Diskussion:Der Minne-Diskurs (Reinhart Fuchs): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „ Nur eine weitere Belegstelle, die Sie einarbeiten könnten: Wenn Crimel der Dachs den Fuchs vor der Anklage auf Notzucht verteidigt, wendet er dies mit Worte…“
(kein Unterschied)

Version vom 12. Juni 2020, 14:35 Uhr

Nur eine weitere Belegstelle, die Sie einarbeiten könnten: Wenn Crimel der Dachs den Fuchs vor der Anklage auf Notzucht verteidigt, wendet er dies mit Worten des Minnediskurses:

hat aber er ir gelegen bi durch minne, daz ist wunders niht, wan sulcher dinge vil geschiht. nu weste iz iman lutzel hi.' ( 1392 ff.)

(Hinweis bei Ruh, Höfische Epik, S. 14) - Herzliche Grüße --BG (Diskussion) 14:35, 12. Jun. 2020 (CEST)