827: al-Nuwayrī über den Beginn der muslimischen Eroberung Siziliens: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Kapitel AR-DE TAB-4|Theresa Jäckh|Al-Nuwayrī, ''Nihāyat al-arab'', ed. Naǧīb Muṣṭafā Fawwāz, Ḥikmat Kašlī Fawwāz, Bd. 24, Beirut: Dār al-Kutub al-ʿilmiyya 2004, S. 194-195, übers. Theresa Jäckh.|5=== Autor/in & Werk:  ==
{{Kapitel AR-DE TAB-4|Theresa Jäckh|Al-Nuwayrī, ''Nihāyat al-arab'', ed. Naǧīb Muṣṭafā Fawwāz, Ḥikmat Kašlī Fawwāz, Bd. 24, Beirut: Dār al-Kutub al-ʿilmiyya 2004, S. 194-195, übers. Theresa Jäckh.|5=== Autor/in & Werk:  ==
Als Verfasser einer umfassenden Enzyklopädie zählt Šihāb al-Dīn Aḥmad b. ʿAbd al-Wahhāb al-Nuwayrī (gest. 733/1333) zu den bedeutendsten arabisch-islamischen Gelehrten und Historiographen der Mamlukenzeit. Geboren im oberägyptischen Aḫmīn, erhielt al-Nuwayrī seine Ausbildung in der Hauptstadt Kairo, wo er bei den führenden Rechtsgelehrten der Zeit studierte. 698/1298 fand er Anstellung in der herrscherlichen Verwaltung in Kairo und war dort für den privaten Rat (''dīwān al-ḫāṣṣ'') des Sultans al-Nāṣir Muḥammad, auch bekannt als Ibn Qalāwūn, zuständig. Ibn Qalāwūn hatte gerade seine zweite Herrschaftsperiode als Sultan des Mamlukenreiches angetreten (regn. 693/1293-4, 698-708/1299-1309, 709-41/1310-41). Im selben Jahr bezog al-Nuwayrī einen Wohnsitz in der Rechtsschule (''madrasa'') ''al-Nāṣiriyya'', die Rechtsgelehrte aller vier islamischen Rechtsschulen unter einem Dach vereinte und über eine sehr gut ausgestattete Bibliothek verfügte.<ref name="ftn1">Zu den Quellen, die al-Nuwayrī in dieser Bibliothek zur Verfügung standen, siehe Muhanna, ''World'', Kap. 3, S. 56-82; zur ''madrasa'' als Institution der Gelehrsamkeit siehe Pedersen et al., Madrasa.</ref>
[§1] Als Verfasser einer umfassenden Enzyklopädie zählt Šihāb al-Dīn Aḥmad b. ʿAbd al-Wahhāb al-Nuwayrī (gest. 733/1333) zu den bedeutendsten arabisch-islamischen Gelehrten und Historiographen der Mamlukenzeit. Geboren im oberägyptischen Aḫmīn, erhielt al-Nuwayrī seine Ausbildung in der Hauptstadt Kairo, wo er bei den führenden Rechtsgelehrten der Zeit studierte. 698/1298 fand er Anstellung in der herrscherlichen Verwaltung in Kairo und war dort für den privaten Rat (''dīwān al-ḫāṣṣ'') des Sultans al-Nāṣir Muḥammad, auch bekannt als Ibn Qalāwūn, zuständig. Ibn Qalāwūn hatte gerade seine zweite Herrschaftsperiode als Sultan des Mamlukenreiches angetreten (regn. 693/1293-4, 698-708/1299-1309, 709-41/1310-41). Im selben Jahr bezog al-Nuwayrī einen Wohnsitz in der Rechtsschule (''madrasa'') ''al-Nāṣiriyya'', die Rechtsgelehrte aller vier islamischen Rechtsschulen unter einem Dach vereinte und über eine sehr gut ausgestattete Bibliothek verfügte.<ref name="ftn1">Zu den Quellen, die al-Nuwayrī in dieser Bibliothek zur Verfügung standen, siehe Muhanna, ''World'', Kap. 3, S. 56-82; zur ''madrasa'' als Institution der Gelehrsamkeit siehe Pedersen et al., Madrasa.</ref>


In seiner Funktion als Verwaltungsbeamter lebte al-Nuwayrī ab 701/1301 für einige Zeit in der ebenfalls von den Mamluken kontrollierten Provinz Syrien, die zu dieser Zeit die Einfälle der mongolischen Armee des Ilḫān Maḥmūd Ġazan (regn. 694-703/1295-1304) erleiden musste. Al-Nuwayrīs Berichterstattung zu Syrien zählt zu den bedeutendsten historiographischen Hinterlassenschaften dieser Periode, weil er dort selbst Augenzeuge wichtiger Ereignisse wurde. So sah und schilderte er beispielsweise die Entscheidungsschlacht zwischen Mongolen und Mamluken in Šaqḥab, die 702/1303 zur Niederwerfung Ġazans und damit zum Ende der mongolischen Invasionen in Syrien führte. Als al-Nuwayrī noch im selben Jahr nach Kairo zurückkehrte, trat er wieder in seine Position in der Administration des Ibn Qalāwūn ein. Er lebte in den kommenden Jahren erneut in ''al-madrasa al-Nāṣiriyya'' und stieg innerhalb der mamlukischen Verwaltung weiter auf. Infolge eines Konflikts mit dem Sultan wurde al-Nuwayrī 710/1310 allerdings wieder nach Syrien (Tripolis) entsandt und blieb dort für zwei Jahre, bevor er nach Ägypten zurückkehrte und das Amt eines Provinzverwalters übernahm, das er bis 716/1316 ausführte.  
[§2] In seiner Funktion als Verwaltungsbeamter lebte al-Nuwayrī ab 701/1301 für einige Zeit in der ebenfalls von den Mamluken kontrollierten Provinz Syrien, die zu dieser Zeit die Einfälle der mongolischen Armee des Ilḫān Maḥmūd Ġazan (regn. 694-703/1295-1304) erleiden musste. Al-Nuwayrīs Berichterstattung zu Syrien zählt zu den bedeutendsten historiographischen Hinterlassenschaften dieser Periode, weil er dort selbst Augenzeuge wichtiger Ereignisse wurde. So sah und schilderte er beispielsweise die Entscheidungsschlacht zwischen Mongolen und Mamluken in Šaqḥab, die 702/1303 zur Niederwerfung Ġazans und damit zum Ende der mongolischen Invasionen in Syrien führte. Als al-Nuwayrī noch im selben Jahr nach Kairo zurückkehrte, trat er wieder in seine Position in der Administration des Ibn Qalāwūn ein. Er lebte in den kommenden Jahren erneut in ''al-madrasa al-Nāṣiriyya'' und stieg innerhalb der mamlukischen Verwaltung weiter auf. Infolge eines Konflikts mit dem Sultan wurde al-Nuwayrī 710/1310 allerdings wieder nach Syrien (Tripolis) entsandt und blieb dort für zwei Jahre, bevor er nach Ägypten zurückkehrte und das Amt eines Provinzverwalters übernahm, das er bis 716/1316 ausführte.  


