812: Eine Anweisung Karls des Großen bezüglich immigrierter Hispani

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Verfasser/in: Daniel G. König

Quelle

Praeceptum pro Hispanis (2. April 812), ed. Alfred Boretius (MGH Leges, Capitularia regum Francorum 1), Hannover: Hahn, 1883, n. 76, S. 169, übers. Daniel G. König.
In nomine Patris et Filii et Spiritus sancti. Karolus, serenissimus augustus, a Deo coronatus, magnus pacificus imperator, Romanorum gubernans imperium, qui et per misericordiam Dei rex Francorum et Langobardorum Berane, Gauscelino, Gisclafredo, Odilone, Ermengario, Ademaro, Laibulfo et Erlino comitibus. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Karl, erlauchter, von Gott gekrönter Augustus und großer friedensbringender Imperator, der das Imperium der Römer beherrscht, der durch die Gnade Gottes König der Franken und Langobarden ist, an die Grafen Beranus, Gauseclinus, Gisclafredus, Odilo, Ermengarius, Ademarus, Laibulfus and Erlinus.
Notum sit vobis, quia isti Ispani de vestra ministeria, Martinus presbiter, Iohannis, Quintila, Calapodius, Asinarius, Egila, Stephanus, Rebellis, Ofilo, Atila, Fredemirus, Amabilis, Christianus, Elpericus, Homodei, Jacentius, Esperandei, item Stephanus, Zoleiman, Marchatellus, Theodaldus, Paraparius, Gomis, Castellanus, Ardaricus, Wasco, Wisisus, Witericus, Ranoidus, Sunicfredus, Amancio, Cazerellus Longobardus, Zate, militeis, Odesindus, Walda, Roncariolus, Mauro, Pascales, Simplicio, Gabinus, Solomo presbyter, ad nos venientes suggesserint, quod multas obpressiones sustineant de parte vestra et iuniorum vestrorum. Et dixerunt, quod aliqui pagenses fiscum nostrum sibi alter alterius testificant ad eorum proprietatem et eos exinde expellant contra iusticiam et tollant nostram vestituram, quam per triginta annos seu amplius vestiti fuimus, et ipsi per nostrum donitum de eremo per nostram datam licentiam retraxerunt. Dicunt etiam, quod aliquas villas, quas ipsi laboraverunt, laboratas illis eis abstractas habeatis et beboranias illis superponitis, et saiones qui per fortia super eos exactant. Weil diese Spanier (Ispani) unter Eurer Dienstaufsicht befindend, sei Euch mitgeteilt: Der Presbyter Martin, Johannes, Quintila, Calapodius, Asinarius, Egila, Stephanus, Rebellis, Ofilo, Atila, Fredemirus, Amabilis, Christianus, Elpericus, Homodei, Jacentius, Esperandei, ferner Stephan, Zoleiman, Marchatellus, Theodaldus, Paraparius, Gomis, Castellanus, Ardaricus, Wasco, Wisisus, Witericus, Ranoidus, Sunicfredus, Amancio, der Langobarde Cazerellus, Zate und seine Kämpfer [militeis = milites eius?], Odesindus, Walda, Roncariolus, Mauro, Pascales, Simplicio, Gabinus, der Presbyter Solomo haben zu uns kommend (ad nos venientes) angedeutet, dass sie von Eurer Seite sowie derjenigen Eurer Untergebenen viele Unterdrückungen ertragen. Sie sagen, dass einige Dorfleute – jeweils einer für den anderen – bezeugen, dass unser Fiskalland zu ihrem Besitz zähle, sie [die Ispani] rechtswidrig von da vertreiben und damit unser Landvergaberecht (vestituram) zunichte machen, das wir dreißig Jahre oder mehr ausgeübt haben, während jene [die Ispani] und mit unserer ausdrücklichen Erlaubnis der Wüstenei [Land] abtrotzen. Sie behaupten auch, dass Ihr ihnen einige Landgüter, die sie selbst bearbeitet haben, abgenommen habt und ihnen Abgaben (beboraniae[1]) auferlegt und Funktionäre (saiones[2]) vorgesetzt habt, die sie mit ganzer Kraft auspressen.
Quamobrem iussimus Iohanne archiepiscopo misso nostro, ut ad dilectum filium nostrum Lodoicum regem veniret et hanc causam ei per ordinem recitaret. Et mandavimus illi, ut tempore oportuno illuc veniens et vos in eius presentiam venientes, hordinare faciat, quomodo aut qualiter ipsi Ispani vivere debeant. Aus diesem Grund haben wir unserem Gesandten, dem Erzbischof Johannes, befohlen, dass er unseren geliebten Sohn, König Ludwig, besuche und ihm per Befehl diesen Fall schildere. Und wir haben ihm befohlen, dass er zu einer geeigneten Zeit dorthin kommen und Ihr in seine Gegenwart kommen sollt, damit er klar darlegt, auf welche Weise und wie diese Spanier leben sollen.
Propterea has litteras fieri praecepimus atque demandamus, ut neque vos neque iuniores vestri memoratos Ispanos nostros, qui ad nostram fiduciam de Ispania venientes, per nostram datam licentiam erema loca sibi ad laboricandum propriserant et laboratas habere videntur, nullum censum superponere praesumatis neque ad proprium facere permittatis; quoad usque illi fideles nobis aut filiis nostris fuerunt, quod per triginta annos abuerint per aprisionem, quieti possideant et illi et posteritas eorum et vos conservare debeatis. Et quicquid contra iustitiam eis vos aut iuniores vestri factum habetis aut si aliquid eis iniuste abstulistis, omnia in loco restituere faciatis, sicuti gratiam Dei et nostram vultis habere propitiam. Deswegen haben wir befohlen, diese Briefe auszustellen und erwarten, dass weder Ihr noch Eure Untergebenen wagt, unseren erwähnten Spaniern, die aus Spanien unter unsere Obhut (ad nostram fiduciam) gekommen sind, sich mit unserer gegebenen Erlaubnis wüste Ländereien angeeignet und zu bearbeitet haben scheinen, irgendeine Steuer aufzuerlegen, noch erlaubt, dass man sich ihrer Besitztümer bemächtigt. Denn da jene sich bis jetzt uns und unseren Söhnen als loyal erwiesen haben, sollen sie und ihre Nachkommenschaft in Ruhe besitzen, was sie sich dreißig Jahre lang im Rahmen einer aprisio angeeignet haben, während Ihr es bewahren sollt. Was immer Ihr oder Eure Untergebenen ihnen gegen das Gesetz angetan habt, oder wenn Ihr ihnen irgendetwas unrechtmäßig weggenommen habt, sollt Ihr alles wieder an seinen Platz zurückführen, insofern Ihr die Gnade Gottes und unser Wohlwollen genießen wollt.
Et ut certius credatis, de anulo nostro subter sigillari iussimus. Guidbertus diaconus ad vicem Ercambaldi recognovit. Data IV. Nonas Aprili anno Christo propicio imperii nostri XII, regni vero in Francia XLIV. atque XXXVIII in Italia, indictione quinta. Actum Aquisgrani palacio regio in Dei nomine feliciter. Amen. Und damit Ihr dies als sicher anerkennt, haben wir befohlen, unten mit unserem Ring zu siegeln. Der Diakon Guidbertus hat anstelle von Ercambaldus gegengezeichnet. Gegeben an den 4. Nonen des April im von Christus bevorzugten 12. Jahr unserer Kaiserherrschaft, unserem 54. Jahr unserer Herrschaft im Frankenreich und unserem 38. in Italien, in der 5. Indiktion. Ausgegeben in der königlichen Pfalz in Aachen, glücklich im Namen Gottes. Amen.

