Diskussion:Der Minne-Diskurs (Reinhart Fuchs): Unterschied zwischen den Versionen

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Nur eine weitere Belegstelle, die Sie einarbeiten könnten:
Wenn Crimel der Dachs den Fuchs vor der Anklage auf Notzucht verteidigt, wendet er dies mit Worten des Minnediskurses:
hat aber er ir gelegen bi
durch minne, daz ist wunders niht,
wan sulcher dinge vil geschiht.
nu weste iz iman lutzel hi.' ( 1392 ff.)
(Hinweis bei Ruh, Höfische Epik, S. 14) - Herzliche Grüße --[[Benutzer:Bent Gebert|BG]] ([[Benutzer Diskussion:Bent Gebert|Diskussion]]) 14:35, 12. Jun. 2020 (CEST)

Aktuelle Version vom 19. Februar 2021, 16:28 Uhr