Nach seinem Rückzug aus der Verwaltung widmete sich al-Nuwayrī für die nächsten 17 Jahre dem Verfassen seines enzyklopädischen Werkes ''Nihāyat al-arab fī funūn al-adab'' („Das höchste Ziel in den Künsten der Gelehrsamkeit“), das in Teilen autograph überliefert ist. Als Patron für das Projekt fungierte offenbar ein gewisser Ibn Maḫlūf (gest. 718/1318), der für rund drei Jahrzehnte das Amt des führenden Richters (''qāḍī'' ''al-qudāt'') bekleidet und der malikitischen Rechtsschule angehört hatte. Ibn Maḫlūf leitete zeitweise die ''madrasa'', in der al-Nuwayrī in Kairo gelebt hatte. Schon der Vater des al-Nuwayrī, der wiederum Teil der Religionsgelehrten (''ʿulamāʾ'') in Ägypten (''Miṣr'') gewesen war, scheint eine Verbindung zu Ibn Maḫlūf gehabt zu haben, da er nach seinem Tod in dessen Mausoleum beigesetzt wurde. Obwohl Ibn Maḫlūf denselben Namenszusatz (''nisba'') wie der hier besprochene Autor, nämlich „al-Nuwayrī“ führte, gibt es keine Belege dafür, dass sie miteinander verwandt gewesen wären.<ref name="ftn2">Chapoutot-Remadi, al-Nuwayrī.</ref>
[§3] Nach seinem Rückzug aus der Verwaltung widmete sich al-Nuwayrī für die nächsten 17 Jahre dem Verfassen seines enzyklopädischen Werkes ''Nihāyat al-arab fī funūn al-adab'' („Das höchste Ziel in den Künsten der Gelehrsamkeit“), das in Teilen autograph überliefert ist. Als Patron für das Projekt fungierte offenbar ein gewisser Ibn Maḫlūf (gest. 718/1318), der für rund drei Jahrzehnte das Amt des führenden Richters (''qāḍī'' ''al-qudāt'') bekleidet und der malikitischen Rechtsschule angehört hatte. Ibn Maḫlūf leitete zeitweise die ''madrasa'', in der al-Nuwayrī in Kairo gelebt hatte. Schon der Vater des al-Nuwayrī, der wiederum Teil der Religionsgelehrten (''ʿulamāʾ'') in Ägypten (''Miṣr'') gewesen war, scheint eine Verbindung zu Ibn Maḫlūf gehabt zu haben, da er nach seinem Tod in dessen Mausoleum beigesetzt wurde. Obwohl Ibn Maḫlūf denselben Namenszusatz (''nisba'') wie der hier besprochene Autor, nämlich „al-Nuwayrī“ führte, gibt es keine Belege dafür, dass sie miteinander verwandt gewesen wären.<ref name="ftn2">Chapoutot-Remadi, al-Nuwayrī.</ref>


Die Enzyklopädie des al-Nuwayrī gehört zu der für die Mamlukenzeit charakteristischen gelehrten Produktion mamlukischer Verwaltungssekretäre, die sich auch in den Werken von al-ʿUmarī (gest. 749/1349) und al-Qalqašandī (gest. 821/1418) widerspiegelt.<ref name="ftn3">Muhanna, Why, S. 346. Vgl. Escovitz, Vocational Patterns, S. 42-62.</ref> Al-Nuwayrīs Enzyklopädie ist in fünf Bücher bzw. Themenfelder (''funūn'', Sg. ''fann'') unterteilt:<ref name="ftn4">Eine intensive Analyse der Textstruktur und Wissensorganisation bei Muhanna, ''World'', Kap. 2, S. 29-55.</ref> Das erste Buch beginnt mit einer kosmographischen Beschreibung des Universums, der Erde und der Elemente. Die Bücher zwei bis vier widmen sich dem Menschen, der Fauna und Flora. Im fünften und detailliertesten Buch setzte sich al-Nuwayrī mit der Geschichte auseinander und verfasste dabei eine Universalchronik, welche die Zeit von der Schaffung der Welt bis ins Jahr 731/1331 umspannt. Im Verhältnis nimmt die Geschichte mit etwa zwei Dritteln den umfangreicheren Teil der Enzyklopädie ein. Die Universalgeschichte gliederte al-Nuwayrī in fünf Teile. Der erste Teil erzählt vom Leben und den Nachfahren Adams und Evas. Der zweite und dritte Teil handeln zunächst die Geschichte der Propheten von Abraham bis zu dem im Koran dargestellten Šuʿayb (bes. Q 7: 85-93; 11: 84-95; 16: 176-191), dann die Propheten von Moses bis Jesus ab. Darauf folgt im vierten Teil die Geschichte antiker Reiche (''aṣqāʿ'') und Völker (''umam'') von Alexander dem Großen über Ägypten, Indien, China, die Perser sowie die Langobarden, Franken und Galizier.<ref name="ftn5">Zu der Wahrnehmung des lateinischen Westens bei al-Nuwayrī, siehe König, ''Views'', S. 227, 290.</ref> Am ausführlichsten wird im fünften Teil die islamische Geschichte behandelt, die mit Muḥammad beginnt und dann die einzelnen Dynastien und Territorien islamischer Herrschaft beschreibt. Das genauste Wissen besaß al-Nuwayrī dabei zu Ägypten und Syrien, den Orten also, an denen er selbst gelebt und wo er Zugang zu Archiven gehabt hatte. Für sein Geschichtswerk verwendete er nach eigenen Angaben eine neue Methode: Er folgte nicht dem annalistischen Stil, wie er in der arabisch-islamischen Geschichtsschreibung Tradition hatte, sondern stellte die Geschichte einzelner Dynastien und Regionen dar, weil er der Ansicht war, dass dies den Stoff interessanter mache und neue Zusammenhänge eröffne.<ref name="ftn6">Chapoutot-Remadi, Al-Nuwayrī, S. 156-160.</ref>  
[§4] Die Enzyklopädie des al-Nuwayrī gehört zu der für die Mamlukenzeit charakteristischen gelehrten Produktion mamlukischer Verwaltungssekretäre, die sich auch in den Werken von al-ʿUmarī (gest. 749/1349) und al-Qalqašandī (gest. 821/1418) widerspiegelt.<ref name="ftn3">Muhanna, Why, S. 346. Vgl. Escovitz, Vocational Patterns, S. 42-62.</ref> Al-Nuwayrīs Enzyklopädie ist in fünf Bücher bzw. Themenfelder (''funūn'', Sg. ''fann'') unterteilt:<ref name="ftn4">Eine intensive Analyse der Textstruktur und Wissensorganisation bei Muhanna, ''World'', Kap. 2, S. 29-55.</ref> Das erste Buch beginnt mit einer kosmographischen Beschreibung des Universums, der Erde und der Elemente. Die Bücher zwei bis vier widmen sich dem Menschen, der Fauna und Flora. Im fünften und detailliertesten Buch setzte sich al-Nuwayrī mit der Geschichte auseinander und verfasste dabei eine Universalchronik, welche die Zeit von der Schaffung der Welt bis ins Jahr 731/1331 umspannt. Im Verhältnis nimmt die Geschichte mit etwa zwei Dritteln den umfangreicheren Teil der Enzyklopädie ein. Die Universalgeschichte gliederte al-Nuwayrī in fünf Teile. Der erste Teil erzählt vom Leben und den Nachfahren Adams und Evas. Der zweite und dritte Teil handeln zunächst die Geschichte der Propheten von Abraham bis zu dem im Koran dargestellten Šuʿayb (bes. Q 7: 85-93; 11: 84-95; 16: 176-191), dann die Propheten von Moses bis Jesus ab. Darauf folgt im vierten Teil die Geschichte antiker Reiche (''aṣqāʿ'') und Völker (''umam'') von Alexander dem Großen über Ägypten, Indien, China, die Perser sowie die Langobarden, Franken und Galizier.