Autor/in & Werk

Beim zitierten Dokument handelt es sich um einen am 2. April 812 ausgestellten Erlass (praeceptum)[3] Karls des Großen – seit 769 König und seit 771 alleiniger König der Franken (rex Francorum), seit 774 König der Langobarden (rex Langobardorum) und seit 800 Kaiser der Römer (imperator Romanorum). Die Anweisung richtet sich an eine Gruppe von Grafen (comites) im Südwesten des Frankenreiches. Zwar definiert das Praeceptum nicht genau, in welchen Regionen diese Grafen Herrschaft ausübten. Prosopographische Studien von Philippe Depreux erlauben es uns aber, sie grob in das Umfeld der Städte Barcelona, Girona, Ampurias, Carcassonne, Narbonne und Arles einzuordnen, also in Regionen, die auch als „spanische Mark“, Septimanien und Provence bekannt sind.[4] Deutlich wird in jedem Falle, dass diese comites den Ärger des Königs erregt haben.

Inhalt & Quellenkontext

Anlass der Ausstellung des Dokumentes war die Beschwerde einer Gruppe von 42 Hispani, die sich aufgrund ungerechter Behandlung durch die genannten Grafen (comites), ihre Untergebenen (iuniores) und lokale Dorfbewohner (pagenses) an den Kaiser gewandt hatten. Aus dem Praeceptum geht hervor, dass diese Hispani vor etwa dreißig Jahren, d. h. also Anfang der 780er, den iberischen Raum verlassen und sich im fränkischen Herrschaftsgebiet niedergelassen hatten. Xavier Gillard und Philippe Sénac gehen dabei von einer Migrationsgruppe aus, die neben den 42 Petenten auch deren Familien und Untergebene, im Ganzen also um die ein- oder zweihundert Personen umfasste.[5] Ihre konkreten Herkunftsgebiete sind unklar. Genausowenig ist bekannt, wo sie sich im fränkischen Herrschaftsgebiet niedergelassen haben. Da Karl der Große 795 einem gewissen Johannes aus dem pagus des damals noch unter muslimischer Kontrolle stehenden Barcelona Besitztümer in Narbonne als Dank für seinen Kampf gegen „die häretischen oder ungläubigen Sarazenen“ (ereticos sive Saracenos infideles) zugewiesen hatte, scheint es möglich, dass eine Ansiedlung sowohl in den fränkischen Eroberungsgebieten auf der Iberischen Halbinsel als auch in Septimanien und dem Westen der Provence stattfand.[6]

In den 780ern war den Hispani von Karl dem Großen gestattet worden, sich auf unbebautem Brachland im Südwesten des Frankenreiches anzusiedeln und dieses durch Kultivierung im Laufe von dreißig Jahren in ihren erblichen Besitz zu überführen. Dieser Prozess der gestaltenden Landnahme wird im Praeceptum als aprisio bezeichnet.[7] Es wird deutlich, dass sich die Immigranten aus der Perspektive Karls in den letzten dreißig Jahren als ruhige und loyale Untertanen erwiesen hatten, vor nicht allzulanger Zeit aber von Seiten der Grafen, ihrer iuniores und auch der ruralen Bevölkerung (pagenses) unter Druck geraten waren. Das Praeceptum ermahnt die Grafen (comites) nicht nur, den Landbesitz der hispanischen Immigranten unversehrt zu erhalten und keine eigenen Steuern auf ihn zu erheben. Es fordert sie auch auf, schon durchgeführte Besitzentwendungen oder gar Vertreibungen wieder rückgängig zu machen.

Ihre gute Beziehung zum Herrscher mag es den Hispani erleichtert haben, den König aufgrund des erlittenenen Unrechtes direkt anzusprechen. Der Ausstellungsort des Praeceptum in Aachen und die Formulierung ad nos venientes implizieren nicht automatisch, dass eine Begegnung der 42 namentlich genannten Hispani mit dem Kaiser in Aachen stattfand.[8] Man könnte sich vorstellen, dass der Erlass erst nach einer außerhalb Aachens stattgefundenen Begegnung mit dem Kaiser ausgestellt wurde. Da Karl der Große aber zwei Jahre vor seinem Tod (814) nicht mehr so viel herumreiste wie noch in früheren Jahren, erscheint es allerdings vorstellbar, dass die Gruppe der Petenten direkt in Aachen aufschlug und dort das Praeceptum ausgestellt bekam.[9] Zu überlegen wäre ferner, ob die Formulierung ad nos venientes lediglich dahingehend zu verstehen ist, dass der Kaiser durch einen Repräsentanten der Petentengruppe oder sogar schriftlich adressiert wurde. Die Umsetzung der kaiserlichen Bestimmungen wiederum sollte zunächst durch die Entsendung eines Königsboten (missus), des Erzbischofs Johannes von Arles, dann durch die Intervention von Karls Sohn Ludwig, zu dieser Zeit noch Unterkönig von Aquitanien, garantiert werden.

