694: Der Vorwurf jüdischer Kollaboration in den Akten des 17. Konzils von Toledo: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Kapitel LAT-DE TAB-4|Daniel G. König|Concilium Toletanum XVII (694), in: José Vives, ''Concilios visigóticos e hispano-romanos'', ed. José Vives, Tomás Marín Martínez, Gonzalo Martínez Díez, Barcelona, Madrid: CSIC, 1963, S. 524, 534-36, übers. Daniel G. König|5===Autorin & Werk==  
{{Kapitel LAT-DE TAB-4|Daniel G. König|Concilium Toletanum XVII (694), in: José Vives, ''Concilios visigóticos e hispano-romanos'', ed. José Vives, Tomás Marín Martínez, Gonzalo Martínez Díez, Barcelona, Madrid: CSIC, 1963, S. 524, 534-36, übers. Daniel G. König|5===Autor/in & Werk==  
Bei der ausgewählten Quellenpassage handelt es sich um Exzerpte aus den Akten des 694 unter Vorsitz des westgotischen Königs Egica (reg. 687-701) in Toledo abgehaltetenen 17. Konzils von Toledo. Solche in der Hauptstadt des Westgotenreiches abgehaltenen Reichskonzilien fanden seit dem Konfessionswechsel der westgotischen Elite von einer Form des gotischen Arianismus zum Katholizismus auf dem 3. Konzil von Toledo (589) regelmäßig, wenn auch in unregelmäßigen Abständen statt. Während im poströmischen Frankenreich, Italien und dem angelsächsischen Britannien Könige nur gelegentlich an Konzilien teilnahmen – so etwa der Frankenkönig Chlodwig auf dem Konzil von Orléans (511), entwickelte sich im spanischen Westgotenreich nach 589 das immer in Toledo abgehaltene Konzil zu einer Art Reichsversammlung, auf der König und Klerus miteinander interagierten und gemeinsam Entscheidungen zur politischen und religiösen Ordnung des Westgotenreiches fällten. In ihrem Zentralismus sind diese westgotischen Reichskonzilien im gesamten poströmischen lateinischen Westen unübertroffen.<ref name="ftn1">Collins, ''Arab Conquest'', S. 6; zu den Reichskonzilien: Ziegler, ''Church and State.''</ref> Wie im hier zitierten Quellenexzerpt wurden diese Konzilien von einer programmatischen Ansprache des Königs eingeleitet, die in den Konzilsakten auch schriftlich protokolliert wurde. Hieran schlossen die von den anwesenden Bischöfen getroffenen Entscheidungen an, die, in ''canones'' gegliedert, die vom König angesprochenen Themen widerspiegeln und dabei, zumindest teilweise, dessen Forderungen oder Wünsche bestätigen. Die Reichskonzilien sind allerdings nicht als Organ zu sehen, dass die Forderungen der westgotischen Könige lediglich abnickte. Die überlieferten Konzilsakten sind eher als das Ergebnis der zwischen dem Herrscher und den Bischöfen zu bestimmten Themen vonstatten gegangenen Verhandlungen zu sehen. Im Falle der Absetzung des Königs Wamba (regn. 672-680) etwa scheinen die Bischöfe eine aktive Rolle bei der Legitimation des neuen Herrschers Ervigius (regn. 680-87) gespielt zu haben.<ref name="ftn2">Vgl. Concilium Toletanum XII, ed./übers. Vives, S. 381-88; vgl. Teillet, La déposition, S. 99-113.</ref>  
Bei der ausgewählten Quellenpassage handelt es sich um Exzerpte aus den Akten des 694 unter Vorsitz des westgotischen Königs Egica (reg. 687-701) in Toledo abgehaltetenen 17. Konzils von Toledo. Solche in der Hauptstadt des Westgotenreiches abgehaltenen Reichskonzilien fanden seit dem Konfessionswechsel der westgotischen Elite von einer Form des gotischen Arianismus zum Katholizismus auf dem 3. Konzil von Toledo (589) regelmäßig, wenn auch in unregelmäßigen Abständen statt. Während im poströmischen Frankenreich, Italien und dem angelsächsischen Britannien Könige nur gelegentlich an Konzilien teilnahmen – so etwa der Frankenkönig Chlodwig auf dem Konzil von Orléans (511), entwickelte sich im spanischen Westgotenreich nach 589 das immer in Toledo abgehaltene Konzil zu einer Art Reichsversammlung, auf der König und Klerus miteinander interagierten und gemeinsam Entscheidungen zur politischen und religiösen Ordnung des Westgotenreiches fällten. In ihrem Zentralismus sind diese westgotischen Reichskonzilien im gesamten poströmischen lateinischen Westen unübertroffen.<ref name="ftn1">Collins, ''Arab Conquest'', S. 6; zu den Reichskonzilien: Ziegler, ''Church and State.''</ref> Wie im hier zitierten Quellenexzerpt wurden diese Konzilien von einer programmatischen Ansprache des Königs eingeleitet, die in den Konzilsakten auch schriftlich protokolliert wurde. Hieran schlossen die von den anwesenden Bischöfen getroffenen Entscheidungen an, die, in ''canones'' gegliedert, die vom König angesprochenen Themen widerspiegeln und dabei, zumindest teilweise, dessen Forderungen oder Wünsche bestätigen. Die Reichskonzilien sind allerdings nicht als Organ zu sehen, dass die Forderungen der westgotischen Könige lediglich abnickte. Die überlieferten Konzilsakten sind eher als das Ergebnis der zwischen dem Herrscher und den Bischöfen zu bestimmten Themen vonstatten gegangenen Verhandlungen zu sehen. Im Falle der Absetzung des Königs Wamba (regn. 672-680) etwa scheinen die Bischöfe eine aktive Rolle bei der Legitimation des neuen Herrschers Ervigius (regn. 680-87) gespielt zu haben.<ref name="ftn2">Vgl. Concilium Toletanum XII, ed./übers. Vives, S. 381-88; vgl. Teillet, La déposition, S. 99-113.</ref>  


48

Bearbeitungen

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Transmed Wiki. Durch die Nutzung von Transmed Wiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.

Navigationsmenü