<ref name="ftn5">Zu der Wahrnehmung des lateinischen Westens bei al-Nuwayrī, siehe König, ''Views'', S. 227, 290.</ref> Am ausführlichsten wird im fünften Teil die islamische Geschichte behandelt, die mit Muḥammad beginnt und dann die einzelnen Dynastien und Territorien islamischer Herrschaft beschreibt. Das genauste Wissen besaß al-Nuwayrī dabei zu Ägypten und Syrien, den Orten also, an denen er selbst gelebt und wo er Zugang zu Archiven gehabt hatte. Für sein Geschichtswerk verwendete er nach eigenen Angaben eine neue Methode: Er folgte nicht dem annalistischen Stil, wie er in der arabisch-islamischen Geschichtsschreibung Tradition hatte, sondern stellte die Geschichte einzelner Dynastien und Regionen dar, weil er der Ansicht war, dass dies den Stoff interessanter mache und neue Zusammenhänge eröffne.<ref name="ftn6">Chapoutot-Remadi, Al-Nuwayrī, S. 156-160.</ref>  


== Inhalt & Quellenkontext:  ==
== Inhalt & Quellenkontext:  ==
Die islamische Eroberung Siziliens behandelt al-Nuwayrī in seinem Geschichtswerk an zwei Stellen: Mit wenigen Sätzen wird sie im Rahmen der Geschichte Nordafrikas (''Ifrīqiya'') unter aġlabidischer Herrschaft (184-289/800-902) thematisiert.<ref name="ftn7">Al-Nuwayrī, ''Nihāyat'', ed. Fawwāz, Fawwāz, S. 62.</ref> Etwas ausführlicher wird al-Nuwayrī in einer späteren Sektion, die sich ganz der Insel Sizilien und ihrer Geschichte von der Eroberung durch die Muslime bis hin zur normannischen Herrschaft widmet.<ref name="ftn8">Al-Nuwayrī, ''Nihāyat'', ed. Fawwāz, Fawwāz, S. 193-259.</ref> Aus diesem Teil stammt die oben zitierte Quellenstelle. Ähnlich wie in der Darstellung der lateinischen und byzantinischen Quellen<ref name="ftn9">Vgl. [[827: Das Chronicon Salernitanum über die Eroberung Siziliens durch die Muslime]]</ref> tritt auch hier der Byzantiner Euphemios (''Fīmī al-Rūmī'') als Schlüsselfigur auf, der den Aġlabiden die Eroberung Siziliens vorgeschlagen und sie bei der Kampagne selbst unterstützt haben soll.  
[§5] Die islamische Eroberung Siziliens behandelt al-Nuwayrī in seinem Geschichtswerk an zwei Stellen: Mit wenigen Sätzen wird sie im Rahmen der Geschichte Nordafrikas (''Ifrīqiya'') unter aġlabidischer Herrschaft (184-289/800-902) thematisiert.<ref name="ftn7">Al-Nuwayrī, ''Nihāyat'', ed. Fawwāz, Fawwāz, S. 62.</ref> Etwas ausführlicher wird al-Nuwayrī in einer späteren Sektion, die sich ganz der Insel Sizilien und ihrer Geschichte von der Eroberung durch die Muslime bis hin zur normannischen Herrschaft widmet.<ref name="ftn8">Al-Nuwayrī, ''Nihāyat'', ed. Fawwāz, Fawwāz, S. 193-259.</ref> Aus diesem Teil stammt die oben zitierte Quellenstelle. Ähnlich wie in der Darstellung der lateinischen und byzantinischen Quellen<ref name="ftn9">Vgl. [[827: Das Chronicon Salernitanum über die Eroberung Siziliens durch die Muslime]]</ref> tritt auch hier der Byzantiner Euphemios (''Fīmī al-Rūmī'') als Schlüsselfigur auf, der den Aġlabiden die Eroberung Siziliens vorgeschlagen und sie bei der Kampagne selbst unterstützt haben soll.  


Am Beginn der Episode erwähnt al-Nuwayrī zunächst, dass der byzantinische Kaiser Michael II. (regn. 820-829) einen gewissen Qusnaṭīn als Herrscher in Sizilien eingesetzt habe. Al-Nuwayrī benennt diesen weiter als ''al-Baṭrīq'' ‒ eine Abwandlung des griechischen Titels ''patrikios''/πατρίκιος, der ursprünglich aus dem lateinischen in den byzantinischen Gebrauch überging und im 9. Jahrhundert die Befehlshaber bzw. Strategen über byzantinische Provinzen oder Verwaltungseinheiten meinen konnte. Al-Nuwayrī greift die Provinz Sizilien (Gr. ''thema Sikelias''/''θέμα Σικελίας'') mit dem vom ''patrikios''-Titel abgeleiteten Wort ''baṭāriqa''.<ref name="ftn10">Das Wort ist relativ unüblich, wird aber auch verwendet, um das christliche Patriarchat zu bezeichnen, vgl. König, ''Views'', S. 237, mit FN 43: „Al-Masʿūdī, al-tanbīh, ed. de Goeje, pp. 156, 159, for example, distinguishes between ‘al-batạ̄ riqa’ with the letter ‘qāf ’, whom he defines (p. 156) as ‘Roman-Byzantine holders of offices’ (dhawī al-marātib min al-Rūm), and ‘al-batạ̄ rika’ with the letter ‘kāf ’, whom he defines as office holders (aṣḥāb al-karāsī) in an ecclesiastical context (p. 159)“.</ref> Unter Qusnaṭīn wurde Euphemios Befehlshaber der sizilischen Flotte. Als solcher habe Euphemios ein Unternehmen zu See geführt, dessen nähere Umstände bei al-Nuwayrī allerdings im Unklaren bleiben. Daraufhin erreichten den Kaiser offenbar Beschwerden über Euphemios, die ihn dazu veranlassten, die Entlassung des Flottenführers anzuordnen. Daraufhin habe Euphemios rebelliert und Qusnaṭīn in Syrakus, der Hauptstadt des byzantinischen Sizilien, angegriffen. Euphemios konnte die Auseinandersetzung für sich entscheiden und übernahm die Macht in Sizilien. Er setzte sodann in einer Region der Insel – gemeint ist wahrscheinlich Westsizilien mit dem Verwaltungszentrum Palermo ‒ einen seiner Vertrauten ein. Dieser trug al-Nuwayrī zufolge den Namen Balāṭa, was sich sehr wahrscheinlich von ''kouropalates''/''κουροπαλάτης'' (gräzisiert von Lat. ''cura palatii'') ableitet und „Aufseher des Palastes“ bedeutet – ein Titel, der eigentlich an Herrscher im byzantinischen Osten verliehen wurde.<ref name="ftn11">König, ''Entanglement'', S. 38.</ref> Dazu würde passen, dass Balāṭa als Armenier bezeichnet und damit einer Region zugeordnet wird, in der der Titel ''kouropalates'' damals häufiger Verwendung fand. Balāṭa jedenfalls habe sich schließlich selbst gegen Euphemios aufgelehnt, ihn gestürzt und seinen Sitz in Syrakus eingenommen.
