694: Der Vorwurf jüdischer Kollaboration in den Akten des 17. Konzils von Toledo: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Kapitel LAT-DE TAB-4|Daniel G. König|Concilium Toletanum XVII (694), in: José Vives, ''Concilios visigóticos e hispano-romanos'', ed. José Vives, Tomás Marín Martínez, Gonzalo Martínez Díez, Barcelona, Madrid: CSIC, 1963, S. 524, 534-36, übers. Daniel G. König|5===Autor/in & Werk==  
{{Kapitel LAT-DE TAB-4|Daniel G. König|Concilium Toletanum XVII (694), in: José Vives, ''Concilios visigóticos e hispano-romanos'', ed. José Vives, Tomás Marín Martínez, Gonzalo Martínez Díez, Barcelona, Madrid: CSIC, 1963, S. 524, 534-36, übers. Daniel G. König|5===Autor/in & Werk==  
Bei der ausgewählten Quellenpassage handelt es sich um Exzerpte aus den Akten des 17. Konzils von Toledo, das 694 unter dem Vorsitz des westgotischen Königs Egica (regn. 687-701) abgehalten wurde. Solche Reichskonzilien wurden seit dem Konfessionswechsel der westgotischen Elite von einer Form des gotischen Arianismus zum Katholizismus auf dem 3. Konzil von Toledo (589) regelmäßig, wenn auch in unregelmäßigen Abständen in der Hauptstadt des Westgotenreiches abgehalten. Im poströmischen Frankenreich, Italien und dem angelsächsischen Britannien nahmen Könige nur gelegentlich an Konzilien teil – so etwa der Frankenkönig Chlodwig an dem Konzil von Orléans (511). Im spanischen Westgotenreich entwickelte sich nach 589 das immer in Toledo abgehaltene Konzil zu einer Art Reichsversammlung. Hier interagierten König und Klerus miteinander und fällten gemeinsam Entscheidungen zur politischen und religiösen Ordnung des Westgotenreiches. In ihrem Zentralismus sind diese westgotischen Reichskonzilien im gesamten poströmischen lateinischen Westen unübertroffen.<ref name="ftn1">Collins, ''Arab Conquest'', S. 6; zu den Reichskonzilien: Ziegler, ''Church and State.''</ref> Wie im hier zitierten Quellenexzerpt wurden diese Konzilien von einer programmatischen Ansprache des Königs eingeleitet, die in den Konzilsakten auch schriftlich protokolliert wurde. Hieran schlossen sich die von den anwesenden Bischöfen getroffenen Entscheidungen an. In ''canones'' gegliedert spiegeln sie die vom König angesprochenen Themen wider und bestätigen dabei zumindest teilweise dessen Forderungen oder Wünsche. Die Reichskonzilien sind allerdings nicht als Organ zu sehen, dass die Forderungen der westgotischen Könige lediglich abnickte. Die überlieferten Konzilsakten sind eher als das Ergebnis von Verhandlungen zu sehen, die zwischen dem Herrscher und den Bischöfen zu bestimmten Themen vonstatten gegangen waren. Im Falle der Absetzung des Königs Wamba (regn. 672-680) etwa scheinen die Bischöfe eine aktive Rolle bei der Legitimation des neuen Herrschers Ervigius (regn. 680-687) gespielt zu haben.<ref name="ftn2">Vgl. Concilium Toletanum XII, ed./übers. Vives, S. 381-88; vgl. Teillet, La déposition, S. 99-113.</ref>  
[§1] Bei der ausgewählten Quellenpassage handelt es sich um Exzerpte aus den Akten des 17. Konzils von Toledo, das 694 unter dem Vorsitz des westgotischen Königs Egica (regn. 687-701) abgehalten wurde. Solche Reichskonzilien wurden seit dem Konfessionswechsel der westgotischen Elite von einer Form des gotischen Arianismus zum Katholizismus auf dem 3. Konzil von Toledo (589) regelmäßig, wenn auch in unregelmäßigen Abständen in der Hauptstadt des Westgotenreiches abgehalten. Im poströmischen Frankenreich, Italien und dem angelsächsischen Britannien nahmen Könige nur gelegentlich an Konzilien teil – so etwa der Frankenkönig Chlodwig an dem Konzil von Orléans (511). Im spanischen Westgotenreich entwickelte sich nach 589 das immer in Toledo abgehaltene Konzil zu einer Art Reichsversammlung. Hier interagierten König und Klerus miteinander und fällten gemeinsam Entscheidungen zur politischen und religiösen Ordnung des Westgotenreiches. In ihrem Zentralismus sind diese westgotischen Reichskonzilien im gesamten poströmischen lateinischen Westen unübertroffen.<ref name="ftn1">Collins, ''Arab Conquest'', S. 6; zu den Reichskonzilien: Ziegler, ''Church and State.''