1245: Matthaeus Parisiensis zur Verteidigung Friedrichs II. auf dem Konzil von Lyon: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Kapitel LAT-DE|Niklas Hann von Weyhern, unter Mitarbeit von Daniel G. König|Matthaeus Parisiensis, ''Chronica majora'', ed. Henry Richards Luards (Rolls Series), London: Longman, 1877, Bd. 4, a. 1245, S. 436, übers. Daniel G. König.|Ad hoc autem, quod objectum fuerat, quod imperator specialem habet familiaritatem et suspectam nimis eum Soldano Babiloniae et quibusdam aliis Sarracenis, quos terra suam permittit inhabitare, respondit Thadeus, „Hoc ultro factum et prudenter esse ad rebellionem scilicet quorundam et insolentiam reprimendam sibi jure subditorum et seditionem expurgandam. Utitur enim ipsis in expeditionibus, quorum non aestimat casum alicui Christiani deplorandum; et sic parcit Christiano sanguini, ne frustra effundatur. Muliercularum itaque Sarracenarum non utitur concubitu, et quis hoc posset probare? sed joculatione et quibusdam artificiis muliebribus, quas jam, quia suspectas, amovit irredituras.“|In Reaktion auf den Vorwurf, der Kaiser pflege eine besondere und Misstrauen erregende Familiarität mit dem Sultan von Babylon und einigen anderen Sarazenen, denen er erlaube, in seinen Landen zu residieren, antwortete Thaddaeus: „Dies ist absichtlich und aus Vorsicht getan worden, um Kontrolle über das rebellische Vorgehen und die Unverschämtheit bestimmter ihm rechtlich zugeordneter Untertanen zu wahren, außerdem um Aufstände zu unterdrücken. In seinen Kampagnen setzt er sie außerdem ein, weil er nicht glaubt, dass Christen das einer solchen Person erfahrene Missgeschick beweinen würden. So vermeidet er, Blut von Christen nutzlos zu vergießen. Er pflegt auch kein Konkubinat mit sarazenischen Frauen – wer könnte dies beweisen? Aber er vergnügt sich im Rahmen der Scherze und Künste mancher Frauen, derer er sich aber, weil sie unter Verdacht gerieten, nun entledigt hat.“|5===Autor/in & Werk==
{{Kapitel LAT-DE|Niklas Hann von Weyhern, unter Mitarbeit von Daniel G. König|Matthaeus Parisiensis, ''Chronica majora'', ed. Henry Richards Luards (Rolls Series), London: Longman, 1877, Bd. 4, a. 1245, S. 436, übers. Daniel G. König.|''Ad hoc autem, quod objectum fuerat, quod imperator specialem habet familiaritatem et suspectam nimis eum Soldano Babiloniae et quibusdam aliis Sarracenis, quos terra suam permittit inhabitare, respondit Thadeus, „Hoc ultro factum et prudenter esse ad rebellionem scilicet quorundam et insolentiam reprimendam sibi jure subditorum et seditionem expurgandam. Utitur enim ipsis in expeditionibus, quorum non aestimat casum alicui Christiani deplorandum; et sic parcit Christiano sanguini, ne frustra effundatur. Muliercularum itaque Sarracenarum non utitur concubitu, et quis hoc posset probare? sed joculatione et quibusdam artificiis muliebribus, quas jam, quia suspectas, amovit irredituras.“''|In Reaktion auf den Vorwurf, der Kaiser pflege eine besondere und Misstrauen erregende Familiarität mit dem Sultan von Babylon und einigen anderen Sarazenen, denen er erlaube, in seinen Landen zu residieren, antwortete Thaddaeus: „Dies ist absichtlich und aus Vorsicht getan worden, um Kontrolle über das rebellische Vorgehen und die Unverschämtheit bestimmter ihm rechtlich zugeordneter Untertanen zu wahren, außerdem um Aufstände zu unterdrücken. In seinen Kampagnen setzt er sie außerdem ein, weil er nicht glaubt, dass Christen das einer solchen Person erfahrene Missgeschick beweinen würden. So vermeidet er, Blut von Christen nutzlos zu vergießen. Er pflegt auch kein Konkubinat mit sarazenischen Frauen – wer könnte dies beweisen? Aber er vergnügt sich im Rahmen der Scherze und Künste mancher Frauen, derer er sich aber, weil sie unter Verdacht gerieten, nun entledigt hat.“|5===Autor/in & Werk==