[§6] Am Beginn der Episode erwähnt al-Nuwayrī zunächst, dass der byzantinische Kaiser Michael II. (regn. 820-829) einen gewissen Qusnaṭīn als Herrscher in Sizilien eingesetzt habe. Al-Nuwayrī benennt diesen weiter als ''al-Baṭrīq'' ‒ eine Abwandlung des griechischen Titels ''patrikios''/πατρίκιος, der ursprünglich aus dem lateinischen in den byzantinischen Gebrauch überging und im 9. Jahrhundert die Befehlshaber bzw. Strategen über byzantinische Provinzen oder Verwaltungseinheiten meinen konnte. Al-Nuwayrī greift die Provinz Sizilien (Gr. ''thema Sikelias''/''θέμα Σικελίας'') mit dem vom ''patrikios''-Titel abgeleiteten Wort ''baṭāriqa''.<ref name="ftn10">Das Wort ist relativ unüblich, wird aber auch verwendet, um das christliche Patriarchat zu bezeichnen, vgl. König, ''Views'', S. 237, mit FN 43: „Al-Masʿūdī, al-tanbīh, ed. de Goeje, pp. 156, 159, for example, distinguishes between ‘al-batạ̄ riqa’ with the letter ‘qāf ’, whom he defines (p. 156) as ‘Roman-Byzantine holders of offices’ (dhawī al-marātib min al-Rūm), and ‘al-batạ̄ rika’ with the letter ‘kāf ’, whom he defines as office holders (aṣḥāb al-karāsī) in an ecclesiastical context (p. 159)“.</ref> Unter Qusnaṭīn wurde Euphemios Befehlshaber der sizilischen Flotte. Als solcher habe Euphemios ein Unternehmen zu See geführt, dessen nähere Umstände bei al-Nuwayrī allerdings im Unklaren bleiben. Daraufhin erreichten den Kaiser offenbar Beschwerden über Euphemios, die ihn dazu veranlassten, die Entlassung des Flottenführers anzuordnen. Daraufhin habe Euphemios rebelliert und Qusnaṭīn in Syrakus, der Hauptstadt des byzantinischen Sizilien, angegriffen. Euphemios konnte die Auseinandersetzung für sich entscheiden und übernahm die Macht in Sizilien. Er setzte sodann in einer Region der Insel – gemeint ist wahrscheinlich Westsizilien mit dem Verwaltungszentrum Palermo ‒ einen seiner Vertrauten ein. Dieser trug al-Nuwayrī zufolge den Namen Balāṭa, was sich sehr wahrscheinlich von ''kouropalates''/''κουροπαλάτης'' (gräzisiert von Lat. ''cura palatii'') ableitet und „Aufseher des Palastes“ bedeutet – ein Titel, der eigentlich an Herrscher im byzantinischen Osten verliehen wurde.<ref name="ftn11">König, ''Entanglement'', S. 38.</ref> Dazu würde passen, dass Balāṭa als Armenier bezeichnet und damit einer Region zugeordnet wird, in der der Titel ''kouropalates'' damals häufiger Verwendung fand. Balāṭa jedenfalls habe sich schließlich selbst gegen Euphemios aufgelehnt, ihn gestürzt und seinen Sitz in Syrakus eingenommen.


Daraufhin sei Euphemios nach Ifrīqiya gefahren, um dem aġlabidischen Emir Ziyādat Allāh (regn. 201-223/817-838) anzubieten, gemeinsam Sizilien zu erobern. Ziyādat Allāh, so al-Nuwayrī, habe die Notablen und Rechtsgelehrten aus Kairouan, dem intellektuellen und religiösen Zentrum Ifrīqiyas, versammelt und das in Aussicht gestellte Unterfangen diskutieren lassen. Erörtert wurden dabei offenbar die Fragen, ob man Sizilien nur plündern oder aber erobern und besiedeln solle. Al-Nuwayrī lässt dabei Saḥnūn b. Saʿīd (gest. 240/855) zu Wort kommen. Saḥnūn war damals der führende Kopf der malikitischen Rechtsgelehrten, bedeutender Schüler ihres Begründers Mālik b. Anas (gest. 179/796) und für eine Zeit oberster Richter (''qāḍī'') in Ifrīqiya. Saḥnūn soll sich gegen den Angriff auf Sizilien ausgesprochen haben. Die Nähe der Insel zum byzantinisch kontrollierten Kalabrien und ihre größere Entfernung zum nordafrikanischen Festland mache die Insel, so der Gelehrte, für eine Eroberung ungeeignet. Diese Ansicht wurde aber überstimmt, die Eroberung beschlossen und entsprechende Vorbereitungen getroffen. Das Kommando übernahm Asad b. al-Furāt (gest. 213/828), der ebenfalls ein einflussreicher Religionsgelehrter in Kairouan war. Von Sousse aus, wo Euphemios auf Nachricht des Ziyādat Allāh gewartet haben soll, stach die Flotte im Juni 121/827 in See und erreichte Sizilien im Hafen von Mazara.
[§7] Daraufhin sei Euphemios nach Ifrīqiya gefahren, um dem aġlabidischen Emir Ziyādat Allāh (regn. 201-223/817-838) anzubieten, gemeinsam Sizilien zu erobern. Ziyādat Allāh, so al-Nuwayrī, habe die Notablen und Rechtsgelehrten aus Kairouan, dem intellektuellen und religiösen Zentrum Ifrīqiyas, versammelt und das in Aussicht gestellte Unterfangen diskutieren lassen. Erörtert wurden dabei offenbar die Fragen, ob man Sizilien nur plündern oder aber erobern und besiedeln solle. Al-Nuwayrī lässt dabei Saḥnūn b. Saʿīd (gest. 240/855) zu Wort kommen. Saḥnūn war damals der führende Kopf der malikitischen Rechtsgelehrten, bedeutender Schüler ihres Begründers Mālik b. Anas (gest. 179/796) und für eine Zeit oberster Richter (''qāḍī'') in Ifrīqiya. Saḥnūn soll sich gegen den Angriff auf Sizilien ausgesprochen haben. Die Nähe der Insel zum byzantinisch kontrollierten Kalabrien und ihre größere Entfernung zum nordafrikanischen Festland mache die Insel, so der Gelehrte, für eine Eroberung ungeeignet. Diese Ansicht wurde aber überstimmt, die Eroberung beschlossen und entsprechende Vorbereitungen getroffen. Das Kommando übernahm Asad b. al-Furāt (gest. 213/828), der ebenfalls ein einflussreicher Religionsgelehrter in Kairouan war. Von Sousse aus, wo Euphemios auf Nachricht des Ziyādat Allāh gewartet haben soll, stach die Flotte im Juni 121/827 in See und erreichte Sizilien im Hafen von Mazara.