Kontextualisierung, Analyse, Interpretation

Das Praeceptum vom 2. April 812 ist nur vor dem Hintergrund verschiedener Ereignisse in und um die fränkisch-umayyadische Grenzzone der vorangegangenen einhundert Jahre zu verstehen. Am Anfang standen muslimische Razzien ins fränkische Gebiet, die nicht nur in der bekannten Schlacht von Tours und Poitiers gipfelten, sondern auch zu etwa vier Jahrzehnten muslimischer Herrschaft in Narbonne führten (ca. 719-759), die erst Karls Vater Pippin (regn. 751/752-768) im Jahre 759 beendete.[10] Schon unter Pippin hatte sich ein karolingisches Ausgreifen auf die Iberische Halbinsel angedeutet, als ihm nach Aussage fränkischer Quellen der muslimische Gouverneur von Barcelona und Girona 752 beide Städte zur Herrschaft anbot.[11] Mit Karls Eingreifen auf der Iberischen Halbinsel im Jahre 778 wendete sich das Blatt dahingehend, dass nun tatsächlich karolingische Kräfte Gebiete im Nordosten der Iberischen Halbinsel in Beschlag nahmen und damit eine karolingisch beherrschte Pufferzone um die 801 eroberte Stadt Barcelona ins Leben riefen, die den Grundstein für das spätere Katalonien legte.[12]

Karl der Große war im Jahre 777 von zwei muslimischen Dissidenten – Ibn al-Aʿrābī und Ibn Yūsuf – in Paderborn aufgesucht worden. Fränkischen und arabischen Quellen zufolge sollen diese ihn animiert haben, in das Gebiet jenseits der Pyrenäen einzugreifen.[13] Die dortigen instabilen Verhältnisse waren u. a. auch Folge einer Schwächung der Zentralgewalt in Córdoba beim Herrschaftsantritt Hišāms I. (regn. 172-180/788-796), der sich gegen seine Brüder Sulaymān und ʿAbd Allāh durchsetzen musste.[14] Als Karl mit Truppen aus verschiedenen Reichsteilen 778 über die Pyrenäen setzte, erhielt er von der muslimischen Führung Zaragozas einige Geiseln gestellt, geriet dann aber in Kämpfe mit den nichtmuslimischen Basken und Navarrern, die in Karls Zerstörung Pamplonas resultierten. Bei seiner Rückkehr wurde sein Heer von baskischen Gruppen aufgerieben.[15]

Damit war das karolingische Interesse an dieser Region aber nicht erloschen, zumal Karls Vorstoß in den Nordosten der Iberischen Halbinsel muslimischen Razzien zunächst kein Ende setzte: 793 kam es von al-Andalus aus nochmals zu einer muslimischen Razzia nach Septimanien. Wiederum ergaben sich karolingische Verbindungen zu Dissidenten aus der Grenzzone: Angeblich bot der muslimische Herrscher von Barcelona 797 an, sich Karl zu unterwerfen. Im selben Jahr empfing Karl in Aachen einen gewissen ʿAbdallāh, den oben erwähnten Bruder des nun gestorbenen Emirs Hišam sowie Onkel des nun herrschenden Umayyadenemirs al-Ḥakam I. (regn. 180-206/796-822). Unter Karls Sohn Ludwig, seit 781 Unterkönig von Aquitanien, seit 791 auch mündig, wurde in mehreren Feldzügen der karolingische Vorstoß nach Südwesten weiter vorangetrieben. Huesca und Zaragoza versprachen zwar wiederholt ihre Unterordnung, so 799 und 809, bewahrten sich aber unter der Führung des vom Emir in der Grenzzone eingesetzten ʿAmrūs b. Yūsuf bzw. Amoroz, einem Muslim mit christlichen Wurzeln (muwallad)[16], eine gewisse Unabhängigkeit vom karolingischen comes Aureolus und dessen Nachfolgern. Barcelona und Tortosa hingegen wurden 801 und 811 unter karolingische Herrschaft gebracht.[17] Im gleichen Zeitraum fanden auch Seekämpfe im westlichen Mittelmeerraum statt, insbesondere um die Inseln Korsika und Sardinien. In den Jahren 799, 807 und 813 kam es zu Gefechten zwischen karolingischen und als “maurisch” definierten Flottenverbänden, deren konkrete Zuordnung zu muslimischen Herrschaftszentren in Nordafrika oder auf der Iberischen Halbinsel nicht möglich ist.[18] Der Friedensvertrag, den Karl der Große 812 mit dem umayyadischen Emir von Córdoba, al-Ḥakam I., schloss, ist vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzungen auf Land und See zu sehen. Er mag dazu gedient haben, die Gebietsgewinne in der so genannten spanischen Mark zu sichern sowie gleichzeitig den maritimen Auseinandersetzungen eine offizielle Legitimation aus Córdoba zu nehmen.[19]

Die in den 780ern erfolgte Immigration hispanischer Flüchtlinge ins fränkisch beherrschte Gebiet, die nach etwa dreißig Jahren zum Anlass für die Ausstellung des Praeceptum im Jahre 812 wurde, muss als Reaktion auf diese Turbulenzen in der muslimisch-fränkischen Grenzzone gedeutet werden.

Eine onomastische Analyse erlaubt uns dabei einen gewissen Einblick in die Zusammensetzung der Migrationsgruppe. Die im Praeceptum genannte Namensliste von 42 Petenten erwähnt am Anfang und am Ende jeweils einen Presbyter. Einige Namen können als Funktionsbezeichnungen oder Charaktereigenschaften gelesen werden, darunter Castellanus [Kastellan] und Rebellis [rebellisch]. Weitere Namen haben sprachliche, ethnische und religiöse Konnotationen: Wir finden eindeutig lateinische Namen wie etwa Amabilis und Simplicius, daneben bekannte, auch im Frankenreich genutzte Namen christlicher Heiliger wie Martinus, Stephanus und Johannes – Letzterer möglicherweise Empfänger der 795 von Karl dem Großen ausgestellten Urkunde für einen Mann aus Barcelona.[20] Auffällig ist die Häufung theophorer Namen, darunter Homodei [Mann/Mensch Gottes], Esperandei [hoffend auf Gott?] und Christianus [Christ], bei denen zu überlegen wäre, ob sie möglicherweise von Konvertiten zum Christentum getragen wurden. In einigen Namen sieht man schon frühe Formen für die spätere Iberoromania charakteristischer Namen, etwa Gomis [Gómez < comes?]. Ferner gibt es Namen, die als westgotisch klassifiziert werden können, weil sie u. a. von früheren Westgotenkönigen getragen wurden, darunter Egila, Witericus, möglicherweise auch Quintila [vgl. Chintila]. Einige Namen scheinen fränkischen Ursprungs zu sein, etwa Elpericus [vgl. Chilperich]. Wasco wiederum verweist auf die Basken, denen möglicherweise auch der genannte Asinarius angehört, will man ihn als den baskischen comes Aznár Galindez von Aragon identifizieren.[21] Ein gewisser Cazerellus wird als Langobarde (Longobardus) bezeichnet. Den Namen Ati[l]la assoziiert man normalerweise mit den Hunnen.

