Justiz (Reinhart Fuchs)
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Der Artikel untersucht die Struktur, beteiligte Charaktere und Eigenarten des Justizsystems im Reinhart Fuchs von Heinrich dem Glîchezâren. Besonders der Hoftag an dem über Reinhart gerichtet wird soll hierbei im Zentrum der Betrachtung stehen. Abgesehen von der genauen Analyse des Rechtswegs in der Erzählung und seinen Normen und Regeln, wird hier darauf eingegangen inwiefern Justizfähigkeit als Anthrophinon,eine auschließlich menschliche Eigenschaft, wahrgenommen wird. In diesem Zusammenhang wird hier verglichen, wie im Reinhart Fuchs die Tieres sich im Rechtsprozess unterscheiden und welche Rolle sie dabei einnehmen. Dabei wird herausgearbeitet, wie sich diese Rollen mit den typischen Charaktereigenschaften der Fabeltiere decken. |-
der kvunic gienc an daz gerichte sa | Der König setzte sich auf den Richterstuhl. |
Reinhart was niht ze hove da; | Reinhart war nicht am Hof |
sine vinde brachte er doch ze not. | und sollte dennoch seine Feinde in bedrängnis bringen. |
der kvnic selbe gebot, | Der König befahl, |
daz si ir brechten liezen sin. | daß das Geschrei aufhöre. |
do svchte rechte er Ysengrin | Da suchte Isegrin sein Recht: |
eines vorsprechen er gerte | er verlange einen Fürsprecher, |
der kvnic in eines gwerte | den der König ihm zugestand. |
daz mvste Bvn der bere sin. | Brun der Bär, sollte es sein. |