== Kontextualisierung, Analyse & Interpretation:  ==
== Kontextualisierung, Analyse & Interpretation:  ==
Die Darstellung al-Nuwayrīs unterscheidet sich in einigen Aspekten maßgeblich von der Parallelüberlieferung, was den Bericht trotz seiner zeitlichen Distanz zu einer wertvollen Quelle zum Beginn der muslimischen Eroberung Siziliens macht. Zunächst liefert al-Nuwayrī eine andere Vorgeschichte und damit ein alternatives Erklärungsmodell für den byzantinischen Machtverfall in Sizilien. Während die lateinischen und byzantinischen Quellen jeweils Euphemios Begehren nach einer Frau und dem daraufhin erfolgten Frauenraub an den Ausgangspunkt des Konflikts stellen, lässt al-Nuwayrī letztlich offen, was genau den Eklat zwischen ihm und der byzantinischen Führung auslöste. Man erhält den Eindruck, dieser könnte mit dem nicht näher erläuterten Unternehmen zu See zusammenhängen. In der arabisch-islamischen Chronik des Ibn al-Aṯīr (gest. 630/1233) wird dieses als Raubzug dargestellt, bei dem Euphemios an den Küsten von Ifrīqiya Händler überfallen und geplündert haben soll.<ref name="ftn12">Dazu näher Prigent, Carrière, S. 279-317.</ref> Dies wäre ein Verstoß gegen die zwischen Byzantinern und Aġlabiden herrschende Waffenruhe gewesen und könnte seine Entlassung durch den Kaiser erklären.<ref name="ftn13">Talbi, ''L’émirat'', S. 395-402; Nef, Comment.</ref> Al-Nuwayrī bezieht dazu jedoch keine Stellung. Überhaupt bewertet er das Verhalten des Euphemios an keiner Stelle und schreibt ihm dadurch nicht die alleinige Schuld an den letztlich in einen sizilischen Bürgerkrieg mündenden Spannungen zu.
[§8] Die Darstellung al-Nuwayrīs unterscheidet sich in einigen Aspekten maßgeblich von der Parallelüberlieferung, was den Bericht trotz seiner zeitlichen Distanz zu einer wertvollen Quelle zum Beginn der muslimischen Eroberung Siziliens macht. Zunächst liefert al-Nuwayrī eine andere Vorgeschichte und damit ein alternatives Erklärungsmodell für den byzantinischen Machtverfall in Sizilien. Während die lateinischen und byzantinischen Quellen jeweils Euphemios Begehren nach einer Frau und dem daraufhin erfolgten Frauenraub an den Ausgangspunkt des Konflikts stellen, lässt al-Nuwayrī letztlich offen, was genau den Eklat zwischen ihm und der byzantinischen Führung auslöste. Man erhält den Eindruck, dieser könnte mit dem nicht näher erläuterten Unternehmen zu See zusammenhängen. In der arabisch-islamischen Chronik des Ibn al-Aṯīr (gest. 630/1233) wird dieses als Raubzug dargestellt, bei dem Euphemios an den Küsten von Ifrīqiya Händler überfallen und geplündert haben soll.<ref name="ftn12">Dazu näher Prigent, Carrière, S. 279-317.</ref> Dies wäre ein Verstoß gegen die zwischen Byzantinern und Aġlabiden herrschende Waffenruhe gewesen und könnte seine Entlassung durch den Kaiser erklären.<ref name="ftn13">Talbi, ''L’émirat'', S. 395-402; Nef, Comment.</ref> Al-Nuwayrī bezieht dazu jedoch keine Stellung. Überhaupt bewertet er das Verhalten des Euphemios an keiner Stelle und schreibt ihm dadurch nicht die alleinige Schuld an den letztlich in einen sizilischen Bürgerkrieg mündenden Spannungen zu.


Interessant ist des Weiteren die Figur des Qusnaṭīn al-Baṭrīq, den al-Nuwayrī für das Jahr 211/826-827 als Vorsteher Siziliens nennt. Der Name Qusnaṭīn wurde häufig als Konstantin (Arab. eigentlich Qusṭanṭīn) identifiziert.<ref name="ftn14">Vgl. Prosopographie, Konstantinos, #3928/corr.</ref> Ein byzantinisches Siegel, das einen „Konstantin, ''patrikios'', ''basileus'', ''protospatharios'' und Stratege von Sizilien“ (''Κωνσταντίνῳ πατρικίῳ βασιλικῷ πρωτοσπαθαρίῳ καὶ στρατηγῷ Σικελίας'') dokumentiert, wurde als weiteres Indiz dafür gewertet, dass der damalige Stratege Siziliens ein Konstantin gewesen sein muss. Das Siegel ist allerdings nicht eindeutig zu datieren, der Name Konstantin außerdem zu häufig, um es jenem Strategen von 826-827 zuzuweisen.<ref name="ftn15">Kislinger, Seibt, Sigilli, S. 21-23. </ref> Vorsicht ist außerdem angeraten, weil die übrigen Parallelquellen keine bzw. andere Namen anführen.<ref name="ftn16">Johannes Neapolitanus, Gesta episcoporum Neapolitanorum, ed. Georg Waitz (MGH SS rer. Lang.), Hannover: Hahn’sche Buchhandlung, 1878, S. 424-438, cap. 54, S. 429, nennt einen ''Grigorius patricius''. Das ''Chronicon Salernitanum'', ed. Ulla Westerbergh, Stockholm: Almqvist & Wiksell International, 1956, cap. 60, S. 59, spricht von einem namenlosen ''Graeculus''.</ref> Einige byzantinische Quellen geben an, dass um 825-826 ein gewisser Photeinos Stratege in Sizilien wurde.<ref name="ftn17">Vgl. Prosopographie, Photeinos, #6241.</ref> Dieser wiederum ist bekannt für seinen Dienst auf der Insel Kreta, wo er als Stratege den Angriff von Muslimen zwischen den Jahren 824-827 abzuwehren versuchte – erfolglos.<ref name="ftn18">Makrypoulias, Expeditions, S. 347-348.</ref> Von Kreta wurde Photeinos, so berichtet z. B. der byzantinische Geschichtsschreiber Ioannes Skylitzes (11. Jh.), nach Sizilien beordert.<ref name="ftn19">Theophanus Continuatus, ''Chronographia'', ed. Ihor Ševčenko, übers. Michael Featherstone und Juan Signes Codoñer (Corpus Fontium Historia Byzantinae 53), Berlin: De Gruyter, 2015, lib. 2, cap. 21-23, S. 76-78; Ioannis Scylitzae, ''Synopsis Historiarum'' (Corpus Fontium Historiae Byzantinae 5), Berlin: De Gruyter, 1973, lib. 3, cap. 16-20, S. 43; John Skylitzes, ''A Synopsis of Byzantine History, 811-1057'', übers. John Wortley, Cambridge: Cambridge University Press, 2010, lib. 3, cap. 16, S. 45; Christides, ''Conquest'', S. 81-85; Lewis, ''Power'', S. 104, 108; Tsounkarakes, Crete, S. 30-34.</ref> Weil die Schreibung von Q-s-n-ṭ-ī-n in den Handschriften des ''Kitāb Nihāyat al-arab'' als F-s-n-ṭ-ī-n überliefert ist, vertreten einige Forscher die Meinung, al-Nuwayrī habe eigentlich den Namen Photeinos im Sinn gehabt.<ref name="ftn20">Codoñer, ''Emperor'', S. 203-205, mit Verweis auf Michele Amari und Alexander Vasiliev, die diese These ebenfalls vertraten.</ref> Andere glauben, Konstantin sei der Nachfolger des Photeinos gewesen. Interessant ist vor dem Hintergrund dieser Diskussionen der Spitzname Sūda, der ebenfalls allein bei al-Nuwayrī belegt ist und bisher nicht weitere Beachtung gefunden hat. Der Name Sūda könnte in Bezug zur Ortschaft bzw. Bucht von Souda (Σούδα/ Sūdā) nahe Chania auf Kreta stehen.<ref name="ftn21">Nach Meinung einiger war dies der Landeplatz der Muslime, vgl. Treadgold, ''Revival'', S. 253; andere vermuten diesen im Norden, vgl. Makrypoulias, Expeditions, S. 349.</ref> Dies würde dafür sprechen, dass al-Nuwayrī in der Tat Photeinos und nicht Konstantin gemeint hat. Diese kleine, aber bedeutende Zusatzinformation in al-Nuwayrīs Werk könnte damit zu der intensiv geführten Debatte beitragen, wer der Stratege Siziliens war, bevor Euphemios die Herrschaft über die Insel an sich riss.