</ref> Wie im hier zitierten Quellenexzerpt wurden diese Konzilien von einer programmatischen Ansprache des Königs eingeleitet, die in den Konzilsakten auch schriftlich protokolliert wurde. Hieran schlossen sich die von den anwesenden Bischöfen getroffenen Entscheidungen an. In ''canones'' gegliedert spiegeln sie die vom König angesprochenen Themen wider und bestätigen dabei zumindest teilweise dessen Forderungen oder Wünsche. Die Reichskonzilien sind allerdings nicht als Organ zu sehen, dass die Forderungen der westgotischen Könige lediglich abnickte. Die überlieferten Konzilsakten sind eher als das Ergebnis von Verhandlungen zu sehen, die zwischen dem Herrscher und den Bischöfen zu bestimmten Themen vonstatten gegangen waren. Im Falle der Absetzung des Königs Wamba (regn. 672-680) etwa scheinen die Bischöfe eine aktive Rolle bei der Legitimation des neuen Herrschers Ervigius (regn. 680-687) gespielt zu haben.<ref name="ftn2">Vgl. Concilium Toletanum XII, ed./übers. Vives, S. 381-88; vgl. Teillet, La déposition, S. 99-113.</ref>  


==Inhalt & Quellenkontext==  
==Inhalt & Quellenkontext==  
Wichtiger Bestandteil der Diskussionen auf dem 17. Konzil von Toledo war eine den Juden des Königreiches vorgeworfene Verschwörung gegen das westgotische Königtum und die christliche Ordnung des Reiches. Diese sollte mit extrem harten Strafen, u. a. der Enteignung und Versklavung aller im Westgotenreich lebenden Juden, geahndet werden.  
[§2] Wichtiger Bestandteil der Diskussionen auf dem 17. Konzil von Toledo war eine den Juden des Königreiches vorgeworfene Verschwörung gegen das westgotische Königtum und die christliche Ordnung des Reiches. Diese sollte mit extrem harten Strafen, u. a. der Enteignung und Versklavung aller im Westgotenreich lebenden Juden, geahndet werden.  


Dieses Vorgehen gegen die Juden ist zunächst in den weiteren Rahmen der westgotischen Religionspolitik gegenüber Andersgläubigen seit dem Konfessionswechsel von 589 einzuordnen. Ab diesem Zeitpunkt lassen sich zwar nicht die ersten, durchaus aber verschärfte Maßnahmen zur Entprivilegierung oder sogar Zwangskonversion von Juden nachweisen. Sie finden sowohl in der königlichen Gesetzgebung als auch in den Akten der toletanischen Reichskonzilien ihren Niederschlag.<ref name="ftn3">Görres, Rekared und das Judentum, S. 293; Ziegler, ''Church and State'', S. 189; Schäferdiek, ''Kirche'', S. 231; Thompson, ''Goths in Spain'', S. 112</ref> Ein besonders intensives Vorgehen gegen Juden ist dabei unter den Herrschern Sisebut (regn. 612-620), Chintila (regn. 636-640), Chindasuinth (regn. 641-652), Reccesvinth (regn. 649-672), Ervigius (regn. 680-87) und schließlich Egica (regn. 687-701) festzustellen. Unterstützt wurden diese von Bischofsentscheidungen auf mehreren Konzilien, so Toledo III (589), IV (633), V (638), IX (655), X (656), XII (681) und XVII (694).<ref name="ftn4">Zu den einzelnen Maßnahmen, vgl. König, ''Bekehrungsmotive'', S. 407-413; Dumezil, ''Racines chrétiennes'', S. 120-130.</ref>  
[§3] Dieses Vorgehen gegen die Juden ist zunächst in den weiteren Rahmen der westgotischen Religionspolitik gegenüber Andersgläubigen seit dem Konfessionswechsel von 589 einzuordnen. Ab diesem Zeitpunkt lassen sich zwar nicht die ersten, durchaus aber verschärfte Maßnahmen zur Entprivilegierung oder sogar Zwangskonversion von Juden nachweisen. Sie finden sowohl in der königlichen Gesetzgebung als auch in den Akten der toletanischen Reichskonzilien ihren Niederschlag.<ref name="ftn3">Görres, Rekared und das Judentum, S. 293; Ziegler, ''Church and State'', S. 189; Schäferdiek, ''Kirche'', S. 231; Thompson, ''Goths in Spain'', S. 112</ref> Ein besonders intensives Vorgehen gegen Juden ist dabei unter den Herrschern Sisebut (regn. 612-620), Chintila (regn. 636-640), Chindasuinth (regn. 641-652), Reccesvinth (regn. 649-672), Ervigius (regn. 680-87) und schließlich Egica (regn. 687-701) festzustellen. Unterstützt wurden diese von Bischofsentscheidungen auf mehreren Konzilien, so Toledo III (589), IV (633), V (638), IX (655), X (656), XII (681) und XVII (694).<ref name="ftn4">Zu den einzelnen Maßnahmen, vgl. König, ''Bekehrungsmotive'', S. 407-413; Dumezil, ''Racines chrétiennes'', S. 120-130.</ref>  


