Morgan (Gottfried von Straßburg, Tristan): Unterschied zwischen den Versionen
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'''Morgan''' ("meergeboren" <ref>Vgl. Gottfried von Straßburg: Tristan. Band 3. Kommentar. Hrsg. von Rüdiger Krohn. Stuttgart 2008. S. 40</ref>) ist die Figur eines bretonischen Herzogs, der sich mit den Regenten des Landes Parmenien (zunächst Riwalin, später Tristan) in einem beständigen Machtkampf befindet. | '''Morgan''' ("meergeboren" <ref>Vgl. Gottfried von Straßburg: Tristan. Band 3. Kommentar. Hrsg. von Rüdiger Krohn. Stuttgart 2008. S. 40</ref>) ist in Gottfried von Straßburgs 'Tristan' die Figur eines bretonischen Herzogs, der sich mit den Regenten des Landes Parmenien (zunächst Riwalin, später Tristan) in einem beständigen Machtkampf befindet. | ||
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Riwalin steht somit unter der Lehnsherrschaft von Morgan und ist ihm Treue und Gefolgschaft schuldig. <ref>Vgl. Weddige, Hilkert: Einführung in die Germanistische Mediävistik. München 2006. S.162 ff.</ref> Morgan hat demnach mehr Macht und mehr Einfluss als Riwalin, der ihm dienen muss. Nach der geltenden Ordnung im deutschen Lehnsrecht im Mittelalter | Riwalin steht somit unter der Lehnsherrschaft von Morgan und ist ihm Treue und Gefolgschaft schuldig. <ref>Vgl. Weddige, Hilkert: Einführung in die Germanistische Mediävistik. München 2006. S.162 ff.</ref> Morgan hat demnach mehr Macht und mehr Einfluss als Riwalin, der ihm dienen muss. Nach der geltenden Ordnung im deutschen Lehnsrecht im Mittelalter könnte Morgan, unter Berücksichtigung der Stellung von Riwalin und [[Rual li Foitenant|Rual]], im dritten Heerschild eingeordnet werden. <ref>Vgl: Combridge, Rosemary Norah: Das Recht im Tristan Gottfrieds von Strassburg.Berlin 1964². S. 15 bis 19.</ref>. Er befindet sich somit eine Stufe über dem Heerschild, der den üblichen Herzögen zukommt. Dies verdeutlicht noch einmal seine besondere Verfügungsgewalt, die er als Herzog ausübt. Ob Morgan selbst einem weiteren Lehnsherren untersteht, wie es üblicherweise sein müsste, geht aus der Erzählung Gottfrieds nicht hervor.<ref>Ebd. S. 17.</ref> | ||
===Riwalins Auflehnung gegen das Lehnsverhältnis=== | ===Riwalins Auflehnung gegen das Lehnsverhältnis=== | ||
Drei Jahre nach seiner Schwertleite zum Ritter beginnt Riwalin einen Krieg mit Morgan. Der Erzähler gibt an dieser Stelle an, nichts über die Motive Riwalins zu wissen. Es bleibt unklar, ob Morgan ihn zu diesem Schritt reizt und Riwalin aus Not handelt, oder ob der Angriff aus ''"übermuot"'' (Vers 342) erfolgt. | Drei Jahre nach seiner Schwertleite zum Ritter beginnt Riwalin einen Krieg mit Morgan. Der Erzähler gibt an dieser Stelle an, nichts über die Motive Riwalins zu wissen. Es bleibt unklar, ob Morgan ihn zu diesem Schritt reizt und Riwalin aus Not handelt, oder ob der Angriff aus ''"übermuot"'' (Vers 342) erfolgt. | ||
