1269: Unterwerfung der Muslime Süditaliens unter Karl I. von Anjou: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie diese eher glimpfliche Unterwerfung zustande kam, kann gegenüber der bisherigen Forschung eingehender rekonstruiert werden.<ref name="ftn20">Vgl. auch Engl, ''Kultur'', S. 253-255; demnächst Engl, Resilienz.</ref> Schließlich dokumentiert der Patentbrief gemeinsam mit dem oben zitierten Mandat vom 28.8.1269<ref name="ftn21">Vgl. oben bei Anm. 10.</ref> einen detaillierten Ablauf nonverbaler und verbaler Akte und gibt damit zum zweiten angesprochenen Themenfeld, den Konfliktlösungsmechanismen, Auskunft: Auf eine besonders schmähliche Selbstdemütigung der Muslime mit Stricken um den Hals und Fußfall vor dem Herrscher folgten ein Schuldeingeständnis, Versprechen der Besserung und Bitte um Gnade, die nach kurzer Beratung Karls I. mit seinen führenden Adeligen auch gewährt wurde. Jene Elemente entsprechen genau der Abfolge einer sogenannten ''deditio'': diese war das typische Unterwerfungsritual, mit dem Rebellen einem Herrscher Genugtuung gaben und ihm so das ehrenvolle Gewähren seiner Verzeihung ermöglichen konnten.<ref name="ftn22">Dazu allgemein Althoff, Privileg; vgl. auch Althoff, Genugtuung, S. 252.</ref> Das Tragen von Stricken um den Hals verdeutlichte dabei das Eingeständnis, eigentlich die Todesstrafe verdient zu haben,<ref name="ftn23">Vgl. Moeglin, Harmiscara, S. 44-65.</ref> der Fußfall stellte die Anerkennung der bislang negierten Herrscherautorität vor Augen. Durch öffentliche Rede wurde all dies bestätigt, wobei die Auslieferung an die Willkür des Herrschers nur inszeniert und die Gewährung seiner Verzeihung vorab vereinbart war.<ref name="ftn24">Vgl. wiederum Althoff, Privileg.</ref>  
Wie diese eher glimpfliche Unterwerfung zustande kam, kann gegenüber der bisherigen Forschung eingehender rekonstruiert werden.<ref name="ftn20">Vgl. auch Engl, ''Kultur'', S. 253-255; demnächst Engl, Resilienz.</ref> Schließlich dokumentiert der Patentbrief gemeinsam mit dem oben zitierten Mandat vom 28.8.1269<ref name="ftn21">Vgl. oben bei Anm. 10.</ref> einen detaillierten Ablauf nonverbaler und verbaler Akte und gibt damit zum zweiten angesprochenen Themenfeld, den Konfliktlösungsmechanismen, Auskunft: Auf eine besonders schmähliche Selbstdemütigung der Muslime mit Stricken um den Hals und Fußfall vor dem Herrscher folgten ein Schuldeingeständnis, Versprechen der Besserung und Bitte um Gnade, die nach kurzer Beratung Karls I. mit seinen führenden Adeligen auch gewährt wurde. Jene Elemente entsprechen genau der Abfolge einer sogenannten ''deditio'': diese war das typische Unterwerfungsritual, mit dem Rebellen einem Herrscher Genugtuung gaben und ihm so das ehrenvolle Gewähren seiner Verzeihung ermöglichen konnten.<ref name="ftn22">Dazu allgemein Althoff, Privileg; vgl. auch Althoff, Genugtuung, S. 252.</ref> Das Tragen von Stricken um den Hals verdeutlichte dabei das Eingeständnis, eigentlich die Todesstrafe verdient zu haben,<ref name="ftn23">Vgl. Moeglin, Harmiscara, S. 44-65.</ref> der Fußfall stellte die Anerkennung der bislang negierten Herrscherautorität vor Augen. Durch öffentliche Rede wurde all dies bestätigt, wobei die Auslieferung an die Willkür des Herrschers nur inszeniert und die Gewährung seiner Verzeihung vorab vereinbart war.<ref name="ftn24">Vgl. wiederum Althoff, Privileg.</ref>  


