Erbfolgen im Parzival (Wolfram von Eschenbach, Parzival)

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Wolfram von Eschenbachs Parzival beginnt im ersten Buch direkt mit dem Erbfall von Anschouwe. Im weiteren Verlauf des Romans kommen einige Erbstreitigkeiten, Erbfälle und allgemeine Probleme mit der Erbfolge vor und bilden ein prägendes Motiv der Handlung. Das Erben ganzer Königreiche war in der hochmittelalterlichen Adelsgesellschaft ein wichtiger Bestandteil der Herrschaftslegitimation und ist unverzichtbar für unsere Vorstellung dieser, vom Adel dominierten, Welt. In diesem Artikel sollen die historischen Hintergründe zu Erbgängen und Erbfällen zur Zeit Wolframs von Eschenbach erläutert und die im Parzival vorhandenen Beispiel genauer analysiert werden.

Historischer Hintergrund

Arten der Erbfolge

Das Hochmittelalter kennt mehrere Erbfolgeregelungen, diese waren nicht einheitlich und ein Konsens musste sich im Lauf der Jahrhunderte erst herausbilden.[Delabar 1990: S. 21] Zur Zeit Wolframs wurde üblicherweise eine der drei folgenden Erbfolgeregelungen benutzt: entweder die Primogenitur, die Realteilung oder die Ganerbschaft.

Primogenitur

Bei der Primogenitur handelt es sich um eine Erbfolgeregelung, bei welcher der erstgeborene Sohn der Haupterbe ist und die Nachgeborenen leer ausgehen oder mit weit weniger ausgezahlt werden. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, den Besitz nicht durch Aufteilung zu schmälern und dadurch das Ansehen und den Wohlstand des Hauses zu bewahren.[Althoff 1990: S. 60] Als sich die Erblichkeit von Lehen immer weiter etablierte, bestand auch die Notwendigkeit diese vereinigt zu halten, ein Lehen sollte unteilbar sein.[Noltze 1995: S. 221] Die Nachgeborenen standen in diesem Fall vor der Wahl, sich dem Erstgeborenen unterzuordnen, also seine Vasallen zu werden und von ihm dafür Land zu empfangen, sowie möglicherweise eine Nebenlinie zu gründen oder auf Reisen und Abenteuer zu gehen und ihr Glück (in Form einer erbenden Tochter oder Belohnungen durch Herrscher) in der Ferne zu finden.[Althoff 1990: S. 60] Gerade im Frankreich des 12. Jahrhunderts verbreitete sich die Primogenitur wegen der Bedeutung des Lehenwesens zusehend, im deutschen Reich war es hingegen nicht so durchgreifend, vor allem weil hier die Lehensstruktur noch eine andere war und die Herrscher stärker auf die eigene Hausmacht aufbauten und deswegen nicht so sehr auf die militärische Unterstützung ihrer Lehensnehmer angewiesen waren.[Noltze 1995: S. 221] Im Heiligen Römischen Reich wurde die Primogenitur für Kurfürsten 1356 in der Goldenen Bulle Karls des IV. verpflichtend. Im so genannten Privilegium Minus ist die Erbfolge des neu entstandenen Herzogtums Österreich geregelt. Dabei ist eine primogene Erbteilung vorgesehen. Sollte kein Sohn vorhanden sein, geht das Erbrecht auf Töchter über, sollte es davon ebenso keine geben, durfte der Herzog einen Nachfolger bestimmen, welcher vom Kaiser belehnt würde.[1]