In der Forschung umstritten ist, welche Aussagen die formulierten Bestimmungen über die tatsächliche Situation der Juden im Westgotenreich erlauben. Zum einen ist nicht deutlich, wie hoch man die Anzahl der westgotischen Juden ansetzen muss: Handelte es sich um eine kleine Minderheit oder um was Aloysius Ziegler als “a powerful, aggressive body, propounding their doctrines, eager to proselytize” bezeichnet hat, von dem sich Christen möglicherweise bedroht fühlten.<ref>Ziegler, ''Church and State'', S. 197.</ref> Zum anderen deuten zahlreiche Wiederholungen der gleichen Bestimmungen, aber auch Hinweise auf ihre Nichteinhaltung sogar durch Kleriker in jedem Fall darauf hin, dass eine Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Umsetzung bestand. Dies hat manche Forscher zu der Behauptung geführt, die getroffenen Maßnahmen hätten bei der christlichen Bevölkerung des Westgotenreiches nicht unbedingt Gefallen gefunden.<ref name="ftn5">Thompson, ''Goths in Spain'', S. 316.</ref> Dennoch ist sicher nicht von der Hand zu weisen, dass man mit Raúl González-Salinero von einer durch die alleinige Existenz dieser Bestimmungen gegebenen “atmosphere of social aggression and hate towards the Jews” sprechen kann.<ref name="ftn6">González-Salinero, Catholic Anti-Judaism, S. 125.</ref> Antijüdische Maßnahmen wurden zwar auch im Merowingerreich unter König Dagobert (regn. 623/629-639) oder in Byzanz unter Kaiser Herakleios (regn. 610-641) angeordnet. Die westgotischen Bestimmungen finden aber in ihrer Systematik und Härte weder im lateinischen Westen noch im Byzanz des 7. und 8. Jahrhunderts ein Gegenstück.<ref name="ftn7">Thompson, ''Goths in Spain'', S. 316.</ref> Paul David King ist wahrscheinlich zuzustimmen, dass die westgotischen Eliten nach dem Konfessionswechsel von 589 ''regnum'' und ''ecclesia'' weitgehend miteinander identifizierten, so dass man den Antijudaismus ab diesem Zeitpunkt als eine systemische Komponente westgotischer Herrschaftsordnung bezeichnen kann.<ref name="ftn8">King, ''Law and Society'', S. 130-144, bes. S. 132.</ref>
[§4] In der Forschung umstritten ist, welche Aussagen die formulierten Bestimmungen über die tatsächliche Situation der Juden im Westgotenreich erlauben. Zum einen ist nicht deutlich, wie hoch man die Anzahl der westgotischen Juden ansetzen muss: Handelte es sich um eine kleine Minderheit oder um was Aloysius Ziegler als “a powerful, aggressive body, propounding their doctrines, eager to proselytize” bezeichnet hat, von dem sich Christen möglicherweise bedroht fühlten.<ref>Ziegler, ''Church and State'', S. 197.</ref> Zum anderen deuten zahlreiche Wiederholungen der gleichen Bestimmungen, aber auch Hinweise auf ihre Nichteinhaltung sogar durch Kleriker in jedem Fall darauf hin, dass eine Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Umsetzung bestand. Dies hat manche Forscher zu der Behauptung geführt, die getroffenen Maßnahmen hätten bei der christlichen Bevölkerung des Westgotenreiches nicht unbedingt Gefallen gefunden.<ref name="ftn5">Thompson, ''Goths in Spain'', S. 316.</ref> Dennoch ist sicher nicht von der Hand zu weisen, dass man mit Raúl González-Salinero von einer durch die alleinige Existenz dieser Bestimmungen gegebenen “atmosphere of social aggression and hate towards the Jews” sprechen kann.<ref name="ftn6">González-Salinero, Catholic Anti-Judaism, S. 125.</ref> Antijüdische Maßnahmen wurden zwar auch im Merowingerreich unter König Dagobert (regn. 623/629-639) oder in Byzanz unter Kaiser Herakleios (regn. 610-641) angeordnet. Die westgotischen Bestimmungen finden aber in ihrer Systematik und Härte weder im lateinischen Westen noch im Byzanz des 7. und 8. Jahrhunderts ein Gegenstück.<ref name="ftn7">Thompson, ''Goths in Spain'', S. 316.</ref> Paul David King ist wahrscheinlich zuzustimmen, dass die westgotischen Eliten nach dem Konfessionswechsel von 589 ''regnum'' und ''ecclesia'' weitgehend miteinander identifizierten, so dass man den Antijudaismus ab diesem Zeitpunkt als eine systemische Komponente westgotischer Herrschaftsordnung bezeichnen kann.<ref name="ftn8">King, ''Law and Society'', S. 130-144, bes. S. 132.</ref>