[§9] Interessant ist des Weiteren die Figur des Qusnaṭīn al-Baṭrīq, den al-Nuwayrī für das Jahr 211/826-827 als Vorsteher Siziliens nennt. Der Name Qusnaṭīn wurde häufig als Konstantin (Arab. eigentlich Qusṭanṭīn) identifiziert.<ref name="ftn14">Vgl. Prosopographie, Konstantinos, #3928/corr.</ref> Ein byzantinisches Siegel, das einen „Konstantin, ''patrikios'', ''basileus'', ''protospatharios'' und Stratege von Sizilien“ (''Κωνσταντίνῳ πατρικίῳ βασιλικῷ πρωτοσπαθαρίῳ καὶ στρατηγῷ Σικελίας'') dokumentiert, wurde als weiteres Indiz dafür gewertet, dass der damalige Stratege Siziliens ein Konstantin gewesen sein muss. Das Siegel ist allerdings nicht eindeutig zu datieren, der Name Konstantin außerdem zu häufig, um es jenem Strategen von 826-827 zuzuweisen.<ref name="ftn15">Kislinger, Seibt, Sigilli, S. 21-23. </ref> Vorsicht ist außerdem angeraten, weil die übrigen Parallelquellen keine bzw. andere Namen anführen.<ref name="ftn16">Johannes Neapolitanus, Gesta episcoporum Neapolitanorum, ed. Georg Waitz (MGH SS rer. Lang.), Hannover: Hahn’sche Buchhandlung, 1878, S. 424-438, cap. 54, S. 429, nennt einen ''Grigorius patricius''. Das ''Chronicon Salernitanum'', ed. Ulla Westerbergh, Stockholm: Almqvist & Wiksell International, 1956, cap. 60, S. 59, spricht von einem namenlosen ''Graeculus''.</ref> Einige byzantinische Quellen geben an, dass um 825-826 ein gewisser Photeinos Stratege in Sizilien wurde.<ref name="ftn17">Vgl. Prosopographie, Photeinos, #6241.</ref> Dieser wiederum ist bekannt für seinen Dienst auf der Insel Kreta, wo er als Stratege den Angriff von Muslimen zwischen den Jahren 824-827 abzuwehren versuchte – erfolglos.<ref name="ftn18">Makrypoulias, Expeditions, S. 347-348.</ref> Von Kreta wurde Photeinos, so berichtet z. B. der byzantinische Geschichtsschreiber Ioannes Skylitzes (11. Jh.), nach Sizilien beordert.<ref name="ftn19">Theophanus Continuatus, ''Chronographia'', ed. Ihor Ševčenko, übers. Michael Featherstone und Juan Signes Codoñer (Corpus Fontium Historia Byzantinae 53), Berlin: De Gruyter, 2015, lib. 2, cap. 21-23, S. 76-78; Ioannis Scylitzae, ''Synopsis Historiarum'' (Corpus Fontium Historiae Byzantinae 5), Berlin: De Gruyter, 1973, lib. 3, cap. 16-20, S. 43; John Skylitzes, ''A Synopsis of Byzantine History, 811-1057'', übers. John Wortley, Cambridge: Cambridge University Press, 2010, lib. 3, cap. 16, S. 45; Christides, ''Conquest'', S. 81-85; Lewis, ''Power'', S. 104, 108; Tsounkarakes, Crete, S. 30-34.</ref> Weil die Schreibung von Q-s-n-ṭ-ī-n in den Handschriften des ''Kitāb Nihāyat al-arab'' als F-s-n-ṭ-ī-n überliefert ist, vertreten einige Forscher die Meinung, al-Nuwayrī habe eigentlich den Namen Photeinos im Sinn gehabt.<ref name="ftn20">Codoñer, ''Emperor'', S. 203-205, mit Verweis auf Michele Amari und Alexander Vasiliev, die diese These ebenfalls vertraten.</ref> Andere glauben, Konstantin sei der Nachfolger des Photeinos gewesen. Interessant ist vor dem Hintergrund dieser Diskussionen der Spitzname Sūda, der ebenfalls allein bei al-Nuwayrī belegt ist und bisher nicht weitere Beachtung gefunden hat. Der Name Sūda könnte in Bezug zur Ortschaft bzw. Bucht von Souda (Σούδα/ Sūdā) nahe Chania auf Kreta stehen.<ref name="ftn21">Nach Meinung einiger war dies der Landeplatz der Muslime, vgl. Treadgold, ''Revival'', S. 253; andere vermuten diesen im Norden, vgl. Makrypoulias, Expeditions, S. 349.</ref> Dies würde dafür sprechen, dass al-Nuwayrī in der Tat Photeinos und nicht Konstantin gemeint hat. Diese kleine, aber bedeutende Zusatzinformation in al-Nuwayrīs Werk könnte damit zu der intensiv geführten Debatte beitragen, wer der Stratege Siziliens war, bevor Euphemios die Herrschaft über die Insel an sich riss.


