersten formellen Prozess finden wir in der versuchten Schlichtung des Konflikts zwischen Isengrin und Reinhart. Angestoßen wird dieser Gerichtstag vom Luch. Nachdem Isengrin erstmal Reinhart auflauert, um mit ihm eine Fehde zu halten. Als der Luchs davon mitbekommt möchte er den Streit schlichten denn beide gehören seiner Familie an. Daraus lässt sich schließen, dass in der erzählten Welt des Reinhart Fuchs die Fehde dem Öffentlichen Raum als legitimes Mittel der Rechtsdurchsetzung zugeordnet ist, während bei Verwandtschaft die Familie den Streit unter sich schlichten soll. Der Luchs reduziert durch seine Verwandtschaft zu beiden die beiden Parteien auf eine Familie und somit ist die Fehde illegitim. Ich kann dir deine Bitte nicht abschlagen und will denn Gerichtstag einhalten (V. 1095-1096) sagt Isengrin. Dabei bleibt jedoch unklar welche genaue Norm es Isengrin unmöglich macht die Bitte des Luchses abzulehnen. Bevor der Luchs den Gerichtstag eröffnet und die Schlichtung einleitet, soll Isengrin zunächst seine Anklagepunkte dem Luchs offenlegen, der versichert, dass Reinhart für seine Taten büßen muss. Isengrin reduziert seine vielen Klagen auf zwei Punkte: Zum einen den Verlust seines Schwanzes und zum anderen legt er Reinhart die Umwerbung seiner Frau zur Last. Er führt außerdem an, dass er nur klagt da sich diese beiden Klagen aufsummieren und wenn es nur eine gewesen wäre, er auch nicht sein Recht suchen würde. Isengrin unterwirft sich der Norm diesen Konflikt in der Familie zu lösen und sie legen eine Gerichtstag drei Wochen später fest. Zum Gerichtstermin kommt Isengrin mit vielen großen Tieren, während Reinhart kleine Tiere als Begleitung dabeihat. Da erschien dann auch Isengrin mit vielen Verwandten (V. 1099-1100) und dadurch wird auch noch einmal deutlich, dass sich die öffentliche Fehde in eine private Schlichtung verändert hat. Der Bär Brunn hatte geraten, dass sich Reinhart auf den Zähnen eines Hundes eidlich der Schuld lossagen soll, deshalb bring Isengrin den bissigen Rüden Reize mit, der Schlüssel einer List ist welche während des Gerichtsprozess stattfinden soll. Reize soll sich totstellen und später Reinhart attackieren. Es bleibt unklar wer alles diese List mitgeplant hat, besonders ob der Bär diese List vorgeschlagen hatte und ob der Luchs als Streitschlichter auch von der List weiß. Somit bleibt auch unklar, ob der Gerichtstag tatsächlich der Familien internen Rechtsprechung dienen soll oder von Anfang an als Falle für Reinhart geplant ist. Sicher ist nur, dass die Absicht des Luchses war Reinhart für seine Taten büßen zu lassen. Der erzählte Prozess geht nur sehr kurz und besteht aus der Forderung des Luchses, Reinhart solle bezeugen das er nicht Hersant nachgestellt habe. Versuche den genauen Tathergang zu rekonstruieren oder die Tat zu beweisen finden nicht statt. Der zweite Klagepunkt, der Schwanzverlust, kommt nicht zur Sprache. Daraufhin beteuert Reinhart seine Unschuld und sagt, dass im Gegensatz zu ihm die Welt Untreu sei. Mit der Untreuen Welt ist hier sicher der faule Gerichtsprozess gemeint und die hinterlistigen Verwandten, denn Reinhart hatte bereits vom Dachs Krimel erfahren, dass Reize ihn totbeißen wird. Bevor der Gerichtsprozess mit der Flucht Reinharts endet, erfahren wir noch, dass es während des Gerichtstags Besprechungen unter Verwandten geben kann, denn Reinhart nutzt diese, um die Flucht zu ergreifen. Zusammengefasst können wir die Normen der Familien internen Justiz als festlegen eines offiziellen Termins, Anwesenheit der Verwandtschaft, Übernahme der Rolle des Schlichters von einem mit allen Beteiligten verwandten, sowie die Möglichkeit sich zu besprechen. Insgesamt ist der Prozess jedoch von einer List korrumpiert und somit erfahren wir nicht wie und ob die Tat bewiesen wird bevor es zu einer Bestrafung kommt. Insgesamt wird der Prozess wenig an eine restriktive Prozessordnung angelehnt als situativ ausgestaltet. Dies zeigt sich besonders in der Anwesenheit des Rüdens der vordergründig als Objekt zum Schwören eines Eides verwendet wird und hintergründig für die List bereit liegt. Es ist als unwahrscheinlich einzuschätzen, dass ein so spezielles Tier wie der bissige Rüde Reize ein fester Teil eines Schlichtungsprozesses sein kann.