Teilung

Eine Aufteilung oder gar Realteilung des Erbes ist eine andere Herangehensweise. Dabei wird das Erbe unter allen Erbberechtigten aufgeteilt, entweder möglichst gleich und gerecht (Realteilung) oder mit merklichen Unterschieden, aber immer noch so, dass jeder Erbberechtigte einen Teil erhält. Die Realteilung war gerade im Frühmittelalter sehr verbreitet, die Merowinger teilten ihre Königreiche unter allen Söhnen auf. Die Söhne des Karolingers Ludwig der Fromme, kämpften so lange gegeneinander bis sie das Frankenreich schließlich am 10. August 843 im Vertrag von Verdun aufteilten. Auch Heinrich II., der König von England und Graf von Anjou wollte sein Erbe unter seinen Söhnen aufteilen. Je früher die Söhne geboren waren, desto größer waren die zugeteilten Ländereien, seinem Erstgeborenen versprach er die Königsherrschaft. Unter den Söhnen und auch gegenüber dem Vater, der diese Herrschaften erst nach seinem Tod abgeben wollte, kam es zu mehreren Kriegen und Kämpfen. Schlussendlich setzte sich Richard I. (Löwenherz) durch und wurde zum neuen König von England ernannt, sein Bruder Johann wurde sein Stellvertreter und trotz interner Krisen, mangels eigener Nachkommen, sein Nachfolger. Die Aufteilung eines Reiches hat demnach in der Geschichte oftmals zu Familienkriegen geführt, bis eine Entscheidung auf dem Schlachtfeld gefallen war.

Ganerbschaft

Bei der Ganerbschaft handelt es sich um ein, vorallem im germanischen Raum verbreitetes Erbfolgeprinzip.[Noltze 1995: S. 221] Dabei wird die Erbschaft nicht auf einen Einzelnen gelegt, aber auch nicht in mehrere Teile zersplittert, sondern ungeteilt an eine Gruppe von Erbberechtigten vererbt. Diese haben gemeinsam die Herrschaft und Verantwortung über das Erbgut und können nur gemeinsam regieren. Dadurch sollen Erbkonflikte vermieden werden, eine mögliche Handlungsunfähigkeit durch Uneinigkeit der gleichberechtigten Erben ist jedoch die Gefahr.[Noltze 1995: S. 221] Ein Beispiel für eine Ganerbschaft stellen die Markgrafen von Baden Heinrich I. und Hermann V. dar, welche ihre Erlasse und Entscheidungen stets gemeinsam belegten. Allerdings teilten auch die ihr Erbe später unter sich auf und wollten nicht mehr gemeinsam regieren.[2]

Frauen

Frauen waren im Hochmittelalter üblicherweise selten herrschend und erbten auch nur in Ausnahmefällen den Besitz.[Goetz 2009: S. 24] Einer dieser Ausnahmefälle war, wenn die Familie über keine Söhne verfügte. Dann war die Tochter eine sogenannte Erbtochter, die den ganzen Besitz der Eltern nach deren Erbfall in die Ehe brachte. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Gertrud von Sachsen, die Erbtochter Kaiser Lothars III.. Sie wurde die Frau des Herzogs von Bayern, Heinrich dem Stolzen, nach dem Tod ihres Vaters Lothar III. ging dessen Herzogtum Sachsen an Heinrich über, welcher dadurch eine Zeit lang im Besitz zweier Herzogtümer war. Ansonsten herrschten Frauen zumeist, wenn der Ehemann in einer noch kinderlosen Ehe verstarb, regierungsunfähig wurde, die Erben noch zu jung waren um das Erbe anzutreten, oder das Erbe nach dem Tod eines unverheirateten aber regierenden Sohnes an die Mutter zurückfiel. Ein Fall von Frauenherrschaft ist die Regentschaft der Gräfin Johanna I. von Flandern, die ihre Grafschaft lange Zeit selbst verwaltete, während ihr Mann in Gefangenschaft war.[3] Eine Ausnahmeerscheinung aber doch vorhanden waren so genannte Kunkellehen, Lehen welche generell in matrilinearer Linie oder gemischt vererbt wurden.