Riwalin greift Morgan jedoch "als einen schuldegen man" an (Vers 346), also in der Art und Weise, als ob Morgan den Kampf durch eine Verletzung des Lehnsverhältnnisses provoziert hätte. Der Verlauf des Angriffs wird vom Erzähler zunächst als äußerst erfolgreich für Riwalin beschrieben. Morgans Burgen und Städte werden eingenommen, außerdem werden Güter und Geld so stark vermehrt, dass das Heer vergrößert werden kann. Jedoch setzt sich Morgan standhaft zur Wehr, bekommt ebenfalls Städte und Burgen unter seine Gewalt und beraubt sie. Das Kräfteverhältnis scheint zunächst ausgeglichen, dennoch ist Morgan Riwalin unterlegen<ref>Hollandt, Gisela: Die Hauptgestalten in Gottfrieds Tristan.Berlin 1966. S.16.</ref>. Morgan lenkt schließlich zu Verhandlungen ein und für die Zeit von einem Jahr wird Frieden vereinbart. | Riwalin greift Morgan jedoch "als einen schuldegen man" an (Vers 346), also in der Art und Weise, als ob Morgan den Kampf durch eine Verletzung des Lehnsverhältnnisses provoziert hätte. Der Verlauf des Angriffs wird vom Erzähler zunächst als äußerst erfolgreich für Riwalin beschrieben. Morgans Burgen und Städte werden eingenommen, außerdem werden Güter und Geld so stark vermehrt, dass das Heer vergrößert werden kann. Jedoch setzt sich Morgan standhaft zur Wehr, bekommt ebenfalls Städte und Burgen unter seine Gewalt und beraubt sie. Das Kräfteverhältnis scheint zunächst ausgeglichen, dennoch ist Morgan Riwalin unterlegen<ref>Hollandt, Gisela: Die Hauptgestalten in Gottfrieds Tristan.Berlin 1966. S.16.</ref>. Morgan lenkt schließlich zu Verhandlungen ein und für die Zeit von einem Jahr wird Frieden vereinbart. | ||
===Morgan hebt den Waffenstillstand auf=== | |||
Während sich Riwalin an Markes Hof in Tintajol befindet, fällt Morgan in sein Reich ein und der Krieg wird wieder aufgenommen. Riwalin kehrt deshalb zurück und will sein Land aus Morgans Bedrängnis befreien. Für den Kampf setzen die Parmenier ihr ganze Streitmacht ein und es kommt zu einem heftigen Gefecht. Dieses Mal behält jedoch Morgan die Oberhand, sodass "der vil clagebaere erslagen" (Vers 1677) wird. Riwalins Tod ändert jedoch nichts an der Bedrohung durch Morgan, der Krieg wird weiter fortgeführt. Da Rual li Foitenant keine Chance mehr auf eine Verteidigung sieht, ergibt er sich schließlich seinem "tôtvînt" (Vers 1845). Aus der Erzählung geht dabei nicht eindeutig hervor, ob die Friedensfrist von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Der zeitliche Aspekt wird von Gottfried dabei außer Acht gelassen. | |||
==Morgan und Tristan== | |||
==Die Rolle Morgans innerhalb der Erzählung== | |||
==Literatur und Fußnoten== | ==Literatur und Fußnoten== | ||
<references/> | <references/> |
Version vom 18. November 2010, 15:41 Uhr
Morgan ("meergeboren" [1]) ist in Gottfried von Straßburgs 'Tristan' die Figur eines bretonischen Herzogs, der sich mit den Regenten des Landes Parmenien (zunächst Riwalin, später Tristan) in einem beständigen Machtkampf befindet.
Riwalin und Morgan
Das Verhältnis zwischen Morgan und Riwalin ist ausschlaggebend für Tristans Rache an Morgan.