[§1] Bei Matthaeus Parisiensis (gest. 1259) handelt es sich um einen der bedeutendsten lateinisch-christlichen Historiographen des späteren Hochmittelalters. Über ihn selbst ist wenig bekannt. Trotz des Beinamens ''Parisiensis'' schließt die Forschung eine französische Herkunft des Historiographen aus. Sprache, Einstellung und Lebensweg des Historiographen deuten eher darauf hin, dass er sich hauptsächlich England zugehörig fühlte, dessen anglonormannische Elite allerdings sprachlich, kulturell und politisch enge Beziehungen zum frankophonen Teil des Kontinents pflegte.<ref name="ftn1">Vaughan,'' Matthew'', S. 1, führt als Beispiel an, dass Matthaeus Parisiensis bei seiner Beschreibung der Belagerung von Poitou von ''nostri anglici'' spricht.</ref>  
[§1] Bei Matthaeus Parisiensis (gest. 1259) handelt es sich um einen der bedeutendsten lateinisch-christlichen Historiographen des späteren Hochmittelalters. Über ihn selbst ist wenig bekannt. Trotz des Beinamens ''Parisiensis'' schließt die Forschung eine französische Herkunft des Historiographen aus. Sprache, Einstellung und Lebensweg des Historiographen deuten eher darauf hin, dass er sich hauptsächlich England zugehörig fühlte, dessen anglonormannische Elite allerdings sprachlich, kulturell und politisch enge Beziehungen zum frankophonen Teil des Kontinents pflegte.<ref name="ftn1">Vaughan,'' Matthew'', S. 1, führt als Beispiel an, dass Matthaeus Parisiensis bei seiner Beschreibung der Belagerung von Poitou von ''nostri anglici'' spricht.</ref>  


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[§5] Die hier zitierte Quellenstelle vermittelt einen Eindruck davon, wie Matthaeus Parisiensis Friedrich II. und dessen Verhältnis zum Papsttum, hier insbesondere zu Papst Innozenz IV. (sed. 1243-1254) darstellte. Sie zitiert einen Teil der Antworten, mit denen Thaddaeus von Suessa (gest. 1248), ein Vertrauter des Kaisers, Letzteren gegen päpstliche Vorwürfe verteidigte, die auf dem ersten Konzil von Lyon 1245 gegen den Kaiser erhoben wurden und schlussendlich zur Absetzung des Kaisers durch den Papst führten. Im Zentrum steht hier v. a. die päpstliche Kritik, der Kaiser pflege eine zu große Nähe zu Muslimen. Um zu verstehen, wie es zu dieser Eskalation des Konfliktes zwischen Kaiser und Papst kommen konnte, soll zunächst Friedrichs Verhältnis zum Papsttum beleuchtet werden, das letztlich sein gesamtes Leben beherrschte.  
[§5] Die hier zitierte Quellenstelle vermittelt einen Eindruck davon, wie Matthaeus Parisiensis Friedrich II. und dessen Verhältnis zum Papsttum, hier insbesondere zu Papst Innozenz IV. (sed. 1243-1254) darstellte. Sie zitiert einen Teil der Antworten, mit denen Thaddaeus von Suessa (gest. 1248), ein Vertrauter des Kaisers, Letzteren gegen päpstliche Vorwürfe verteidigte, die auf dem ersten Konzil von Lyon 1245 gegen den Kaiser erhoben wurden und schlussendlich zur Absetzung des Kaisers durch den Papst führten. Im Zentrum steht hier v. a. die päpstliche Kritik, der Kaiser pflege eine zu große Nähe zu Muslimen. Um zu verstehen, wie es zu dieser Eskalation des Konfliktes zwischen Kaiser und Papst kommen konnte, soll zunächst Friedrichs Verhältnis zum Papsttum beleuchtet werden, das letztlich sein gesamtes Leben beherrschte.  