Erbfälle im ‘‘Parzival‘‘

Anschouwe

Gandin

Die Parzival Handlung beginnt im 1. Buch mit dem Erbfall des Königs Gandin von Anschouwe, welcher in einem Kampf getötet worden war (5,28). Nach dessen Tod soll sein erstgeborener Sohn Galoes alles erben, der zweitgeborene wird nicht bedacht (5,4-8). Die Fürsten von Anschouwe kehren wegen des Mannfalles bei Gandin ein und erhalten ihre Lehen zugesprochen (6,2-9). Dabei sprechen sie die Bitte aus, Gahmuret möge doch von seinem Bruder auch Ländereien erhalten, um seinem Stand gerecht zu werden (6,11-21), Gandin befürwortet die Bitte und bietet seinem Bruder an, wie sein eigener Sohn am Hofe zu leben (7,3-5). Gahmuret jedoch lehnt dies ab, da er dadurch keine Ehre gewinnen kann. Er bittet statt dessen um Gefolge und Austattung um auf eine ritterliche Fahrt zu gehen (7,19-30/8,1-21). Diese Bitte wird ihm von Bruder und Mutter unter Zögern gewährt (8,27-12,26) und er zieht in die Ferne um Heldentaten zu vollbringen. Hierbei handelt es sich also um den klassischen Fall einer Primogenitur, der ältere Sohn bietet dem jüngeren an sein Gefolgsmann zu werden, um aber selbst zu Ehre und Ruhm zu gelangen lehnt der jüngere Sohn ab und geht auf Ritterfahrt.[Noltze 1995: S. 217] Somit existiert für Gahmuret eine doppelte Motivation auf Aventurie zu gehen, einerseits um der puren Ritterlichkeit willen, andererseits da er zuhause nur im Schatten seines größeren Bruders leben könnte und davon seine Ehre bedroht sieht.[Noltze 1995: S. 220] Bemerkenswert an dieser Einführung sind die Kommentare Wolframs zur Primogenitur. Er beschreibt sie einerseits als im französischen Recht üblich, in deutschen Gebieten auch teilweise vorhanden, sowie den Lesern bekannt (4,27-30), andererseits nennt er sie eine "fremdiu zeche" (5,21) und drückt damit die Fremdheit dieser Ordnung für sich selbst und den Leser aus. Genauso bezeichnet er sie einerseits als von einem weisen Mann geschaffene Ordnung (5,11), andererseits kritisert er ihre Ungerechtigkeit da sie den jüngeren in Not bringt und ihm seinen Erbteil vorenthält (5,4-6). Diese ambivalente Haltung Wolframs zur Primogenitur spiegelt den Zustand seiner Zeit wieder, wo diese Erbfolgeordnung sich mancherorts durchgesetzt hatte aber sicherlich noch kein allgemeiner Brauch war.

Der Gralskönig

Die Gralsherrschaft geht auf Titurel zurück, da dieser den heiligen Gral erhalten hatte. Die Erbfolge ist hier etwas umständlicher als üblicherweise und an mehrere Faktoren gebunden. Diese bestehen daraus, dass Gott den Träger auswählen muss (468,12-24/471,26-29) und die Gralsgesellschaft ihm zustimmen muss (796,17-21). Gott bestimmt jedoch nur Personen mit dem Blute Titurels (455,12-22) und die Gralsgesellschaft stimmt Entscheidungen des Grals immer zu. Also ist die Abstammung von Titurel das ausschlaggebende. Nach Titurel war dessen Sohn Frimutel Gralskönig, dieser starb jedoch im Kampf (586,8-11). Daraufhin wurde dessen erstgeborener Sohn Anfortas Gralskönig, dieser ist jedoch nicht mehr würdig Gralskönig zu sein und kann, wegen einer Verletzung am Gemächt, keine Nachfahren zeugen (616,11-26). Frimutels zweiter Sohn Trevrizent hat dem Rittertum abgeschworen und ist deswegen aus der Erbfolge ausgeschlossen (480,19-24). Ein agnatischer Nachfolger ist also nicht mehr vorhanden. Deswegen erwählt der Gral Parzival als Nachfolger. Dessen Mutter Herzeloyde ist eine Tochter des Frimutel, somit hat Parzival das nötige Blut des Titurel in seinen Adern. Als letzter geeigneter Erbe wird die Gralskönigswürde Parzival nach langen Bestrebungen und Mühen verliehen (827,7f).