Auf dem 17. Konzil von Toledo wurde den Juden des Reiches konkret vorgeworfen, unter Nachahmung ihrer Glaubensgenossen in anderen Teilen der mediterranen christlichen Welt und in Kooperation mit anderen jüdischen Gruppen jenseits des Meeres (''in transmarinis partibus''), ihre Beherrscher stürzen zu wollen. Angesichts der Tatsache, dass um 74/694 in Nordafrika mit Ḥassān b. al-Nuʿmān ein neuer muslimischer Statthalter eingesetzt wurde, der mit Hilfe großer Truppenstärke in den nächsten zehn Jahren im Bereich des heutigen Tunesien den letzten berberischen und byzantinischen Widerstand gegen die muslimische Herrschaftsübernahme eliminierte, war eine Bedrohung des Westgotenreiches aus Übersee um 694 durchaus gegeben oder zumindest in naher Zukunft erwartbar: Schließlich schuf Ḥassān b. al-Nuʿmān dadurch die Voraussetzungen für eine muslimische Etablierung an der Meerenge von Gibraltar unter dem Statthalter Mūsā b. Nuṣayr, einem der späteren Eroberer der Iberischen Halbinsel (''al-Andalus'').<ref name="ftn9">Dhanūn Ṭāhā, ''Muslim Conquest'', S. 69-76.</ref> Unklar ist allerdings, was die westgotische Elite 694 von den Vorgängen in Nordafrika wusste, ob sie also einen Zusammenhang zwischen der muslimischen Expansion und ihrer antijüdischen Politik sah. Dass schon König Wamba (regn. 672-680) einen muslimischen Flottenangriff abgewehrt haben soll, wie die ''Chronik Alfons' III.'' aus dem 9. Jh. berichtet, ist in der Forschung umstritten.<ref name="ftn10">Chronique d’Alphonse III, ed. Yves Bonnaz, ''Chroniques asturiennes (fin IX<sup>e</sup> siècle)'', Paris: Éditions CNRS, 1987, cap. 1,3, S. 33. Vgl. Riess, ''Narbonne'', S. 190.</ref>
[§5] Auf dem 17. Konzil von Toledo wurde den Juden des Reiches konkret vorgeworfen, unter Nachahmung ihrer Glaubensgenossen in anderen Teilen der mediterranen christlichen Welt und in Kooperation mit anderen jüdischen Gruppen jenseits des Meeres (''in transmarinis partibus''), ihre Beherrscher stürzen zu wollen. Angesichts der Tatsache, dass um 74/694 in Nordafrika mit Ḥassān b. al-Nuʿmān ein neuer muslimischer Statthalter eingesetzt wurde, der mit Hilfe großer Truppenstärke in den nächsten zehn Jahren im Bereich des heutigen Tunesien den letzten berberischen und byzantinischen Widerstand gegen die muslimische Herrschaftsübernahme eliminierte, war eine Bedrohung des Westgotenreiches aus Übersee um 694 durchaus gegeben oder zumindest in naher Zukunft erwartbar: Schließlich schuf Ḥassān b. al-Nuʿmān dadurch die Voraussetzungen für eine muslimische Etablierung an der Meerenge von Gibraltar unter dem Statthalter Mūsā b. Nuṣayr, einem der späteren Eroberer der Iberischen Halbinsel (''al-Andalus'').<ref name="ftn9">Dhanūn Ṭāhā, ''Muslim Conquest'', S. 69-76.</ref> Unklar ist allerdings, was die westgotische Elite 694 von den Vorgängen in Nordafrika wusste, ob sie also einen Zusammenhang zwischen der muslimischen Expansion und ihrer antijüdischen Politik sah. Dass schon König Wamba (regn. 672-680) einen muslimischen Flottenangriff abgewehrt haben soll, wie die ''Chronik Alfons' III.'' aus dem 9. Jh. berichtet, ist in der Forschung umstritten.<ref name="ftn10">Chronique d’Alphonse III, ed. Yves Bonnaz, ''Chroniques asturiennes (fin IX<sup>e</sup> siècle)'', Paris: Éditions CNRS, 1987, cap. 1,3, S. 33. Vgl. Riess, ''Narbonne'', S. 190.</ref>


Dass König Egica eine gewisse Ahnung von nordafrikanisch-iberischen Beziehungen hatte, lässt sich vielleicht aus einer Bestimmung herauslesen, in der er Juden, die in ihrem Glauben verharrten, verbot, an die Landungsbrücken zu gehen, um transmarinen Handel zu treiben.<ref name="ftn11">''Lex Visigothorum'', ed. Karl Zeumer (MGH Leges: Leges nationum germanicarum I: Leges Visigothorum), Hannover: Hahn, 1902, cap. XII,2,18: Flavius Egiga rex: De perfidia Iudeorum, S. 427: „scilicet ut nec ad cataplum pro transmarinis commerciis faciendis ulterius audeant properare“.</ref> Hieraus lässt sich allerdings nicht ablesen, ob er Informationen zur muslimischen Expansion hatte, die Muslime überhaupt als eine von den Juden unterschiedliche Religionsgruppe identifizieren konnte oder gar seine Theorie von einer jüdischen Verschwörung gegen seine Herrschaft in einen Zusammenhang mit der muslimischen Herrschaftsübernahme in Nordafrika stellte.
