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{{Kapitel LAT-DE|Theresa Jäckh|''Radelgisi et Siginulfi divisio ducatis Beneventani'', ed. Ferdinand Bluhm (MGH LL 4), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 1868, S. 221-225, hier: S. | {{Kapitel LAT-DE|Theresa Jäckh|''Radelgisi et Siginulfi divisio ducatis Beneventani'', ed. Ferdinand Bluhm (MGH LL 4), Hannover: Hahnsche Buchhandlung 1868, S. 221-225, cap. 24, hier: S. 224, übers. Theresa Jäckh.|''Et amodo nullum Sarracenum in meum vel populi ac terrae meae adiutorium seu amicitiam habere quaerimus, tam de his, qui in omni provinciae Beneventani principatus sunt, quam et de illis, qui extra omnem Beneventanum provinciam sunt; et nunquam eos contra vos irritans irritare faciam, et nullum eis adiutorium impendam vel impendere faciam; et adiuvabo vos absque omni iniusta dilatione usque ad summam virtutem, sicut melius potuero, cum populo meae partis, ut pariter expellamus de ista provincia nostra omnes Sarracenos quomodocumque potuerimis; et amodo, ut dictum est, nullum Sarracenum recipiam vel recipere permittam, praeter illos qui temporibus domni Siconis et Sicardi fuerunt christiani, si magarizati non sunt. Et praesentaliter, antequam domnus Ludovicus rex cum suo exercitu exeat de ista terra, do in vestram potestatem gastaldum Montellam cum omnibus castellis eius et medium gastaldum Acerentinum, sicut supra dictum est, si ullo valuerimus ingenio. ''|Und wir bestimmen, dass von nun an kein Sarazene Hilfe oder Freundschaft weder unter meinem Volk noch in meinen Ländern finden soll; sowohl von diesen, die in allen Beneventanischen Provinzen des Prinzipats sind, wie auch von jenen, die außerhalb der ganzen Beneventanischen Provinz sind. Und niemals werde ich diese gegen euch aufhetzen [''irritans irritare'']; und ich werde keine Unterstützung von ihnen nehmen, noch [mit ihnen] drohen. Und ich werde euch ohne jede unrechte Verzögerung bis zur höchsten Vollendung mit dem Volk meines Teils unterstützen, so gut ich kann, damit wir gleichermaßen alle Sarazenen aus diesen unseren Provinzen vertreiben können. Und von nun an, wie gesagt wurde, werde ich keinen Sarazenen aufnehmen, noch erlauben [diese] aufzunehmen, ausgenommen derer, die [schon] in den Zeiten der Herren Sico und Sicard Christen waren und nicht wieder [vom Glauben] abgefallen sind. Und ich gebe hiermit, bevor der Herr König Ludwig mit seinem Heer aus diesem Land ausziehen wird, in eure Befugnis die Gastalde von Montella mit allen ihren Kastellen und die Hälfte der Gastalde von Acerentinus, wie es oben gesagt ist, so gut wir es durch irgendeine Fähigkeit vermögen. |5=== Autor/in & Werk == | ||
Die „Teilung des Dukats von Benevent“ (''divisio ducatis Beneventani'') ist eine im Namen des Prinzen Radelchis’ | Die „Teilung des Dukats von Benevent“ (''divisio ducatis Beneventani'') ist eine im Namen des Prinzen Radelchis’ I. (regn. 839-851) abgefasste Verfügung, mit der die bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen zwischen den Langobarden beigelegt wurden. Der Pakt enthält Bestimmungen darüber, wie die friedliche Nachbarschaft zwischen Radelchis in Benevent einerseits und Siconulf (regn. 832-839) in Salerno andererseits hergestellt und dauerhaft aufrechterhalten werden sollte. Die wichtigste Bestimmung des urkundlichen Rechtsgeschäfts umfasst die Neudefinierung der Grenzen und Besitzungen der langobardischen Provinz Benevent. Teile derselben wurden hiermit offiziell an Siconulf und die 839 von ihm in Salerno begründete Linie langobardischer Fürsten abgetreten. Da Radelchis I. dabei formell gesehen Landesteile seiner Provinz an den Herrschaftsbereich des Siconulf vermachte, wurde das Dokument bisweilen auch als Schenkungsurkunde angesehen. Weiterhin schreibt die Verfügung Hoheitsrechte fest und regelt Handlungsnormen zwischen den langobardischen Teilreichen. Die ''divisio'' wird daher auch als Kapitular bezeichnet und ist als Teil der ''leges Langobardorum'' in den MGH ediert. [[Datei:848 Duces von Benevent und Salerno.jpg|mini|alt=Alternativer Text|Herzöge von Benevent und Salerno]] | ||