Der Bericht des al-Nuwayrī hebt sich in einem weiteren Punkt von den übrigen Darstellungen zu 827 ab, weil er eindrücklich die inner-islamische Entscheidungsfindung behandelt, die dem Angriff auf Sizilien vorausgegangen sein soll. Anders als beispielsweise im ''Chronicon Salernitanum'', in welchem sich der aġlabidische Emir beinahe schadenfroh über den inner-byzantinischen Konflikt gefreut haben soll und unmittelbar zum Angriff bereit gewesen sei, stellt al-Nuwayrī nicht den Willen des Herrschers, sondern die Diskussionen seiner Gelehrten in den Vordergrund. Während zunächst die Meinung eines Kollektivs wiedergegeben wird, das die Plünderung, nicht aber die Besiedelung Siziliens empfiehlt, wird der Rechtsgelehrte Saḥnūn als Vertreter einer Gegenmeinung namentlich aus dieser Gruppe hervorgehoben. Nachdem sich der Gelehrte über die geostrategische Lage Siziliens informiert hat, rät er von dem Vorhaben ab, indem er von einem Vogel spricht, der auf Grund der Entfernung zu Ifrīqiya nicht nach Sizilien fliegen würde. Dieses Bild dient nicht nur der objektiven Veranschaulichung von potenzieller Gefahr, sondern drückt als Metapher auch den persönlichen Standpunkt des Gelehrten aus: Der Name „Saḥnūn“ bezeichnet nämlich eine Vogelart, die dem Gelehrten, der eigentlich Muḥammad b. Saʿīd hieß, auf Grund seiner Spitzfindigkeit zugedacht worden war.<ref name="ftn22">Brockopp, Saḥnūn, S. 84.</ref> In al-Nuwayrī positioniert sich Saḥnūn damit gegen ein Unternehmen, das der Emir unter das Kommando eines gewissen Asad b. al-Furāt (gest. 213/828) stellte.  
[§10] Der Bericht des al-Nuwayrī hebt sich in einem weiteren Punkt von den übrigen Darstellungen zu 827 ab, weil er eindrücklich die inner-islamische Entscheidungsfindung behandelt, die dem Angriff auf Sizilien vorausgegangen sein soll. Anders als beispielsweise im ''Chronicon Salernitanum'', in welchem sich der aġlabidische Emir beinahe schadenfroh über den inner-byzantinischen Konflikt gefreut haben soll und unmittelbar zum Angriff bereit gewesen sei, stellt al-Nuwayrī nicht den Willen des Herrschers, sondern die Diskussionen seiner Gelehrten in den Vordergrund. Während zunächst die Meinung eines Kollektivs wiedergegeben wird, das die Plünderung, nicht aber die Besiedelung Siziliens empfiehlt, wird der Rechtsgelehrte Saḥnūn als Vertreter einer Gegenmeinung namentlich aus dieser Gruppe hervorgehoben. Nachdem sich der Gelehrte über die geostrategische Lage Siziliens informiert hat, rät er von dem Vorhaben ab, indem er von einem Vogel spricht, der auf Grund der Entfernung zu Ifrīqiya nicht nach Sizilien fliegen würde. Dieses Bild dient nicht nur der objektiven Veranschaulichung von potenzieller Gefahr, sondern drückt als Metapher auch den persönlichen Standpunkt des Gelehrten aus: Der Name „Saḥnūn“ bezeichnet nämlich eine Vogelart, die dem Gelehrten, der eigentlich Muḥammad b. Saʿīd hieß, auf Grund seiner Spitzfindigkeit zugedacht worden war.<ref name="ftn22">Brockopp, Saḥnūn, S. 84.</ref> In al-Nuwayrī positioniert sich Saḥnūn damit gegen ein Unternehmen, das der Emir unter das Kommando eines gewissen Asad b. al-Furāt (gest. 213/828) stellte.  


Asad b. al-Furāt gehörte ebenfalls den Religionsgelehrten von Kairouan an und stand ihnen nach Saḥnūn für eine Zeit als oberster Richter (''qāḍī'') vor. Erwähnenswert ist dabei, dass Asad zusammen mit Saḥnūn in Medina bei Mālik b. Anas studiert hatte, in Ifrīqiya aber später nicht mehr die Lehrmeinungen der mālikitischen, sondern der konkurrierenden hanafitischen Rechtsschule vertrat. Verschiedene arabisch-islamische Quellen berichten, dass Konkurrenz und Feindschaft das Verhältnis der beiden zueinander bestimmt habe. Außerdem weiß man, dass die islamischen Rechtsgelehrten Eroberungen und vor allem Plünderungen nicht unbedingt positiv gegenüber eingestellt waren. Gerade unter den Vertretern der mālikitischen Rechtsschule soll die Sorge groß gewesen sein, dass die Moral der Muslime durch Beutekriege verdorben werden könnte.<ref name="ftn23">Metcalfe, ''Muslims'', S. 11-12, mit FN 18 auf S. 23.</ref> In der Sammlung von Gelehrtenbiographien aus Ifrīqiya des mālikitischen Rechtsgelehrten und Historiographen al-Mālikī (gest. nach 449/1057) werden mehrere Aussprüche, Stellungnahmen und Entscheide muslimischer Rechtsgelehrter des 3./9. Jahrhunderts überliefert. Al-Mālikī hatte zu diesen Zeugnissen in den Archiven und Bibliotheken von Kairouan selbst Zugang. Er gibt dabei auch mehrere Meinungen zum Thema der Eroberung Siziliens wieder.<ref name="ftn24">Al-Mālikī, ''Riyāḍ al-nufūs fī ṭabaqāt ʿulamāʾ al-Qayrawān wa-Ifrīqiya'', ed. Bašīr al-Bakkūš, Beirut: Dār al-Ġarb al-islāmī, 3 Bde., 1981-1984, Bd. 2, S. 254-273.</ref> Dabei taucht auch Saḥnūn auf, wobei seine kritische Haltung zum sizilischen Unternehmen immer wieder zum Vorschein kommt und ebenfalls mit der Haltung von Asad b. Fūrāt kontrastiert wird.<ref name="ftn25">Al-Mālikī, ''Riyāḍ al-nufūs'', ed. al-Bakkūš, Bd. 2, S. 254-273, S. 422.</ref> Der Konflikt zwischen den beiden Autoritäten könnte damit stellvertretend für die konkurrierenden Positionen der verschiedenen Rechtsschulen zum Thema Plünderung, Eroberung und Expansion stehen.  
[§11] Asad b. al-Furāt gehörte ebenfalls den Religionsgelehrten von Kairouan an und stand ihnen nach Saḥnūn für eine Zeit als oberster Richter (''qāḍī'') vor. Erwähnenswert ist dabei, dass Asad zusammen mit Saḥnūn in Medina bei Mālik b. Anas studiert hatte, in Ifrīqiya aber später nicht mehr die Lehrmeinungen der mālikitischen, sondern der konkurrierenden hanafitischen Rechtsschule vertrat. Verschiedene arabisch-islamische Quellen berichten, dass Konkurrenz und Feindschaft das Verhältnis der beiden zueinander bestimmt habe. Außerdem weiß man, dass die islamischen Rechtsgelehrten Eroberungen und vor allem Plünderungen nicht unbedingt positiv gegenüber eingestellt waren. Gerade unter den Vertretern der mālikitischen Rechtsschule soll die Sorge groß gewesen sein, dass die Moral der Muslime durch Beutekriege verdorben werden könnte.<ref name="ftn23">Metcalfe, ''Muslims'', S. 11-12, mit FN 18 auf S. 23.</ref> In der Sammlung von Gelehrtenbiographien aus Ifrīqiya des mālikitischen Rechtsgelehrten und Historiographen al-Mālikī (gest. nach 449/1057) werden mehrere Aussprüche, Stellungnahmen und Entscheide muslimischer Rechtsgelehrter des 3./9. Jahrhunderts überliefert. Al-Mālikī hatte zu diesen Zeugnissen in den Archiven und Bibliotheken von Kairouan selbst Zugang. Er gibt dabei auch mehrere Meinungen zum Thema der Eroberung Siziliens wieder.<ref name="ftn24">Al-Mālikī, ''Riyāḍ al-nufūs fī ṭabaqāt ʿulamāʾ al-Qayrawān wa-Ifrīqiya'', ed. Bašīr al-Bakkūš, Beirut: Dār al-Ġarb al-islāmī, 3 Bde., 1981-1984, Bd. 2, S. 254-273.</ref> Dabei taucht auch Saḥnūn auf, wobei seine kritische Haltung zum sizilischen Unternehmen immer wieder zum Vorschein kommt und ebenfalls mit der Haltung von Asad b. Fūrāt kontrastiert wird.<ref name="ftn25">Al-Mālikī, ''Riyāḍ al-nufūs'', ed. al-Bakkūš, Bd. 2, S. 254-273, S. 422.</ref> Der Konflikt zwischen den beiden Autoritäten könnte damit stellvertretend für die konkurrierenden Positionen der verschiedenen Rechtsschulen zum Thema Plünderung, Eroberung und Expansion stehen.  


