Hübner 2016: Schläue und Urteil (Reinhart Fuchs)

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Dieser Artikel stellt leitende Thesen, Argumente und Schlussfolgerungen zur Interpretation zusammmen, die Gert Hübner zum "Handlungswissen im Reinhart Fuchs" [1] formuliert.

Hauptthesen


  • da Reinhart auf die karnivorische Ernährung angewiesen ist; daher kann bspw. der Mord am Huhn nicht als moralisch verwerflich angesehen werden, da dieser unter das Naturrecht der Selbsterhaltung fällt; denn füchsisches Hühnerfressen ist nicht mit menschlichem Mord gleichzusetzen (vgl S. 90)
  • Die selbsterhaltene Schlauheit ist aus der Not der körperlichen Unterlegenheit geboren (vgl. S.87)
  • Handlungsziele wie Rache, ehebrecherisches Begehren und Machtgewinn lassen Reinharts Verhalten amoralisch werden (vgl. S.92)
  • Im Reinhart Fuchs werden Tiere als "Modelle menschlichen Handelns" betrachtet, weshalb die Figuren theoretisch über Handlungswissen verfügen (vgl. S.79). Nicht alle Handlungen sind somit auf Naturinstinkte zurückzuführen.
  • Das Handeln der Tiere in Reinhart Fuchs begründet sich in ihrer Natur und nicht ihres freien Willens (vgl. S. 79).

Argumente (mit Belegen)


  • "Heinrichs Erzählung bietet mit ihren Beispielen für das Arrangieren und Deuten von Handlungssituationen, den Kalkülen auf das Handeln von Co-Akteuren und dessen Instrumentalisierung für das eigene Handeln geradezu eine Spielwiese für handlungstheoretische Analysen [...]" => dies ist kein tierisches Handeln, daher kann man nicht von Naturinstinkten sprechen, auf dessen Basis Handlungen vollzogen werden. (S.89)
  • "Die amoralische Schlauheit des Akteurs muss erstens als vernunftkontrolliert dargestellt und zweitens durch die tugendethische Schlechtigkeit der Co-Akteure, also durch ihre Lasterhaftigkeit, gerechtfertigt werden." (S. 81) --> das Verhalten Reinhart's wird durch die Leichtgläubigkeit und Unvorsichtigkeit seitens der Tiere, die ihm zum Opfer fallen, gerechtfertigt, denn diese Charaktereigenschaften gelten als Lasterhaft, da die Kardinaltugend "prudentia" nicht ausreichend stark ausgeprägt ist
  • Handlungsziele wie Rache oder ehebrecherisches Verhalten fallen "[...] nicht unter das Naturrecht auf Selbsterhaltung [...]" (S.92), d.h. dieses Verhalten ist für Reinhart nicht überlebensnotwendig, sondern hat vielmehr triebgesteuerte oder egoistische Hintergründe.
  • "Wenn Reinhart der physisch Stärkere ist, wie in den Anfangsepisoden mit den schwächeren Tieren (V. 13–384), reicht seine Schlauheit nicht für den Handlungserfolg." (S.83) ---> eine Bewertung der amoralischen Schlauheit ist somit auch immer von dem anderen Akteur abhängig (Reinhart-Diepreth verhält sich anders als Reinhart-Isnegrin)
  • "Nur Menschen können nach Gesetzen handeln, weil die im Unterschied zu Tieren einen freien Willen haben, der es erlaubt, Gesetze zu machen und zu befolgen oder zu brechen." (S. 79)

Schlussfolgerungen zur Interpretation


  1. Alle Seitenagaben beziehen sich auf Hübner, Gert: Schläue und Urteil. Handlungswissen im ‚Reinhart Fuchs‘, in: Techniken der Sympathiesteuerung in Erzähltexten der Vormoderne. Potentiale und Probleme, hg. von Friedrich M. Dimpel und Hans Rudolf Velten, Heidelberg 2016, S. 77-96.