In zweierlei Hinsicht werden dadurch ältere Forschungsmeinungen in Frage gestellt: Erstens herrschte seit Theo Broekmanns maßgeblicher Studie die Meinung, im streng regierten Königreich Sizilien habe „das Ritual als Konfliktlösungsstrategie (…) in den neun Jahren von 1130–1139 seine Rolle ausgespielt“<ref name="ftn25">Broekmann, ''‚Rigor iustitiae‘'', S. 195.</ref>. Doch lehrt die hier dokumentierte Unterwerfung in Verbindung mit analogen Belegen aus der Stauferzeit,<ref name="ftn26">Vgl. Engl, ''Kultur'', S. 118, 190-191; Engl, Dynamiken, S. 204-205.</ref> dass die Ausgleichsmöglichkeit der ''deditio'' nicht nur den Christen, sondern auch den Muslimen Süditaliens weiterhin offenstand. Damit hatten auch Letztere Anteil an einer Ritualkultur, die durch selbstverpflichtende Kommunikationsakte Vertrauen stiftete.<ref name="ftn27">Zum vertrauensstiftenden Charakter entsprechender Rituale beispielsweise Althoff, Vertrauensbildung, S. 248-249.</ref> Faszinierend ist dabei, dass der Patentbrief den Vorgang sogar in Anspielung auf eine kirchliche Buße interpretiert: die Kombination der Begriffe „Zerknirschung des Herzens“ (''cordis contrictionem)'' und „Bekenntnis des Mundes“ (''oris confexionem'') mit anschließendem „Vergeben“ (''remittimus'') ist kaum anders zu deuten.<ref name="ftn28">Zu ''contritio cordis'', ''confessio oris'', ''satisfactio'' und ''remissio'' als konstituierenden Bestandteilen der Buße beispielsweise Benrath, Buße.</ref> Offenbar rechtfertigte das Schreiben Karl von Anjous Politikwechsel gegenüber den sizilischen Muslimen dadurch, dass es diese wie reuige christliche Sünder erscheinen ließ. Es war demnach nicht abwegig, die Muslime als Teilhaber an allgemeinverständlichen christlichen Ritualen zu sehen.
In zweierlei Hinsicht werden dadurch ältere Forschungsmeinungen in Frage gestellt: Erstens herrschte seit Theo Broekmanns maßgeblicher Studie die Meinung, im streng regierten Königreich Sizilien habe „das Ritual als Konfliktlösungsstrategie (…) in den neun Jahren von 1130–1139 seine Rolle ausgespielt“<ref name="ftn25">Broekmann, ''‚Rigor iustitiae‘'', S. 195.</ref>. Doch lehrt die hier dokumentierte Unterwerfung in Verbindung mit analogen Belegen aus der Stauferzeit,<ref name="ftn26">Vgl. Engl, ''Kultur'', S. 118, 190-191; Engl, Dynamiken, S. 204-205.</ref> dass die Ausgleichsmöglichkeit der ''deditio'' nicht nur den Christen, sondern auch den Muslimen Süditaliens weiterhin offenstand. Damit hatten auch Letztere Anteil an einer Ritualkultur, die durch selbstverpflichtende Kommunikationsakte Vertrauen stiftete.<ref name="ftn27">Zum vertrauensstiftenden Charakter entsprechender Rituale beispielsweise Althoff, Vertrauensbildung, S. 248-249.</ref> Faszinierend ist dabei, dass der Patentbrief den Vorgang sogar in Anspielung auf eine kirchliche Buße interpretiert: die Kombination der Begriffe „Zerknirschung des Herzens“ (''cordis contrictionem)'' und „Bekenntnis des Mundes“ (''oris confexionem'') mit anschließendem „Vergeben“ (''remittimus'') ist kaum anders zu deuten.<ref name="ftn28">Zu ''contritio cordis'', ''confessio oris'', ''satisfactio'' und ''remissio'' als konstituierenden Bestandteilen der Buße beispielsweise Benrath, Buße.</ref> Offenbar rechtfertigte das Schreiben Karl von Anjous Politikwechsel gegenüber den sizilischen Muslimen dadurch, dass es diese wie reuige christliche Sünder erscheinen ließ. Es war demnach nicht abwegig, die Muslime als Teilhaber an allgemeinverständlichen Ritualen mit christlicher Symbolik zu sehen.