Am interessantesten sind allerdings Namen, die den Träger als Person (ehemaliger?) islamischer Religionszugehörigkeit ausweisen könnten, wie Xavier Gillard und Philippe Sénac schon feststellten. Hierzu zählen die Namen Maurus, Zoleiman und Zate. Maurus wird in frühmittelalterlichen lateinischen Quellen auch für nichtromanisierte, nordafrikanische Berber verwendet. Zoleiman verweist auf Sulaymān, die arabische Variante des jüdischen Königsnamens Salomo, der in dieser Liste in seiner üblichen lateinischen Version von einer anderen Person getragen wird und damit deutlich mit der arabischen Variante des Namens kontrastiert werden kann. Zate wird wiederum von Xavier Gillard und Philippe Sénac arabisch als Saʿdūn gelesen und mit den lateinischen Namensformen Zadun, Zatun etc. gleichgesetzt.[22] Ein Saʿdūn lässt sich für das späte 8. und frühe 9. Jahrhundert in dieser Region mehrfach nachweisen: Auf arabischer Seite erwähnt das Geschichtswerk des Ibn Ḥayyān (gest. 469/1076) einen gewissen Saʿdūn al-Ruʿaynī als amīr der Stadt Barcelona in der Periode ihrer Eroberung durch die Franken, liefert aber keine Details zu den Beziehungen dieses Saʿdūn zu den Karolingern.[23] Die Annales Regni Francorum berichten allerdings für das Jahr 797, dass Zatun, der „Präfekt“ der Stadt Barcelona, zur Pfalz Karls des Großen gekommen sei und diesem die Herrschaft über die Stadt übertragen habe.[24] Ludwigs Biograph, der so genannte Astronomus, behauptet, Ludwig sei um 800 vor Barcelona von demselben Zaddo dux empfangen worden, der ihm die Stadt aber nicht übergeben habe.[25] Dem Astronomus zufolge wurde Zaddo überredet, sich nach Narbonne aufzumachen, wo er dann gefangengenommen und zunächst vor Ludwig, dann vor Karl geführt wurde.[26] Auch Ermoldus Nigellus erwähnt in seinem Lobgedicht auf Ludwig den Frommen einen gewissen Zadun als „maurischen“ Herrscher über die 801 von den Franken eroberte Stadt Barcelona (princeps urbis erat Maurus, cognomine Zadun).[27] Hier wird allerdings Zadun bei der Eroberung gefangengenommen[28] und dann vor den Kaiser geführt.[29] Die Annales Regni Francorum fügen dem für das Jahr 801 noch hinzu, dass Zatun vom Kaiser ins Exil geschickt worden sei.[30] Abgesehen von den Widersprüchen in der Berichterstattung[31] erscheint es fraglich, ob man vor diesem Hintergrund den Ex-Gouverneur Barcelonas der im Praeceptum von 812 erwähnten Immigrantengruppe zuordnen kann. Xavier Gillard und Philippe Sénac erscheint es durchaus möglich, dass sich eine Gruppe von Muslimen, darunter auch Saʿdūn, nach dem Fall Barcelonas für ein Verbleiben bzw. für ein Überwechseln in die fränkische Sphäre entschieden habe. Sie identifizieren Saʿdūn auch deswegen mit dem im Praeceptum erwähnten Zate, weil sein Name dort in Verbindung mit militeis [sic] – hier wohl zu lesen als milites oder milites eius – genannt wird, was für eine gewisse militärisch-administrative Stellung dieses Zate spreche.[32] Grundsätzlich wäre ein solches Überlaufen gerade in dieser Periode nicht von der Hand zu weisen, zumal Karl zwischen den späten 770ern und dem Ende des 8. Jahrhunderts mehrfach muslimische Dissidenten aus dem Grenzgebiet in Paderborn und sogar ein dissidentes Mitglied des umayyadischen Hofes in Aachen empfing.[33]

Trotz aller Zweifel an der Berechtigung einer Identifikation Zates mit dem ehemaligen muslimischen amīr von Barcelona ist es wichtig festzuhalten, dass die im Praeceptum genannten Hispani keine homogene Gruppe darstellten, sondern aus Menschen verschiedener ethnischer und wahrscheinlich auch religiöser Herkunft bestanden. Zu solchen Immigranten werden u. a. auch Theodulf von Orléans, der enge Berater Karls des Großen, ferner der Bischof Agobard von Lyon und der Historiograph Prudentius von Troyes gerechnet, auch wenn man in allen drei Fällen keinerlei konkrete Hinweise auf den Zeitpunkt ihrer Immigration in das fränkische Herrschaftsgebiet hat.[34]

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Motivationen der Immigration ins Frankenreich. Die bisherige Forschung geht generell davon aus, dass diese Immigrationswelle von dem Wunsch getrieben war, einer als christenfeindlich definierten muslimischen Herrschaft zu entfliehen.[35] Wie schon Philippe Depreux betont[36], ist dieses Motiv allerdings erst ab 815 in den Erlassen Ludwigs des Frommen (815, 816) und v. a. Karls des Kahlen (844) ausformuliert.[37] Im Praeceptum von 812 wird weder ein muslimisch produzierter Emigrationsdruck noch ein anderes Motiv explizit erwähnt. Karl der Große spricht hier lediglich von „unseren Hispani, die aus Spanien in unser Vertrauen (fiduciam) gekommen sind“[38], verzichtet aber darauf, sie als ehemalige Bewohner eines muslimischen Herrschaftsgebietes darzustellen und ihre früheren Lebensbedingungen zu beschreiben. Indem die Forschung davon ausgeht, dass die ab 815 erwähnte Motivation für Migrationsschübe im ganzen Zeitraum von den 780ern bis in die 840er verantwortlich ist, zeichnet sie das Bild einer christlichen Massenflucht aus einem religiös unterdrückten Gebiet. Lediglich Xavier Gillard und Philippe Sénac nuancieren hier etwas, indem sie darauf hinweisen, dass der hier relevante Migrationsprozess lange nach der eigentlichen arabisch-berberischen Invasion der Iberischen Halbinsel (711) und der muslimischen Eroberung der im Nordosten gelegenen Städte Zaragoza (714) und Barcelona (715) stattfand. Ferner mutmaßen sie, dass die von den Karolingern geschaffene Pufferzone erst dann wirklich als Siedlungsgebiet attraktiv wurde, als sich nach der fränkischen Übernahme von Barcelona (801) das Kampfgeschehen auf der Iberischen Halbinsel weiter nach Süden verlagerte.[39]