[§6] Nachdem Friedrichs normannische Mutter Konstanze 1198 gestorben war, hatte Papst Innozenz III. (sed. 1198-1216) die Vormundschaft für den damals vierjährigen Jungen übernommen, der die Herrschaft über das normannisch-staufische Königreich Sizilien antreten sollte. Auch formal unterstand der Thronanwärter dem Papst, hatte doch sein normannischer Vorfahre Roger I. auf der Synode von Melfi (1059) Sizilien als Lehen von Papst Nikolaus II. (sed. 1058-1061) in Empfang genommen.<ref name="ftn18">Siehe hierzu: [[1072: Wilhelm von Apulien über die normannische Eroberung Palermos]]. </ref>  
[§6] Nachdem Friedrichs normannische Mutter Konstanze 1198 gestorben war, hatte Papst Innozenz III. (sed. 1198-1216) die Vormundschaft für den damals vierjährigen Jungen übernommen, der die Herrschaft über das normannisch-staufische Königreich Sizilien antreten sollte. Auch formal unterstand der Thronanwärter dem Papst, hatte doch sein normannischer Vorfahre Roger I. auf der Synode von Melfi (1059) Sizilien als Lehen von Papst Nikolaus II. (sed. 1058-1061) in Empfang genommen.<ref name="ftn18">Siehe hierzu: [[1071-1072: Wilhelm von Apulien über die normannische Eroberung Palermos]]. </ref>  


[§7] Innozenz III. bemühte sich zunächst darum, den Herrschaftsanspruch Friedrichs II. über Sizilien vor den Übergriffen Markwards von Anweiler (gest. 1202) zu sichern.<ref name="ftn19">Zielinski, Markward von Annweiler, S. 225-226. In dieser Sache schrieb Innozenz III. 1199 und 1206 auch an die Muslime Siziliens, die er um Unterstützung Friedrichs bat, vgl. König, ''Arabic-Islamic Views'', S. 244.</ref> Ab 1210 unterstützte er auch die kaiserlichen Ambitionen des ''puer Apuliae, ''da er den Versuch des welfischen Kaisers Otto IV. (regn. 1198-1218), sich des Königreichs von Sizilien zu bemächtigen, als Gefahr für das ''Patrimonium Petri'' betrachtete.<ref name="ftn20">Stürner, ''Kaiser'', S. 31-32. </ref> Nach einem abenteuerlichen Zug über die Alpen gelang es Friedrich, sich 1212 in Mainz sowie 1215 nochmals in Aachen zum deutschen König krönen zu lassen. Dort gelobte er auch einen Kreuzzug, dessen Aufschiebung ihn schließlich in Konflikt mit dem Papsttum brachte.  
[§7] Innozenz III. bemühte sich zunächst darum, den Herrschaftsanspruch Friedrichs II. über Sizilien vor den Übergriffen Markwards von Anweiler (gest. 1202) zu sichern.<ref name="ftn19">Zielinski, Markward von Annweiler, S. 225-226. In dieser Sache schrieb Innozenz III. 1199 und 1206 auch an die Muslime Siziliens, die er um Unterstützung Friedrichs bat, vgl. König, ''Arabic-Islamic Views'', S. 244.</ref> Ab 1210 unterstützte er auch die kaiserlichen Ambitionen des ''puer Apuliae, ''da er den Versuch des welfischen Kaisers Otto IV. (regn. 1198-1218), sich des Königreichs von Sizilien zu bemächtigen, als Gefahr für das ''Patrimonium Petri'' betrachtete.<ref name="ftn20">Stürner, ''Kaiser'', S. 31-32. </ref> Nach einem abenteuerlichen Zug über die Alpen gelang es Friedrich, sich 1212 in Mainz sowie 1215 nochmals in Aachen zum deutschen König krönen zu lassen. Dort gelobte er auch einen Kreuzzug, dessen Aufschiebung ihn schließlich in Konflikt mit dem Papsttum brachte.  