Datiert ist das Dokument in der Edition auf das Jahr 851.<ref name="ftn1">Divisio ducatis Beneventani, ed. Bluhm, S. XLIIf. und S. 221.</ref> In den überlieferten Handschriften (erste Hälfte des 10. Jahrhunderts, Montecassino, sowie 13. Jahrhundert, Salerno) findet sich allerdings kein ''datum ''oder'' actum''. Rückschlüsse auf eine Datierung müssen daher aus den zeithistorischen Umständen gezogen werden: Ein Friedensschluss muss evidenter Weise nach der offiziellen Beilegung der Auseinandersetzungen zwischen Radelchis und Siconulf stattgefunden haben. | Datiert ist das Dokument in der Edition auf das Jahr 851.<ref name="ftn1">Divisio ducatis Beneventani, ed. Bluhm, S. XLIIf. und S. 221.</ref> In den überlieferten Handschriften (erste Hälfte des 10. Jahrhunderts, Montecassino, sowie 13. Jahrhundert, Salerno) findet sich allerdings kein ''datum ''oder'' actum''. Rückschlüsse auf eine Datierung müssen daher aus den zeithistorischen Umständen gezogen werden: Ein Friedensschluss muss evidenter Weise nach der offiziellen Beilegung der Auseinandersetzungen zwischen Radelchis und Siconulf stattgefunden haben. Dieser wurden durch König Ludwig II., der seit 839/40 König von Italien, ab 844 König der Langobarden und von 850 an römischer Mitkaiser war, herbeigeführt, nachdem dieser Benevent erobert hatte, um Radelchis zur Räson zu bringen. Auf die Anwesenheit Ludwigs in Benevent mitsamt einem Heer verweist die hier ausgewählte Quellenstelle des Teilungsvertrags. Während der Editor der ''divisio'' noch angenommen hatte, dass Ludwig II. erst nach seiner Krönung zum Mitkaiser gen Süden gezogen war, um sich der dortigen „Sarazenengefahr“ zuzuwenden, ist mittlerweile bekannt, dass dieser Zug schon vor seiner Krönung geschah. Die Forschung zu Süditalien gibt hierzu vorwiegend das Jahr 849 an,<ref name="ftn2">So Kreutz, ''Normans'', S. 51; Houben, Potere, S. 192.</ref> das wohl auf den Angaben lokaler Geschichtsschreiber basiert.<ref name="ftn3">Z.B. Chronicon Cassinense, ed. Georg Waitz, in: ''MGH SS rer. Lang.'', Hannover: Hahnsche Buchhandlung, 1878, S. 467-489, hier cap. 12, S. 474 und ''Die Chronik von Montecassino'', ed. Hartmut Hoffmann (MGH SS 34), Hannover: Hahn’sche Buchhandlung, 1980, S. 83f., Andreas von Bergamo, Historia, ed. Georg Waitz (MGH SS rer. Lang.), Hannover: Hahn’sche Buchhandlung, 1878, S. 220-230, hier cap. 12, S. 227.</ref> Diplomatischen Forschungen der neuen Regesta Imperii zufolge, sind Aufenthalt und Mediation Ludwigs II. in Benevent allerdings schon für das Frühjahr 848 anzusetzen und zwar zwischen Januar und Pfingsten.<ref name="ftn4">''Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918 (926), Bd. 3: Die Regesten des Regnum Italiae und der burgundischen Regna. Tl. 1. Die Karolinger im Regnum Italiae 840-887 (888)'', ed. Johann Friedrich Böhmer, bearb. von Herbert Zielinski, Köln: Böhlau, 1991, Nr. 53-55, S. 21-23; Poupardin, Date, S. 22-25; Martin, ''Guerre'', S. 3, bleibt zwischen Mai 848 und 849 unentschieden.</ref> Damit wäre auch eine Datierung der ''divisio'' auf das Jahr 848 wahrscheinlich zu machen. | ||
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== Kontextualisierung, Analyse & Interpretation == | == Kontextualisierung, Analyse & Interpretation == | ||