Landfrieden

Außerdem hat jener Frau Hersant, seine edle Gemahlin, mitten im Landfrieden, den ihr doch am Stang geboten hattet, entehrt. (V. 1382-1384). In diesem Zitat wird zum einen deutlich, dass im Reinhart Fuchs der Landfrieden ausgerufen wurde, dass eine Vergewaltigung einen Verstoß gegen diesen darstellt und, dass die Strafe im Falle eines Verstoßes zu einer Verurteilung zum Tod durch den Strick ist. Doch was genau ist Landfrieden? Wird er ausgerufen dann soll das Land in einen Friedenszustand versetzt werden „Als Friedenszustand wird dabei die herrscherlich durchgesetzte Abwesenheit von Gewalt verstanden“ [Baumbach 2018]. Dabei ist dieser Begriff eher der Herrscherschicht zuzuordnen. „Als Akteure, die sich des Begriffsspektrum von Landfrieden bedienen, sind bisher vor allem Obrigkeiten und Herrschaftsträger empirisch belegt. Ihr Handeln erfolgt situativ und orientiert sich damit an den politischen Rahmenbedingungen im jeweiligen Moment“ [Baumbach 2018]. Diese Situative Ausgestaltung finden wir im Reinhart Fuchs in der Episode des Hoftags wieder. „Der Grad an Standardisierung von politischem Handeln durch Rechtsgewohnheiten und den Aufbau von Normenkatalogen nimmt im Laufe der Zeit zumindest bei regelmäßiger Anwendung zu und neigt zur Erstarrung. Das Produkt dieses Prozesses kann schon im Mittelalter als Landfriedensrecht bezeichnet werden“ [Baumbach 2018]. In der untenstehenden Analyse des Hoftages werde ich untersuchen welche Normen es im Landfriedensrecht im Reinhart Fuchs gibt, wie starr diese sind und wie der König Vrevel die Landfriedensordnung situativ bestimmt.