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[§18] Gegenüber den Muslimen in seinem süditalienischen Königreich agierte Friedrich seinem dortigen Herrschaftsverständnis entsprechend. Anders als in deutschen Landen konnte er sich im Königreich Sizilien auf einen stark ausgeprägten Beamtenapparat stützen, der es ihm ermöglichte, aus eigener Machtvollkommenheit Recht zu setzen und zu regieren.<ref name="ftn56">Stürner,'' Deutschland'', S. 157.</ref> Das zwischen 1234 und 1239 errichtete Tor von Capua, der ersten großen Stadt im Königreich, wenn man von Norden kam, fasste in seinem Bildprogramm das für Süditalien geltende Herrschaftsverständnis Friedrichs zusammen.<ref name="ftn57">Das Tor wurde im 16. Jahrhundert zerstört und ist heute nur durch Zeichnungen aus der Renaissance überliefert, vgl. Rader,'' Friedrich II''., S. 219; Michalsky, De ponte Capuano, 137-151.</ref> Der Kaiser war hier neben der allegorischen Figur der ''Iustitia'' dargestellt, der die folgende Worte in den Mund gelegt werden:  
[§18] Gegenüber den Muslimen in seinem süditalienischen Königreich agierte Friedrich seinem dortigen Herrschaftsverständnis entsprechend. Anders als in deutschen Landen konnte er sich im Königreich Sizilien auf einen stark ausgeprägten Beamtenapparat stützen, der es ihm ermöglichte, aus eigener Machtvollkommenheit Recht zu setzen und zu regieren.<ref name="ftn56">Stürner,'' Deutschland'', S. 157.</ref> Das zwischen 1234 und 1239 errichtete Tor von Capua, der ersten großen Stadt im Königreich, wenn man von Norden kam, fasste in seinem Bildprogramm das für Süditalien geltende Herrschaftsverständnis Friedrichs zusammen.<ref name="ftn57">Das Tor wurde im 16. Jahrhundert zerstört und ist heute nur durch Zeichnungen aus der Renaissance überliefert, vgl. Rader,'' Friedrich II''., S. 219; Michalsky, De ponte Capuano, 137-151.</ref> Der Kaiser war hier neben der allegorischen Figur der ''Iustitia'' dargestellt, der die folgende Worte in den Mund gelegt werden:  


„Auf des Kaisers Geheiß werde ich zur Wächterin (''custodia'')'' ''dieses Königreichs./ Stürzen werde ich in Schmach, die ich wankelmütig weiß./ Sicher schreite hindurch wer ohne Fehler zu leben gewillt ist./ Aber der Untreue fürchte Bann und im Kerker den Tod.“<ref name="ftn58">Vgl. Andreas Ungarus, Descriptio victoriae a Karolo provinciae comite reportatae (MGH Scriptores 26), Hannover: Hahn 1882, S. 559-580, hier S. 571: „Cesaris imperio regni concordia [andere Überlieferungen: custodia] fio, / Quam miseros facio quos variare scio; / Intrent securi qui querunt vivere puri, / Infidus excludi timeat vel carcere trudi.“ Übersetzung nach Rader, ''Friedrich II.'', S. 218.</ref>  
<div style="margin-left:0.635cm;margin-right:0cm;">„Auf des Kaisers Geheiß werde ich zur Wächterin (''custodia'')'' ''dieses Königreichs./ Stürzen werde ich in Schmach, die ich wankelmütig weiß./ Sicher schreite hindurch wer ohne Fehler zu leben gewillt ist./ Aber der Untreue fürchte Bann und im Kerker den Tod.“<ref name="ftn58">Vgl. Andreas Ungarus, Descriptio victoriae a Karolo provinciae comite reportatae (MGH Scriptores 26), Hannover: Hahn 1882, S. 559-580, hier S. 571: „Cesaris imperio regni concordia [andere Überlieferungen: custodia] fio, / Quam miseros facio quos variare scio; / Intrent securi qui querunt vivere puri, / Infidus excludi timeat vel carcere trudi.“ Übersetzung nach Rader, ''Friedrich II.'', S. 218.</ref></div>