Dass die Immigranten, die etwa dreißig Jahre früher ins fränkische Gebiet gekommen waren, als Religionsflüchtlinge klassifiziert werden müssen und der religiöse Gegensatz zwischen Muslimen und Christen ab der Herrschaftsperiode Karls des Großen zu einem kontinuierlich dominanten Migrationsmotiv wurde, erscheint vor dem skizzierten politischen Hintergrund nicht restlos überzeugend. Die Grenzregion zwischen dem karolingischen Frankenreich und dem umayyadischen al-Andalus war seit Jahrzehnten umkämpft. Die Aktivitäten umayyadischer Dissidenten brachten diese Grenzregion dann nochmals stärker ins Visier der umayyadischen Autoritäten in Córdoba und lockten auch noch Karl in die Region. Dessen Feldzug restituierte nicht gerade friedliche Verhältnisse, sondern führte sogar zur Zerstörung Pamplonas. Man muss sich also fragen, ob es nicht weniger der religiöse Gegensatz zwischen Christen und Muslimen, als vielmehr die chaotische Situation in der fränkisch-umayyadischen Grenzregion war, die verschiedene Menschen dazu animierte, diese Region in Richtung Frankenreich zu verlassen.[40] Dieses mag als imperiale Großregion eine gewisse Anziehungskraft ausgeübt haben: Anders als für das frühe 8. Jahrhundert sind nach Gillard und Sénac für die Zeit nach Karls Eingreifen auf der Iberischen Halbinsel keine Migrationsbewegungen in andere Gegenden, etwa den christlichen Nordosten und Norden oder den andalusischen Süden der Iberischen Halbinsel, verzeichnet.[41] Zu überlegen wäre ferner, ob die von Karl dem Großen in den 780ern versprochenen Ansiedlungsbedingungen der aprisio nicht gewisse Migrationsanreize schufen. Aus dem Praeceptum lässt sich schließlich ableiten, dass die hispanischen Siedler die Zusicherung erhalten hatten, das von ihnen in Besitz genommene Land nach dreißig Jahren in vererbbaren Eigenbesitz zu überführen. Als Gegenleistung wurde von ihnen hierfür nur gefordert, dass sie das zugewiesene Brach- in Kulturland verwandelten und dem König und seinen Söhnen gegenüber loyal blieben.

Karls Motivation, entsprechende Privilegien zu gewähren, müssen nicht unbedingt in dem Wunsch zu suchen sein, christlichen Religionsflüchtlingen aus al-Andalus eine sichere Zuflucht im Frankenreich zu bieten – zumal einige der Siedler möglicherweise gar keine Christen waren. Die im Praeceptum erwähnte Landbevölkerung (pagenses), die gegenüber den Hispani einen Besitzanspruch auf das von Letzteren kultivierte Land anmeldete, gibt vielleicht einen Einblick in Karls Motive. Dieser macht im Praeceptum schließlich sehr deutlich, dass es sich bei dem von den Hispani appropriierten Land um königliches Fiskalland handelt. Der König betrachtete also alles Brachland im Südwesten des Frankenreiches als sein eigen und wehrte alle Ansprüche lokaler Bewohner (pagenses) und Eliten (comites, iuniores) auf dieses Land ab. Aus königlicher Perspektive ging es hier nicht notwendigerweise um eine humanitär motivierte Aufnahme von Flüchtlingen, sondern um die Stärkung der Königsmacht durch Ansiedlung einer Gruppe, die sich aufgrund der ihr vom König gewährten Privilegien als loyal erweisen würde. In einer Region, die die Karolinger erst seit den Zeiten von Karls Großvater Karl Martell in das Frankenreich einzugliedern begannen, die Karl ab 781 durch das Unterkönigtum Ludwigs des Frommen stärker an das Reichszentrum anzubinden versucht hatte und die im Zuge des Vordringens auf die Iberische Halbinsel auch noch territorial erweitert wurde, war eine Stärkung der königstreuen Bevölkerung von großer Bedeutung.[42] Als Karl der Große am 2. April 812 das Praeceptum erließ, hatte er entweder gerade einen Friedensvertrag mit dem umayyadischen amīr al-Ḥakam I, auch bekannt unter dem Namen Abū l-ʿAṣi (Abulaz), geschlossen, oder war gerade dabei, dies zu tun. Er setzte also zu diesem Zeitpunkt auf eine Entspannungspolitik mit dem umayyadischen al-Andalus.[43] Auch vor diesem Hintergrund ist zu erklären, dass ein religiöser Gegensatz zwischen Christen und Muslimen im Praeceptum keine Rolle spielt. Folglich ist davon auszugehen, dass die Betonung eines solchen religiösen Gegensatzes ab der Regierungsperiode Ludwigs des Frommen (regn. 814-840) mit Hinweis auf einen mittlerweile gewandelten politischen Hintergrund erklärt werden muss. Ein Jahr nach seinem Herrschaftsantritt kündigte Ludwig der Fromme schließlich den von seinem Vater geschlossenen Friedensvertrag mit al-Ḥakam I. auf und scheint den Plan verfolgt zu haben, die fränkisch-muslimische Grenzzone als Bollwerk gegen, vielleicht gar als Sprungbrett in das umayyadische al-Andalus auszubauen und zu sichern.[44]

Alles in allem erscheint es damit unpräzise zu glauben, dass mit Karls Eingreifen auf der Iberischen Halbinsel im Jahre 778 plötzlich eine durch einen christlich-muslimischen Religionsgegensatz verursachte christliche Immigrationswelle aus dem umayyadischen al-Andalus ins karolingische Herrschaftsgebiet losbrach, auch wenn der Wunsch, lieber unter christlicher als unter muslimischer Herrschaft zu leben, die eine oder andere Auswanderung motiviert haben mag. Deutlich wird in jedem Fall, dass in der fränkisch-umayyadischen Grenzzone seit den 720ern chaotische Verhältnisse herrschten.[45] Diese waren von einem zunehmend dominanteren Eingreifen der Karolinger geprägt, die nach mehreren Jahrzehnten muslimischer Razzienaktivitäten in Aquitanien und Septimanien nun aktiv in das muslimische Herrschaftsgebiet jenseits der Pyrenäen vordrangen, dort zunächst auf die Kooperation mit muslimischen Dissidenten setzten und das über Jahrzehnte eroberte Gebiet als eine Art Pufferzone zu festigen suchten. In diesen Kontext ist die oben behandelte Migration von Hispani einzuordnen. Diese scheinen die in den 780ern von Karl dem Großen gebotene Möglichkeit, unter Königsschutz Brachland zu bebauen und nach dreißig Jahren zu ihrem Besitz zu machen, attraktiv gefunden zu haben. Da wir dieses Angebot nur aus einem dreißig Jahre später erlassenen Praeceptum rekonstruieren können[46], lässt sich über die Motive Karls und der Hispani in den 780ern nur spekulieren. Dass der Wunsch, nicht unter muslimischer, sondern unter christlicher Herrschaft zu leben, ein migrationsförderndes Motiv gewesen sein mag, kann nicht ausgeschlossen werden. Klar ist aber auch, dass der König Migrationswilligen besondere Konditionen versprach, die vielleicht darauf abzielten, königstreue Siedler anzuwerben und so die Königsmacht in einer Peripherie königlicher Macht zu stärken. In jedem Falle waren die Lebensumstände im Nordosten der Iberischen Halbinsel aufgrund der Turbulenzen der letzten Jahrzehnte eher unsicher, so dass die mit einer aprisio verbundene Abwanderung in ruhigere Gebiete den Siedlern größere physische Sicherheit und eine gewisse Sicherung ihrer materiellen Zukunft versprach.