[§6] Dass König Egica eine gewisse Ahnung von nordafrikanisch-iberischen Beziehungen hatte, lässt sich vielleicht aus einer Bestimmung herauslesen, in der er Juden, die in ihrem Glauben verharrten, verbot, an die Landungsbrücken zu gehen, um transmarinen Handel zu treiben.<ref name="ftn11">''Lex Visigothorum'', ed. Karl Zeumer (MGH Leges: Leges nationum germanicarum I: Leges Visigothorum), Hannover: Hahn, 1902, cap. XII,2,18: Flavius Egiga rex: De perfidia Iudeorum, S. 427: „scilicet ut nec ad cataplum pro transmarinis commerciis faciendis ulterius audeant properare“.</ref> Hieraus lässt sich allerdings nicht ablesen, ob er Informationen zur muslimischen Expansion hatte, die Muslime überhaupt als eine von den Juden unterschiedliche Religionsgruppe identifizieren konnte oder gar seine Theorie von einer jüdischen Verschwörung gegen seine Herrschaft in einen Zusammenhang mit der muslimischen Herrschaftsübernahme in Nordafrika stellte.


==Kontextualisierung, Analyse, Interpretation==
==Kontextualisierung, Analyse, Interpretation==
Deutlich ist allerdings, dass vor Egica schon anderen Herrschern zugeschrieben wurde, aus Angst vor einer Destabilisierung ihrer Herrschaft Maßnahmen gegen Juden ergriffen zu haben. Die so genannte Fredegarchronik berichtet etwa, dass der byzantinische Kaiser Herakleios (regn. 610-640) dank astrologischer Praktiken in Erfahrung brachte, dass seine Herrschaft bald “von beschnittenen Völkern” (''a circumcisis gentibus'') gestürzt werden würde. Weil er diese mit den Juden identifizierte, soll er sowohl in allen Provinzen seines Reiches Zwangskonversionen angeordnet als auch an den merowingischen König Dagobert (regn. 623/629-639) die Bitte geschickt haben, er solle doch alle Juden seines Reiches zwangstaufen lassen, eine Bitte, die Dagobert sofort erfüllt haben soll.<ref name="ftn12">''Chronicarum quae dicuntur Fredegarii scholastici'', ed. Bruno Krusch (MGH SS rer. Merov., 2), lib. IV, cap. 65, S. 153: „Cum esset litteris nimius aeruditus, astralogus effecetur; per quod cernens, a circumcisis gentibus diuino noto emperium esse uastandum, legationem ad Dagobertum regem Francorum dirigens, petens, ut omnes ludeos regni sui ad fidem catolecam baptizandum preciperit. Quod protenus Dagobertus empleuit. Aeraglius per omnea prouincias emperiae talem idemque facere decreuit. Ignorabat, unde haec calametas contra emperium surgerit.“; ''Die Chronik Fredegars und der Frankenkönige'', übers. Otto Abel, Leipzig: Dyk, 1888, S. 36-38. Diese Zwangskonversionen sind auch dokumentiert in ''Gesta Dagoberti I. regis Francorum'', ed. Bruno Krusch (SS rer. Merov. 2), Hannover: Hahn, 1888, cap. 24, S. 409. Vgl. hierzu Esders, Herakleios, Dagobert und die „beschnittenen Völker“, S. 239-311.</ref> Zu den Opfern seiner Zwangsmaßnahmen werden dabei wohl auch Juden gehört haben, die vor den in den Akten des vierten Konzils von Toledo erwähnten Zwangskonversionen unter dem Westgotenkönig Sisebut (regn. 612-620) nach Gallien geflohen waren.<ref name="ftn13">Concilium Toletanum [Toledo] IV (633), can. 57, ed./übers. Vives, S. 210.</ref>  
[§7] Deutlich ist allerdings, dass vor Egica schon anderen Herrschern zugeschrieben wurde, aus Angst vor einer Destabilisierung ihrer Herrschaft Maßnahmen gegen Juden ergriffen zu haben. Die so genannte Fredegarchronik berichtet etwa, dass der byzantinische Kaiser Herakleios (regn. 610-640) dank astrologischer Praktiken in Erfahrung brachte, dass seine Herrschaft bald “von beschnittenen Völkern” (''a circumcisis gentibus'') gestürzt werden würde. Weil er diese mit den Juden identifizierte, soll er sowohl in allen Provinzen seines Reiches Zwangskonversionen angeordnet als auch an den merowingischen König Dagobert (regn. 623/629-639) die Bitte geschickt haben, er solle doch alle Juden seines Reiches zwangstaufen lassen, eine Bitte, die Dagobert sofort erfüllt haben soll.<ref name="ftn12">''Chronicarum quae dicuntur Fredegarii scholastici'', ed. Bruno Krusch (MGH SS rer. Merov., 2), lib. IV, cap. 65, S. 153: „Cum esset litteris nimius aeruditus, astralogus effecetur; per quod cernens, a circumcisis gentibus diuino noto emperium esse uastandum, legationem ad Dagobertum regem Francorum dirigens, petens, ut omnes ludeos regni sui ad fidem catolecam baptizandum preciperit. Quod protenus Dagobertus empleuit. Aeraglius per omnea prouincias emperiae talem idemque facere decreuit. Ignorabat, unde haec calametas contra emperium surgerit.