Lehnsverhältnis
Riwalin und Morgen befinden sich in einem Abhängigkeitsverhältnis, das sich aus der Übergabe eines Landes von Morgan an Riwalin ergibt:
- und haete ein sunderes lant
- von eines Britûnes hant
- und solte dem sîn untertân:
- der selbe hiez li duc Morgân. (Verse 331-334)
Riwalin steht somit unter der Lehnsherrschaft von Morgan und ist ihm Treue und Gefolgschaft schuldig. [2] Morgan hat demnach mehr Macht und mehr Einfluss als Riwalin, der ihm dienen muss. Nach der geltenden Ordnung im deutschen Lehnsrecht im Mittelalter könnte Morgan, unter Berücksichtigung der Stellung von Riwalin und Rual, im dritten Heerschild eingeordnet werden. [3]. Er befindet sich somit eine Stufe über dem Heerschild, der den üblichen Herzögen zukommt. Dies verdeutlicht noch einmal seine besondere Verfügungsgewalt, die er als Herzog ausübt. Ob Morgan selbst einem weiteren Lehnsherren untersteht, wie es üblicherweise sein müsste, geht aus der Erzählung Gottfrieds nicht hervor.[4]
Riwalins Auflehnung gegen das Lehnsverhältnis
Drei Jahre nach seiner Schwertleite zum Ritter beginnt Riwalin einen Krieg mit Morgan. Der Erzähler gibt an dieser Stelle an, nichts über die Motive Riwalins zu wissen. Es bleibt unklar, ob Morgan ihn zu diesem Schritt reizt und Riwalin aus Not handelt, oder ob der Angriff aus "übermuot" (Vers 342) erfolgt. Riwalin greift Morgan jedoch "als einen schuldegen man" an (Vers 346), also in der Art und Weise, als ob Morgan den Kampf durch eine Verletzung des Lehnsverhältnnisses provoziert hätte. Der Verlauf des Angriffs wird vom Erzähler zunächst als äußerst erfolgreich für Riwalin beschrieben. Morgans Burgen und Städte werden eingenommen, außerdem werden Güter und Geld so stark vermehrt, dass das Heer vergrößert werden kann. Jedoch setzt sich Morgan standhaft zur Wehr, bekommt ebenfalls Städte und Burgen unter seine Gewalt und beraubt sie. Das Kräfteverhältnis scheint zunächst ausgeglichen, dennoch ist Morgan Riwalin unterlegen[5]. Morgan lenkt schließlich zu Verhandlungen ein und für die Zeit von einem Jahr wird Frieden vereinbart.
Morgan hebt den Waffenstillstand auf
Während sich Riwalin an Markes Hof in Tintajol befindet, fällt Morgan in sein Reich ein und der Krieg wird wieder aufgenommen. Riwalin kehrt deshalb zurück und will sein Land aus Morgans Bedrängnis befreien. Für den Kampf setzen die Parmenier ihr ganze Streitmacht ein und es kommt zu einem heftigen Gefecht. Dieses Mal behält jedoch Morgan die Oberhand, sodass "der vil clagebaere erslagen" (Vers 1677) wird. Riwalins Tod ändert jedoch nichts an der Bedrohung durch Morgan, der Krieg wird weiter fortgeführt. Da Rual li Foitenant keine Chance mehr auf eine Verteidigung sieht, ergibt er sich schließlich seinem "tôtvînt" (Vers 1845). Aus der Erzählung geht dabei nicht eindeutig hervor, ob die Friedensfrist von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Der zeitliche Aspekt wird von Gottfried dabei außer Acht gelassen.
Morgan und Tristan
Die Rolle Morgans innerhalb der Erzählung
Literatur und Fußnoten
- ↑ Vgl. Gottfried von Straßburg: Tristan. Band 3. Kommentar. Hrsg. von Rüdiger Krohn. Stuttgart 2008. S. 40
- ↑ Vgl. Weddige, Hilkert: Einführung in die Germanistische Mediävistik. München 2006. S.162 ff.
- ↑ Vgl: Combridge, Rosemary Norah: Das Recht im Tristan Gottfrieds von Strassburg.Berlin 1964². S. 15 bis 19.
- ↑ Ebd. S. 17.
- ↑ Hollandt, Gisela: Die Hauptgestalten in Gottfrieds Tristan.Berlin 1966. S.16.