Daraus ergibt sich eine zweite Konsequenz: Da ''deditiones'' üblicherweise vorher ausgehandelt wurden, ist entgegen älteren Forschungsmeinungen nicht mehr von einer bedingungslosen Kapitulation der Muslime im Jahr 1269 auszugehen.<ref name="ftn29">So aber insbes. Egidi, Colonia 36 (1911), S. 644; Haseloff, ''Bauten'', S. 123; Göbbels, ''Militärwesen'', S. 119; Göbbels, Krieg, S. 400.</ref> Vielmehr schloss Luceras Bevölkerungsmehrheit einen Kompromiss mit Karl von Anjou, was der Chronist Thomas von Pavia bestätigt: Ihm zufolge „gab es keinen anderen Grund [für Karl I. von Anjou], die Leute auf diese Weise anzunehmen, als dass die Stadt [Lucera], die sehr stark war, mit Gewalt nicht eingenommen werden konnte.“<ref name="ftn30">Vgl. Thomas [von Pavia], ''Gesta imperatorum et pontificum'', ed. Ernst Ehrenfeuchter (MGH SS 22), Hannover: Hahn, 1872, S. 490-528, hier S. 523: ''Nuceria vero Sarracenica civitas … traditis proditoribus fugitivis, salvis rebus omnibus et personis, regis ditioni se tradidit. Nec alia causa recipiendi homines huiusmodi causa fuit, nisi, cum esset civitas nimis fortis, vi non poterat optineri..''</ref> So habe der Angiovine ertragen, „dass sie dort wohnten, wobei er ihnen die Verträge ungeschmälert erhielt, die er versprochen hatte.“<ref name="ftn31">Vgl. Thomas [von Pavia], ''Gesta imperatorum et pontificum'', ed. Ehrenfeuchter, S. 523: (''…) eos ibi habitare substinuit, pacta illibata illis retinens, que promisit.''</ref> Folglich ist festzuhalten, dass die Muslime Süditaliens selbst im Moment ihrer erneuten Niederlage noch genug militärisches und politisches Gewicht besaßen, um dem christlichen König einen Kompromiss abringen zu können.  
Daraus ergibt sich eine zweite Konsequenz: Da ''deditiones'' üblicherweise vorher ausgehandelt wurden, ist entgegen älteren Forschungsmeinungen nicht mehr von einer bedingungslosen Kapitulation der Muslime im Jahr 1269 auszugehen.<ref name="ftn29">So aber insbes. Egidi, Colonia 36 (1911), S. 644; Haseloff, ''Bauten'', S. 123; Göbbels, ''Militärwesen'', S. 119; Göbbels, Krieg, S. 400.</ref> Vielmehr schloss Luceras Bevölkerungsmehrheit einen Kompromiss mit Karl von Anjou, was der Chronist Thomas von Pavia bestätigt: Ihm zufolge „gab es keinen anderen Grund [für Karl I. von Anjou], die Leute auf diese Weise anzunehmen, als dass die Stadt [Lucera], die sehr stark war, mit Gewalt nicht eingenommen werden konnte.“<ref name="ftn30">Vgl. Thomas [von Pavia], ''Gesta imperatorum et pontificum'', ed. Ernst Ehrenfeuchter (MGH SS 22), Hannover: Hahn, 1872, S. 490-528, hier S. 523: ''Nuceria vero Sarracenica civitas … traditis proditoribus fugitivis, salvis rebus omnibus et personis, regis ditioni se tradidit. Nec alia causa recipiendi homines huiusmodi causa fuit, nisi, cum esset civitas nimis fortis, vi non poterat optineri..''</ref> So habe der Angiovine ertragen, „dass sie dort wohnten, wobei er ihnen die Verträge ungeschmälert erhielt, die er versprochen hatte.“<ref name="ftn31">Vgl. Thomas [von Pavia], ''Gesta imperatorum et pontificum'', ed. Ehrenfeuchter, S. 523: (''…) eos ibi habitare substinuit, pacta illibata illis retinens, que promisit.''</ref> Folglich ist festzuhalten, dass die Muslime Süditaliens selbst im Moment ihrer erneuten Niederlage noch genug militärisches und politisches Gewicht besaßen, um dem christlichen König einen Kompromiss abringen zu können.  
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