“; ''Die Chronik Fredegars und der Frankenkönige'', übers. Otto Abel, Leipzig: Dyk, 1888, S. 36-38. Diese Zwangskonversionen sind auch dokumentiert in ''Gesta Dagoberti I. regis Francorum'', ed. Bruno Krusch (SS rer. Merov. 2), Hannover: Hahn, 1888, cap. 24, S. 409. Vgl. hierzu Esders, Herakleios, Dagobert und die „beschnittenen Völker“, S. 239-311.</ref> Zu den Opfern seiner Zwangsmaßnahmen werden dabei wohl auch Juden gehört haben, die vor den in den Akten des vierten Konzils von Toledo erwähnten Zwangskonversionen unter dem Westgotenkönig Sisebut (regn. 612-620) nach Gallien geflohen waren.<ref name="ftn13">Concilium Toletanum [Toledo] IV (633), can. 57, ed./übers. Vives, S. 210.</ref>  


Ferner sind für dieselbe Periode der 630er und 640er Vorwürfe zu verzeichnen, Juden hätten mit den expandierenden Muslimen in Nordafrika kollaboriert. In Nordafrika stationiert, kritisierte der Mönch Maximus Confessor zwischen 634 und 640 zwar die von Herakleios angeordneten Zwangstaufen, zu denen der Befehl in Carthago wohl um 632 erging. Dennoch warf er den Juden vor, das Kommen der Muslime zu begrüßen und auch aktiv zu unterstützen.<ref name="ftn14">Kaegi, ''Muslim Expansion'', S. 84-85, mit ausführlichem Quellenzitat in englischer Übersetzung.</ref> Ähnliches impliziert auch die wahrscheinlich um 634 verfasste ''Doctrina Jacobi nuper baptizati''. Bei dieser handelt es sich um einen griechischen Text, der angeblich von einem kürzlich zum Christentum konvertierten Juden verfasst worden sein soll. Hier wird z. B. von der Freude einiger Juden über die Ermordung eines byzantinischen Funktionärs durch die Muslime berichtet und behauptet, dass Juden das Byzantinische Reich mit der vierten Bestie in der Vision des Propheten Daniel identifizierten. Außerdem wird deutlich betont, dass es sich bei Muḥammad, beschrieben als bewaffneter falscher Prophet aus der Wüste, in keinem Falle um den Messias handeln könne, die Juden also wohl doch Jesus Christus als den echten Messias anerkennen müssten.<ref name="ftn15">Edition und französische Übersetzung bei Dagron und Déroche, ''Juifs et chrétiens'', S. 17-248. Zur Quelle vgl. Kaegi, Initial Byzantine Reactions, S. 141-142; Hoyland, ''Seeing Islam'', S. 55-61.</ref> Auch im Zusammenhang mit der Iberischen Halbinsel gibt es jenseits der Verschwörungstheorie des 17. Konzils von Toledo (694) Hinweise auf eine mögliche Kollaboration westgotischer Juden mit den expandierenden Muslimen. Der anonymen und bezüglich ihrer Datierung stark umstrittenen Chronik ''Aḫbār maǧmūʿa'' zufolge handelten die Muslime nach ihrem Einzug in iberische Städte folgendermaßen: “Wenn sie Juden in einer Siedlung fanden, dann brachten sie sie in die regionale Hauptstadt und ließen eine Gruppe von Muslimen mit ihnen, während die meisten weiterzogen. Dies machten sie so in Granada, Elvira, aber nicht in Málaga oder Rayya, weil sie dort keine Juden fanden.”<ref name="ftn16">''Aḫbār maǧmūʿa'', ed./transl. Lafuente y Alcántara, p. 12 (AR): “wa-kānū iḏā alqū l-yahūd bi-balda ḍammūhum ilā madīnat al-balad wa-tarakū maʿahum min al-muslimīn ṭāʾifa wa-maḍā ʿaẓam al-nās fa-faʿalū ḏālika bi-Ġarnāṭa madīnat al-Bīra wa-lam yafʿalū ḏālika bi-Māliqa madīnat Rayya li-annahum lam yaǧidū bi-hā Yahūdan (...).”</ref>
[§8] Ferner sind für dieselbe Periode der 630er und 640er Vorwürfe zu verzeichnen, Juden hätten mit den expandierenden Muslimen in Nordafrika kollaboriert. In Nordafrika stationiert, kritisierte der Mönch Maximus Confessor zwischen 634 und 640 zwar die von Herakleios angeordneten Zwangstaufen, zu denen der Befehl in Carthago wohl um 632 erging. Dennoch warf er den Juden vor, das Kommen der Muslime zu begrüßen und auch aktiv zu unterstützen.<ref name="ftn14">Kaegi, ''Muslim Expansion'', S. 84-85, mit ausführlichem Quellenzitat in englischer Übersetzung.