713: Der Vertrag von Tudmīr als Zeugnis der muslimischen Unterwerfung der Iberischen Halbinsel: Unterschied zwischen den Versionen

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Trotz aller unterschiedlichen Kontexte und Funktionen des Vertragstextes in den einzelnen Werken sind die vier Versionen des Vertrages fast identisch. In allen vier Versionen handelt es sich um ein von ʿAbd al-ʿAzīz b. Mūsā ausgestelltes Dokument an einen gewissen Tudmīr, der als Herr von Orihuela und verschiedener anderer Städte gilt. Nur in den Details weisen die Vertragstexte einige Unterschiede auf.  
Trotz aller unterschiedlichen Kontexte und Funktionen des Vertragstextes in den einzelnen Werken sind die vier Versionen des Vertrages fast identisch. In allen vier Versionen handelt es sich um ein von ʿAbd al-ʿAzīz b. Mūsā ausgestelltes Dokument an einen gewissen Tudmīr, der als Herr von Orihuela und verschiedener anderer Städte gilt. Nur in den Details weisen die Vertragstexte einige Unterschiede auf.  


Zum einen finden sich orthographische Varianten in der genealogischen Anbindung Tudmīrs, der bei al-ʿUḏrī als „Sohn des Ġandrīs“, bei al-Ḍabbī als „Sohn des Ġabdūš“, bei al-Sabtī als „Sohn des ʿAbdūs“ und bei al-Ḥimyarī entweder als „Sohn des Ġandras“ oder, in einer Manuskriptvariante, als „Sohn des ʿAbdūš“ bezeichnet wird.  
Zunächst finden sich orthographische Varianten in der genealogischen Anbindung Tudmīrs, der bei al-ʿUḏrī als „Sohn des Ġandrīs“, bei al-Ḍabbī als „Sohn des Ġabdūš“, bei al-Sabtī als „Sohn des ʿAbdūs“ und bei al-Ḥimyarī entweder als „Sohn des Ġandras“ oder, in einer Manuskriptvariante, als „Sohn des ʿAbdūš“ bezeichnet wird.  


Tudmīr werden in allen Versionen des Vertrages sieben Städte zugewiesen, dieser Herrschaftsbereich aber nicht immer gleich definiert: Bei al-ʿUḏrī erhält er die Städte Orihuela, Mula, Lorca, Baltana, Alicante, Ello und Elche, bei al-Ḍabbī und al-Ḥimyarī die Städte Orihuela, Baltana, Alicante, Mula, Villena, Lorca und Ello. Al-Sabtī kündigt zwar sieben Städte an, nennt aber nur die fünf Städte Orihuela, Baltana, Mula, Villena (''Bunīra'') und Lorca.  
Tudmīr werden in allen Versionen des Vertrages sieben Städte zugewiesen, dieser Herrschaftsbereich aber nicht immer gleich definiert: Bei al-ʿUḏrī erhält er die Städte Orihuela, Mula, Lorca, Baltana, Alicante, Ello und Elche, bei al-Ḍabbī und al-Ḥimyarī die Städte Orihuela, Baltana, Alicante, Mula, Villena, Lorca und Ello. Al-Sabtī kündigt zwar sieben Städte an, nennt aber nur die fünf Städte Orihuela, Baltana, Mula, Villena (''Bunīra'') und Lorca.  
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