Dass al-Nuwayrī selbst im nächsten Umfeld eines mālikitischen ''qāḍī'' lebte, der ursprünglich vielleicht sogar Patron seines Werkes war, mag dazu beigetragen zu haben, dass diese bemerkenswerte Anekdote, die an den mālikitischen Rechtsgelehrten Saḥnūn erinnert und seine Besonnenheit herausstellt, in den Bericht integriert wurde. Ob es sich um eine echte Aussage des Saḥnūn handelte oder ob al-Nuwayrī den Dialog, womöglich inspiriert durch die Sammlung des al-Mālikī, fingiert hat, lässt sich nicht beantworten. Es steht aber zumindest zu vermuten, dass al-Nuwayrī mit dieser Passage selbst Position zum Unternehmen in Sizilien bezog.  
[§12] Dass al-Nuwayrī selbst im nächsten Umfeld eines mālikitischen ''qāḍī'' lebte, der ursprünglich vielleicht sogar Patron seines Werkes war, mag dazu beigetragen zu haben, dass diese bemerkenswerte Anekdote, die an den mālikitischen Rechtsgelehrten Saḥnūn erinnert und seine Besonnenheit herausstellt, in den Bericht integriert wurde. Ob es sich um eine echte Aussage des Saḥnūn handelte oder ob al-Nuwayrī den Dialog, womöglich inspiriert durch die Sammlung des al-Mālikī, fingiert hat, lässt sich nicht beantworten. Es steht aber zumindest zu vermuten, dass al-Nuwayrī mit dieser Passage selbst Position zum Unternehmen in Sizilien bezog.  


Insgesamt bietet die hier zitierte Passage somit nicht nur eine Parallelüberlieferung mit abweichendem Erklärungsmodell und wertvollen Zusatzinformationen zum Beginn der islamischen Eroberung Siziliens. Sie reflektiert außerdem das Handeln der Eroberer und lässt dadurch sowohl jegliche interreligiösen Auseinandersetzungen zwischen Christen und Muslimen als auch Schuldzuweisungen oder moralische Wertungen in den Hintergrund treten. Allem Anschein nach mahnt al-Nuwayrī vorsichtig die eigenen Reihen: Durch die (vielleicht fingierte) Wiedergabe einer religiös-rechtlichen Autorität weist al-Nuwayrī auf Unstimmigkeiten innerhalb der Muslime hin und mag damit die Entscheidung zur Eroberung Siziliens retrospektiv sogar in Frage gestellt haben. Aus seiner Perspektive sollte Saḥnūn nämlich recht behalten: Die Eroberung Siziliens ging nicht nur enorm langsam voran, sondern war früh von inneren Spaltungen und Konflikten gezeichnet. Überdies schrieb al-Nuwayrī zu einem Zeitpunkt, da die islamische Provinz Sizilien längst wieder an die „Franken“ gefallen war, was in der arabisch-islamischen Geschichtsschreibung bisweilen als „Strafe Gottes“ gedeutet wurde.<ref name="ftn26">Al-Mālikī, ''Riyāḍ al-nufūs'', ed. al-Bakkūš, Bd. 1, S. 273.</ref>|6=Al-Nuwayrī, ''Nihāyat al-arab fī funūn al-adab'', ed. Naǧīb Muṣṭafā Fawwāz, Ḥikmat Kašlī Fawwāz, Bd. 24, Beirut: Dār al-Kutub al-ʿIilmīyat, 2004, S. 193-196.
[§13] Insgesamt bietet die hier zitierte Passage somit nicht nur eine Parallelüberlieferung mit abweichendem Erklärungsmodell und wertvollen Zusatzinformationen zum Beginn der islamischen Eroberung Siziliens. Sie reflektiert außerdem das Handeln der Eroberer und lässt dadurch sowohl jegliche interreligiösen Auseinandersetzungen zwischen Christen und Muslimen als auch Schuldzuweisungen oder moralische Wertungen in den Hintergrund treten. Allem Anschein nach mahnt al-Nuwayrī vorsichtig die eigenen Reihen: Durch die (vielleicht fingierte) Wiedergabe einer religiös-rechtlichen Autorität weist al-Nuwayrī auf Unstimmigkeiten innerhalb der Muslime hin und mag damit die Entscheidung zur Eroberung Siziliens retrospektiv sogar in Frage gestellt haben. Aus seiner Perspektive sollte Saḥnūn nämlich recht behalten: Die Eroberung Siziliens ging nicht nur enorm langsam voran, sondern war früh von inneren Spaltungen und Konflikten gezeichnet. Überdies schrieb al-Nuwayrī zu einem Zeitpunkt, da die islamische Provinz Sizilien längst wieder an die „Franken“ gefallen war, was in der arabisch-islamischen Geschichtsschreibung bisweilen als „Strafe Gottes“ gedeutet wurde.<ref name="ftn26">Al-Mālikī, ''Riyāḍ al-nufūs'', ed. al-Bakkūš, Bd. 1, S. 273.</ref>|6=Al-Nuwayrī, ''Nihāyat al-arab fī funūn al-adab'', ed. Naǧīb Muṣṭafā Fawwāz, Ḥikmat Kašlī Fawwāz, Bd. 24, Beirut: Dār al-Kutub al-ʿIilmīyat, 2004, S. 193-196.


Al-Nuwayrī, Nihāyat al-arab, in: ''Biblioteca Arabo-Sicula. Ossia raccolta di testi Arabici che toccano la geografia, la storia le biografie e la bibliografia della Sicilia'', ed. Michele Amari, Umberto Rizzitano, Bd. 2, Palermo: Accademia nazionale di scienze lettere e arti, 1988², S.&nbsp;484-485.
Al-Nuwayrī, Nihāyat al-arab, in: ''Biblioteca Arabo-Sicula. Ossia raccolta di testi Arabici che toccano la geografia, la storia le biografie e la bibliografia della Sicilia'', ed. Michele Amari, Umberto Rizzitano, Bd. 2, Palermo: Accademia nazionale di scienze lettere e arti, 1988², S.&nbsp;484-485.
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