Parzival

Parzivals Erbfolge wird bereits bei seiner Ernennung zum Gralskönig geplant. Sein erster Sohn Loherangrin wird direkt als nachfolgender Gralskönig festgelegt (781,17-19). Da Parzival selbst als Gralskönig nicht über seine weiteren Reiche herrschen kann, wird Kardeiz bereits als Kind zum König gekrönt (803,21), Parzival spricht ihm die Herrschaft über Waleis, Norgals, Kanvoleiz, Kyngrivals, Bealzenan und Anschouwe zu (803,5-10) und fordert seine Vasallen auf ihm damit zu helfen wenn er ein Mann geworden ist (803,9-16). Wolfram greift sogar soweit vor, dass er Kardeiz für die Zukunft zusagt das Erbe des Parzival und des Gahmuret erobern zu könnnen (803,22-23). Parzivals Erbfolge, sowohl betreff des Grals, als auch seiner übrigen Königreiche, ist also für die Zukunft geregelt.

Bretane

Utependragun

Das erste Mal als Teil der Handlung werden Utependragun,Artus , Lot und Gawan im II. Buch beim Turnier von Kanvoleis erwähnt. Utependragun ist anwesend (65,29-30), sein Sohn Artus ist auf der Suche nach seiner Mutter, welche Clinschor mit einem Zauber entführt hatte (66,4-8). Desweiteren sind Lot von Norwaege (66,11), der Schwiegersohn des Utependragun und dessen Sohn Gawan, der noch eine Knabe ist (66,15-17) beschrieben. Im Übergang zum III. Buch findet ein Generationenwechsel statt, die Handlung geht einige Jahre in die Zukunft und handelt nun vom Kind des Protagonisten der ersten 2 Bücher, Parzival. Auch Utependraguns Sohn Artus hat mittlerweile die Herrschaft über Bretane angetreten (273,4). Artus war bereits beim Turnier von Kaleis alt genug um selbst Clinschor zu jagen, ist jetzt also deutlich älter als Parzival oder Gawan. Dieser Generationenwechsel wird mit keinem Wort genauer beschrieben. Der Erbfall des Utependragun und Artus als dessen Erbe, scheinen bis zu Ithers auftreten völlig unangefochten zu sein.

Ithers Ansprüche

Ither von Gaheviez ist der König von Kukumerland und wird auch der "Rote Ritter" genannt. Er ist Mitglied der Tafelrunde um König Artus. Er gerät in Streit mit König Artus als er Erbansprüche auf das Land Bertane stellt und Artus diese Ansprüche ablehnt. Bevor es zwischen Parzival und Ither zum Zweikampf kommt, fordert Parzival Ither auf, nicht nur seine Rüstung an ihn abzutreten, sondern auch (im Sinne Artus') die Herrschaftsansprüche auf Bertane fallen zu lassen. Ither wird schlussendlich von Parzival getötet (155,7-11) und die Damen des Hofes geraten darüber in große Trauer. [Brüggen 2011: S. 888] Ithers Erbanspruch ist schwer nachzuverfolgen, wahrscheinlich bezieht er sich auf seine Mutter, die Schwester Utependraguns und ficht damit die Primogenitur des Artushofes an. Er verlangt also einen Teil des Erbes welches seine Mutter bereits nicht erhalten hat. Artus ist jedenfalls von seinen Ansprüchen nicht überzeugt und gewährt sie auch nicht (150,4-10). Ithers Ansprüche sind nicht weit genug erklärt um wirklich beurteilt werden zu können. Belege dafür, dass sie überzeugend und gerechtfertigt sind, gibt es jedoch nicht[Pratelidis 1994: S. 77]