Wie bereits angedeutet, ging dem Friedensschluss ein langer und erbitterter Bürgerkrieg voraus. Die Wurzel des Konfliktes lag darin, dass Radelchis I. im Jahr 839 den Mord an Prinz Sicard | Wie bereits angedeutet, ging dem Friedensschluss ein langer und erbitterter Bürgerkrieg voraus. Die Wurzel des Konfliktes lag darin, dass Radelchis I. im Jahr 839 den Mord an Prinz Sicard verüben ließ, woraufhin Siconulf, der Bruder des Getöteten, nach Salerno floh und dort eine eigene Linie langobardischer Herrschaft für sich beanspruchte. Gleichzeitig lehnte sich die langobardische Provinz Capua gegen Radelchis und seine unrechtmäßige Machtergreifung auf. Zur Unterdrückung dieser Widerstände warb Radelchis die Hilfe muslimischer Söldner an – eine Methode der Kriegsführung, die in Süditalien kurz zuvor erstmals von Andrea II. von Neapel (regn. 834-840) erprobt worden war.<ref name="ftn6">Johannes von Neapel, Gesta episcoporum Neapolitanorum, ed. Georg Waitz ( MGH SS rer. Lang.), Hannover: Hahn’sche Buchhandlung 1878, S. 424-435, hier cap. 57, S. 431.</ref> Die muslimischen Garden wüteten und plünderten im Dienst des Radelchis in den langobardischen Gebieten und machten Capua im Jahr 841 dem Erdboden gleich. Siconulf stellte ebenfalls sarazenische Söldner in seinen Dienst. Die dadurch in die süditalienischen Gebiete Einzug haltenden Muslime, die sich wesentlich aus den aġlabidischen Provinzen von Ifrīqiya und Teilen Siziliens rekrutiert haben dürften, beanspruchten in kürzester Zeit eigene Herrschaftsgebiete. | ||
Dass derartige Konflikte eine Intervention Ludwigs II. auf den Plan rief, mag angesichts der ohnehin angespannten Lage, in der sich die süditalienische Halbinsel auf Grund der „Sarazenengefahr“ sah, nicht verwundern. Die Aktivität muslimischer Söldner, Plünderer und Eroberer beschränkte sich nämlich bei weitem nicht auf die langobardischen Gebiete: nach Razzien auf apulische und kalabresische Küstenstädten wurden nun auch das kampanische und lukanische Hinterland mit seinen Klöstern und Kirchen heimgesucht. Die dringlichste Aufmerksamkeit aber galt der Stadt Rom, die zusammen mit ihrer Hafenstadt Ostia von den Muslimen bedroht und schließlich angegriffen wurde. Neben solchen Überfällen gelang es auch, einige Orte zeitweise unter islamische Vorherrschaft zu bringen: Noch 839 eroberten die Muslime erstmals das byzantinische Tarent und 847 Bari, wo für rund 30 Jahre sogar ein eigenes Emirat etabliert werden konnte,<ref name="ftn7">847: Al-Balaḏūrī über das Emirat von Bari.</ref> für dessen Unterwerfung sich ebenfalls Ludwig II. einsetzte – ein erfolgloses erstes Mal bald nach den hier behandelten Verhandlungen und ein zweites Mal, als er die Stadt mit Unterstützung einer byzantinischen Flotte 871 einnehmen konnte. | Dass derartige Konflikte eine Intervention Ludwigs II. auf den Plan rief, mag angesichts der ohnehin angespannten Lage, in der sich die süditalienische Halbinsel auf Grund der „Sarazenengefahr“ sah, nicht verwundern. Die Aktivität muslimischer Söldner, Plünderer und Eroberer beschränkte sich nämlich bei weitem nicht auf die langobardischen Gebiete: nach Razzien auf apulische und kalabresische Küstenstädten wurden nun auch das kampanische und lukanische Hinterland mit seinen Klöstern und Kirchen heimgesucht. Die dringlichste Aufmerksamkeit aber galt der Stadt Rom, die zusammen mit ihrer Hafenstadt Ostia von den Muslimen bedroht und schließlich angegriffen wurde. Neben solchen Überfällen gelang es auch, einige Orte zeitweise unter islamische Vorherrschaft zu bringen: Noch 839 eroberten die Muslime erstmals das byzantinische Tarent und 847 Bari, wo für rund 30 Jahre sogar ein eigenes Emirat etabliert werden konnte,<ref name="ftn7">847: Al-Balaḏūrī über das Emirat von Bari.</ref> für dessen Unterwerfung sich ebenfalls Ludwig II. einsetzte – ein erfolgloses erstes Mal bald nach den hier behandelten Verhandlungen und ein zweites Mal, als er die Stadt mit Unterstützung einer byzantinischen Flotte 871 einnehmen konnte. |
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