</ref> Ähnliches impliziert auch die wahrscheinlich um 634 verfasste ''Doctrina Jacobi nuper baptizati''. Bei dieser handelt es sich um einen griechischen Text, der angeblich von einem kürzlich zum Christentum konvertierten Juden verfasst worden sein soll. Hier wird z. B. von der Freude einiger Juden über die Ermordung eines byzantinischen Funktionärs durch die Muslime berichtet und behauptet, dass Juden das Byzantinische Reich mit der vierten Bestie in der Vision des Propheten Daniel identifizierten. Außerdem wird deutlich betont, dass es sich bei Muḥammad, beschrieben als bewaffneter falscher Prophet aus der Wüste, in keinem Falle um den Messias handeln könne, die Juden also wohl doch Jesus Christus als den echten Messias anerkennen müssten.<ref name="ftn15">Edition und französische Übersetzung bei Dagron und Déroche, ''Juifs et chrétiens'', S. 17-248. Zur Quelle vgl. Kaegi, Initial Byzantine Reactions, S. 141-142; Hoyland, ''Seeing Islam'', S. 55-61.</ref> Auch im Zusammenhang mit der Iberischen Halbinsel gibt es jenseits der Verschwörungstheorie des 17. Konzils von Toledo (694) Hinweise auf eine mögliche Kollaboration westgotischer Juden mit den expandierenden Muslimen. Der anonymen und bezüglich ihrer Datierung stark umstrittenen Chronik ''Aḫbār maǧmūʿa'' zufolge handelten die Muslime nach ihrem Einzug in iberische Städte folgendermaßen: “Wenn sie Juden in einer Siedlung fanden, dann brachten sie sie in die regionale Hauptstadt und ließen eine Gruppe von Muslimen mit ihnen, während die meisten weiterzogen. Dies machten sie so in Granada, Elvira, aber nicht in Málaga oder Rayya, weil sie dort keine Juden fanden.”<ref name="ftn16">''Aḫbār maǧmūʿa'', ed./transl. Lafuente y Alcántara, p. 12 (AR): “wa-kānū iḏā alqū l-yahūd bi-balda ḍammūhum ilā madīnat al-balad wa-tarakū maʿahum min al-muslimīn ṭāʾifa wa-maḍā ʿaẓam al-nās fa-faʿalū ḏālika bi-Ġarnāṭa madīnat al-Bīra wa-lam yafʿalū ḏālika bi-Māliqa madīnat Rayya li-annahum lam yaǧidū bi-hā Yahūdan (...).”</ref>


Vor dem Hintergrund der im Byzantinischen Reich stattgefundenen Zwangstaufen und der überaus harten westgotischen Gesetzgebung gegenüber Juden halten die meisten Forscher es für plausibel, dass die Juden Nordafrikas und der Iberischen Halbinsel die muslimische Herrschaftsübernahme wenn nicht begrüßten und unterstützten, so doch zumindest nichts dazu taten, sie aktiv zu verhindern.<ref name="ftn17">Dubnov, ''History'', S. 524-527; Muʾnis, ''Faǧr al-Andalus'', S. 410-412; Thompson, ''Goths in Spain'', S. 319; Kaegi, ''Muslim Expansion'', S. 84. </ref> Lediglich Norman Roth sieht hier eine Form der letztlich antisemitischen Mythologie, die – gerade in nationalistischen spanischen Diskursen späterer Perioden – den Juden die Schuld an der muslimischen Invasion der Iberischen Halbinsel in die Schuhe schieben will.<ref name="ftn18">Roth, The Jews and the Muslim Invasion, S. 145.</ref> Angesichts des byzantinischen und westgotischen Umgangs mit jüdischen Bevölkerungsgruppen erscheint mangelnder Widerstand gegen die muslimische Herrschaftsübernahme und Kollaboration mit den neuen Eliten seitens einiger Juden nicht nur völlig verständlich. Kollaborationsakte sind außerdem auch für zahlreiche nichtjüdische Bevölkerungsgruppen zu verzeichnen, so dass man keinesfalls von einer rein jüdischen Unterstützung der muslimischen Invasion ausgehen kann. Griechische, lateinische und arabische Quellen unterschiedlichster Couleur machen immer wieder deutlich, dass Kollaboration mit den neuen Eliten als ein essenzieller Faktor für den Erfolg der muslimischen Expansion gesehen werden muss, der neben weitere Erklärungsversuche zu stellen ist.<ref name="ftn19">Zu Kollaborationsakten während der muslimischen Invasion der Iberischen Halbinsel, siehe [[711: Ibn ʿAbd al-Ḥakam zur Kollaboration Julians bei der muslimischen Invasion der Iberischen Halbinsel]] sowie [[711-745: Ibn al-Qūṭiyya zur Kooperation seiner westgotischen Vorfahren mit den muslimischen Eroberern]]. Zu Kollaboration als Faktor der muslimischen Expansion insgesamt, siehe u. a. König, ''Arabic-Islamic Views'', S. 47. Zu verschiedenen Erklärungsmodellen für den Erfolg der muslimischen Expansion siehe Kennedy, ''The Great Arab Conquests'', S. 48-65; Noth, ''Der Frühe Islam'', S. 58-73; Donner, The Islamic Conquests, S. 28-50; Collins, ''The Arab Conquest'', S. 5-7.</ref>|6=Concilium Toletanum XVII (694), in: José Vives, ''Concilios visigóticos e hispano-romanos'', ed. José Vives, Tomás Marín Martínez, Gonzalo Martínez Díez, Barcelona, Madrid: CSIC, 1963, S. 524-536.|7=Claude, Dietrich: Untersuchungen zum Untergang des Westgotenreiches (711‒725), in: ''Historisches Jahrbuch ''108 (1988), S. 329–58.