Artus

Artus und Ginover hatten einen Sohn, Ilinot. Dieser starb jedoch im Kampf (586,10) weswegen das Reich des Artus nun auch von einer agnatischen Erblinie abrücken muss um einen Nachfolger zu finden. Artus Nachfolge wird im Parzival nicht weiter behandelt, hat in der Forschungsliteratur aber zu einigen Spekulationen geführt. Die am weitesten verbreitete Forschungsmeinung dazu, sieht einen von Artus Schwestersnöhnen als kommenden Erben. Also entweder Beacurs, Gawan oder Gaherjet.[Pratelidis 1994: S. 53] Damit würde parallel zum Gralshof auch die Herrschaft des Gralshofes an einen Schwesternsohn des Artus weitergehen. Weitere Ansprüche sind nach den klassischen Erbfolgeregelungen bei den Personen im Parzival nicht auszumachen, eindeutig entschieden werden kann die Frage jedoch nicht.[Pratelidis 1994: S. 53]

Literaturangaben

<HarvardReferences /> Althoff, Gerd: Verwandte, Freunde und Getreue: zum politischen Stellenwert der Gruppenbindungen im früheren Mittelalter, Darmstadt 1990. [*Althoff 1990]

Brüggen,Elke/Bumke, Joachim: Figuren-Lexikon, Art. "Gramoflanz", in: Heinzle, Joachim (Hrsg.): Wolfram von Eschenbach. Ein Handbuch, Band II, Berlin/Boston 2011.[*Brüggen 2011]

Delabar, Walter: Erkantiu sippe unt hoch geselleschaft. Studien zur Funktion des Verwandtschaftsverbandes in Wolframs von Eschenbach Parzival, Göppingen 1990. [*Delabar 1990]

Goetz, Hans-Werner: Verwandtschaft im frühen Mittelalter (I): Terminologie und Funktionen, in: Gerhard, Krieger: Verwandtschaft, Freundschaft, Bruderschaft: soziale Lebens- und Kommunikationsformen im Mittelalter, Berlin 2009. [*Goetz 2009]

Noltze, Holger: Gahmurets Orientfahrt: Kommentar zum ersten Buch von Wolfram 'Parzival' (4,27-58,26), Würzburg 1995. [*Noltze 1995]

Pratelidis, Konstantin: Tafelrunde und Gral: die Artuswelt und ihr Verhältnis zur Gralswelt im ‚Parzival‘ Wolframs von Eschenbach, Würzburg 1994. [*Pratelidis 1994]

Wolfram von Eschenbach: Parzival. Studienausgabe. Mittelhochdeutscher Text nach der sechsten Ausgabe von Karl Lachmann. Übersetzung von Peter Knecht. Mit einer Einführung zum Text der Lachmannschen Ausgabe und in Probleme der 'Parzival'-Interpretation von Bernd Schirok, 2. Aufl., Berlin/New York 2003.

Quellen

  1. Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125-1197, 2. Teil: Die Regesten des Kaiserreichs unter Friedrich I. 1152 (1122) – 1190, Lieferung 1: 1152 – 1158. erarbeitet von Opll, Ferdinand/ Mayr, Hubert, Wien 1980. Regest 417.
  2. Regesta Imperii V. Jüngere Staufer 1198-1272, Die Regesten des Kaiserreichs unter Philipp, Otto IV, Friedrich II, Heinrich (VII), Conrad IV, Heinrich Raspe, Wilhelm und Richard 1198-1272, herausgegeben von Böhmer, Johann/ Ficker, Julius / Winckelmann, Eduard, Innsbrüch 1881-1901. Regest 10977.
  3. Regesta Imperii V. Jüngere Staufer 1198-1272, Die Regesten des Kaiserreichs unter Philipp, Otto IV, Friedrich II, Heinrich (VII), Conrad IV, Heinrich Raspe, Wilhelm und Richard 1198-1272, hersgegeben von Böhmer, Johann/ Ficker, Julius / Winckelmann, Eduard, Innsbrüch 1881-1901. Regest 10780.