Editionen & Übersetzungen

Praeceptum pro Hispanis (2. April 812), ed. Alfred Boretius (MGH Capitularia 1), Hannover: Hahn, 1883, n. 76, S. 169.

d’Abadal i de Vinyals, Ramón: Catalunya carolíngia: Els diplomes carolingis a Catalunya, Bd. 2, Barcelona: Institut d’Estudis Catalans, 1952, S. 312-314.

Depreux, Philippe: Les préceptes pour les Hispani de Charlemagne, Louis le Pieux et Charles le Chauve, in: Philippe Sénac (Hrsg.), Aquitaine – Espagne (VIIIe-XIIIe siècles), Poitiers: Centre d’études supérieures de civilisation médiévale, 2001, S. 19-38, hier: S. 33-34 [französische Übersetzung].

Gillard, Xavier, und Philippe Sénac: À propos de quelques Hispani, in: Cahiers de civilisation médiévale 186 (2004), S. 164-165 [lateinischer Text und französische Übersetzung].

Zitierte & weiterführende Literatur

Barbero, Abilio, La integración social de los ‘hispani’ del Pirineo oriental al reino carolíngio, in: Pierre Gallais, Yves-Jean Riou (Hrsg.), Mélanges offerts à René Crozet, Poitiers: Sociétés d’Études médiévales, 1966, Bd. 1, S. 67-75.

Bellarbre, Julien: Aquitania, Wasconia, Hispania. Perception des territoires et des peuples frontaliers dans l’historiographie monastique aquitaine (VIIIe-XIIe siècles), in: Sébastien Gasc, Philippe Sénac, Clément Venco, Carlos Laliena (Hrsg.), Las fronteras pirenaicas en la Edad Media (siglos VI-XV), Zaragoza: Prensa de la Universidad de Zaragoza, 2018, S. 189-224.

Brunhölzl, Franz, Geschichte der lateinischen Literatur, Bd. 1: Von Cassiodor bis zum Ausklang der karolingischen Erneuerung, München: Fink, 1996.

Chandler, Cullen J.: Between Court and Counts: Carolingian Catalonia and the aprisio Grant, 778-897, in: Early Medieval Europe 11 (2002), S. 19-44.

Chandler, Cullen J.: Carolingian Catalonia. Politics, Culture, and Identity in an Imperial Province, 778–987, Cambridge: Cambridge University Press, 2019.

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Collins, Roger: Caliphs and Kings. Spain, 796-1031, Malden: Wiley-Blackwell, 2012.

Dahn, Felix: Die Könige der Germanen. Das Wesen des älthesten Königtums der germanischen Stämme und seine Geschichte bis zur Auflösung des karolingischen Reiches, Bd. 8, Zweite Abteilung: Die Franken unter den Karolingern, Leipzig: Breitkopf und Härtel, 1897.

Depreux, Philippe: Prosopographie de l’entourage de Louis le Pieux (781-840), Sigmaringen: Thorbecke, 1994.

Depreux, Philippe: Les préceptes pour les Hispani de Charlemagne, Louis le Pieux et Charles le Chauve, in: Philippe Sénac (Hrsg.), Aquitaine – Espagne (VIIIe-XIIIe siècles), Poitiers: Centre d’études supérieures de civilisation médiévale, 2001, S. 19-38.

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Zitierempfehlung

Daniel G. König, "812: Eine Anweisung Karls des Großen bezüglich immigrierter Hispani", in: Transmediterrane Geschichte. Kommentierte Quellenanthologie, ed. Daniel G. König, Theresa Jäckh, Eric Böhme, URL: https://wiki.uni-konstanz.de/transmed-de/index.php/812:_Eine_Anweisung_Karls_des_Großen_bezüglich_immigrierter_Hispani. Letzte Änderung: 10.01.2020, Zugriff: 22.11.2024.

Schlagworte

Karl der Große, Karolinger, Spanische Mark, marca hispanica, Zaragoza, Pamplona, Barcelona, Basken, Umayyaden, Dissidenten, Flüchtlinge, Christen unter muslimischer Herrschaft, ḏimma, dhimma, aprisio, al-Andalus, Frankenreich, karolingisch-umayyadische Beziehungen, Lehnswesen, Landbesitz, Landnahme