[§9] Vor dem Hintergrund der im Byzantinischen Reich stattgefundenen Zwangstaufen und der überaus harten westgotischen Gesetzgebung gegenüber Juden halten die meisten Forscher es für plausibel, dass die Juden Nordafrikas und der Iberischen Halbinsel die muslimische Herrschaftsübernahme wenn nicht begrüßten und unterstützten, so doch zumindest nichts dazu taten, sie aktiv zu verhindern.<ref name="ftn17">Dubnov, ''History'', S. 524-527; Muʾnis, ''Faǧr al-Andalus'', S. 410-412; Thompson, ''Goths in Spain'', S. 319; Kaegi, ''Muslim Expansion'', S. 84. </ref> Lediglich Norman Roth sieht hier eine Form der letztlich antisemitischen Mythologie, die – gerade in nationalistischen spanischen Diskursen späterer Perioden – den Juden die Schuld an der muslimischen Invasion der Iberischen Halbinsel in die Schuhe schieben will.<ref name="ftn18">Roth, The Jews and the Muslim Invasion, S. 145.</ref> Angesichts des byzantinischen und westgotischen Umgangs mit jüdischen Bevölkerungsgruppen erscheint mangelnder Widerstand gegen die muslimische Herrschaftsübernahme und Kollaboration mit den neuen Eliten seitens einiger Juden nicht nur völlig verständlich. Kollaborationsakte sind außerdem auch für zahlreiche nichtjüdische Bevölkerungsgruppen zu verzeichnen, so dass man keinesfalls von einer rein jüdischen Unterstützung der muslimischen Invasion ausgehen kann. Griechische, lateinische und arabische Quellen unterschiedlichster Couleur machen immer wieder deutlich, dass Kollaboration mit den neuen Eliten als ein essenzieller Faktor für den Erfolg der muslimischen Expansion gesehen werden muss, der neben weitere Erklärungsversuche zu stellen ist.<ref name="ftn19">Zu Kollaborationsakten während der muslimischen Invasion der Iberischen Halbinsel, siehe [[711: Ibn ʿAbd al-Ḥakam zur Kollaboration Julians bei der muslimischen Invasion der Iberischen Halbinsel]] sowie [[711-745: Ibn al-Qūṭiyya zur Kooperation seiner westgotischen Vorfahren mit den muslimischen Eroberern]]. Zu Kollaboration als Faktor der muslimischen Expansion insgesamt, siehe u. a. König, ''Arabic-Islamic Views'', S. 47. Zu verschiedenen Erklärungsmodellen für den Erfolg der muslimischen Expansion siehe Kennedy, ''The Great Arab Conquests'', S. 48-65; Noth, ''Der Frühe Islam'', S. 58-73; Donner, The Islamic Conquests, S. 28-50; Collins, ''The Arab Conquest'', S. 5-7.</ref>|6=Concilium Toletanum XVII (694), in: José Vives, ''Concilios visigóticos e hispano-romanos'', ed. José Vives, Tomás Marín Martínez, Gonzalo Martínez Díez, Barcelona, Madrid: CSIC, 1963, S. 524-536.|7=Claude, Dietrich: Untersuchungen zum Untergang des Westgotenreiches (711‒725), in: ''Historisches Jahrbuch ''108 (1988), S. 329–58.


Collins, Roger: ''The Arab Conquest of Spain 710–797'', Oxford: Wiley-Blackwell, 1989.
Collins, Roger: ''The Arab Conquest of Spain 710–797'', Oxford: Wiley-Blackwell, 1989.
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