[§19] Für jeden, der in das Königreich Sizilien kam, musste also klar sein, dass dort allein kaiserliches Recht galt. Ein weiterer Ausdruck der kaiserlichen Herrschaft waren die Konstitutionen von Melfi (1231). Gemeinsam mit den führenden Juristen seines Reiches sammelte und kodifizierte der Herrscher ein einheitliches Recht für sein Reich und trat somit in der Tradition spätantiker römischer Kaiser, aber auch seines Großvaters Friedrich I. (regn. 1155-1190) auf. Die Gerichtsgewalt war nach Auffassung Friedrichs II. Teil seines Amtes: Der Herrscher ließ sich als „lebendiges Gesetz“ (''lex animata'')'' ''feiern und war gleichzeitig „von den Gesetzen entbunden“ (''legibus solutus'').<ref name="ftn59">Rader, ''Friedrich II''., S. 153. </ref> Dabei leitete Friedrich II. seinen Herrschaftsanspruch nicht mehr nur von Gott ab, sondern von einer Naturnotwendigkeit (''rerum necessitas''), die den Kaiser zum Vollstrecker des göttlichen Willens machte.<ref name="ftn60">''Constitutiones et acta publica imperatorem et regum'','' ''ed Wolfgang Stürner (MGH Const. 2 Suppl.), Hannover: Hahn'', ''1996'', ''S. 147: „Sicque ipsarum rerum necessitate cogente minus divine provisionis instincta principes gentium sunt creati, per quos posset licentia scelerum coherceri (…)“</ref> Dieses in der Inschrift von Capua und der Konstitution von Melfi ausgedrückte kaiserliche Selbstverständnis schloss das Papsttum aus und provozierte die Kritik Gregors IX.<ref name="ftn61">Horst,'' Sultan'', S. 129-130.</ref>  
[§19] Für jeden, der in das Königreich Sizilien kam, musste also klar sein, dass dort allein kaiserliches Recht galt. Ein weiterer Ausdruck der kaiserlichen Herrschaft waren die Konstitutionen von Melfi (1231). Gemeinsam mit den führenden Juristen seines Reiches sammelte und kodifizierte der Herrscher ein einheitliches Recht für sein Reich und trat somit in der Tradition spätantiker römischer Kaiser, aber auch seines Großvaters Friedrich I. (regn. 1155-1190) auf. Die Gerichtsgewalt war nach Auffassung Friedrichs II. Teil seines Amtes: Der Herrscher ließ sich als „lebendiges Gesetz“ (''lex animata'')'' ''feiern und war gleichzeitig „von den Gesetzen entbunden“ (''legibus solutus'').<ref name="ftn59">Rader, ''Friedrich II''., S. 153. </ref> Dabei leitete Friedrich II. seinen Herrschaftsanspruch nicht mehr nur von Gott ab, sondern von einer Naturnotwendigkeit (''rerum necessitas''), die den Kaiser zum Vollstrecker des göttlichen Willens machte.<ref name="ftn60">''Constitutiones et acta publica imperatorem et regum'','' ''ed Wolfgang Stürner (MGH Const. 2 Suppl.), Hannover: Hahn'', ''1996'', ''S. 147: „Sicque ipsarum rerum necessitate cogente minus divine provisionis instincta principes gentium sunt creati, per quos posset licentia scelerum coherceri (…)“</ref> Dieses in der Inschrift von Capua und der Konstitution von Melfi ausgedrückte kaiserliche Selbstverständnis schloss das Papsttum aus und provozierte die Kritik Gregors IX.<ref name="ftn61">Horst,'' Sultan'', S. 129-130.</ref>  
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Houben, Hubert: ''Kaiser Friedrich II. (1194-1250). Herrscher, Mensch und Mythos'', Stuttgart: Kohlhammer, 2008.
Houben, Hubert: ''Kaiser Friedrich II. (1194-1250). Herrscher, Mensch und Mythos'', Stuttgart: Kohlhammer, 2008.


Jäckh, Theresa: 1071-1072: Wilhelm von Apulien über die normannische Eroberung Palermos, in: ''Transmediterrane Geschichte. Kommentierte Quellenanthologie'', ed. Daniel G. König, Theresa Jäckh, Eric Böhme, URL: https://wiki.uni-konstanz.de/transmed-de/index.php/1071-1072:_Wilhelm_von_Apulien_%C3%BCber_die_normannische_Eroberung_Palermos, (Zugriff: 10.03.2021).
Jäckh, Theresa: 1071-1072: Wilhelm von Apulien über die normannische Eroberung Palermos, in: ''Transmediterrane Geschichte. Kommentierte Quellenanthologie'', ed. Daniel G. König, Theresa Jäckh, Eric Böhme, URL: URL: https://wiki.uni-konstanz.de/transmed-de/index.php/1071-1072:_Wilhelm_von_Apulien_über_die_normannische_Eroberung_Palermos (Zugriff: 10.03.2021).


Knut, Görich: ''Die Staufer. Herrscher und Reich'', München: C.H. Beck, 2006.
Knut, Görich: ''Die Staufer. Herrscher und Reich'', München: C.H. Beck, 2006.
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