  1. Dahn, Könige der Germanen, S. 44, übersetzt beboranias mit „Finanz-, Naturalleistungen“. Depreux, Préceptes, S. 31, übersetzt beide Begriffe (beboranias et saiones) mit „agents“. Zum Begriff siehe http://ducange.enc.sorbonne.fr/BEBORANIA.
  2. Hier handelt sich um Funktionäre untergeordneter Rangstufe, zu deren Aufgabe die Steuereintreibung gehörte. Weiterführende Literatur zum Begriff bei Depreux, Préceptes, S. 31 FN 103. Zum Begriff siehe http://ducange.enc.sorbonne.fr/SAIONES
  3. Zur Form des Dokuments, vgl. Depreux, Préceptes, S. 21-22.
  4. Depreux, Prosopographie, § 17, S. 87-88 (Ademarus), § 44, S. 129-130 (Beranus), § 89, S. 188 (Ermengarius), § 119, S. 216-217 (Gisclafredus), § 187, S. 292 (Laibolfus), § 207, S. 338 (Odilo). Zu Gauseclinus und Erlinus finden sich keine Angaben. Beranus allerdings war zunächst comes eines unbekannten Ortes und nahm ab 804 an mehreren Expeditionen gegen Tortosa teil. Er wurde noch von Karl dem Großen zu einem unbekannten Zeitpunkt zum comes von Barcelona ernannt, wo er auch um 820 nachweisbar ist. Eine Lokalisierung des Gisclafredus um Carcassonne bleibt unsicher. Odilo hat man eher spekulativ als Grafen von Girona identifiziert. Ermengarius lässt sich sicher als comes von Ampurias identifizieren. Obwohl im Rahmen seiner Teilnahme an den Kampagnen gegen Tortosa gut dokumentiert, lässt sich Ademarus nur spekulativ der Stadt Narbonne zuordnen. Laibolfus lässt sich zwar im Rahmen des Kampfes um Barcelona und später auch um Arles nachweisen, aber keiner konkreten Grafschaft zuordnen.
  5. Gillard und Sénac, Hispani, S. 167.
  6. Diploma 179, ed. Engelbert Mühlbacher (MGH DD, Diplomata Karolinorum 1), Hannover: Hahn, 1906, S. 241-242. Vgl. Gillard und Sénac, Hispani, S. 165-166, 167. Lewis, Development, S. 70, geht von einer graduellen, mit dem karolingischen Herrschaftsausbau korrelierenden geographischen Verschiebung der Landzuweisungen durch aprisiones vom fränkischen Septimanien ins fränkische Katalonien aus.
  7. Zu diesem Begriff bzw. dieser Form der Landnahme, siehe Jarrett, Settling the King’s Lands, S. 320-342; Lewis, Development, S. 70-72. Zu seiner Einordnung in die Diskussion um Feudalismus und Lehenswesen siehe Reynolds, Fiefs and Vassals, S. 109-111. Lewis, Development, S. 17-19, argumentiert, dass es sich nicht um kriegsverwüstetes Land handelt, da kriegerische Handlungen in dieser Region immer nur kurzfristig und jeweils nur auf einen Teil des Südwestens beschränkt waren. Somit hätten sie keine großflächigen Verwüstungen anrichten können. Das Vorhandensein von Brachland erklärt er somit aus einer wenig intensiven Landnutzung. Auf der Basis der Untersuchungen von Higounet, L’Occupation, S. 301-330, zur Nutzung von Agrarflächen durch das Kloster Moissac behauptet er, dass im Rahmen der aprisio im Südwesten des Frankenreiches immer nur bereits urbar gemachte aber wieder verlassene Agrarflächen kultiviert worden seien.
  8. Depreux, Prosopographie, geht im Zusammenhang mit den Einträgen zu den oben genannten comites allerdings davon aus.
  9. Vgl. Gauert, Itinerar, S. 17: „Nach 806 hat er es [Aachen] nur noch aus aktuellem Anlaß und zur gewohnten Jagd in den Ardennen verlassen.“
  10. Vgl. 720-759: Das Chronicon Anianense zu Beginn und Ende muslimischer Herrschaft über Septimanien.
  11. Annales Mettenses priores, ed. Bernhard von Simson (MGH SS rer. Germ. 10), Hannover: Hahn, 1905, a. 752, S. 43.
  12. Zu diesem ganzen Themenkomplex siehe Sénac, Carolingiens et al-Andalus, S. 13-85, mit einer chronologischen Tafel S. 145-146. Zur Loslösung Kataloniens aus dem karolingischen Orbit dann Zimmermann, Datation, S. 345-375; Zimmermann, Origine, S. 237-255.
  13. Annales Regni Francorum / Annales qui dicuntur Einhardi, ed. Georg Heinrich Pertz und Friedrich Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), Hannover: Hahn, 1895, a. 777-778, S. 48-51; Aḫbār maǧmūʿa, ed./transl. Don Emilio Lafuente y Alcántara, Madrid: Rivadeneyra, 1867, S. 112–13 (AR), S. 103 (ES).
  14. Dunlop, Hishām I.
  15. Zu den Ereignissen 777-778 vgl. Annales Regni Francorum / Annales qui dicuntur Einhardi, ed. Pertz und Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), S. 48-51; Annales Mettenses priores, ed. von Simson (MGH SS rer. Germ. 10), ad 778, S. 66-67. Einblicke in die arabisch-islamische Quellenperspektive bei König, Arabic-Islamic Views, S. 192-194; Schilling, Karl der Große, S. 201-221. Zu den Ereignissen, vgl. Sénac, Carolingiens et al-Andalus, S. 51-70; Collins, Arab Conquest, S. 210-217. Zu Pamplona, vgl. Leroy, Pamplona, Sp. 1649; Lévi-Provençal und Huici Miranda, Banbalūna, S. 1011-1012. Die Stadt wurde 121/739 unter dem Gouverneur ʿUqba b. al-Ḥaǧǧādī kurzfristig unter muslimische Kontrolle gebracht, die allerdings vor der fränkischen Zerstörung durch eine baskische Rebellion vertrieben wurde.
  16. Zu ʿAmrūs b. Yūsuf, vgl. Collins, Caliphs and Kings, S. 32-34, 217-218.
  17. Annales Regni Francorum / Annales qui dicuntur Einhardi, ed. Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), S. 94-135.
  18. Annales Regni Francorum / Annales qui dicuntur Einhardi, ed. Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), S. 94-139; Guichard, Débuts, S. 55-76.
  19. Annales Regni Francorum, ed. Pertz und Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), a. 812, S. 137: “Pax cum Abulaz rege Sarracenorum facta.” Der Friedensvertrag ist auf arabischer Seite bei Ibn Ḥayyān (gest. 469/1076) erwähnt, der ihn allerdings kurz vor den Tod Karls des Großen datiert, dessen Jahr er fälschlicherweise mit 191/806 angibt. Ibn Ḥayyān zufolge geht es in dem Friedensvertrag um eine Kooperation zur Sicherung des westlichen Mittelmeerraums vor den in Nordafrika aufsteigenden Idrisiden. Vgl. König, Arabic-Islamic Views, S. 193; Guichard, Débuts, S. 65-66; Sénac, Carolingiens et al-Andalus, S. 76.
  20. Barbero, Integración, S. 71, identifiziert – ohne weitere Anhaltspunkte – diesen Johannes als den im Diplom von 795 erwähnten Johannes aus dem pagus von Barcelona. Siehe oben Fußnote 6.
  21. Barbero, Integración, S. 71-72; Gillard und Sénac, Hispani, S. 168; vgl. Depreux, Prosopographie, S. 416.