Der Hoftag als Zentrum des Landfriedens

Der König hatte einen Landfrieden ausgerufen, das bedeutet, dass die Fehde die eigentlich als legitime Form der privaten Gewalt im Mittelalter galt, nicht mehr zulässig ist und so die Rechtsprechung exklusiv den offiziellen Gerichten vorbehalten ist. Der Hoftag ist dieses offizielle Gericht. Der zweite förmliche Prozess findet im Rahmen des Hoftags, welchen König Vrevel einberufen hatte statt. Da er dachte Gott würde ihn mit Kopfweh strafen, weil er kein Gericht gehalten hatte verspricht er sich Heilung von der Erfüllung seiner Pflichten als Herrscher. Mit Hilfe von Boten wurden die Tiere aus allen Ecken des Reiches eingeladen. Der Ort ist eine Wiese, der Zeitpunkt, in sechs Wochen, beides wurde vom König unumstößlich festgelegt. Ob die genaue Ausgestaltung eine Norm ist, ist leider nicht festzustellen, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass es zumindest die Norm gibt das nur der König den Hoftag einberufen kann und er Zeitpunkt und Ort festlegt. Kommen wir nun zum Ablauf des Prozesses und den darin enthaltenen Normen. Der Hoftag beginnt damit, dass sich König Vrevel auf den Richterstuhl setzt und für Ruhe sorgt. Darauf meldet sich sofort Isengrin und verlangt nach einem Fürsprecher. Hier zeigt sich das am Hoftag ein Kläger das Recht auf einen Anwalt hat. Brun der Bär wird zum Anwalt ernannt und beginnt sofort im Namen Isengrins zu sprechen: Er fordert seine Ablösung als Anwalt sollte seine Verteidigung ungenügend sein. Da der König ihm dies zusichert können wir davon ausgehen, dass auch die Ablösung von schlechten Anwälten eine Norm des Hoftages ist. Brun beruft sich dabei nicht nur auf sein Recht, sondern setzt dieses mit der Güte des Königs in Verbindung. Wie wir weiterhin sehen werden ist dies ein zentrales Motiv: immer wieder wird Recht und Rechtsverstöße mit der Person des Königs in Verbindung gebracht. Damit wird deutlich, dass das recht letzten Endes immer vom König situativ festgelegt werden kann. Brun der Bär listet nun als Anwalt die Anklagepunkte auf, darunter der Schwanzverlust, sowie Hersants Vergewaltigung. Dabei verknüpft er den Vorwurf der Vergewaltigung an einen Verstoß gegen den Landfrieden. Hier ist zu bemerken das Hersant zwar Opfer ist, jedoch die Klage nur im Namen von Isengrin stattfindet. Hier zeigt sich das am Hoftag Frauen keine Klägerrolle einnehmen können sondern ihr Recht nur über einen männlichen Kläger eingefordert werden kann. Daraufhin meldet sich der Dachs Krimel zu Wort und erhebt Einspruch. Als Grund führt er unter anderem an Hersant ist viel größer als er (V. 1391). Hier zeigt sich, dass eine Gegenrede zulässig ist. Der König trug darauf dem Hirsch auf, unter Eid sein Urteil abzugeben (V. 1413-1414), auch an dieser Stelle gestaltet der König die Prozessordnung situativ, da er den Hirsch ohne Begründung als Richter einsetzt. Als Norm findet man hier den geschworenen Eid der der Urteilsverkündung vorrangeht. Im Urteil wird nochmal die Verknüpfung von Herrscher und Rechtsverstößen deutlich da Randolph diese als Beleidigung gegen den König interpretiert: Das müsst ihr Herr als wahre Beleidigung empfinden (V. 1422). Nun kommen wir zur deutlichsten Norm der Prozessordnung, die auch Handlungstragend wird. Das Kamel aus Thuschalan sagt: wen man hier am Hoftag beklagt, dem muß man dies, falls er nicht anwesend ist, ankündigen, ja man muss ihn dreimal vorladen (V. 1447-1449). Danach schickt der König erst Brunn den Bären nach Reinhart und als dieser geschädigt zurück kehrt befiehlt er dem Biber ein Urteil zu fällen. Der Biber Verurteilt Reinhart aufs Neue, doch der Elefant widerspricht und setzt sich dafür ein Reinhart dreimal vorzuladen. Dann will der König Diepreht schicken der jedoch widerspricht: „Herr, das kann ich rechtmäßig ablehnen, denn er ist mein lieber Verwandter.“ (V. 1650-1651) Doch der König entscheidet situativ dieses Recht abzulehnen und schickt ihn trotzdem los. Nachdem Diepreth geschädigt zurückkehrt soll nun der Eber urteilen. Das gleiche Urteil wird gefällt und diesmal widerspricht Krimel und diesmal muss er Reinhart zum dritten und letzten Mal einladen. Die Schlussszene zeigt am deutlichsten, dass der König die Prozessordnung vollends situativ ausgestalten kann denn er verzichtet ganz auf die Verurteilung und handelt nur noch eigennützige in dem er auf Reinharts Heilungsangebot eingeht.

Fazit

Im Reinhart Fuchs finden wir die Elemente der Fehde und des Landfriedens wieder, welche dem Mittelalterlichem Recht entsprechen. Im Schlichtungsprozess finden wir eine besondere Form des Gerichts wieder die nur im familiären Kontext möglich ist. Der Hoftag zeigt, dass die gesamte Justiz am Ende der Willkür des Herrschers ausgesetzt ist und jede bekannte Norm von ihm gekippt werden kann. Zwar können die Tiere an den König appellieren Rechte und Normen ernst zu nehmen, aber am Ende liegt die Entscheidung einzig beim König. Isengrin kommentiert den Gesamtzustand der Justiz im Reinhart Fuchs treffend: Wenn dies das Gericht für meine Gattin sein soll, dann steht es schlimm.“(V.1920-1921) Ausblickend wäre es interessant zu untersuchen, ob der Schlichtungsprozess eine mittelalterliche Entsprechung hat. Außerdem gilt es noch herauszufinden was es bedeutet, wenn Reinhart Fuchs nach dem er Frau Hersant vergewaltigte fordert, dass Hersant von Rechts wegen hier Hausfrau sein soll (V. 1237).

Literatur

  • [*Heinrich der Glîchezâre 1995] Heinrich der Glîchezære: Reinhart Fuchs. Mittelhochdeutsch / Neuhochdeutsch, hg. Karl-Heinz Götter, Stuttgart 1995.
  • [*Kohl 2012]Kohl, Gerald, “Fehde”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, Im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger. Copyright © J.B. Metzlersche Verlagsbuchhandlung und Carl Ernst Poeschel Verlag GmbH 2005–2012. Consulted online on 17 February 2021
  • [*Baumbach 2018] Baumbach, Hendrick und Horst Carl „Was ist Landfrieden? Und was ist Gegenstand der landfriedensforschung?“, in: Zeitschrift für Historische Forschung, in: 2018 Beiheft 54, S.1-51