  22. Gillard und Sénac, Hispani, S. 168.
  23. Ibn Ḥayyān, Al-Sifr al-ṯānī min kitāb al-muqtabis [al-Muqtabis II-1], ed. Maḥmūd Makkī, Riyāḍ: Markaz al-malik Fayṣal li-l-buḥūṯ wa-l-dirāsāt al-islāmiyya, 2003, fol. 95b, AH 185 / AD 801, S. 117.
  24. Annales Regni Francorum, ed. Pertz und Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), a. 797, S. 100: „Barcinona civitas Hispaniae, quae iam pridem a nobis desciverat, per Zatun praefectum ipsius nobis est reddita. Nam ipse ad palatium veniens domno regi semetipsum cum civitate commendavit.“
  25. Astronomus, Vita Hludowici imperatoris, ed./übers. Ernst Tremp (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 64), Hannover: Hahn, 1995, cap. 10, p. 310: „Cui Barcinnone adpropianti Zaddo dux eiusdem civitatis iamque subiectus occurrit, nec tamen civitatem dedidit.“
  26. Astronomus, Vita Hludowici imperatoris (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 64), ed./übers. Tremp, cap. 13, p. 312-314.
  27. Ermoldus Nigellus, Carmen in honorem Ludovici Pii, ed. Ernst Dümmler (MGH Poetae latini carolini aevi 2), Berlin: Weidmann, 1884, v. 315, S. 15; ibid., v. 377, S. 17.
  28. Ermoldus, Carmen, ed. Dümmler (MGH Poetae latini carolini aevi 2), v. 471 und 495, S. 20.
  29. Ermoldus, Carmen, ed. Dümmler (MGH Poetae latini carolini aevi 2), v. 554, S. 22.
  30. Annales Regni Francorum, ed. Pertz und Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), a. 801, S. 116: „Zatun et Roselmus una die ad praesentiam imperatoris deducti et exilio dampnati sunt.“
  31. Vgl. Mohr, Wissen über die Anderen, S. 168.
  32. Gillard und Sénac, Hispani, S. 168: „Rien ne permet de savoir s’il [i.e. Zaddo] passa dans les rangs des chrétiens après la chute de la ville mais le mot milites auquel son nom est accolé conduit à supposer que d’autres musulmans se rangèrent du côté des chrétiens. Le fait ne doit pas surprendre dans la mesure où, selon les Annales Regni Francorum, ce Zatum avait déjà tenté en 797 un rapprochement avec le roi Charles.“
  33. Sénac, Carolingiens, S. 52-53, 66; König, Arabic-Islamic Views, S. 193.
  34. Brunhölzl, Geschichte der lateinischen Literatur, Bd. 1, S. 288 (Theodulf), S. 415 (Agobard); Girgensohn, Prudentius und die Bertinianischen Annalen, S. 1.
  35. Lewis, Development, S. 70, spricht von Territorien „liberated from the Moslem yoke“; Gillard und Sénac, Hispani, S. 166, betonen “que c’est le contexte politique et militaire qui détermina le rythme de la migration”, aber gehen ohne Beweise davon aus, dass die Immigranten aus Gruppen bestanden, die ein Leben unter muslimischer Herrschaft verweigerten (refusant la domination musulmane). Ähnlich behauptet Depreux, Préceptes, S. 23: “Ces Hispani avaient fui la domination de l’émirat d’al-Andalus pour se réfugier sous la tutelle franque, c’est-à-dire sous une tutelle chrétienne.” Ohne die hispanischen Immigranten selbst zum Untersuchungsgegenstand zu haben, geht Hen, Charlemagne’s Jihad, S. 33-52, von demselben Motiv aus. Chandler, Counts, S. 25, zitiert gar das angebliche Ursprungsdokument Karls des Großen, das den Hispani um 780 die aprisio in Septimanien erlaubt haben soll. Dieses Dokument spricht von Hispani, die „e Sarracenorum potestate se subtrahentes nostro dominio libera et prompta voluntate se subdiderunt.“ Der von Chandler nicht zitierte Depreux, Préceptes, S. 23-24, kennzeichnet dieses Dokument als Rekonstruktion durch den Editor Ramón d’Abadal i de Vinyals, Catalunya carolíngia: Els diplomes carolingis a Catalunya, Bd. 2, Barcelona: Institut d’Estudis Catalans, 1952, S. 399-416, hier S. 412, und erkennt damit die Authentizität des Dokuments nicht an. D’Abadal schreibt auch, S. 408, dass er dieses Dokument auf der Basis der Constitutio Ludwigs des Frommen von 815 und des Praeceptum Karls des Kahlen von 844 rekonstruiert habe: „Podem concloure, per tant, que hi hagué un capitular originari de Carlemany per als hispans refugiats; que fou promulgat probablement pels volts del 780; que en tenim bona part del text, conservat dintre els capitulars de Lluís el Piadós, de 815, i de Carles el Calb, de 844, que l’aprofitaren copiant-lo; que els capítols 6, 7, 8, 9, i 10 d’aquest darrer formen una unitat procedent d’ell amb gran fidelitat de còpia.“
  36. Depreux, Préceptes, S. 23.
  37. Constitutio de Hispanis in Francorum regnum profugus prima (1. Jan. 815), ed. Alfredus Boretius (MGH Leges, Capitularia regum Francorum 1), Hannover: Hahn, 1883, n. 132, S. 261-263, hier: S. 261; Constitutio Hludowici de Hispanis secunda (10. Feb. 816), ed. Alfred Boretius (MGH Leges, Capitularia regum Francorum 1), Hannover: Hahn, 1883, n. 133, S. 263-264, hier: S. 263; Praeceptum pro Hispanis (11. Juni 844), ed. Alfred Boretius (MGH Leges, Capitularia regum Francorum 2), Hannover: Hahn, 1897, n. 256, S. 258-260.
  38. Praeceptum pro Hispanis (2 April 812), ed. Boretius, n. 76, S. 169: “Ispanos nostros, qui ad nostram fiduciam de Ispania venientes”.
  39. Gillard und Sénac, Hispani, S. 166; Gibert Rebull, Quelques notes, S. 170-175.
  40. König, Charlemagne’s ‚Jihad‘, S. 23.
  41. Vgl. Gillard und Sénac, Hispani, S. 166-167.
  42. Chandler, Court, S. 27: „the maintenance of royal and imperial power, was at the heart of the aprisio grant.“
  43. Annales Regni Francorum, ed. Pertz und Kurze (MGH SS rer. Germ. in us. schol. 6), a. 812, S. 137: “Pax cum Abulaz rege Sarracenorum facta.”
  44. Vgl. 815: Eine Constitutio Ludwigs des Frommen zu angesiedelten Hispani im Frankenreich. Zu den umayyadisch-karolingischen Beziehungen und zum Bild des Islam in der Regierungszeit Ludwigs des Frommen siehe Sénac, Carolingiens et al-Andalus, S. 87-98; Kedar, Crusade and Mission, S. 7-8, 39.
  45. Vgl. 731: Die Chronica muzarabica zur Ehe des Berbers Munnuz mit der Tochter von Eudo, dux von Aquitanien.
  46. Vgl. Depreux, Préceptes, S. 23-24, zu Spekulationen über den Inhalt dieses Angebotes und seiner möglichen Dokumentation. Chandler, Counts, S. 25, geht auf der Basis eines nicht als Rekonstruktion erkannten Textes von der Existenz eines aprisio-Dokumentes aus dem Jahre 780 aus. Siehe hierzu Fußnote 35.